Krankmeldung bei Beamten

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Kurz erklärt Die Krankmeldung bei Beamten ist die Anzeige an den Dienstherrn, dass Du wegen Krankheit nicht zum Dienst kommen kannst. Im Bund gilt § 96 BBG, in Hamburg § 67 HmbBG: Die Dienstunfähigkeit ist unverzüglich anzuzeigen und auf Verlangen nachzuweisen. Wer schuldhaft unentschuldigt fehlt, verliert für diese Zeit die Bezüge.

Eine Person verlässt ein deutsches Verwaltungsgebäude, die Szene könnte eine Krankmeldung bei Beamten nach einem Arztbesuch darstellen
Inhalt 4 Abschnitte

Gilt die Krankmeldung bei Beamten wie bei Arbeitnehmern?

Nein. Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt nur für Arbeitnehmer. Beamtinnen und Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, ihre Besoldung läuft bei Krankheit weiter. Eine Begrenzung auf sechs Wochen wie bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gibt es nicht, und Krankengeld spielt keine Rolle.

Welche Melde- und Nachweispflichten gelten, hängt vom Dienstherrn ab. Für Bundesbeamte bestimmt § 96 Abs. 1 BBG: Du darfst dem Dienst nicht ohne Genehmigung fernbleiben, und die Dienstunfähigkeit infolge Krankheit ist auf Verlangen nachzuweisen. Für Landes- und Kommunalbeamte regeln die Landesbeamtengesetze das Verfahren. In Hamburg ist die Dienstunfähigkeit nach § 67 Abs. 2 HmbBG unverzüglich unter Angabe der voraussichtlichen Dauer anzuzeigen und auf Verlangen nachzuweisen.

Ab wann brauchst Du für die Krankmeldung bei Beamten ein ärztliches Attest?

Die Gesetze sagen nur „auf Verlangen“. Einen festen Tag, ab dem eine Dienstunfähigkeitsbescheinigung vorliegen muss, nennen weder § 96 BBG noch § 67 HmbBG. Die konkrete Frist für die Krankmeldung bei Beamten ergibt sich aus Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen oder Dienstvereinbarungen Deines Dienstherrn. Sie können unterschiedlich ausfallen, und der Dienstvorgesetzte kann im Einzelfall ein Attest auch ab dem ersten Tag verlangen.

Das elektronische Abrufverfahren nach § 109 SGB IV ist auf Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung zugeschnitten. Für privat versicherte, beihilfeberechtigte Beamte greift es nicht, siehe Beamte und Krankenversicherung. Reiche die Bescheinigung zur Krankmeldung bei Beamten deshalb in der Form ein, die Deine Dienststelle vorgibt. Willst Du in Hamburg während der Krankheit Deinen Wohnort verlassen, musst Du das vorher anzeigen und Deinen Aufenthaltsort angeben (§ 67 Abs. 2 Satz 3 HmbBG).

Was passiert bei Zweifeln oder langer Krankheit?

Hat der Dienstherr Zweifel an der Dienstfähigkeit, kann er eine ärztliche Untersuchung anordnen, im Bund nach § 44 Abs. 6 BBG, in Hamburg nach § 41 Abs. 1 und § 67 Abs. 2 Satz 2 HmbBG. Die Anordnung muss ihren Anlass erkennen lassen und sich auf Umstände stützen, die bei lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis der Dienstunfähigkeit begründen (BVerwG, Urteil vom 26.04.2012, 2 C 17.10). Weigerst Du Dich trotz wiederholter schriftlicher Weisung ohne hinreichenden Grund, kann in Hamburg so verfahren werden, als läge Dienstunfähigkeit vor (§ 41 Abs. 1 Satz 2 HmbBG). Mehr dazu unter Amtsarzt bei Dienstunfähigkeit.

Bei langer Krankheit droht die Versetzung in den Ruhestand. Als dienstunfähig kann gelten, wer in sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat. Hinzukommen muss, dass keine Aussicht auf volle Genesung innerhalb einer weiteren Frist besteht (§ 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG). Diese Frist beträgt in Hamburg sechs Monate (§ 41 Abs. 2 HmbBG), im Bund ebenfalls sechs Monate (§ 44 Abs. 1 Satz 2 BBG).

Welche Folgen hat unentschuldigtes Fehlen?

Bleibst Du ohne Genehmigung schuldhaft dem Dienst fern, verlierst Du im Bund für diese Zeit Deine Bezüge, auch bei Fehlen für Teile eines Tages (§ 9 BBesG). Der Verlust wird durch Bescheid festgestellt. Für Landesbeamte gilt das Besoldungsgesetz des jeweiligen Landes. Daneben kann ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden; der Verlust der Bezüge schließt es nicht aus (§ 96 Abs. 2 BBG).

Schuldhaft ist das Fernbleiben nicht, wenn Du tatsächlich dienstunfähig warst. Den Nachweis musst Du aber führen, wenn der Dienstherr ihn verlangt. Eine verspätete oder fehlende Anzeige kann deshalb selbst eine Pflichtverletzung sein, auch wenn die Krankheit echt war. Einzelheiten stehen unter Fernbleiben vom Dienst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Beamte gilt das EFZG nicht; die Besoldung läuft bei Krankheit ohne Sechswochengrenze weiter.
  • Im Bund ist die Dienstunfähigkeit auf Verlangen nachzuweisen (§ 96 Abs. 1 BBG), in Hamburg zusätzlich unverzüglich mit voraussichtlicher Dauer anzuzeigen (§ 67 Abs. 2 HmbBG).
  • Ab welchem Tag ein Attest nötig ist, regelt der Dienstherr; das Gesetz sagt nur „auf Verlangen“.
  • Eine Untersuchungsanordnung muss ihren Anlass erkennen lassen (BVerwG, 26.04.2012, 2 C 17.10).
  • Schuldhaftes unerlaubtes Fernbleiben kostet im Bund die Bezüge für diese Zeit (§ 9 BBesG).

Häufige Fragen (10)

Ab wann ist die Krankmeldung bei Beamten mit Attest vorzulegen?

Das hängt von Deinem Dienstherrn ab. § 96 Abs. 1 BBG und für Hamburg § 67 Abs. 2 HmbBG verlangen den Nachweis der Dienstunfähigkeit nur „auf Verlangen“. Ab welchem Krankheitstag ein Attest vorzulegen ist, regeln Verwaltungsvorschriften oder Dienstvereinbarungen der jeweiligen Behörde; im Einzelfall kann der Dienstvorgesetzte es schon ab dem ersten Tag fordern. Frag bei der Personalstelle nach der Regel, die für Deine Dienststelle gilt.

Wie lange dürfen Beamte krankgeschrieben sein?

Eine feste Höchstdauer gibt es nicht. Die Besoldung läuft weiter, solange das Beamtenverhältnis besteht. Nach längerer Krankheit prüft der Dienstherr aber die Dienstunfähigkeit. Wer in sechs Monaten mehr als drei Monate gefehlt hat, kann als dienstunfähig gelten, wenn keine Genesung binnen weiterer sechs Monate absehbar ist (§ 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG mit § 41 Abs. 2 HmbBG). Dann droht die Versetzung in den Ruhestand.

Läuft bei der Krankmeldung bei Beamten das volle Gehalt weiter?

Ja. Die Besoldung ist keine Gegenleistung für einzelne Arbeitsstunden, sondern Teil der Alimentation. Einen Verlust der Bezüge sieht § 9 BBesG im Bund nur für schuldhaftes Fernbleiben ohne Genehmigung vor, und eine echte Dienstunfähigkeit ist kein schuldhaftes Fernbleiben. Anders als Arbeitnehmer wechseln Beamte nach sechs Wochen nicht ins Krankengeld.

Müssen Beamte die Krankmeldung an die Krankenkasse schicken?

In der Regel nicht. Die Krankmeldung bei Beamten zeigst Du dem Dienstherrn an, nicht einer Krankenkasse. Bist Du privat versichert und erhältst Beihilfe, gibt es keinen Krankengeldanspruch, für den die Kasse eine Bescheinigung bräuchte. Gesetzlich versicherte Beamte sollten mit ihrer Kasse klären, ob sie die Bescheinigung benötigt. Die Krankmeldung an den Dienstherrn ersetzt das nicht.

Gibt es die elektronische Krankmeldung bei Beamten?

Das Abrufverfahren nach § 109 SGB IV ist für Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt: Die Krankenkasse stellt die Arbeitsunfähigkeitsdaten zum Abruf für den Arbeitgeber bereit. Für privat versicherte Beamte greift dieses Verfahren nicht. Ob Dein Dienstherr eine ärztliche Bescheinigung auf Papier, als Scan oder über ein eigenes Portal annimmt, legt er selbst fest. Kläre das mit der Personalstelle, bevor Du erkrankst.

Dürfen Beamte während der Krankschreibung verreisen?

Eine Reise ist nicht von vornherein verboten, sie darf die Genesung aber nicht gefährden. In Hamburg musst Du aber vorher anzeigen, wenn Du während der Krankheit den Wohnort verlassen willst, und Deinen Aufenthaltsort angeben (§ 67 Abs. 2 Satz 3 HmbBG). Für Bundesbeamte enthält § 96 BBG keine entsprechende Regel; Dienstanweisungen können sie vorsehen. Eine Reise, die der Genesung schadet, kann als Dienstpflichtverletzung gewertet werden.

Kann der Dienstherr mich zum Amtsarzt schicken?

Ja, wenn er begründete Zweifel an Deiner Dienstfähigkeit hat. Die Anordnung muss nach BVerwG, Urteil vom 26.04.2012 (2 C 17.10), ihren Anlass erkennen lassen und auf Tatsachen beruhen, die eine Dienstunfähigkeit nahelegen. Sie ist kein Verwaltungsakt, wird aber im Streit um eine spätere Zurruhesetzung voll überprüft (BVerwG, 30.05.2013, 2 C 68.11). In Hamburg folgt die Pflicht aus § 41 Abs. 1 und § 67 Abs. 2 Satz 2 HmbBG, im Bund aus § 44 Abs. 6 BBG.

Was passiert, wenn ich mich als Beamter zu spät krankmelde?

Eine verspätete Anzeige kann eine Dienstpflichtverletzung sein, weil § 67 Abs. 2 HmbBG eine unverzügliche Anzeige verlangt. Ob sie disziplinarisch verfolgt wird, hängt von den Umständen ab, etwa ob Du wegen der Erkrankung gar nicht anrufen konntest. Die Bezüge verlierst Du nach § 9 BBesG nur bei schuldhaftem Fernbleiben; war die Dienstunfähigkeit echt und belegt, fehlt es daran. Hole eine Bescheinigung im Zweifel nach und erkläre die Verspätung schriftlich.

Wie melden sich Beamte krank, wenn sie im Urlaub erkranken?

Zeige die Erkrankung Deiner Dienststelle unverzüglich an und besorge eine ärztliche Bescheinigung, auch im Ausland. Ob die Krankheitstage auf den Erholungsurlaub angerechnet werden, regelt die Urlaubsverordnung Deines Dienstherrn; in Hamburg die Erholungsurlaubsverordnung, die auf § 68 HmbBG beruht. Ohne Nachweis riskierst Du, dass die Tage als Urlaub zählen. Kläre die Einzelheiten mit der Personalstelle, sobald Du wieder erreichbar bist.

Ist eine Krankmeldung bei Beamten auf Probe gefährlich?

Eine Krankheit allein ist kein Dienstvergehen. Für Beamte auf Probe zählt aber die Bewährung, zu der auch die gesundheitliche Eignung gehört. Lässt eine lange oder wiederkehrende Erkrankung Zweifel aufkommen, kann der Dienstherr die Eignung prüfen und im Extremfall eine Entlassung wegen mangelnder Bewährung erwägen (§ 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG). Für Bewerber hat das BVerwG den Maßstab festgelegt: Ungeeignet ist, bei wem eine Dienstunfähigkeit vor der Altersgrenze überwiegend wahrscheinlich ist (Urteil vom 25.07.2013, 2 C 12.11).

Quellen

  1. § 96 BBG Fernbleiben vom Dienst
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 9 BBesG Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 67 HmbBG Fernbleiben vom Dienst, Erkrankung (im Browser geprüft)
    GesetzFreie und Hansestadt Hamburg · abgerufen am 28.10.2026
  4. § 41 HmbBG Verfahren bei Dienstunfähigkeit (im Browser geprüft)
    GesetzFreie und Hansestadt Hamburg · abgerufen am 28.10.2026
  5. § 26 BeamtStG Dienstunfähigkeit
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  6. BVerwG, Urteil vom 26.04.2012, 2 C 17.10 (Untersuchungsanordnung)
    UrteilBundesverwaltungsgericht · abgerufen am 28.10.2026

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