Überliegefrist
Kurz erklärt Die Überliegefrist ist das zusätzliche Jahr, in dem eine Eintragung im Fahreignungsregister nach Ablauf ihrer Tilgungsfrist noch gespeichert bleibt, bevor sie gelöscht wird. Geregelt ist sie in § 29 Abs. 6 StVG. In dieser Zeit darf die Eintragung nur noch für bestimmte Zwecke genutzt werden, vor allem für Maßnahmen wegen früher begangener Verstöße.

Inhalt 4 Abschnitte
Was bedeutet die Überliegefrist bei Punkten in Flensburg?
Jede Eintragung im Fahreignungsregister hat eine Tilgungsfrist. Nach § 29 Abs. 1 StVG beträgt sie zwei Jahre und sechs Monate für Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt. Fünf Jahre gelten für solche mit zwei Punkten und für Straftaten, zehn Jahre bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis. Bei Bußgeldentscheidungen beginnt die Frist mit der Rechtskraft (§ 29 Abs. 4 Nr. 3 StVG). Mehr unter Tilgungsfrist für Punkte.
Ist die Tilgungsfrist abgelaufen, wird die Eintragung tilgungsreif, aber noch nicht sofort gelöscht. Für Straftaten und punktebewertete Ordnungswidrigkeiten schließt sich die Überliegefrist von einem Jahr an (§ 29 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 28 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 3 Buchst. a und c StVG). Erst danach verschwinden die Punkte in Flensburg endgültig. Ein Punkt aus einem Bescheid, der im März 2024 rechtskräftig wurde, ist danach etwa im September 2026 tilgungsreif und etwa im September 2027 gelöscht.
Wofür darf eine Eintragung in der Überliegefrist noch genutzt werden?
Während der Überliegefrist ist die Nutzung auf vier Zwecke beschränkt (§ 29 Abs. 6 Satz 3 StVG). Die Fahrerlaubnisbehörde darf die Eintragung für Maßnahmen bei der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a StVG) und nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (§ 4 Abs. 5 StVG) erhalten. Du selbst bekommst sie in Deiner Auskunft angezeigt. Außerdem darf sie in anderen Verfahren zur Erteilung oder Entziehung einer Fahrerlaubnis verwendet werden, wenn die Tat Grundlage einer noch gespeicherten Maßnahme wie einer Entziehung ist.
In der Probezeit gilt eine Besonderheit: Punktebewertete Eintragungen werden nicht gelöscht, solange Du im Zentralen Fahrerlaubnisregister als Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe gespeichert bist (§ 29 Abs. 6 Satz 4 StVG). Mehr dazu unter Probezeit beim Führerschein.
Warum kann ein tilgungsreifer Punkt noch schaden?
Der Grund für die Wirkung der Überliegefrist ist das Tattagprinzip. Für Ermahnung, Verwarnung und Entziehung zählt der Punktestand am Tag der letzten Tat, nicht am Tag der Entscheidung (§ 4 Abs. 5 Satz 5 StVG). Berücksichtigt werden alle Verstöße, deren Tilgungsfrist an diesem Tag noch nicht abgelaufen war; spätere Tilgungen bleiben außer Betracht (Satz 6 Nr. 2 und Satz 7). Begehst Du kurz vor der Tilgungsreife alter Punkte einen Verstoß, zählen sie mit, auch wenn der neue Bescheid erst Monate später rechtskräftig wird. Die Überliegefrist hält die alte Eintragung so lange verfügbar.
Die Grenze der Überliegefrist zieht die Löschung. Nach dem Ende der Überliegefrist darf eine Eintragung nicht mehr zu Deinem Nachteil verwertet werden (§ 29 Abs. 7 Satz 1 StVG). Dieses Verwertungsverbot geht dem Tattagprinzip vor, entschied das Bundesverwaltungsgericht und bestätigte die Aufhebung einer Entziehung (Urteil vom 18.06.2020, 3 C 14/19). Umgekehrt gilt das Verbot erst ab Löschung, nicht schon ab Tilgungsreife (Urteil vom 30.08.2023, 3 C 15/22, Leitsatz). Wer auf acht Punkte zusteuert, sollte deshalb den Führerscheinentzug bei 8 Punkten im Blick behalten.
Wie findest Du heraus, was in der Überliegefrist steht?
Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt. Online ist sie nach Angaben des KBA gebührenfrei, wenn Du einen Online-Ausweis mit PIN nutzt (KBA, Auskunft aus dem FAER). Eintragungen in der Überliegefrist sind enthalten (§ 29 Abs. 6 Satz 3 Nr. 3 StVG). Wie die Anfrage abläuft, beschreibt Punkteauskunft beim KBA.
Verkürzen lässt sich die Überliegefrist nicht. Eine vorzeitige Tilgung kann die Landesbehörde nur für Eintragungen anordnen, die nicht ins Bundeszentralregister gehören, und nur zur Vermeidung ungerechtfertigter Härten (§ 29 Abs. 3 Nr. 2 StVG).
Das Wichtigste in Kürze
- Nach Ablauf der Tilgungsfrist bleibt eine punktebewertete Eintragung noch 1 Jahr gespeichert (§ 29 Abs. 6 Satz 2 StVG).
- In dieser Zeit darf die Behörde sie für Maßnahmen nach § 4 Abs. 5 StVG und bei der Probezeit nutzen (§ 29 Abs. 6 Satz 3).
- Für den Punktestand zählt der Tattag, spätere Tilgungen bleiben außer Betracht (§ 4 Abs. 5 Satz 5 bis 7 StVG).
- Nach der Löschung gilt ein Verwertungsverbot, das dem Tattagprinzip vorgeht (BVerwG 3 C 14/19).
- Ein Punkt für eine Ordnungswidrigkeit ist meist 3 Jahre und 6 Monate nach Rechtskraft endgültig gelöscht.
Häufige Fragen (10)
Was bedeutet „in Überliegefrist befindliche Eintragungen“ in der Punkteauskunft?
Gemeint sind Eintragungen, deren Tilgungsfrist bereits abgelaufen ist, die aber wegen der Überliegefrist von einem Jahr noch gespeichert sind. Für neue Verstöße zählen sie in der Regel nicht mehr mit. Die Fahrerlaubnisbehörde darf sie aber noch für Maßnahmen wegen Taten nutzen, die Du vor der Tilgungsreife begangen hast (§ 29 Abs. 6 Satz 3 Nr. 2 StVG). Nach Ablauf des Jahres werden sie gelöscht.
Wie lange dauert die Überliegefrist?
Die Überliegefrist dauert ein Jahr ab Tilgungsreife (§ 29 Abs. 6 Satz 2 StVG). Das gilt für Straftaten und für Ordnungswidrigkeiten, die mit Punkten im Register stehen. Bei einer Eintragung über eine Ordnungswidrigkeit mit einem Punkt liegen damit zwischen Rechtskraft und Löschung insgesamt drei Jahre und sechs Monate, bei zwei Punkten sechs Jahre. In der Probezeit kann sich die Löschung weiter verzögern.
Zählen Punkte in der Überliegefrist noch?
Für Verstöße, die Du nach der Tilgungsreife begehst, zählen sie nicht mehr, denn berücksichtigt werden nur Eintragungen, deren Tilgungsfrist am Tattag noch lief (§ 4 Abs. 5 Satz 6 Nr. 2 StVG). Für eine Tat, die Du vorher begangen hast, bleiben sie relevant. Deshalb kann eine Eintragung in der Überliegefrist eine Verwarnung oder Entziehung noch tragen, wenn der neue Bescheid spät rechtskräftig wird.
Kann man in der Überliegefrist den Führerschein verlieren?
Ja, das ist möglich. Entscheidend ist der Punktestand am Tag der letzten Tat. Ergaben sich an diesem Tag acht Punkte, kann die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen, auch wenn einzelne Eintragungen inzwischen in der Überliegefrist stehen (§ 4 Abs. 5 Satz 5 und 7 StVG). Ist eine Eintragung bei der Entscheidung dagegen schon gelöscht, darf sie nicht mehr verwertet werden (BVerwG 3 C 14/19).
Was passiert nach Ablauf der Überliegefrist?
Die Eintragung wird gelöscht. Danach dürfen Tat und Entscheidung nach § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG nicht mehr vorgehalten und nicht zu Deinem Nachteil verwertet werden. Eine Ausnahme gilt für andere Fahrerlaubnisverfahren, solange die Tat in einer noch gespeicherten Maßnahme wie einer Entziehung genannt ist (Satz 2). Strafgerichtliche Entscheidungen folgen zusätzlich dem Bundeszentralregistergesetz.
Gilt die Überliegefrist auch in der Probezeit?
Ja, und dort kann die Löschung sogar länger dauern. Eintragungen über Straftaten oder punktebewertete Ordnungswidrigkeiten werden nicht gelöscht, solange Du als Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe gespeichert bist (§ 29 Abs. 6 Satz 4 StVG). Die Behörde darf sie in dieser Zeit für Maßnahmen nach § 2a StVG nutzen. Das betrifft etwa ein angeordnetes Aufbauseminar oder die Verlängerung der Probezeit.
Kann man die Überliegefrist verkürzen?
Eine gezielte Verkürzung sieht das Gesetz nicht vor. Ein Fahreignungsseminar baut bei einem bis fünf Punkten einen Punkt ab, höchstens einmal in fünf Jahren (§ 4 Abs. 7 StVG). Die Fristen der einzelnen Eintragungen ändert es aber nicht. Eine vorzeitige Tilgung kann die Landesbehörde nur ausnahmsweise anordnen, um ungerechtfertigte Härten zu vermeiden (§ 29 Abs. 3 Nr. 2 StVG).
Verlängern neue Punkte die Tilgungsfrist alter Punkte?
Nach geltendem Recht nicht. Jede Eintragung hat ihre eigene Frist, die mit der Rechtskraft der jeweiligen Entscheidung beginnt (§ 29 Abs. 4 Nr. 3 StVG). Eine Hemmung durch neue Eintragungen gab es nur im alten Verkehrszentralregister bis 30.04.2014, wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil 3 C 15/22 beschreibt. Neue Punkte wirken sich also nur über das Tattagprinzip auf den Punktestand aus.
Darf die Fahrerlaubnisbehörde Eintragungen aus der Überliegefrist für eine Verwarnung nutzen?
Ja, für Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem darf das Kraftfahrt-Bundesamt die Eintragung während der Überliegefrist übermitteln (§ 29 Abs. 6 Satz 3 Nr. 2 StVG). Voraussetzung bleibt, dass die Eintragung am Tattag des maßgeblichen Verstoßes noch nicht tilgungsreif war. Ermahnung bei vier oder fünf Punkten und Verwarnung bei sechs oder sieben Punkten richten sich nach § 4 Abs. 5 Satz 1 StVG.
Wie erfahre ich, wann meine Punkte gelöscht werden?
Am einfachsten über die Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt. Dort stehen die Eintragungen mit ihren Daten, auch solche in der Überliegefrist. Selbst nachrechnen kannst Du ab dem Datum der Rechtskraft: Tilgungsfrist nach § 29 Abs. 1 StVG plus ein Jahr Überliegefrist. Bei knappen Fällen lohnt ein Puffer von einigen Wochen, weil sich Rechtskraftdaten leicht verschieben.
Quellen
Weitere Begriffe in Bußgeldverfahren
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