Krankmeldung ab dem ersten Tag
Kurz erklärt Krankmeldung ab dem ersten Tag bedeutet, dass der Arbeitgeber die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon für den ersten Krankheitstag verlangt. Das erlaubt § 5 Abs. 1 Satz 3 EntgFG ohne Begründung. Gesetzlicher Regelfall ist die Bescheinigung erst bei mehr als drei Kalendertagen, vorzulegen beziehungsweise ärztlich festzustellen spätestens am darauffolgenden Arbeitstag.

Inhalt 4 Abschnitte
Was schreibt das Gesetz für die Krankmeldung ab dem ersten Tag vor?
§ 5 Abs. 1 EntgFG unterscheidet zwei Pflichten. Die Mitteilung, dass Du arbeitsunfähig bist und wie lange voraussichtlich, schuldest Du immer und unverzüglich, also ab dem ersten Tag, möglichst vor Arbeitsbeginn. Die ärztliche Bescheinigung brauchst Du nach dem Gesetz erst, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert; dann spätestens am darauffolgenden Arbeitstag. Wie die Krankmeldung im Einzelnen abläuft, steht dort.
Der Arbeitgeber darf die Bescheinigung aber früher verlangen (§ 5 Abs. 1 Satz 3 EntgFG), auch ab dem ersten Tag. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zum Attest ab Tag 1 für alle Beschäftigten enthält § 5 EntgFG in der aktuellen Fassung (Stand Oktober 2026) nicht; sie entsteht erst durch eine Anordnung, den Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Stand der Gesetzgebung (Oktober 2026): Der Koalitionsausschuss hat Anfang Juli 2026 beschlossen, die Vorlage der Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag zur Pflicht zu machen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Einen Gesetzentwurf gibt es dazu nicht; nach Angaben der Bundesregierung wird die Umsetzung noch geprüft (BT-Drs. 21/8525). Bis zu einer Änderung gilt für die Krankmeldung ab dem ersten Tag § 5 EntgFG unverändert.
Braucht der Arbeitgeber einen Grund für die Krankmeldung ab dem ersten Tag?
Nein. Das Verlangen steht im nicht gebundenen Ermessen des Arbeitgebers und braucht weder Begründung noch Verdacht (BAG, Urteil vom 14.11.2012, 5 AZR 886/11). Grenzen sind Schikane, Willkür, der Gleichbehandlungsgrundsatz und Diskriminierungsverbote. Im Fall hatte eine Redakteurin sich krankgemeldet, nachdem ihr eine Dienstreise für genau diesen Tag verweigert worden war; ihre Klage gegen die Anweisung scheiterte.
Ein Tarifvertrag kann zugunsten der Beschäftigten abweichen, braucht dafür aber eine klare Regelung (§ 12 EntgFG); die tarifliche Formulierung „spätestens am vierten Tag“ genügte dem BAG nicht. Ordnet der Arbeitgeber die Pflicht für den ganzen Betrieb an, stellt sich die Frage der Mitbestimmung des Betriebsrats bei Fragen der betrieblichen Ordnung (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG).
Wie läuft die Krankmeldung mit der eAU ab?
Bist Du gesetzlich versichert, musst Du die Bescheinigung nicht mehr vorlegen. Du lässt die Arbeitsunfähigkeit zu den genannten Zeitpunkten ärztlich feststellen, der Arbeitgeber ruft die Daten bei der Krankenkasse ab (§ 5 Abs. 1a EntgFG, § 109 SGB IV); siehe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Verlangt er die Krankmeldung ab dem ersten Tag, also die Bescheinigung ab Tag 1, musst Du schon am ersten Tag zum Arzt. Ausnahmen gelten für Minijobs in Privathaushalten und Ärzte ohne Kassenzulassung; Privatversicherte legen weiter eine Bescheinigung vor.
Nach der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des G-BA ist eine erstmalige Feststellung per Video bis zu drei Kalendertage, bei bekannten Patienten bis zu sieben möglich; per Telefon bis zu fünf Kalendertage nur bei bekannten Patienten ohne schwere Symptomatik (§ 4 Abs. 5, 5a). Dazu Krankschreibung per Telefon. Rückdatiert wird in der Regel höchstens drei Tage (§ 5 Abs. 3).
Was passiert, wenn Du die Bescheinigung nicht rechtzeitig hast?
Musst Du eine Bescheinigung vorlegen und tust es nicht, darf der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verweigern, solange sie fehlt (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 EntgFG). Das gilt nicht, wenn Du den Verstoß nicht zu vertreten hast (§ 7 Abs. 2 EntgFG). Reichst Du sie nach, lebt der Anspruch wieder auf. Wiederholte Verstöße gegen Anzeige- oder Nachweispflichten können eine Abmahnung rechtfertigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Krankmeldung schuldest Du immer unverzüglich, die ärztliche Bescheinigung gesetzlich erst ab dem vierten Kalendertag (§ 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 EntgFG).
- Der Arbeitgeber darf das Attest ab dem ersten Tag ohne Begründung verlangen; Grenzen sind Willkür und Gleichbehandlung (BAG, 14.11.2012, 5 AZR 886/11).
- Gesetzlich Versicherte lassen die Arbeitsunfähigkeit nur feststellen, der Arbeitgeber ruft die eAU ab (§ 5 Abs. 1a EntgFG).
- Fehlt eine geschuldete Bescheinigung, darf der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung zurückhalten, bis sie vorliegt (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 EntgFG).
Häufige Fragen (10)
Darf der Arbeitgeber die Krankmeldung ab dem ersten Tag verlangen?
Ja. § 5 Abs. 1 Satz 3 EntgFG berechtigt ihn, die ärztliche Bescheinigung früher als nach drei Kalendertagen zu verlangen. Das BAG hat entschieden, dass er dafür weder einen Grund noch einen Verdacht braucht (5 AZR 886/11). Das Verlangen darf aber nicht schikanös oder willkürlich sein und nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz oder Diskriminierungsverbote verstoßen. Ein Tarifvertrag kann es mit klarer Regelung ausschließen.
Ist die Krankmeldung ab dem ersten Tag jetzt für alle Pflicht?
Nein. Nach dem aktuellen Text des § 5 Abs. 1 EntgFG (Stand Oktober 2026) brauchst Du die ärztliche Bescheinigung gesetzlich erst, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Eine Pflicht ab Tag 1 entsteht nur, wenn Dein Arbeitgeber sie anordnet oder sie im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung steht. Eine gesetzliche Pflicht für alle hat die Koalition im Juli 2026 angekündigt, einen Gesetzentwurf gibt es aber nicht.
Muss der Arbeitgeber begründen, warum er das Attest ab Tag 1 will?
Nein. Nach dem BAG steht das Verlangen im nicht gebundenen Ermessen des Arbeitgebers; eine Begründung, ein sachlicher Grund oder ein Verdacht auf vorgetäuschte Krankheit ist nicht nötig (5 AZR 886/11). Du kannst Dich nur wehren, wenn die Anordnung erkennbar willkürlich ist, Dich gezielt benachteiligt oder gegen ein Diskriminierungsverbot verstößt. Dann kann eine Klage auf Feststellung in Betracht kommen.
Wie schnell muss ich mich krankmelden?
Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EntgFG). Gemeint ist der erste Krankheitstag, möglichst vor Arbeitsbeginn. Mitteilen musst Du die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer, nicht die Diagnose. Die Form ist gesetzlich nicht vorgeschrieben; ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht genügt, sofern der Arbeitgeber nichts anderes wirksam vorgegeben hat.
Muss ich bei eAU ab dem ersten Tag zum Arzt?
Ja, wenn Dein Arbeitgeber die Bescheinigung ab dem ersten Tag verlangt. Als gesetzlich Versicherter legst Du zwar nichts mehr vor, musst die Arbeitsunfähigkeit aber zu den Zeitpunkten nach § 5 Abs. 1 Satz 2 bis 4 EntgFG ärztlich feststellen lassen (§ 5 Abs. 1a EntgFG). Verlangt der Arbeitgeber die Bescheinigung früher, verschiebt sich dieser Zeitpunkt nach vorn. Die Daten ruft er dann bei Deiner Krankenkasse ab.
Gilt die Krankmeldung ab dem ersten Tag auch für Minijobber?
Ja, für Minijobber gelten dieselben Anzeige- und Nachweispflichten nach § 5 EntgFG. Der Arbeitgeber kann deshalb auch hier die Bescheinigung ab dem ersten Tag verlangen. Bei gesetzlich versicherten Minijobbern läuft das über die eAU. Eine Ausnahme vom eAU-Verfahren gilt für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten (§ 5 Abs. 1a Satz 3 Nr. 1 EntgFG); sie legen die Bescheinigung weiter selbst vor.
Kann ich mich ab dem ersten Tag telefonisch krankschreiben lassen?
Nur unter Bedingungen. Nach § 4 Abs. 5a der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des G-BA ist eine telefonische Feststellung möglich, wenn eine Videosprechstunde nicht möglich ist, keine schwere Symptomatik besteht und Du in der Praxis bekannt bist. Die erstmalige Krankschreibung soll dann höchstens fünf Kalendertage umfassen. Ein Anspruch darauf besteht nicht; die Praxis kann auf einen Termin bestehen. Die politisch angekündigte Abschaffung ist bisher nicht umgesetzt (Stand Oktober 2026).
Was passiert, wenn ich das Attest zu spät abgebe?
Musst Du eine Bescheinigung vorlegen, darf der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern, solange sie fehlt (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 EntgFG). Das ist ein vorläufiges Zurückbehaltungsrecht: Reichst Du die Bescheinigung nach, musst Du das Geld bekommen. Hast Du die Verspätung nicht zu vertreten, etwa wegen eines Unfalls, gilt das Recht nicht (§ 7 Abs. 2 EntgFG). Wiederholte Verstöße gegen die Krankmeldung ab dem ersten Tag können eine Abmahnung nach sich ziehen.
Darf der Arzt die Krankschreibung rückwirkend ausstellen?
Nur ausnahmsweise. Nach § 5 Abs. 3 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des G-BA soll Arbeitsunfähigkeit für die Zeit vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme grundsätzlich nicht bescheinigt werden. Eine Rückdatierung ist nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel höchstens für drei Tage zulässig. Verlangt Dein Arbeitgeber die Bescheinigung ab Tag 1, solltest Du deshalb am ersten Krankheitstag einen Arzt aufsuchen.
Gilt die Regel auch in der Probezeit und in den ersten vier Wochen?
Ja, die Anzeige- und Nachweispflichten des § 5 EntgFG gelten ab Beginn des Arbeitsverhältnisses, auch in der Probezeit. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht allerdings erst nach vier Wochen ununterbrochenem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (§ 3 Abs. 3 EntgFG). Bist Du vorher krank, zahlt bei gesetzlicher Versicherung in der Regel die Krankenkasse Krankengeld, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Quellen
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