Kündigung wegen Unpünktlichkeit

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Kurz erklärt Eine Kündigung wegen Unpünktlichkeit ist eine verhaltensbedingte Kündigung, weil Du wiederholt zu spät zur Arbeit erscheinst. Gilt das Kündigungsschutzgesetz, muss sie nach § 1 Abs. 2 KSchG durch Dein Verhalten bedingt sein. In der Regel setzt sie eine Abmahnung voraus. Klagen kannst Du nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang (§ 4 KSchG).

Eine Person eilt besorgt auf ihre Armbanduhr blickend durch den Eingang eines Bürogebäudes in der Stadt, als Situation für eine Kündigung wegen Unpünktlichkeit
Inhalt 4 Abschnitte

Ist eine Kündigung wegen Unpünktlichkeit möglich?

Wer zu spät kommt und deshalb eine Kündigung wegen Unpünktlichkeit riskiert, verletzt seine Pflicht, die Arbeit zur vereinbarten Zeit aufzunehmen. Das kann eine verhaltensbedingte Kündigung tragen. Ob der Arbeitgeber dafür einen Grund braucht, hängt vom Kündigungsschutz ab.

Das Kündigungsschutzgesetz greift nach § 1 Abs. 1 KSchG erst, wenn Dein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht (Wartezeit im Kündigungsschutz). Außerdem muss der Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer haben. Für Arbeitsverhältnisse, die vor 2004 begonnen haben, kann nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG schon die Schwelle von mehr als fünf Arbeitnehmern genügen. Im Kleinbetrieb ist eine Kündigung nur bei Willkür oder Diskriminierung angreifbar.

Warum braucht eine Kündigung wegen Unpünktlichkeit meist erst eine Abmahnung?

Eine verhaltensbedingte Kündigung schaut nach vorn. Sie ist nur gerechtfertigt, wenn weitere Verspätungen zu erwarten sind. Das Bundesarbeitsgericht verlangt deshalb bei steuerbarem Verhalten regelmäßig eine Abmahnung, weil schon die Androhung von Folgen Dein Verhalten ändern kann (BAG, Urteil vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09). Entbehrlich ist sie nur, wenn eine Besserung nicht zu erwarten ist oder die Pflichtverletzung so schwer wiegt, dass schon die erste Duldung ausgeschlossen ist.

Erst nach einer gleichartigen Verspätung trotz Abmahnung kommt die Kündigung nach Abmahnung in Betracht. Eine feste Zahl an Verspätungen, ab der eine Kündigung wegen Unpünktlichkeit wirksam wird, gibt es nicht. In der Interessenabwägung bei der Kündigung zählen Häufigkeit und Dauer, Störungen im Betriebsablauf, Deine Betriebszugehörigkeit und ob Dich ein Verschulden trifft.

Wann kommt eine fristlose Kündigung in Betracht?

Bloßes Zuspätkommen reicht dafür in der Regel nicht aus. Eine fristlose Kündigung braucht nach § 626 Abs. 1 BGB einen wichtigen Grund, der die Fortsetzung bis zum Ende der Kündigungsfrist unzumutbar macht. Anders liegt es, wenn Du Verspätungen verschleierst, etwa durch manipulierte Stempelzeiten. Dann geht es um Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs. Der Arbeitgeber muss nach § 626 Abs. 2 BGB innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis kündigen.

Was solltest Du nach der Kündigung beachten?

Die Frist für die Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 Satz 1 KSchG). Gibt es einen Betriebsrat, muss er vorher angehört worden sein, sonst ist die Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG unwirksam.

Melde Dich außerdem bei der Agentur für Arbeit. Eine Kündigung wegen arbeitsvertragswidrigen Verhaltens kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von zwölf Wochen auslösen (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 3 SGB III), wenn Du die Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hast.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wiederholte Unpünktlichkeit kann eine verhaltensbedingte Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG tragen.
  • Vor der Kündigung ist bei steuerbarem Verhalten regelmäßig eine Abmahnung nötig (BAG 2 AZR 541/09).
  • Kündigungsschutz besteht erst nach sechs Monaten und in der Regel in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern (§§ 1, 23 KSchG).
  • Gegen die Kündigung musst Du innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
  • Eine verhaltensbedingte Kündigung kann eine Sperrzeit von zwölf Wochen auslösen (§ 159 Abs. 3 SGB III).

Häufige Fragen (11)

Wie oft darf man zu spät kommen, bevor gekündigt wird?

Eine feste Zahl gibt es nicht, weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung. Entscheidend ist, ob nach einer Abmahnung weitere gleichartige Verspätungen hinzukommen und wie schwer sie wiegen. Zehn Minuten im Büro mit Gleitzeit sind anders zu bewerten als eine halbe Stunde im Schichtbetrieb, in dem die Kollegen warten. Auch die Dauer Deiner Betriebszugehörigkeit fließt in die Interessenabwägung ein.

Kann ich wegen einmaligem Zuspätkommen gekündigt werden?

Im Kündigungsschutz kaum. Eine einzelne Verspätung rechtfertigt nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in aller Regel nur eine Ermahnung oder Abmahnung, weil mildere Mittel genügen. Anders sieht es in den ersten sechs Monaten oder im Kleinbetrieb aus. Dort braucht der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund nach § 1 KSchG, er darf aber nicht willkürlich oder diskriminierend handeln. Auch dann gilt die gesetzliche oder vereinbarte Kündigungsfrist.

Wie viele Abmahnungen braucht es vor einer Kündigung wegen Unpünktlichkeit?

Das Gesetz schreibt keine Anzahl vor. Die Annahme, es müssten drei sein, findet im Gesetz keine Stütze. Schon eine wirksame Abmahnung kann ausreichen, wenn danach eine gleichartige Verspätung folgt. Die Abmahnung muss das konkrete Fehlverhalten mit Datum benennen und für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen androhen. Eine bloße Rüge ohne diese Warnung ersetzt sie nicht.

Darf der Arbeitgeber den Lohn kürzen, wenn ich zu spät komme?

Für die versäumte Zeit in der Regel ja, denn ohne Arbeitsleistung entfällt der Vergütungsanspruch, wenn kein Ausnahmetatbestand greift. Eine Ausnahme regelt § 616 BGB: Bist Du ohne Verschulden für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit aus einem in Deiner Person liegenden Grund verhindert, bleibt der Lohn erhalten. Dieser Anspruch kann im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eingeschränkt sein. Eine pauschale Strafe über die ausgefallene Zeit hinaus braucht eine wirksame Vereinbarung.

Zählt Zuspätkommen wegen Stau oder Zugausfall als Pflichtverletzung?

Das hängt davon ab, ob Dir die Verspätung vorzuwerfen ist. Eine verhaltensbedingte Kündigung knüpft an steuerbares Verhalten an. Eine plötzliche Vollsperrung oder ein unangekündigter Zugausfall ist kaum vorwerfbar. Wer aber täglich denselben Stau kennt und trotzdem knapp losfährt, kann sich darauf schwer berufen. Informiere Deinen Arbeitgeber in solchen Fällen sofort und halte Belege bereit, etwa Störungsmeldungen des Verkehrsunternehmens.

Wie lange bleibt eine Abmahnung wegen Unpünktlichkeit gültig?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Ihre Warnwirkung kann mit der Zeit nachlassen, vor allem wenn Du danach lange pünktlich warst. Ob eine ältere Abmahnung eine Kündigung noch trägt, ist eine Frage des Einzelfalls. Ist die Abmahnung inhaltlich falsch, kannst Du ihre Entfernung aus der Personalakte verlangen oder nach § 83 Abs. 2 BetrVG eine eigene Gegendarstellung beifügen lassen.

Bekomme ich nach einer Kündigung wegen Unpünktlichkeit eine Sperrzeit?

Das ist möglich. Nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III tritt eine Sperrzeit ein, wenn Du durch arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Kündigung gegeben und die Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hast. Die Sperrzeit dauert nach § 159 Abs. 3 SGB III zwölf Wochen, in Härtefällen sechs. Wird die Kündigung im Prozess als unwirksam erkannt oder durch Vergleich anders geregelt, kann sich das auf die Sperrzeit auswirken.

Muss der Betriebsrat vor der Kündigung wegen Unpünktlichkeit angehört werden?

Ja, wenn es im Betrieb einen Betriebsrat gibt. Nach § 102 Abs. 1 BetrVG muss der Arbeitgeber ihn vor jeder Kündigung hören und ihm die Gründe mitteilen. Eine Kündigung ohne Anhörung ist unwirksam. Bei einer ordentlichen Kündigung hat der Betriebsrat eine Woche Zeit, Bedenken schriftlich mitzuteilen. Ob die Anhörung vollständig war, lässt sich im Kündigungsschutzprozess überprüfen.

Kann ich in der Probezeit wegen Unpünktlichkeit gekündigt werden?

Ja, und zwar ohne dass der Arbeitgeber einen Grund nachweisen muss. In den ersten sechs Monaten gilt das Kündigungsschutzgesetz nach § 1 Abs. 1 KSchG noch nicht. Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten beträgt die Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 3 BGB zwei Wochen. Die Kündigung muss trotzdem schriftlich erfolgen (§ 623 BGB), und ein Betriebsrat ist auch hier vorher anzuhören.

Was kann ich gegen eine Abmahnung wegen Zuspätkommens tun?

Prüfe zuerst die Fakten: Stimmen Daten und Uhrzeiten, gab es Gleitzeit oder Absprachen? Ist etwas falsch, kannst Du schriftlich widersprechen und verlangen, dass die Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird. Alternativ lässt Du nach § 83 Abs. 2 BetrVG eine Gegendarstellung zur Akte nehmen. Eine Klage gegen die Abmahnung ist möglich, aber nicht zwingend. Ihre Richtigkeit kann auch erst in einem späteren Kündigungsschutzprozess geprüft werden.

Bekomme ich bei einer Kündigung wegen Unpünktlichkeit eine Abfindung?

Einen gesetzlichen Anspruch hast Du nicht. Der Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG gilt nur für betriebsbedingte Kündigungen mit entsprechendem Hinweis im Kündigungsschreiben. Bei einer Kündigung wegen Unpünktlichkeit kann eine Abfindung aber Ergebnis eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht sein. Wie hoch sie ausfällt, hängt vor allem davon ab, wie gut die Kündigung begründet ist und welches Prozessrisiko beide Seiten sehen.

Quellen

  1. § 1 KSchG Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 23 KSchG Geltungsbereich
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 626 BGB Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. BAG, Urteil vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09 (Abmahnung und Prognoseprinzip)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 27.10.2026
  5. § 159 SGB III Ruhen bei Sperrzeit
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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