Kündigung zum Ende der Elternzeit

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Kurz erklärt Die Kündigung zum Ende der Elternzeit ist ein besonderes Kündigungsrecht für Beschäftigte, die nach der Elternzeit nicht an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollen. Grundlage ist § 19 BEEG. Die Kündigung muss dem Arbeitgeber spätestens drei Monate vor dem letzten Tag der Elternzeit schriftlich zugehen.

Abgehende Person im Anzug mit einem Brief vor einem modernen Bürogebäude in Deutschland, assoziiert mit Kündigung zum Ende der Elternzeit
Inhalt 4 Abschnitte

Was regelt § 19 BEEG zur Kündigung zum Ende der Elternzeit?

Viele Eltern merken während der Elternzeit, dass sie nicht in den alten Job zurückwollen. Für diesen Fall bestimmt § 19 BEEG: Du kannst das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Mehr steht in der Vorschrift nicht. Eine längere vertragliche oder tarifliche Frist nennt § 19 BEEG für diesen Termin nicht als Voraussetzung.

Die Norm schafft für die Kündigung zum Ende der Elternzeit einen festen Termin. Zu einem anderen Zeitpunkt kannst Du auch während der Elternzeit kündigen, dann aber mit der für Dich geltenden Frist aus Vertrag, Tarifvertrag oder § 622 BGB, wie sie unter Kündigungsfrist für Arbeitnehmer erklärt ist. Eine behördliche Zustimmung brauchst Du für Deine eigene Kündigung in keinem Fall.

Wie berechnest Du die Dreimonatsfrist?

Bei der Kündigung zum Ende der Elternzeit ist der Zugang beim Arbeitgeber entscheidend, nicht das Datum auf dem Schreiben. Endet Deine Elternzeit zum Beispiel am 30. Juni, muss die Kündigung spätestens um den 30. März herum vorliegen. Sicherer ist ein Zugang einige Tage früher, weil Zustellwege dauern und Monatsenden mit Wochenenden zusammenfallen können.

Die Kündigung braucht die Schriftform der Kündigung nach § 623 BGB: Papier, eigenhändige Unterschrift. E-Mail, Fax oder WhatsApp reichen nicht, die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen. Kommt das Schreiben zu spät, endet das Arbeitsverhältnis nicht zum Ende der Elternzeit. Ob die Kündigung dann zu einem späteren Termin wirkt, hängt von ihrer Auslegung ab.

Darf der Arbeitgeber eine Kündigung zum Ende der Elternzeit aussprechen?

Nur sehr eingeschränkt. Nach § 18 BEEG darf der Arbeitgeber ab dem Verlangen der Elternzeit nicht kündigen, frühestens acht Wochen vor einer Elternzeit bis zum dritten Geburtstag und frühestens 14 Wochen vor einer Elternzeit zwischen drittem und achtem Geburtstag. Während der Elternzeit gilt das Kündigungsverbot ebenso. Ausnahmen erlaubt nur die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder eine von ihr bestimmte Stelle durch Zulässigkeitserklärung. Der Schutz gilt nach § 18 Abs. 2 BEEG auch, wenn Du in der Elternzeit beim selben Arbeitgeber in Teilzeit arbeitest.

Nach dem Ende der Elternzeit greift wieder der allgemeine Kündigungsschutz. Was dann gilt, beschreibt Kündigung nach Rückkehr aus der Elternzeit.

Was passiert mit Resturlaub und Arbeitslosengeld?

Endet das Arbeitsverhältnis mit der Elternzeit, muss der Arbeitgeber nicht genommenen Urlaub nach § 17 Abs. 3 BEEG abgelten, siehe Urlaubsabgeltung. Er darf den Urlaub zwar für jeden vollen Monat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG). Das muss er aber erklären, solange das Arbeitsverhältnis besteht. Nach dem Ende ist eine Kürzung des Abgeltungsanspruchs nicht mehr möglich (BAG, Urteil vom 19.03.2019, 9 AZR 362/18).

Beim Arbeitslosengeld droht nach einer Eigenkündigung eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von in der Regel zwölf Wochen, wenn kein wichtiger Grund vorliegt (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 3 SGB III). Ob bei einer Kündigung zum Ende der Elternzeit Kinderbetreuung im Einzelfall als wichtiger Grund anerkannt wird, prüft die Agentur für Arbeit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zum Ende der Elternzeit kannst Du mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 19 BEEG).
  • Die Kündigung muss schriftlich mit Originalunterschrift erklärt werden; E-Mail reicht nicht (§ 623 BGB).
  • Der Arbeitgeber darf ab dem Verlangen der Elternzeit und während der Elternzeit nur mit behördlicher Zulässigkeitserklärung kündigen (§ 18 Abs. 1 BEEG).
  • Nicht genommener Urlaub ist bei Ende mit der Elternzeit abzugelten (§ 17 Abs. 3 BEEG); eine Kürzung muss vor dem Ende erklärt sein (BAG 9 AZR 362/18).
  • Eine Eigenkündigung kann eine Sperrzeit von in der Regel zwölf Wochen auslösen (§ 159 Abs. 3 SGB III).

Häufige Fragen (10)

Wann muss ich die Kündigung zum Ende der Elternzeit abgeben, wenn ich nicht zurückkomme?

Für eine Kündigung genau zum letzten Tag der Elternzeit muss Dein Schreiben dem Arbeitgeber spätestens drei Monate vorher zugehen. So bestimmt es § 19 BEEG. Plane einige Tage Puffer ein und gib die Kündigung am besten persönlich gegen Empfangsbestätigung ab. Eine genaue Berechnung für Deinen Fall hängt vom Ende Deiner Elternzeit ab, wie Du es beim Arbeitgeber verlangt hast.

Kann ich auch vor dem Ende der Elternzeit kündigen?

Das ist möglich. Willst Du das Arbeitsverhältnis schon vorher beenden, etwa weil eine neue Stelle früher beginnt, gilt die normale Kündigungsfrist aus Deinem Vertrag, einem Tarifvertrag oder § 622 BGB. Die Dreimonatsfrist des § 19 BEEG betrifft nur den Termin zum Ende der Elternzeit. Alternativ kommt ein Aufhebungsvertrag in Betracht, der aber beim Arbeitslosengeld eigene Risiken hat.

Gilt § 19 BEEG bei der Kündigung zum Ende der Elternzeit auch, wenn mein Vertrag eine längere Kündigungsfrist hat?

Der Wortlaut verlangt für die Kündigung zum Ende der Elternzeit nur eine Frist von drei Monaten und nennt keine weitere Voraussetzung. Längere Fristen aus dem Arbeitsvertrag oder aus einem Tarifvertrag wie dem TVöD erwähnt die Vorschrift nicht. Weil Arbeitgeber das gelegentlich anders sehen, lohnt es sich, den Kündigungstermin im Schreiben ausdrücklich als „zum Ende der Elternzeit gemäß § 19 BEEG“ zu bezeichnen.

Kann mein Arbeitgeber mir zum Ende der Elternzeit kündigen?

Eine Kündigung, die während der Elternzeit ausgesprochen wird, ist nach § 18 Abs. 1 BEEG nur zulässig, wenn die zuständige Arbeitsschutzbehörde sie vorher ausnahmsweise für zulässig erklärt hat. Ohne diese Erklärung ist sie unwirksam. Gegen eine trotzdem ausgesprochene Kündigung solltest Du vorsorglich binnen drei Wochen nach Zugang klagen. Ob die Frist wegen § 4 Satz 4 KSchG später beginnt, hängt unter anderem davon ab, ob der Arbeitgeber von der Elternzeit wusste.

Bekomme ich meinen Resturlaub ausbezahlt, wenn ich die Kündigung zum Ende der Elternzeit ausspreche?

Ja, offener Urlaub wird abgegolten (§ 17 Abs. 3 BEEG). Der Arbeitgeber kann den Urlaub für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Diese Kürzung muss er Dir aber erklären, solange das Arbeitsverhältnis noch läuft. Nach dem Ende kann er den Abgeltungsanspruch nicht mehr kürzen, wie das BAG am 19.03.2019 (9 AZR 362/18) entschieden hat.

Bekomme ich eine Sperrzeit, wenn ich nach der Elternzeit kündige?

Das kann passieren. Wer selbst kündigt und danach arbeitslos ist, riskiert nach § 159 SGB III eine Sperrzeit von in der Regel zwölf Wochen, außer es liegt ein wichtiger Grund vor. Ob fehlende Kinderbetreuung oder ein Umzug zum Partner als wichtiger Grund zählt, prüft die Agentur für Arbeit im Einzelfall. Hast Du schon einen neuen Job, stellt sich die Frage meist nicht.

Muss ich mich nach der Kündigung arbeitsuchend melden?

Das Gesetz knüpft daran an, dass Dein Arbeitsverhältnis endet. Nach § 38 Abs. 1 SGB III musst Du Dich spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden; liegen zwischen Kenntnis und Ende weniger als drei Monate, innerhalb von drei Tagen. Bei einer Kündigung nach § 19 BEEG fällt die Frist praktisch mit Deiner Kündigung zusammen. Eine verspätete Meldung kann eine Sperrzeit von einer Woche auslösen (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9, Abs. 6 SGB III).

Kann ich die Kündigung zum Ende der Elternzeit per E-Mail schicken?

Nein. Nach § 623 BGB braucht jede Kündigung eines Arbeitsverhältnisses die Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen. Eine E-Mail, ein eingescannter Brief oder eine Nachricht im Messenger beenden das Arbeitsverhältnis nicht. Unterschreibe das Schreiben eigenhändig und sorge für einen Nachweis des Zugangs, etwa durch persönliche Übergabe mit Empfangsquittung oder einen Boten.

Was ist, wenn ich während der Elternzeit in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber arbeite?

Dann gilt der besondere Kündigungsschutz nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 BEEG auch für Dein Teilzeitverhältnis. Für Deine eigene Kündigung zum Ende der Elternzeit ändert die Teilzeit nichts: Auch hier reicht eine Frist von drei Monaten nach § 19 BEEG. Ob Du Teilzeit und Hauptarbeitsverhältnis getrennt kündigen musst, hängt davon ab, wie die Teilzeit vereinbart wurde.

Gilt das Sonderkündigungsrecht auch für Beamte?

Nein. Beamtinnen und Beamte stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis und können nicht kündigen. Sie beenden das Dienstverhältnis durch einen Antrag auf Entlassung, der schriftlich gestellt werden muss. Für Bundesbeamte regelt das § 33 BBG, für Landes- und Kommunalbeamte § 23 BeamtStG zusammen mit dem jeweiligen Landesbeamtengesetz. Die Elternzeit selbst folgt dort eigenen Verordnungen.

Quellen

  1. § 19 BEEG Kündigung zum Ende der Elternzeit
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 18 BEEG Kündigungsschutz
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 17 BEEG Urlaub
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. BAG, Urteil vom 19.03.2019, 9 AZR 362/18 (Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 28.10.2026
  5. § 159 SGB III Ruhen bei Sperrzeit
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026

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