Arbeitszeitkonto
Kurz erklärt Ein Arbeitszeitkonto hält fest, wie viele Stunden Du über oder unter Deiner vertraglichen Arbeitszeit gearbeitet hast, und weist das Ergebnis als Plus- oder Minussaldo aus. Ein eigenes Gesetz zum Arbeitszeitkonto gibt es nicht; Grenzen setzen vor allem § 3 ArbZG und § 2 Abs. 2 MiLoG. Endet das Arbeitsverhältnis, ist ein verbliebenes Guthaben in der Regel in Geld auszugleichen.

Inhalt 4 Abschnitte
Was ist ein Arbeitszeitkonto und worauf beruht es?
Auf dem Arbeitszeitkonto steht die Differenz zwischen Soll und Ist. Arbeitest Du mehr als vereinbart, wächst Dein Guthaben; arbeitest Du weniger, entstehen Minusstunden. Es zeigt, wie viel Arbeit Du erbracht hast oder etwa wegen Krankheit nicht erbringen musstest und vergütet bekommst (BAG, Urteil vom 20.11.2019, 5 AZR 578/18).
Ein eigenes Gesetz für das Arbeitszeitkonto gibt es nicht. Grundlage ist eine Abrede im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag. Gibt es einen Betriebsrat, bestimmt er bei der Verteilung der Arbeitszeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG mit.
Vom Gleitzeitkonto zu unterscheiden ist das Langzeitkonto, ein Wertguthaben nach § 7b SGB IV für spätere Freistellungen.
Welche Grenzen gelten für Plusstunden im Arbeitszeitkonto?
Das Konto erlaubt keine längeren Arbeitstage, als das Arbeitszeitgesetz zulässt. Nach § 3 ArbZG sind acht Stunden werktäglich die Regel. Bis zu zehn Stunden sind nur erlaubt, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden nicht überschritten werden; Tarifverträge dürfen nach § 7 ArbZG abweichen. Beginn und Ende der täglichen Arbeit muss der Arbeitgeber ohnehin erfassen (Arbeitszeiterfassung, BAG, Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21).
Eine zweite Grenze zieht der Mindestlohn. § 2 Abs. 2 MiLoG betrifft Stunden über der vertraglichen Arbeitszeit, die auf einem schriftlich vereinbarten Konto stehen. Sie sind spätestens zwölf Kalendermonate nach ihrer monatlichen Erfassung durch bezahlte Freizeit oder Zahlung des Mindestlohns auszugleichen, soweit der Mindestlohn nicht schon durch das gleichbleibende Monatsgehalt gedeckt ist. Pro Monat dürfen höchstens 50 Prozent der vertraglichen Arbeitszeit auf das Arbeitszeitkonto. Bei 80 vertraglichen Stunden im Monat sind das also höchstens 40 Stunden.
Darf der Arbeitgeber Minusstunden verrechnen?
Nur unter engen Voraussetzungen. Der Arbeitgeber muss die Stunden im Rahmen eines gleichbleibenden Gehalts bezahlt haben. Außerdem musst Du zur Nacharbeit verpflichtet sein, weil Du die Zeit gewissermaßen als Vorschuss vergütet bekommen hast (BAG, Urteil vom 26.01.2011, 5 AZR 819/09).
Anders liegt es, wenn der Betrieb Dich nicht einsetzt, obwohl Du arbeiten willst. Dann kann Annahmeverzugslohn geschuldet sein: Nach § 615 Satz 1 BGB behältst Du die vereinbarte Vergütung, ohne nacharbeiten zu müssen.
Was wird aus dem Guthaben, wenn das Arbeitsverhältnis endet?
Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses wird das Arbeitszeitkonto geschlossen. Ist nichts anderes vereinbart, enthält die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos nach dem BAG die stillschweigende Abrede, dass es spätestens dann auszugleichen ist. Ein Plus muss der Arbeitgeber in Geld abgelten (BAG 5 AZR 578/18). Für Mindestlohnstunden schreibt § 2 Abs. 2 Satz 2 MiLoG den Ausgleich spätestens im Folgemonat vor.
Besonders wichtig wird das bei einer Freistellung nach einer Kündigung. Im entschiedenen Fall sah ein Vergleich vor dem Arbeitsgericht eine unwiderrufliche Freistellung vor, ohne den Abbau des Guthabens zu nennen. Das reichte nicht: Die Klägerin erhielt für 67,10 Stunden 1.317,28 Euro brutto. Achte zudem auf Ausschlussfristen in Vertrag oder Tarifvertrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Arbeitszeitkonto beruht auf Vertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag; der Betriebsrat bestimmt nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG mit.
- Auch mit Konto gelten die Höchstgrenzen des § 3 ArbZG: acht Stunden täglich, bis zu zehn Stunden nur mit Ausgleich im Durchschnitt.
- Nach § 2 Abs. 2 MiLoG sind Plusstunden binnen zwölf Kalendermonaten auszugleichen, und pro Monat dürfen höchstens 50 Prozent der vertraglichen Arbeitszeit eingestellt werden.
- Minusstunden darf der Arbeitgeber nur belasten, wenn sie vorschussweise bezahlt wurden und Du zur Nacharbeit verpflichtet bist (BAG, 26.01.2011, 5 AZR 819/09).
- Bei Ende des Arbeitsverhältnisses ist ein Guthaben in der Regel in Geld abzugelten; eine Freistellung ohne ausdrückliche Anrechnung baut es nicht ab (BAG, 20.11.2019, 5 AZR 578/18).
Häufige Fragen (11)
Muss ein Arbeitszeitkonto schriftlich vereinbart werden?
Nicht in jedem Fall. Eine allgemeine Formvorschrift für Arbeitszeitkonten gibt es nicht. Die Sonderregel des § 2 Abs. 2 MiLoG, die den Ausgleich von Plusstunden auf zwölf Monate streckt, gilt aber nur für ein schriftlich vereinbartes Konto. Auch ein Langzeitkonto als Wertguthaben setzt nach § 7b Nr. 1 SGB IV eine schriftliche Vereinbarung voraus. Fehlt sie, gelten die normalen Fälligkeitsregeln für Deinen Lohn.
Darf ich mein Arbeitszeitkonto einsehen?
In aller Regel ja. Die auf Deinem Konto erfassten Zeiten sind personenbezogene Daten über Dich. Nach Art. 15 DSGVO kannst Du deshalb Auskunft und eine Kopie dieser Daten verlangen. Viele Arbeitgeber weisen den Saldo des Arbeitszeitkontos zusätzlich auf der Lohnabrechnung aus. Ein regelmäßiger Blick lohnt sich, weil ein vorbehaltlos ausgewiesener Saldo nach dem BAG als vom Arbeitgeber gebilligt gilt.
Kann man sich das Arbeitszeitkonto auszahlen lassen?
Während des laufenden Arbeitsverhältnisses nur, wenn die Vereinbarung zum Konto das vorsieht oder Du Dich mit dem Arbeitgeber darauf einigst. Wie ein Guthaben abgebaut wird, richtet sich nach dem Vertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag. Anders am Ende: Lässt sich das Plus bis zum Ausscheiden nicht durch Freizeit abbauen, muss der Arbeitgeber es nach der Rechtsprechung des BAG in Geld ausgleichen.
Wann muss ein Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden?
Das bestimmt zunächst die Vereinbarung, etwa ein Ausgleichszeitraum von einem Jahr. Für Stunden über der vertraglichen Arbeitszeit, die für den Mindestlohn zählen, schreibt § 2 Abs. 2 MiLoG einen Ausgleich spätestens innerhalb von zwölf Kalendermonaten nach der monatlichen Erfassung vor. Endet das Arbeitsverhältnis, sind offene Mindestlohnstunden spätestens im folgenden Kalendermonat auszugleichen.
Können Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto verfallen?
Ein gesetzlicher Verfall von Plusstunden existiert nicht. Kappungs- oder Verfallsregeln können nur aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag folgen; vorformulierte Vertragsklauseln müssen der AGB-Kontrolle nach § 307 BGB standhalten. Für den Anteil, der den Mindestlohn sichert, sind Vereinbarungen, die den Anspruch beschränken oder ausschließen, nach § 3 MiLoG unwirksam. Ausschlussfristen im Vertrag können Ansprüche aber zeitlich begrenzen.
Wie viele Minusstunden darf ein Arbeitszeitkonto haben?
Eine gesetzliche Obergrenze für Minusstunden gibt es nicht. Den Rahmen legt die Vereinbarung fest; im vom BAG entschiedenen Fall erlaubte ein Tarifvertrag Schwankungen von plus oder minus 200 Stunden. Entscheidend ist, ob die Minusstunden überhaupt zulässig gebucht wurden: Das setzt voraus, dass Du sie bezahlt bekommen hast und nacharbeiten musst (BAG, 26.01.2011, 5 AZR 819/09).
Was passiert mit Minusstunden bei einer Kündigung?
Der Arbeitgeber darf sie mit dem letzten Gehalt nur verrechnen, wenn die Vereinbarung das zulässt und die Minusstunden auf Dich zurückgehen. Hat er Dich mangels Arbeit nicht eingesetzt, trägt er nach § 615 BGB das Risiko, und Du musst die Zeit weder nacharbeiten noch zurückzahlen. Ob eine Verrechnung mit dem Arbeitszeitkonto im Einzelfall zulässig ist, hängt deshalb stark davon ab, wie die Minusstunden entstanden sind.
Darf der Arbeitgeber Freizeitausgleich einseitig anordnen?
In vielen Fällen ja. Nach dem BAG kann der Arbeitgeber Freizeitausgleich zum Abbau eines Guthabens einseitig festlegen, wenn die zugrunde liegende Vereinbarung das nicht ausschließt (BAG, 20.11.2019, 5 AZR 578/18). Er muss dann aber erkennbar machen, dass die freien Tage gerade dem Abbau des Kontos dienen. Die Regeln des Kontos selbst sind Vertragsinhalt; im Betrieb mit Betriebsrat ist dessen Mitbestimmung nach § 87 BetrVG zu beachten.
Gibt es ein Arbeitszeitkonto auch im Minijob?
Ja, ein Arbeitszeitkonto ist auch bei geringfügiger Beschäftigung möglich. Gerade dort greift § 2 Abs. 2 MiLoG: Pro Monat dürfen höchstens 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit auf das Konto, und Plusstunden sind binnen zwölf Monaten auszugleichen. Für 2026 liegt die Verdienstgrenze im Minijob bei 603 Euro monatlich. Wie sich eine spätere Auszahlung auf diese Grenze auswirkt, solltest Du vorab klären.
Was ist der Unterschied zwischen Gleitzeitkonto und Langzeitkonto?
Ein Gleitzeitkonto gleicht kurzfristige Schwankungen aus, etwa wenn Du an einem Tag länger und am nächsten kürzer arbeitest. Ein Langzeitkonto ist ein Wertguthaben nach § 7b SGB IV, in das Arbeitsentgelt für spätere Freistellungen eingebracht wird, zum Beispiel für ein Sabbatical. Es braucht eine schriftliche Vereinbarung und ab einer gewissen Höhe einen Insolvenzschutz nach § 7e SGB IV.
Zählen Krankheit und Urlaub als Minusstunden?
Nein, in der Regel nicht. Für Krankheitstage ist das Entgelt nach § 4 Abs. 1 EntgFG so fortzuzahlen, als hättest Du zur regelmäßigen Arbeitszeit gearbeitet; für Urlaub gilt § 11 BUrlG. Das BAG beschreibt das Konto ausdrücklich als Nachweis auch der Zeiten, in denen Du wegen eines Entgeltfortzahlungstatbestands nicht arbeiten musstest. Eine Buchung solcher Tage als Minus ist deshalb angreifbar.
Quellen
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