Kündigung wegen Alkohol am Arbeitsplatz

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Kurz erklärt Eine Kündigung wegen Alkohol am Arbeitsplatz ist verhaltensbedingt, wenn Du gegen ein Alkoholverbot oder Deine Arbeitspflichten verstößt, und personenbedingt, wenn eine Alkoholsucht dahintersteht. Ob sie wirksam ist, richtet sich nach § 1 Abs. 2 KSchG, bei schweren Fällen nach § 626 BGB. Angreifen kannst Du sie nur mit einer Klage binnen drei Wochen nach Zugang.

Mitarbeiter verlässt mit einem Karton persönlicher Gegenstände eine Fabrik, im Hintergrund ein Sicherheitstor, Kündigung wegen Alkohol am Arbeitsplatz
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Kündigung wegen Alkohol am Arbeitsplatz: Wann darf Dein Arbeitgeber kündigen?

Einen Grund braucht der Arbeitgeber erst, wenn das Kündigungsschutzgesetz greift: Dein Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate (§ 1 Abs. 1 KSchG), und im Betrieb arbeiten in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer. Hat es vor 2004 begonnen, kann eine Schwelle von mehr als fünf genügen (§ 23 Abs. 1 KSchG).

Bei einer Kündigung wegen Alkohol am Arbeitsplatz kommt es dann auf die Ursache an. Trinkst Du gegen ein Verbot, prüft das Gericht eine verhaltensbedingte Kündigung. Steckt eine Abhängigkeit dahinter, gilt sie als Krankheit, und es geht um eine personenbedingte Kündigung.

Kündigung wegen Alkohol am Arbeitsplatz: Was gilt bei einem Verstoß ohne Sucht?

Ein allgemeines gesetzliches Alkoholverbot gibt es nicht. Nach § 15 Abs. 1 ArbSchG musst Du aber für Deine Sicherheit und die anderer bei der Arbeit sorgen. Ein striktes Verbot kann der Arbeitgeber im Betrieb regeln, ein Betriebsrat bestimmt dabei mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, siehe Mitbestimmung des Betriebsrats).

Vor einer Kündigung wegen eines Verstoßes steht in der Regel eine Abmahnung. Entbehrlich ist sie nur, wenn eine Besserung auch danach nicht zu erwarten ist oder der Verstoß so schwer wiegt, dass seine Hinnahme offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09). Wer betrunken einen Stapler steuert, liegt näher an dieser Grenze als jemand mit einem Feierabendbier im Büro. Fällst Du nach einer Abmahnung erneut auf, lies weiter unter Kündigung nach Abmahnung.

Was ändert sich, wenn eine Alkoholsucht vorliegt?

Bei einer Abhängigkeit zählt die Prognose. Eine Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn Du wegen der Sucht dauerhaft nicht die Gewähr bietest, Deine Arbeit ordnungsgemäß zu leisten, der Betrieb erheblich beeinträchtigt ist und kein milderes Mittel wie eine Versetzung hilft. Entscheidend ist Deine Therapiebereitschaft im Zeitpunkt der Kündigung; auch ein Rückfall nach Therapie kann eine negative Prognose tragen. Im entschiedenen Fall hatte ein Hofarbeiter eine Entziehungskur abgebrochen und war mit 1,81 Promille aufgefallen, die Kündigung hielt (BAG, Urteil vom 20.03.2014, 2 AZR 565/12).

Bist Du in einem Jahr länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Beim Lohn gilt eine suchtbedingte Arbeitsunfähigkeit nicht als schuldhaft nach § 3 Abs. 1 EFZG; bei einem Rückfall klärt ein Gutachten das Verschulden (BAG, Urteil vom 18.03.2015, 10 AZR 99/14). Mehr dazu unter Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Welche Folgen hat die Kündigung und wie wehrst Du Dich?

Es gilt die Klagefrist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Bei einer Kündigung wegen Alkohol am Arbeitsplatz muss ein Betriebsrat vorher angehört werden (§ 102 Abs. 1 BetrVG).

Hast Du durch vertragswidriges Verhalten vorsätzlich oder grob fahrlässig Anlass zur Kündigung gegeben, droht beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit von in der Regel zwölf Wochen (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 3 SGB III). Bei einer suchtbedingten Kündigung fehlt dieses Verhalten. Verlierst Du nach Alkohol am Steuer die Fahrerlaubnis und fährst beruflich, kommt eine Kündigung wegen Verlust des Führerscheins hinzu.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne Kündigungsschutzgesetz, also in den ersten sechs Monaten oder im Kleinbetrieb, braucht der Arbeitgeber keinen besonderen Kündigungsgrund (§ 1 Abs. 1, § 23 Abs. 1 KSchG).
  • Ein Verstoß gegen ein Alkoholverbot führt in der Regel erst nach einer Abmahnung zur verhaltensbedingten Kündigung (BAG 2 AZR 541/09).
  • Bei Alkoholsucht entscheidet die Prognose, vor allem Deine Therapiebereitschaft im Zeitpunkt der Kündigung (BAG 2 AZR 565/12).
  • Gegen jede Kündigung musst Du innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage erheben (§ 4 KSchG).

Häufige Fragen (11)

Ist eine fristlose Kündigung wegen Alkohol am Arbeitsplatz möglich?

Das ist möglich, aber die Ausnahme. Eine fristlose Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB setzt einen wichtigen Grund voraus, der die Fortsetzung bis zum Ende der Kündigungsfrist unzumutbar macht. Bei Alkohol ist in der Regel zuerst eine Abmahnung nötig (BAG, Urteil vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09). Ohne sie kommt eine fristlose Kündigung vor allem bei erheblicher Gefährdung anderer in Betracht. Der Arbeitgeber muss sie innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis aussprechen (§ 626 Abs. 2 BGB).

Kann man wegen Alkoholsucht gekündigt werden?

Ja, aber nur als personenbedingte Kündigung mit strengen Voraussetzungen. Der Arbeitgeber muss eine negative Prognose belegen, eine erhebliche Störung des Betriebs und das Fehlen milderer Mittel wie einer Versetzung. Nach dem Bundesarbeitsgericht kommt es vor allem darauf an, ob Du im Zeitpunkt der Kündigung zu einer Therapie bereit bist (Urteil vom 20.03.2014, 2 AZR 565/12). Eine erst später erklärte Therapiebereitschaft kann zu spät kommen.

Braucht der Arbeitgeber vor der Kündigung eine Abmahnung?

Bei einem Verstoß gegen ein Alkoholverbot in der Regel schon. Die Abmahnung soll Dir zeigen, dass Dein Arbeitsplatz im Wiederholungsfall in Gefahr ist. Entbehrlich ist sie nur bei besonders schweren Verstößen oder wenn eine Besserung ohnehin nicht zu erwarten ist (BAG, Urteil vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09). Bei einer Kündigung wegen Alkoholsucht steht dagegen die Krankheitsprognose im Vordergrund und nicht die Warnung.

Gibt es eine Abfindung bei einer Kündigung wegen Alkohol am Arbeitsplatz?

Einen gesetzlichen Anspruch hast Du nicht. Der Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG gilt nur bei betriebsbedingten Kündigungen mit entsprechendem Hinweis des Arbeitgebers. Möglich ist eine Abfindung aber als Vergleich im Kündigungsschutzprozess. Wie hoch sie ausfällt, hängt davon ab, wie gut die Kündigung begründet ist und welches Prozessrisiko beide Seiten tragen. Voraussetzung für eine Abfindung nach einer Kündigung wegen Alkohol am Arbeitsplatz ist eine fristgerechte Klage.

Bekomme ich nach einer Kündigung wegen Alkohol am Arbeitsplatz Arbeitslosengeld?

In der Regel ja, aber möglicherweise erst nach einer Sperrzeit. Hast Du durch vertragswidriges Verhalten vorsätzlich oder grob fahrlässig Anlass zur Kündigung gegeben, ruht der Anspruch in der Regel zwölf Wochen (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 3 SGB III). Beruht die Kündigung auf einer Alkoholsucht und damit auf Gründen in Deiner Person, fehlt dieses Verhalten. Melde Dich unabhängig davon rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit.

Reicht eine Alkoholfahne für eine Kündigung?

Allein eher nicht. Eine Fahne sagt wenig darüber, wie viel Du getrunken hast und ob Deine Arbeit beeinträchtigt war. Im Prozess muss der Arbeitgeber die Tatsachen beweisen, auf die er die Kündigung stützt (§ 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG). Dafür braucht er etwa Zeugen zu Ausfallerscheinungen oder einen Test, dem Du zugestimmt hast. Hinzu kommt in der Regel das Erfordernis einer vorherigen Abmahnung.

Kann ich in der Probezeit wegen Alkohol gekündigt werden?

Ja, und zwar ohne dass der Arbeitgeber einen Grund nennen muss. In den ersten sechs Monaten gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht (§ 1 Abs. 1 KSchG). In einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Unwirksam kann die Kündigung trotzdem sein, etwa wenn die Schriftform fehlt oder der Betriebsrat nicht angehört wurde.

Ist Alkohol am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten?

Ein allgemeines gesetzliches Verbot gibt es nicht. Nach § 15 Abs. 1 ArbSchG musst Du aber dafür sorgen, Dich und andere bei der Arbeit nicht zu gefährden. Ein ausdrückliches Verbot kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer Weisung. Für Berufe mit Fahr- oder Maschinentätigkeit gelten strengere Maßstäbe. Hat der Betrieb einen Betriebsrat, bestimmt er bei solchen Regeln mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG).

Bekomme ich Lohnfortzahlung, wenn ich wegen Alkoholsucht krank bin?

In der Regel ja. Das Bundesarbeitsgericht sieht eine Arbeitsunfähigkeit infolge Alkoholabhängigkeit nicht als schuldhaft im Sinne von § 3 Abs. 1 EFZG an. Damit zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen weiter. Bei einem Rückfall nach einer Therapie ist ein Verschulden nicht automatisch ausgeschlossen. Dann kann nur ein fachmedizinisches Gutachten klären, ob Du den Rückfall willentlich herbeigeführt hast (Urteil vom 18.03.2015, 10 AZR 99/14).

Schützt eine Entziehungskur vor der Kündigung?

Sie kann helfen, ein Freibrief ist sie nicht. Entscheidend ist Deine Bereitschaft zur Therapie im Zeitpunkt, in dem die Kündigung zugeht. Wer eine Kur ablehnt oder abbricht, riskiert eine negative Prognose. Auch ein Rückfall nach abgeschlossener Therapie kann eine Kündigung tragen, wie das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 20.03.2014 (2 AZR 565/12) ausgeführt hat. Eine erst nach der Kündigung begonnene Therapie wird nicht ohne Weiteres berücksichtigt.

Was tun nach einer Kündigung wegen Alkohol am Arbeitsplatz?

Prüfe zuerst das Zugangsdatum, denn ab dann läuft die Frist von drei Wochen für die Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG). Lass Dir eine Kopie der Abmahnungen und einer eventuellen Betriebsvereinbarung zum Alkoholverbot geben. Melde Dich bei der Agentur für Arbeit. Ob die Kündigung angreifbar ist, hängt vom Einzelfall ab, etwa von fehlender Abmahnung, falscher Einordnung als Fehlverhalten oder einer unterlassenen Anhörung des Betriebsrats.

Quellen

  1. § 1 KSchG Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. BAG, Urteil vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09 (Abmahnungserfordernis)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 15 ArbSchG Pflichten der Beschäftigten
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. § 159 SGB III Ruhen bei Sperrzeit
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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