Umweltzone
Kurz erklärt Eine Umweltzone ist ein ausgeschildertes Gebiet, in das Pkw, Lkw und Busse nur mit der dort zugelassenen Feinstaubplakette fahren dürfen. Grundlage sind § 40 BImSchG, die 35. BImSchV und das Zeichen 270.1 der StVO. Wer ohne Plakette oder Ausnahme einfährt, zahlt laut Bußgeldkatalog 100 Euro, Punkte gibt es dafür nicht.

Inhalt 4 Abschnitte
Was regelt eine Umweltzone und wo gibt es sie noch?
Die Umweltzone ist ein Verkehrsverbot zum Schutz der Luft. Die Straßenverkehrsbehörde ordnet es nach § 40 Abs. 1 BImSchG an, wenn ein Luftreinhalteplan das vorsieht. Sichtbar wird die Zone durch das Zeichen 270.1 am Beginn und 270.2 am Ende. Ein Zusatzzeichen legt fest, welche Plakettenfarbe freie Fahrt hat.
Die Plaketten regelt die 35. BImSchV. Nach § 3 Abs. 1 gibt es Rot für Schadstoffgruppe 2, Gelb für Gruppe 3 und Grün für Gruppe 4. Seit 2012 dürfen nach Angaben des Umweltbundesamts in den bestehenden Umweltzonen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren, und die Plakette gilt bundesweit.
Viele Städte haben ihre Zone aufgehoben, Freiburg etwa zum 22.04.2025. Laut Umweltbundesamt gibt es derzeit noch 35 Umweltzonen (Stand der Abfrage: Oktober 2026). Hamburg steht nicht auf der Liste, Berlin schon.
Welche Fahrzeuge dürfen auch ohne Plakette in die Umweltzone?
Anhang 3 der 35. BImSchV nimmt bestimmte Fahrzeuge vom Verkehrsverbot aus, auch ohne Plakette. Dazu gehören:
- zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, also auch Motorräder,
- Krankenwagen und Arztwagen mit Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“,
- Fahrzeuge, mit denen Menschen mit den Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ fahren oder gefahren werden,
- Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVO,
- Oldtimer mit Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 FZV,
- Fahrzeuge mit Kennzeichnung als Elektrofahrzeug nach der FZV.
Daneben kann die zuständige Behörde nach § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV Fahrten zu bestimmten Einrichtungen zulassen. Diese Ausnahme musst Du vorher beantragen, nachträglich hilft sie gegen einen Bußgeldbescheid nicht.
Was kostet die Fahrt ohne Plakette?
Der Bußgeldkatalog sieht unter Lfd. Nr. 153 der Anlage zur BKatV für die Teilnahme am Verkehr trotz Verkehrsverbots (Zeichen 270.1, 270.2) einen Regelsatz von 100 Euro vor (Stand: Oktober 2026). Bei vorsätzlichem Handeln verdoppelt sich der Regelsatz nach § 3 Abs. 4a BKatV.
Weil der Betrag über 55 Euro liegt, ist kein Verwarnungsgeld nach § 56 Abs. 1 OWiG mehr möglich. Es ergeht ein Bußgeldbescheid. Dazu kommen nach § 107 OWiG eine Gebühr von mindestens 25 Euro und Auslagen.
Punkte bringt ein Verstoß gegen die Umweltzone nicht. Anlage 13 zur FeV führt Lfd. Nr. 153 nicht als eintragungspflichtige Ordnungswidrigkeit, deshalb bleibt Dein Konto bei den Punkten in Flensburg unberührt. Das Bußgeld für die Umweltzone trifft den Fahrer. Eine Kostenhaftung des Halters nach § 25a StVG gibt es nur bei Halt- und Parkverstößen.
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Gegen den Bescheid kannst Du innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 Abs. 1 OWiG). Prüfen lässt sich vor allem, ob die Umweltzone am Tattag wirksam ausgeschildert war. Außerdem zählt, ob eine Ausnahme nach Anhang 3 galt und ob der Fahrer feststeht.
Auch die Zeit spielt mit. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 26 Abs. 3 StVG sechs Monate. Handlungen nach § 33 OWiG, etwa die Anhörung, unterbrechen die Frist.
Von der Umweltzone zu unterscheiden sind streckenbezogene Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge. Das Bundesverwaltungsgericht hält sie für zulässig, wenn sie die einzig geeignete Maßnahme zur Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte sind (Urteil vom 27.02.2018, 7 C 26.16).
Das Wichtigste in Kürze
- Wer ohne passende Plakette in eine Umweltzone fährt, zahlt nach Lfd. Nr. 153 BKatV 100 Euro, bei Vorsatz das Doppelte.
- Für den Verstoß gibt es keine Punkte im Fahreignungsregister.
- Motorräder, Oldtimer mit H-Kennzeichen, E-Fahrzeuge mit E-Kennzeichen und weitere Fahrzeuge nach Anhang 3 der 35. BImSchV sind ausgenommen.
- Hamburg hat nach der Liste des Umweltbundesamts keine Umweltzone (Stand Oktober 2026).
- Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich, die Verfolgung verjährt nach sechs Monaten.
Häufige Fragen (11)
Gibt es in Hamburg eine Umweltzone?
Nein. In der Liste der Umweltzonen, die das Umweltbundesamt führt, taucht Hamburg nicht auf (Stand der Abfrage: Oktober 2026). Für Hamburg verzeichnet das Umweltbundesamt nur einen Luftreinhalteplan, keine Plakettenzone. Fährst Du aus Hamburg in eine andere Stadt, etwa nach Berlin, brauchst Du dort aber die grüne Plakette. Weil Städte Zonen einführen oder aufheben können, solltest Du die aktuelle Liste vor der Fahrt prüfen.
Bekommt man Punkte, wenn man ohne Plakette in die Umweltzone fährt?
Nein. Die Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung bestimmt abschließend, welche Ordnungswidrigkeiten mit einem oder zwei Punkten im Fahreignungsregister eingetragen werden. Das Verkehrsverbot der Umweltzone (Lfd. Nr. 153 BKatV) gehört nicht dazu. Es bleibt also bei der Geldbuße von 100 Euro nach dem Bußgeldkatalog sowie den Gebühren und Auslagen nach § 107 OWiG. Für Fahranfänger in der Probezeit hat der Verstoß deshalb auch keine Folgen nach § 2a StVG.
Brauchen Motorräder eine Umweltplakette?
Nein. Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge sind nach Anhang 3 Nr. 4 der 35. BImSchV vom Verkehrsverbot in Umweltzonen ausgenommen, auch wenn sie keine Plakette tragen. Das betrifft Motorräder, Motorroller und dreirädrige Fahrzeuge. Die Ausnahme gilt bundesweit für alle Umweltzonen nach § 40 BImSchG. Für Umweltzonen im Ausland gilt dagegen das Recht des jeweiligen Staates, die 35. BImSchV regelt nur deutsche Verkehrsverbote.
Dürfen Oldtimer ohne grüne Plakette in die Umweltzone?
Ja, wenn sie ein Oldtimerkennzeichen tragen. Anhang 3 Nr. 10 der 35. BImSchV nimmt Oldtimer im Sinne von § 2 Nr. 22 FZV aus, die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 FZV führen. Gemeint sind das H-Kennzeichen und das rote Oldtimerkennzeichen. Ein altes Auto mit normalem Kennzeichen fällt nicht darunter. Dann brauchst Du die in der Zone verlangte Plakette oder eine Ausnahmegenehmigung.
Brauchen Elektroautos eine Umweltplakette?
Mit E-Kennzeichen nicht. Anhang 3 Nr. 11 der 35. BImSchV nimmt Fahrzeuge aus, die als elektrisch betriebene Fahrzeuge nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichnet sind. Fehlt das E am Kennzeichen, greift diese Ausnahme nicht. Dann gilt das Verkehrsverbot auch für das Elektroauto, und Du brauchst die grüne Plakette. Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor ordnet Anhang 2 Abs. 3 der Verordnung der Schadstoffgruppe 4 zu.
Brauchen ausländische Autos in Deutschland eine Umweltplakette?
Ja, in der Regel schon. Die 35. BImSchV gilt nach § 1 Abs. 1 für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N, ohne nach dem Zulassungsland zu unterscheiden. Wer mit einem Pkw aus dem Ausland in eine deutsche Umweltzone fährt, braucht deshalb die passende Plakette oder eine der Ausnahmen aus Anhang 3. Für im EU-Ausland zugelassene Fahrzeuge, die gleichwertige Anforderungen wie deutsche Oldtimer erfüllen, sieht Anhang 3 Nr. 10 eine Ausnahme vor.
Was passiert, wenn ich mit gelber Plakette in die Umweltzone fahre?
Dann begehst Du denselben Verstoß wie ohne Plakette, wenn das Zusatzzeichen nur grüne Plaketten freigibt. Entscheidend ist allein, welche Farbe die Beschilderung am Beginn der Zone zulässt. Der Bußgeldkatalog sieht dafür 100 Euro vor. Eine gelbe oder rote Plakette schützt nur dort, wo eine Zone diese Farben noch erlaubt. Nach Angaben des Umweltbundesamts ist das in den bestehenden deutschen Umweltzonen seit 2012 nicht mehr der Fall.
Gilt die Umweltzone auch auf der Autobahn?
Nur wenn die Strecke innerhalb der ausgeschilderten Zone liegt. Maßgeblich ist allein der Bereich zwischen den Zeichen 270.1 (Beginn) und 270.2 (Ende). Ob eine Autobahn oder Durchgangsstraße dazugehört, legt die jeweilige Stadt fest. Wie die Grenze vor Ort verläuft, ergibt sich aus der Beschilderung und dem Luftreinhalteplan. Fehlt das Zeichen 270.1 auf Deiner Route, beginnt dort auch kein Verbot.
Kann ich eine Ausnahmegenehmigung für die Umweltzone beantragen?
Ja. Nach § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV kann die zuständige Behörde Fahrten von und zu bestimmten Einrichtungen zulassen. Das setzt ein öffentliches Interesse voraus, etwa die Versorgung der Bevölkerung, oder überwiegende und unaufschiebbare Interessen Einzelner. § 40 Abs. 1 Satz 2 BImSchG erlaubt zusätzlich Ausnahmen aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit. Den Antrag stellst Du bei der Behörde der jeweiligen Stadt, bevor Du fährst.
Wann verjährt ein Verstoß gegen die Umweltzone?
Nach sechs Monaten. Für Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG gilt die Frist des § 26 Abs. 3 Satz 1 StVG, und dazu zählt auch die Fahrt trotz Verkehrsverbots. Die Frist beginnt mit dem Tattag. Sie wird aber durch Handlungen nach § 33 Abs. 1 OWiG unterbrochen, etwa die erste Anhörung oder den Erlass des Bußgeldbescheids, wenn er binnen zwei Wochen zugestellt wird. Danach läuft sie neu an.
Muss der Halter zahlen, wenn jemand anderes gefahren ist?
Nein. Die Geldbuße richtet sich gegen die Person, die gefahren ist. Eine Halterhaftung für Verkehrsverstöße im fließenden Verkehr kennt das deutsche Recht nicht. Nur bei Halt- und Parkverstößen kann die Behörde dem Halter nach § 25a StVG die Verfahrenskosten auferlegen, wenn sich der Fahrer nicht ermitteln lässt. Für die Fahrt in der Umweltzone muss sie also nachweisen, wer am Steuer saß.
Quellen
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