Kündigung wegen Mobbing

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Kurz erklärt Kündigung wegen Mobbing meint zwei Lagen: Du kündigst selbst, weil Du schikaniert wirst, oder Dein Arbeitgeber kündigt der Person, die mobbt. Maßstab sind § 626 BGB und § 12 AGG. Bei der Eigenkündigung droht eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen, wenn die Arbeitsagentur keinen wichtigen Grund anerkennt.

Person verlässt ein Bürogebäude mit einer Kiste, ein Auto steht auf dem Parkplatz; die Kündigung wegen Mobbing
Inhalt 4 Abschnitte

Was bedeutet eine Kündigung wegen Mobbing rechtlich?

„Mobbing“ steht in keinem Gesetz. Gemeint ist ein systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Ausgrenzen über einen längeren Zeitraum, siehe Mobbing am Arbeitsplatz. Rechtlich wird jede einzelne Handlung geprüft, etwa als Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder als Gesundheitsschädigung. Knüpft sie an ein Merkmal wie Herkunft, Geschlecht oder Behinderung an, ist sie eine Belästigung nach § 3 Abs. 3 AGG.

Für die Kündigung wegen Mobbing gibt es drei Konstellationen. Du kündigst selbst. Der Arbeitgeber kündigt dem Täter. Oder Kollegen verlangen, dass der Arbeitgeber Dir kündigt; das ist eine Druckkündigung, die nur unter sehr engen Voraussetzungen wirksam sein kann.

Ist eine fristlose Kündigung wegen Mobbing möglich?

Eine fristlose Eigenkündigung braucht einen wichtigen Grund nach § 626 Abs. 1 BGB: Dir darf nicht zuzumuten sein, bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterzuarbeiten. Schweres, belegbares Mobbing kann das erfüllen. In der Regel solltest Du den Arbeitgeber aber vorher konkret zur Abhilfe auffordern, denn er ist nach § 12 AGG und seiner Fürsorgepflicht zum Schutz verpflichtet. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des maßgeblichen Vorfalls erklärt werden (§ 626 Abs. 2 BGB) und schriftlich erfolgen (§ 623 BGB).

Hat der Arbeitgeber die Kündigung durch eigenes vertragswidriges Verhalten veranlasst, kannst Du nach § 628 Abs. 2 BGB Ersatz des Schadens verlangen, der durch die Beendigung entsteht. Eine ordentliche Eigenkündigung mit Frist ist der risikoärmere Weg, löst aber das Sperrzeitproblem nicht.

Bekommst Du nach einer Eigenkündigung wegen Mobbing Arbeitslosengeld?

Wer selbst kündigt, riskiert nach § 159 SGB III eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen. Die Agentur für Arbeit erkennt nach ihren Fachlichen Weisungen zu § 159 SGB III (Stand 07/2026, Nr. 159.1.2.1 d) Mobbing, erheblichen psychischen Druck und sexuelle Belästigung ausdrücklich als wichtigen Grund an. Voraussetzung ist dort aber, dass Du vorher einen zumutbaren Versuch unternommen hast, die Ursachen zu beseitigen, oder dass ein solcher Versuch aussichtslos gewesen wäre.

Dokumentiere deshalb Beschwerden beim Vorgesetzten, beim Betriebsrat oder bei der AGG-Beschwerdestelle. Ein ärztliches Attest über die Belastung kann zusätzlich helfen. Mehr dazu unter Kündigung und Sperrzeit bei Eigenkündigung.

Wann darf der Arbeitgeber dem mobbenden Kollegen kündigen?

Benachteiligen Beschäftigte andere wegen eines AGG-Merkmals, muss der Arbeitgeber nach § 12 Abs. 3 AGG die im Einzelfall geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen: Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung. Ob eine Kündigung wegen Mobbing oder eine mildere Maßnahme passt, ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit.

Wie das Bundesarbeitsgericht abwägt, zeigt das Urteil vom 20.11.2014, 2 AZR 651/13: Eine sexuelle Belästigung ist an sich ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung. Im entschiedenen Fall hätte aber eine Abmahnung genügt, die Kündigung war unwirksam. Bei schweren oder wiederholten Übergriffen kann dagegen auch eine verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung tragen.

Das Wichtigste in Kürze

  • „Mobbing“ ist kein Gesetzesbegriff; geprüft werden einzelne Verletzungen von Persönlichkeitsrecht, Gesundheit oder AGG.
  • Eine fristlose Eigenkündigung braucht einen wichtigen Grund und muss binnen zwei Wochen ab Kenntnis erklärt werden (§ 626 Abs. 2 BGB).
  • Die Agentur für Arbeit erkennt Mobbing als wichtigen Grund an, verlangt aber in der Regel einen vorherigen Abhilfeversuch (FW zu § 159 SGB III, Stand 07/2026).
  • Gegen mobbende Beschäftigte muss der Arbeitgeber nach § 12 Abs. 3 AGG verhältnismäßig vorgehen, bis hin zur Kündigung.
  • Für die Verjährung von Schmerzensgeld wegen Mobbing zählt die letzte Mobbinghandlung, die Frist läuft ab Ende dieses Jahres drei Jahre (BAG 8 AZR 838/13).

Häufige Fragen (10)

Wie gelingt die Kündigung wegen Mobbing richtig?

Die Kündigung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen (§ 623 BGB); E-Mail oder WhatsApp reichen nicht. Einen Grund musst Du bei einer ordentlichen Kündigung nicht nennen, bei einer fristlosen kann der Arbeitgeber ihn nach § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB verlangen. Wichtiger als die Formulierung ist die Vorarbeit: Beschwerden, Gesprächsnotizen und Atteste solltest Du vor der Kündigung sammeln, weil sie später für Arbeitslosengeld und mögliche Schadensersatzansprüche zählen.

Droht bei einer Kündigung wegen Mobbing eine Sperre beim Arbeitsamt?

Nicht zwingend. Die Agentur für Arbeit wertet Mobbing nach ihren Fachlichen Weisungen zu § 159 SGB III als wichtigen Grund, der eine Sperrzeit ausschließen kann. Sie prüft aber, ob Du vorher versucht hast, die Lage zu ändern, etwa durch Beschwerde beim Arbeitgeber oder Betriebsrat, und ob ein Abwarten bis zu einem späteren Zeitpunkt zumutbar war. Ohne Belege steigt das Risiko einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen.

Bekomme ich eine Abfindung, wenn ich wegen Mobbing selbst kündige?

Einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es bei einer Eigenkündigung nicht. Möglich ist Schadensersatz nach § 628 Abs. 2 BGB, wenn der Arbeitgeber die fristlose Kündigung durch eigenes vertragswidriges Verhalten veranlasst hat; erfasst ist vor allem der Verdienstausfall. Daneben kommen Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsverletzung und Entschädigung nach § 15 AGG in Betracht. In der Praxis werden solche Ansprüche häufig über einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung verhandelt.

Was kann ich bei Mobbing durch den Chef tun?

Mobbt der Vorgesetzte, haftet der Arbeitgeber für ihn als Erfüllungsgehilfen, wenn er bei der Ausübung von Weisungsrechten handelt. Du kannst Dich an die nächsthöhere Ebene, die Personalabteilung, den Betriebsrat oder die AGG-Beschwerdestelle nach § 13 AGG wenden. Bei einer Belästigung im Sinne des AGG darfst Du nach § 14 AGG unter Umständen die Arbeit ohne Lohnverlust einstellen, wenn der Arbeitgeber keine geeigneten Maßnahmen ergreift.

Ist eine Kündigung wegen Mobbing in der Probezeit möglich?

Ja. In der vereinbarten Probezeit gilt nach § 622 Abs. 3 BGB eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, längstens für sechs Monate. Du brauchst dafür keinen Grund. Für die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld gilt aber dasselbe wie sonst: Die Agentur für Arbeit prüft, ob ein wichtiger Grund vorlag. Hast Du nur kurz gearbeitet, ist außerdem zu klären, ob überhaupt schon ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.

Darf mir gekündigt werden, weil mir Mobbing vorgeworfen wird?

Für eine Kündigung wegen Mobbing reicht ein bloßer Vorwurf nicht. Der Arbeitgeber muss die Vorwürfe aufklären, Dich anhören und eine konkrete Pflichtverletzung feststellen. Danach richtet sich die Reaktion nach der Schwere: oft Abmahnung oder Versetzung, bei schweren Fällen Kündigung. Stützt er die Kündigung auf einen nicht erwiesenen Verdacht, gelten die strengen Regeln der Verdachtskündigung. Gegen die Kündigung kannst Du innerhalb von drei Wochen Klage erheben (§ 4 KSchG).

Wie viel Schmerzensgeld gibt es bei Mobbing?

Eine feste Summe gibt es nicht. Gerichte bemessen Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB im Einzelfall nach Dauer, Intensität und gesundheitlichen Folgen. Voraussetzung ist, dass Du einzelne Handlungen und ihre Folgen darlegen und beweisen kannst. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein solcher Anspruch nicht schon deshalb verwirkt ist, weil der Betroffene längere Zeit gewartet hat (Urteil vom 11.12.2014, 8 AZR 838/13).

Welche Fristen gelten bei Ansprüchen wegen Mobbing?

Mehrere. Für Schadensersatz und Schmerzensgeld gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren (§ 195 BGB). Bei Mobbing knüpft sie nach dem Bundesarbeitsgericht an die letzte Mobbinghandlung an und beginnt mit dem Ende dieses Jahres (§ 199 Abs. 1 BGB). Ansprüche nach § 15 AGG musst Du dagegen innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend machen (§ 15 Abs. 4 AGG). Zusätzlich können arbeitsvertragliche Ausschlussfristen greifen, deren Wirksamkeit im Einzelfall zu prüfen ist.

Kann ich mich wegen Mobbing krankschreiben lassen und dann kündigen?

Eine Krankschreibung ist möglich, wenn die Belastung Dich tatsächlich arbeitsunfähig macht; das beurteilt der Arzt. Sie verlängert aber weder Kündigungsfristen noch ersetzt sie den Abhilfeversuch, den die Agentur für Arbeit erwartet. Kündigst Du während der Krankschreibung, endet die Entgeltfortzahlung mit dem Arbeitsverhältnis. Danach kann Krankengeld von der Krankenkasse in Betracht kommen, wenn die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht.

Muss ich bei einer Kündigung wegen Mobbing die Kündigungsfrist einhalten?

Bei einer ordentlichen Eigenkündigung ja. Für Arbeitnehmer gilt mindestens die Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB), der Vertrag oder ein Tarifvertrag kann längere Fristen vorsehen. Ohne Frist geht es nur mit einem wichtigen Grund nach § 626 BGB. Ist der fristlose Grund später nicht nachweisbar, kann der Arbeitgeber Schadensersatz verlangen, etwa für die Kosten einer Ersatzkraft.

Quellen

  1. § 626 BGB Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 628 BGB Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 12 AGG Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. BAG, Urteil vom 11.12.2014, 8 AZR 838/13 (Mobbing, Verjährung, keine Verwirkung)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 28.10.2026
  5. Fachliche Weisungen der BA zu § 159 SGB III (Stand 07/2026)
    BehördeBundesagentur für Arbeit · abgerufen am 28.10.2026

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