Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Kurz erklärt Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist der digitale Nachweis, dass Du wegen Krankheit nicht arbeiten kannst. Bei gesetzlich Versicherten ruft der Arbeitgeber die Daten bei der Krankenkasse ab (§ 109 SGB IV). Krankmelden musst Du Dich trotzdem selbst und unverzüglich; dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, brauchst Du nach § 5 EFZG eine ärztliche Feststellung.

Inhalt 4 Abschnitte
Was ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und für wen gilt sie?
Bist Du gesetzlich krankenversichert, musst Du dem Arbeitgeber keinen Papierschein mehr vorlegen. Stattdessen lässt Du die Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen und Dir eine Bescheinigung für Deine Unterlagen aushändigen (§ 5 Abs. 1a EFZG). Die Praxis meldet die Daten der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft sie dort ab. Die Meldung enthält Namen, Beginn und Ende, das Datum der Feststellung, die Angabe Erst- oder Folgemeldung und einen Hinweis auf einen möglichen Unfall. Eine Diagnose gehört nicht zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die der Arbeitgeber abruft.
Ausnahmen gibt es. Privat Versicherte legen die Bescheinigung weiter selbst vor. Dasselbe gilt für Minijobs in Privathaushalten und für Feststellungen durch Ärzte ohne Kassenzulassung. Wer bei Beginn der Krankheit im Ausland ist, muss Arbeitgeber und Krankenkasse nach § 5 Abs. 2 EFZG gesondert informieren.
Welche Fristen gelten bei Krankheit?
Die eAU ersetzt nicht die Krankmeldung. Du musst dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen, in der Regel vor Arbeitsbeginn am ersten Tag.
Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, muss sie spätestens am darauffolgenden Arbeitstag ärztlich festgestellt sein. Ein Beispiel: Du wirst am Montag krank. Hält das bis über Mittwoch hinaus an, brauchst Du die Feststellung spätestens am Donnerstag. Der Arbeitgeber darf sie auch früher verlangen, sogar ab dem ersten Tag. Mehr dazu unter Krankmeldung ab dem ersten Tag. Rückwirkend bescheinigen darf die Praxis nach der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie nur ausnahmsweise und in der Regel höchstens drei Tage.
Versäumnisse haben Folgen. Solange der Nachweis fehlt, kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zurückhalten (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG). Wiederholte Verstöße können nach Abmahnung bis zur Kündigung wegen Verletzung der Krankmeldepflicht führen.
Geht die Krankschreibung auch per Video oder Telefon?
Ja, mit Grenzen. Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses erlaubt eine Feststellung per Videosprechstunde. Kennt die Praxis Dich nicht aus früherer Behandlung, soll die erste Krankschreibung höchstens drei Kalendertage umfassen, sonst bis zu sieben.
Per Telefon geht es nur, wenn Video nicht möglich ist, keine schwere Symptomatik vorliegt und Du der Praxis bereits persönlich bekannt bist. Die erste Krankschreibung soll dann höchstens fünf Kalendertage umfassen (§ 4 Abs. 5a der Richtlinie). Einen Anspruch auf diese Wege hast Du nicht. Details unter Krankschreibung per Telefon.
Geht die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch per Video oder Telefon?
Viel. Das Bundesarbeitsgericht billigt der ordnungsgemäß ausgestellten Bescheinigung einen hohen Beweiswert zu, auch in Zeiten der eAU. Bloßes Bestreiten der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht dem Arbeitgeber nicht. Er muss Tatsachen vortragen, die ernsthafte Zweifel begründen.
Solche Zweifel können entstehen, wenn eine Krankschreibung zeitlich genau zur Kündigung passt. Im Fall einer Eigenkündigung hielt das Gericht den Beweiswert für erschüttert, weil die Arbeitsunfähigkeit passgenau die Kündigungsfrist abdeckte (BAG, Urteil vom 08.09.2021, 5 AZR 149/21). Nach einer Arbeitgeberkündigung kam es bei Folgebescheinigungen zum selben Ergebnis: Sie verlängerten die Krankheit passgenau bis zum letzten Arbeitstag, am Tag danach trat der Kläger eine neue Stelle an (BAG, Urteil vom 13.12.2023, 5 AZR 137/23). Dann musst Du die Krankheit auf andere Weise beweisen, etwa durch Aussage des Arztes. Mehr dazu unter Beweiswert der AU nach Kündigung.
Stand-Hinweis: § 109 Abs. 2 SGB IV sieht ab dem 1. Juli 2028 zusätzlich elektronische Meldungen zu einer ärztlich festgestellten Teilarbeitsunfähigkeit vor.
Das Wichtigste in Kürze
- Gesetzlich Versicherte müssen die AU nicht mehr vorlegen, sondern feststellen lassen; der Arbeitgeber ruft sie nach § 109 SGB IV ab.
- Die Krankmeldung beim Arbeitgeber bleibt Pflicht und muss unverzüglich erfolgen (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG).
- Bei mehr als drei Kalendertagen Krankheit ist die ärztliche Feststellung spätestens am folgenden Arbeitstag nötig; der Arbeitgeber darf sie früher verlangen.
- Per Telefon darf die erste Krankschreibung höchstens fünf Kalendertage umfassen und nur bei bekannten Patienten erfolgen (AU-Richtlinie § 4 Abs. 5a).
- Der hohe Beweiswert kann erschüttert sein, wenn die AU passgenau eine Kündigungsfrist abdeckt (BAG 5 AZR 149/21).
Häufige Fragen (11)
Muss ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch beim Arbeitgeber abgeben?
Als gesetzlich Versicherter nicht. Der Arbeitgeber holt die Daten selbst bei Deiner Krankenkasse ab. Den Ausdruck, den Du in der Praxis bekommst, behältst Du als Beleg. Er ist nützlich, falls die elektronische Übermittlung hakt. Privat Versicherte und Minijobber in Privathaushalten geben die Bescheinigung dagegen weiterhin selbst beim Arbeitgeber ab.
Muss ich mich trotz elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber krankmelden?
Ja, immer. Die eAU regelt nur den Nachweis, nicht die Mitteilung. Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG musst Du dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Ohne diese Meldung weiß der Arbeitgeber nicht, dass er überhaupt etwas abrufen soll. Wie Du Dich meldest, telefonisch oder per Mail, können Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung regeln.
Wie kann der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abrufen?
Über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder eine Ausfüllhilfe der Krankenkassen. So sieht es § 109 Abs. 1 SGB IV vor. Der Arbeitgeber fragt die Daten für einen konkreten Beschäftigten und Zeitraum ab, nachdem Du Dich krankgemeldet hast. Er kann auch einen Dienstleister, etwa ein Lohnbüro, mit dem Abruf beauftragen.
Ab wann brauche ich eine Krankschreibung?
Spätestens wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert. Dann muss die Arbeitsunfähigkeit am darauffolgenden Arbeitstag ärztlich festgestellt sein. Wochenenden und Feiertage zählen bei den Kalendertagen mit. Dein Arbeitgeber darf aber verlangen, dass Du schon früher zum Arzt gehst, auch ab dem ersten Krankheitstag. Schau deshalb in Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung.
Darf der Arbeitgeber in der eAU die Diagnose sehen?
Nein. Die Meldung an den Arbeitgeber enthält nach § 109 Abs. 1 SGB IV nur Name, Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit, das Datum der Feststellung, die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung und einen Hinweis auf einen möglichen Unfall. Die Diagnose geht nur an die Krankenkasse. Freiwillig musst Du Deinem Arbeitgeber nicht sagen, woran Du erkrankt bist.
Gilt die eAU auch für Privatversicherte?
Nein. Die Ausnahme in § 5 Abs. 1a EFZG gilt nur für Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse. Privat Versicherte bekommen vom Arzt weiter eine Bescheinigung und müssen sie bei mehr als drei Kalendertagen Krankheit spätestens am folgenden Arbeitstag vorlegen. Das kann per Post, persönlich oder auf einem mit dem Arbeitgeber vereinbarten digitalen Weg geschehen.
Gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch für Privatversicherte?
Bei gewerblichen Minijobs ja. Die Daten laufen dort ebenfalls elektronisch. Eine Ausnahme regelt § 5 Abs. 1a EFZG für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten, also etwa die Haushaltshilfe. Wer dort arbeitet, legt die ärztliche Bescheinigung weiterhin selbst vor. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht im Minijob genauso wie in anderen Arbeitsverhältnissen.
Wie lange kann man per Telefon krankgeschrieben werden?
Bei der ersten Krankschreibung höchstens fünf Kalendertage. Voraussetzung nach der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie ist, dass Du der Praxis bereits persönlich bekannt bist, keine schwere Symptomatik hast und eine Videosprechstunde nicht möglich ist. Dauert die Krankheit länger, braucht es für die Verlängerung in der Regel einen persönlichen Termin oder eine Videosprechstunde.
Kann der Arzt rückwirkend krankschreiben?
Nur ausnahmsweise. Nach der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie soll die Arbeitsunfähigkeit für die Zeit vor dem ersten Arztbesuch grundsätzlich nicht bescheinigt werden. Eine Rückdatierung ist nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel höchstens um drei Tage zulässig. Wer krank ist, sollte deshalb nicht zu lange mit dem Arztbesuch warten.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber die eAU nicht abrufen kann?
Dann hilft Dir Dein Ausdruck der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus der Praxis. Er ist nach § 109 Abs. 1 SGB IV weiterhin vorgesehen und belegt die ärztliche Feststellung. Ursache kann eine verspätete Übermittlung oder ein Fehler in den Stammdaten sein. Kläre das zügig mit Personalabteilung und Krankenkasse, damit die Entgeltfortzahlung nicht ins Stocken gerät.
Was gilt, wenn ich im Urlaub im Ausland krank werde?
Dann gelten besondere Pflichten aus § 5 Abs. 2 EFZG. Du musst dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, ihre voraussichtliche Dauer und Deine Adresse vor Ort auf dem schnellsten Weg mitteilen. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber. Gesetzlich Versicherte informieren zusätzlich die Krankenkasse. Bei Rückkehr nach Deutschland meldest Du Dich bei beiden zurück.
Quellen
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