Krankschreibung per Telefon

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Kurz erklärt Die Krankschreibung per Telefon ist die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach einem Telefongespräch mit der Praxis. Grundlage ist § 4 Abs. 5a der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Sie ist nur bei Erkrankungen ohne schwere Symptomatik und für Patienten möglich, die der Praxis persönlich bekannt sind, und soll erstmals höchstens fünf Kalendertage umfassen.

Person telefoniert auf einem Sofa zu Hause, während sie eine Krankschreibung per Telefon erhält
Inhalt 4 Abschnitte

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Krankschreibung per Telefon erlaubt?

Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses verlangt in § 4 Abs. 5 eine ärztliche Untersuchung. Die kann persönlich in der Praxis stattfinden, per Videosprechstunde oder nach telefonischer Anamnese. Für das Telefon setzt Abs. 5a enge Grenzen:

  • Eine Videosprechstunde ist nicht möglich.
  • Die Erkrankung zeigt keine schwere Symptomatik.
  • Du bist der Praxis oder ihrer Berufsausübungsgemeinschaft aus früherer Behandlung persönlich bekannt.

Von der Krankschreibung per Telefon sind neue Patienten ausdrücklich ausgeschlossen. Die Ärztin entscheidet, ob sie Deine Arbeitsunfähigkeit am Telefon sicher beurteilen kann; einen Anspruch darauf hast Du nicht. Die Regel zur telefonischen Feststellung gilt seit dem 07.12.2023, die aktuelle Fassung der Richtlinie seit dem 21.02.2024 (Stand Oktober 2026) und richtet sich an Vertragsärzte und gesetzlich Versicherte. Für Beamte mit Beihilfe gelten eigene Regeln, siehe Krankmeldung bei Beamten.

Wie lange gilt die Krankschreibung per Telefon, und lässt sie sich verlängern?

Die erstmalige Feststellung soll nach § 4 Abs. 5a AU-Richtlinie höchstens fünf Kalendertage umfassen. Ein Anruf am Montag reicht also in der Regel bis Freitag. Per Video sind bei bekannten Patienten bis zu sieben Kalendertage möglich, bei unbekannten bis zu drei.

Für eine Verlängerung verweist Abs. 5a auf die Vorgaben des Abs. 5. Danach soll eine Folgebescheinigung ohne Praxisbesuch nur erfolgen, wenn die Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit zuvor bei einer persönlichen Untersuchung festgestellt wurde. Wer also erstmals am Telefon krankgeschrieben wurde und länger krank bleibt, muss in der Regel in die Praxis. Eine Rückdatierung ist nach § 5 Abs. 3 der Richtlinie nur ausnahmsweise und in der Regel höchstens drei Tage zulässig.

Was musst Du Deinem Arbeitgeber mitteilen?

Die Krankschreibung ersetzt nicht die Krankmeldung. Nach § 5 Abs. 1 EFZG musst Du dem Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen, meist also am ersten Morgen vor Arbeitsbeginn. Eine ärztliche Feststellung brauchst Du, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, spätestens am darauffolgenden Arbeitstag. Der Arbeitgeber darf sie früher verlangen, auch ab dem ersten Tag.

Als gesetzlich Versicherter legst Du keinen Papierschein mehr vor. Nach § 5 Abs. 1a EFZG lässt Du die Arbeitsunfähigkeit nur feststellen; der Arbeitgeber ruft die elektronische AU bei der Krankenkasse ab. Ausnahmen bestehen für Minijobs in Privathaushalten und Ärzte ohne Kassenzulassung. Wer die Meldepflicht verletzt, riskiert eine Abmahnung, siehe Kündigung wegen Verletzung der Krankmeldepflicht.

Ist eine telefonische AU genauso viel wert wie eine nach Praxisbesuch?

Rechtlich ja. Es entsteht dieselbe Bescheinigung, und sie begründet die Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG. Der Beweiswert einer Krankschreibung per Telefon ist hoch, aber nicht unerschütterlich. Das Bundesarbeitsgericht lässt den Arbeitgeber Umstände vortragen, die ernsthafte Zweifel begründen. Im Fall eines Helfers reichten die Folgebescheinigungen passgenau bis zum Ende der Kündigungsfrist; danach trat er sofort eine neue Stelle an. Den Beweiswert dieser Folgebescheinigungen sah das Gericht als erschüttert an, die erste Bescheinigung vor Zugang der Kündigung nicht (BAG, Urteil vom 13.12.2023, 5 AZR 137/23). Mehr dazu unter Beweiswert der AU nach Kündigung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Telefonisch krankschreiben darf die Praxis nur bekannte Patienten ohne schwere Symptomatik und nur, wenn keine Videosprechstunde möglich ist (§ 4 Abs. 5a AU-Richtlinie).
  • Die erste telefonische Feststellung soll höchstens fünf Kalendertage umfassen.
  • Eine Verlängerung ohne Praxisbesuch ist nur vorgesehen, wenn die Arbeitsunfähigkeit zuvor persönlich festgestellt wurde (§ 4 Abs. 5 Satz 6 AU-Richtlinie).
  • Die Krankmeldung beim Arbeitgeber bleibt Pflicht: unverzüglich, die Feststellung bei mehr als drei Kalendertagen (§ 5 Abs. 1 EFZG).
  • Gesetzlich Versicherte legen keinen Schein vor; der Arbeitgeber ruft die eAU ab (§ 5 Abs. 1a EFZG).

Häufige Fragen (12)

Ist eine Krankschreibung per Telefon noch möglich?

Nach der geltenden Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie in der Fassung vom 07.12.2023 ist sie weiterhin möglich (Stand Oktober 2026). Änderungen müsste der Gemeinsame Bundesausschuss in der Richtlinie beschließen oder der Gesetzgeber vorgeben. Bevor Du anrufst, lohnt deshalb ein Blick auf die aktuelle Fassung beim G-BA oder eine kurze Nachfrage in Deiner Praxis, ob sie telefonische Krankschreibungen anbietet.

Wie lange gilt eine Krankschreibung per Telefon?

Höchstens fünf Kalendertage für die erste Feststellung. Die Frist zählt Kalendertage, also auch Wochenenden und Feiertage. Wirst Du an einem Donnerstag telefonisch krankgeschrieben, endet die Bescheinigung in der Regel spätestens am Montag. Dauert die Krankheit länger, ist für die Folgebescheinigung meist ein Praxisbesuch nötig. Die Ärztin kann auch einen kürzeren Zeitraum bescheinigen, wenn sie das für ausreichend hält.

Kann man eine Krankschreibung per Telefon telefonisch verlängern?

In der Regel nicht. Die Richtlinie lässt eine Feststellung des Fortbestehens ohne Praxisbesuch nur zu, wenn die Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit vorher bei einer persönlichen Untersuchung festgestellt wurde. Wurdest Du also erstmals am Telefon krankgeschrieben, musst Du für die Verlängerung meist in die Praxis. Warst Du schon persönlich dort, kann eine Verlängerung per Video oder Telefon in Betracht kommen.

Muss ich der Arztpraxis bekannt sein, um telefonisch krankgeschrieben zu werden?

Ja, das ist zwingend. Die telefonische Krankschreibung gilt nach § 4 Abs. 5a Satz 2 AU-Richtlinie nicht für Versicherte, die der Praxis aus früherer Behandlung nicht persönlich bekannt sind. Bekannt bist Du auch, wenn Dich eine andere Ärztin derselben Berufsausübungsgemeinschaft schon persönlich behandelt hat. Neue Patienten können per Videosprechstunde für bis zu drei Kalendertage krankgeschrieben werden.

Bei welchen Krankheiten geht eine Krankschreibung per Telefon?

Die Richtlinie nennt keine Liste, sondern ein Kriterium: Die Erkrankung darf keine schwere Symptomatik zeigen. In der Praxis betrifft das vor allem leichte Atemwegsinfekte, Magen-Darm-Beschwerden oder ähnliche kurze Erkrankungen. Ob das bei Dir zutrifft, beurteilt die Ärztin im Gespräch. Kann sie Deine Arbeitsunfähigkeit am Telefon nicht sicher einschätzen, muss sie auf eine persönliche Untersuchung verweisen.

Gibt es einen Anspruch auf eine telefonische Krankschreibung?

Auf eine Krankschreibung per Telefon hast Du keinen Anspruch. Die Richtlinie formuliert die telefonische Feststellung als Möglichkeit der Ärztin, nicht als Recht des Patienten. Zudem ist sie nachrangig zur Videosprechstunde. Lehnt die Praxis ab, bleibt Dir der Praxisbesuch, eine Videosprechstunde oder außerhalb der Sprechzeiten der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117.

Muss ich die Krankschreibung per Telefon beim Arbeitgeber abgeben?

Als gesetzlich Versicherter nicht. Seit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ruft der Arbeitgeber die Daten bei Deiner Krankenkasse ab (§ 5 Abs. 1a EFZG). Du musst Dich aber selbst krankmelden und die voraussichtliche Dauer mitteilen. Privat Versicherte und Beschäftigte, die bei einem Arzt ohne Kassenzulassung waren, legen weiterhin eine Bescheinigung vor, spätestens nach den Fristen des § 5 Abs. 1 EFZG.

Darf der Arbeitgeber eine telefonische Krankschreibung ablehnen?

Allein wegen des Telefonats nicht. Die Bescheinigung ist eine reguläre ärztliche Feststellung mit hohem Beweiswert. Der Arbeitgeber kann diesen Beweiswert nur durch konkrete Tatsachen erschüttern, etwa auffällige zeitliche Zusammenhänge mit einer Kündigung. Gelingt das, musst Du Deine Arbeitsunfähigkeit auf andere Weise beweisen, zum Beispiel durch Aussage der Ärztin. Zudem kann er nach § 275 Abs. 1a SGB V verlangen, dass die Krankenkasse den Medizinischen Dienst einschaltet.

Kann eine telefonische Krankschreibung rückwirkend ausgestellt werden?

Nur ausnahmsweise. Nach § 5 Abs. 3 AU-Richtlinie soll die Arbeitsunfähigkeit nicht für eine Zeit vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme bescheinigt werden. Eine Rückdatierung ist nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel höchstens drei Tage zulässig. Ruf deshalb am ersten Krankheitstag in der Praxis an und melde Dich parallel beim Arbeitgeber krank.

Was ist der Unterschied zwischen telefonischer AU und AU per Videosprechstunde?

Die Videosprechstunde hat Vorrang und erlaubt längere Zeiträume. Patienten, die der Praxis bekannt sind, können per Video bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden, unbekannte bis zu drei. Am Telefon sind höchstens fünf Kalendertage möglich, und nur für bekannte Patienten mit leichten Beschwerden. Beide Wege führen zu derselben elektronischen Bescheinigung, die der Arbeitgeber abruft.

Gilt die telefonische Krankschreibung auch für Privatversicherte?

Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie bindet Vertragsärzte bei gesetzlich Versicherten. Für Privatversicherte gibt es keine vergleichbare verbindliche Vorgabe; ob eine Praxis nach einem Telefonat eine Bescheinigung ausstellt, entscheidet sie nach ärztlichem Berufsrecht. Gegenüber dem Arbeitgeber gilt für Dich weiter die Vorlagepflicht nach § 5 Abs. 1 EFZG, weil die elektronische Übermittlung nur für gesetzlich Versicherte vorgesehen ist.

Kann mir wegen einer telefonischen Krankschreibung gekündigt werden?

Die Nutzung der telefonischen Krankschreibung ist kein Kündigungsgrund. Kritisch wird es erst, wenn Du gar nicht krank bist und eine Arbeitsunfähigkeit vortäuschst, oder wenn Du Deine Meldepflicht gegenüber dem Arbeitgeber verletzt. Im ersten Fall droht unter Umständen eine fristlose Kündigung, im zweiten in der Regel zunächst eine Abmahnung. Entscheidend sind immer die Umstände des Einzelfalls.

Quellen

  1. § 5 EFZG Anzeige- und Nachweispflichten (Abs. 1a eAU)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 109 SGB IV Meldung der Arbeitsunfähigkeit zum Abruf durch den Arbeitgeber
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 3 EFZG Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026

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