Vorübergehende Verhinderung (§ 616 BGB)

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Kurz erklärt Die vorübergehende Verhinderung nach § 616 BGB sichert Dir das Gehalt, wenn Du aus einem Grund in Deiner Person ohne eigenes Verschulden für eine verhältnismäßig kurze Zeit nicht arbeiten kannst. In Betracht kommen etwa ein unaufschiebbarer Arzttermin oder ein Todesfall in der Familie. Arbeits- oder Tarifvertrag können den Anspruch einschränken oder ausschließen.

Eine Person betritt eine Arztpraxis in Deutschland, ein Beispiel für Vorübergehende Verhinderung (§ 616 BGB)
Inhalt 4 Abschnitte

Vorübergehende Verhinderung nach § 616 BGB: Wann zahlt der Arbeitgeber trotz Fehlzeit?

Ohne Arbeit kein Lohn, so lautet die Regel. § 616 Satz 1 BGB macht davon eine Ausnahme, wenn drei Voraussetzungen zusammenkommen.

  • Der Grund liegt in Deiner Person. Gemeint sind persönliche Umstände. Hindernisse, die viele zugleich treffen, wie Glätte oder ein gesperrter Elbtunnel, erfasst der Wortlaut nicht.
  • Dich trifft kein Verschulden an der Verhinderung.
  • Die Verhinderung dauert nur eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit. Eine feste Tageszahl nennt das Gesetz nicht. Maßgeblich ist das Verhältnis zur Dauer des Arbeitsverhältnisses und zum Anlass.

Liegt eine vorübergehende Verhinderung vor, bekommst Du das normale Gehalt, ohne nacharbeiten zu müssen. Was Dir für diese Zeit aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversicherung zufließt, wird angerechnet (§ 616 Satz 2 BGB).

Gilt die vorübergehende Verhinderung nach § 616 BGB auch für den Arzttermin?

Bist Du arbeitsunfähig krank, greift nicht § 616 BGB, sondern die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen (§ 3 EFZG). § 616 BGB betrifft den Termin, bei dem Du arbeitsfähig bist, aber trotzdem fehlen musst.

Entscheidend ist dann für die vorübergehende Verhinderung, ob sich der Termin zumutbar in die Freizeit legen lässt. Gibt die Praxis nur Termine während der Arbeitszeit, oder ist die Untersuchung medizinisch an eine bestimmte Uhrzeit gebunden, liegt eine Verhinderung nahe. Einzelheiten zum Ablauf beschreibt Arzttermin während der Arbeitszeit.

Für Auszubildende gilt eine eigene, zwingende Regel: § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BBiG sichert die Vergütung bis zu sechs Wochen bei unverschuldeter persönlicher Verhinderung, und § 25 BBiG verbietet Abweichungen zum Nachteil der Azubis.

Was gilt beim kranken Kind und bei der Pflege von Angehörigen?

Für die Betreuung eines kranken Kindes unter zwölf Jahren gibt es Kinderkrankengeld von der Krankenkasse (§ 45 SGB V). Regulär sind das je Kind und Jahr bis zu 10 Arbeitstage, für Alleinerziehende 20, insgesamt höchstens 25 beziehungsweise 50 Tage (Abs. 2). Für das Kalenderjahr 2026 gelten 15 Tage je Kind, für Alleinerziehende 30, insgesamt höchstens 35 beziehungsweise 70 Tage (Abs. 2a). Mehr dazu unter Kinderkrankentage.

Das Verhältnis zu § 616 BGB regelt § 45 Abs. 3 SGB V: Die unbezahlte Freistellung gibt es, soweit nicht aus dem gleichen Grund ein Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht. Ist § 616 BGB nicht ausgeschlossen, zahlt also für die ersten kurzen Fehltage unter Umständen der Arbeitgeber.

Ähnlich bei einer akuten Pflegesituation: Du darfst bis zu zehn Arbeitstage fernbleiben, um die Pflege zu organisieren (§ 2 PflegeZG). Vergütung schuldet der Arbeitgeber dafür nur, wenn sich das aus anderen Vorschriften wie § 616 BGB oder aus einer Vereinbarung ergibt (Abs. 3). Sonst bleibt das Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a SGB XI.

Darf der Arbeitsvertrag § 616 BGB ausschließen?

Ja, im Grundsatz. § 619 BGB erklärt nur die Fürsorgepflichten der §§ 617 und 618 BGB für unabdingbar, § 616 BGB gehört nicht dazu. Ein Tarifvertrag kann die Freistellung deshalb selbst regeln, etwa mit einer Liste von Anlässen und Tagen. Dann gilt die Liste, nicht § 616 BGB.

Steht der Ausschluss in einem vorformulierten Arbeitsvertrag, muss er der AGB-Kontrolle im Arbeitsvertrag nach §§ 305 ff. BGB standhalten. Ob ein vollständiger Ausschluss das schafft, hängt von Wortlaut und Zusammenhang der Klausel ab. Nicht ausschließen lässt sich der Anspruch auf unbezahlte Freistellung beim kranken Kind (§ 45 Abs. 3 Satz 3 SGB V).

Für Beamte gilt § 616 BGB nicht. Ihre Dienstbefreiung richtet sich nach dem Sonderurlaubsrecht des Bundes oder des Landes, siehe Sonderurlaub für Beamte. Eine Verwandte des § 616 BGB ist § 629 BGB: Nach einer Kündigung gibt er Dir Zeit zur Stellensuche, beschrieben unter Bewerbung nach Kündigung.

Das Wichtigste in Kürze

  • § 616 Satz 1 BGB erhält das Gehalt bei kurzer, unverschuldeter Verhinderung aus einem Grund in Deiner Person.
  • Allgemeine Hindernisse wie Glätte oder Verkehrschaos sind kein Grund in Deiner Person und fallen nach dem Wortlaut nicht darunter.
  • Bei Arbeitsunfähigkeit gilt nicht § 616 BGB, sondern § 3 EFZG mit bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung.
  • Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V gibt es 2026 bis zu 15 Arbeitstage je Kind (Alleinerziehende 30, § 45 Abs. 2a SGB V), soweit keine bezahlte Freistellung besteht.
  • § 616 BGB ist abdingbar (§ 619 BGB), für Auszubildende sichert § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BBiG die Vergütung zwingend.

Häufige Fragen (10)

Was bedeutet „§ 616 BGB ist ausgeschlossen“ im Arbeitsvertrag?

Der Arbeitgeber will damit erreichen, dass er bei kurzer persönlicher Verhinderung kein Gehalt zahlt. Fehlst Du etwa wegen eines Arztbesuchs oder eines Todesfalls, wäre die Zeit dann unbezahlt, nachzuarbeiten oder über Urlaub auszugleichen. Unberührt bleiben Entgeltfortzahlung bei Krankheit nach dem EFZG und die unbezahlte Freistellung beim kranken Kind nach § 45 Abs. 3 SGB V. Ob die Klausel wirksam ist, entscheidet die AGB-Kontrolle.

Kann § 616 BGB im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden?

Ja, das ist möglich. § 619 BGB schützt nur die Fürsorgepflichten der §§ 617, 618 BGB vor Abweichungen, § 616 BGB fehlt in dieser Aufzählung. Tarifverträge können die bezahlte Freistellung deshalb selbst regeln. In einem Formulararbeitsvertrag muss die Klausel klar und verständlich sein und darf Dich nicht unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB). Für Auszubildende ist ein Ausschluss nach § 25 BBiG nichtig.

Wann greift die vorübergehende Verhinderung nach § 616 BGB?

Wenn Du aus einem Grund in Deiner Person, ohne eigenes Verschulden und nur für kurze Zeit nicht arbeiten kannst. Alle drei Merkmale müssen vorliegen. Ein persönlicher Grund ist etwa ein Termin, den Du nicht verschieben kannst. Hindernisse, die viele Beschäftigte gleichzeitig treffen, wie ein Bahnstreik oder Schneechaos, zählen nicht. Und für die vorübergehende Verhinderung darf der Anspruch nicht wirksam ausgeschlossen sein.

Vorübergehende Verhinderung: Wie viele Tage bezahlte Freistellung gibt es nach § 616 BGB?

Eine feste Zahl nennt das Gesetz nicht. Es spricht nur von einer „verhältnismäßig nicht erheblichen Zeit“. Wie lang das ist, hängt vom Anlass und von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Feste Tageszahlen können sich aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben, die dann vorgehen.

Muss der Arbeitgeber einen Arzttermin bezahlen?

Nur wenn der Termin nicht zumutbar außerhalb der Arbeitszeit möglich war und § 616 BGB nicht ausgeschlossen ist. Bei einer akuten Erkrankung oder einer Untersuchung, die an eine Uhrzeit gebunden ist, liegt das nahe. Mit Gleitzeit wird es schwieriger, weil sich der Termin eher verlegen lässt. Bist Du an dem Tag arbeitsunfähig, richtet sich die Bezahlung nach § 3 EFZG.

Muss ich die vorübergehende Verhinderung nach § 616 BGB nacharbeiten?

Nein, wenn der Anspruch besteht. § 616 Satz 1 BGB bestimmt, dass Du den Vergütungsanspruch behältst; eine Pflicht zur Nacharbeit sieht die Vorschrift nicht vor. Besteht der Anspruch nicht, etwa weil er wirksam ausgeschlossen ist, kann der Arbeitgeber die Zeit unbezahlt lassen oder je nach Vereinbarung vom Arbeitszeitkonto abziehen.

Zahlt der Arbeitgeber, wenn mein Kind krank ist?

Das kommt auf den Arbeitsvertrag an. Ist § 616 BGB nicht ausgeschlossen, kann für die ersten kurzen Fehltage der Arbeitgeber zahlen, denn das Kinderkrankengeld greift nach § 45 Abs. 3 SGB V nur, soweit keine bezahlte Freistellung besteht. Sonst zahlt die Krankenkasse für ein Kind unter zwölf Jahren 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts, im Jahr 2026 bis zu 15 Arbeitstage je Kind (§ 45 Abs. 2a SGB V).

Gilt § 616 BGB auch für Minijobber und Teilzeitkräfte?

Ja. Die Vorschrift gilt für jedes Arbeitsverhältnis, unabhängig vom Umfang. Fällt der Arzttermin in eine geplante Schicht, gelten dieselben Voraussetzungen wie bei Vollzeit. Bei Teilzeit lässt sich ein Termin allerdings häufiger in die freie Zeit legen, und dann fehlt es an der Verhinderung. Auch im Minijob kann der Arbeitsvertrag den Anspruch einschränken.

Bekomme ich für die Beerdigung eines Angehörigen frei?

Ein Todesfall im engen Familienkreis ist ein persönlicher Grund im Sinne von § 616 BGB. Für die Beerdigung kannst Du deshalb bezahlte Freistellung verlangen, wenn der Anspruch nicht ausgeschlossen ist und die Fehlzeit kurz bleibt. Ein Tarifvertrag kann dafür feste Tage vorsehen. Gilt keine Regel, hilft nur ein Gespräch mit dem Arbeitgeber, sonst bleiben Urlaub oder unbezahlte Freistellung.

Muss ich den Grund für die vorübergehende Verhinderung nachweisen?

Ja, wenn der Arbeitgeber das verlangt. Du musst die Verhinderung rechtzeitig mitteilen und im Streit darlegen, dass die Voraussetzungen des § 616 BGB vorlagen. Bei einem Arzttermin hilft eine Bestätigung der Praxis, die auch festhält, warum der Termin nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich war. Bei Pflege eines Angehörigen kann der Arbeitgeber nach § 2 Abs. 2 PflegeZG eine Bescheinigung verlangen.

Quellen

  1. § 616 BGB Vorübergehende Verhinderung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 619 BGB Unabdingbarkeit der Fürsorgepflichten
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 45 SGB V Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. § 2 PflegeZG Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  5. § 3 EFZG Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  6. § 19 BBiG Fortzahlung der Vergütung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026

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