Krankmeldung

  • Zuletzt aktualisiert:
  • 3 Min. Lesezeit

Kurz erklärt Die Krankmeldung ist die Mitteilung an den Arbeitgeber, dass Du arbeitsunfähig bist und wie lange das voraussichtlich dauert. Geregelt ist sie in § 5 EntgFG: Melden musst Du Dich unverzüglich, also in der Regel vor Arbeitsbeginn. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, brauchst Du spätestens am folgenden Arbeitstag eine ärztliche Feststellung.

Büroangestellter telefoniert mit dem Arbeitgeber, um eine Krankmeldung zu übermitteln, im modernen Großraumbüro
Inhalt 4 Abschnitte

Was musst Du bei einer Krankmeldung tun?

Das Gesetz trennt zwei Pflichten. Die Anzeigepflicht: Du teilst dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mit (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EntgFG). Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern, praktisch meist vor Dienstbeginn per Telefon, Mail oder in der Form, die im Betrieb üblich ist. Die Diagnose musst Du bei Deiner Krankmeldung nicht nennen.

Die Nachweispflicht: Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, brauchst Du eine ärztliche Bescheinigung spätestens am darauffolgenden Arbeitstag. Der Arbeitgeber darf sie nach § 5 Abs. 1 Satz 3 EntgFG auch früher verlangen, schon ab dem ersten Tag, siehe Krankmeldung ab dem ersten Tag. Wer im Ausland erkrankt, muss zusätzlich seine Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art mitteilen (§ 5 Abs. 2 EntgFG).

Wie funktioniert die elektronische Krankmeldung?

Bist Du gesetzlich versichert, legst Du keinen gelben Schein mehr vor. Nach § 5 Abs. 1a EntgFG musst Du die Arbeitsunfähigkeit nur ärztlich feststellen lassen und Dir eine Bescheinigung aushändigen lassen. Die Praxis übermittelt die Daten an die Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dort ab. Die Diagnose sieht er dabei nicht.

Die Anzeigepflicht für die Krankmeldung bleibt trotzdem. Die eAU ersetzt nicht Deinen Anruf am Morgen. Ausnahmen vom elektronischen Verfahren gelten für Minijobs in Privathaushalten und für Ärzte, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen; privat Versicherte reichen die Bescheinigung weiter selbst ein. Ob eine Krankschreibung per Telefon möglich ist, richtet sich nach den Regeln für Ärzte, nicht nach dem EntgFG. Über strengere Nachweisregeln wird politisch diskutiert; maßgeblich ist bis zu einer Gesetzesänderung der aktuelle Wortlaut des § 5 EntgFG (Stand Oktober 2026).

Was passiert bei einer verspäteten Meldung?

Zuerst geht es ums Geld. Solange Du eine vorzulegende Bescheinigung nicht vorlegst, darf der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 7 Abs. 1 EntgFG zurückhalten. Das gilt nicht, wenn Du die Verspätung nicht zu vertreten hast (§ 7 Abs. 2 EntgFG). Reichst Du den Nachweis für die Krankmeldung nach, muss gezahlt werden.

Wiederholte Verstöße gegen die Meldepflicht können arbeitsrechtliche Folgen haben, zuerst in der Regel eine Abmahnung. Im Wiederholungsfall droht eine Kündigung wegen Verletzung der Krankmeldepflicht. Entscheidend ist dabei immer die Abwägung im Einzelfall.

Wann kann der Arbeitgeber eine Krankmeldung anzweifeln?

Die ärztliche Bescheinigung hat einen hohen Beweiswert, aber keinen unerschütterlichen. Das Bundesarbeitsgericht hält ihn für erschüttert, wenn sich jemand am Tag der Eigenkündigung krankschreiben lässt und die Arbeitsunfähigkeit passgenau die Kündigungsfrist abdeckt (BAG, Urteil vom 08.09.2021, 5 AZR 149/21). Dasselbe kann bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber gelten, etwa wenn Folgebescheinigungen genau bis zum letzten Arbeitstag reichen und am nächsten Tag ein neuer Job beginnt (BAG, Urteil vom 13.12.2023, 5 AZR 137/23).

Ist der Beweiswert der Krankmeldung erschüttert, musst Du die Krankheit anders belegen, zum Beispiel durch Aussage des Arztes. Mehr zu diesen Fällen unter Beweiswert der AU nach Kündigung. Für Beamte gelten eigene Regeln des Dienstherrn, siehe Krankmeldung bei Beamten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Arbeitsunfähigkeit ist unverzüglich anzuzeigen, mit voraussichtlicher Dauer (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EntgFG).
  • Ab dem vierten Kalendertag ist eine ärztliche Bescheinigung nötig, spätestens am folgenden Arbeitstag; der Arbeitgeber darf sie früher verlangen.
  • Gesetzlich Versicherte lassen die Arbeitsunfähigkeit nur feststellen, der Arbeitgeber ruft die eAU ab (§ 5 Abs. 1a EntgFG).
  • Ohne fälligen Nachweis darf der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung vorläufig verweigern (§ 7 EntgFG).
  • Passgenaue Krankschreibungen nach einer Kündigung können den Beweiswert erschüttern (BAG 5 AZR 149/21, 5 AZR 137/23).

Häufige Fragen (10)

Bis wann muss die Krankmeldung beim Arbeitgeber sein?

Unverzüglich, also so früh wie möglich und in der Regel vor Beginn Deiner Arbeitszeit. Eine feste Uhrzeit nennt das Gesetz nicht, § 5 Abs. 1 Satz 1 EntgFG spricht nur von unverzüglicher Mitteilung. Viele Betriebe regeln Zeit und Weg der Meldung in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag. Wer erst mittags anruft, obwohl er früher konnte, riskiert eine Abmahnung.

Ab wann braucht man eine Krankschreibung vom Arzt?

Nach dem Gesetz ab dem vierten Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit. Dauert sie länger als drei Kalendertage, muss die ärztliche Feststellung spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorliegen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EntgFG). Wochenenden zählen als Kalendertage mit. Dein Arbeitgeber kann die Bescheinigung für die Krankmeldung aber nach Satz 3 schon früher verlangen, auch ab dem ersten Krankheitstag und ohne Begründung.

Was darf der Arbeitgeber bei einer Krankmeldung wissen?

Er darf wissen, dass Du arbeitsunfähig bist und wie lange voraussichtlich. Die Diagnose geht ihn grundsätzlich nichts an, auch die eAU enthält sie nicht. Fragen nach der Ursache musst Du in der Regel nicht beantworten. Hat ein Dritter die Erkrankung verursacht, etwa bei einem Verkehrsunfall, musst Du dem Arbeitgeber aber die Angaben machen, die er für einen Ersatzanspruch braucht (§ 6 EntgFG).

Was sieht der Arbeitgeber bei der elektronischen Krankmeldung?

Über den Abruf bei der Krankenkasse erhält er Deinen Namen, Beginn und voraussichtliches Ende der Arbeitsunfähigkeit, das Datum der ärztlichen Feststellung und ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Außerdem enthält die Meldung einen Hinweis, ob die Arbeitsunfähigkeit auf einem Unfall beruhen könnte. Eine Diagnose ist nicht vorgesehen. Den Inhalt der Meldung regelt § 109 Abs. 1 SGB IV.

Wer zahlt den Lohn, wenn ich krank bin?

In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber Dein Entgelt weiter, so § 3 Abs. 1 EntgFG. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis seit vier Wochen ununterbrochen besteht und Dich kein Verschulden an der Erkrankung trifft. Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld, in der Regel 70 Prozent des Regelentgelts und höchstens 90 Prozent des Nettos (§ 47 SGB V).

Muss ich mich im Urlaub krankmelden?

Ja, wenn Du die Urlaubstage nicht verlieren willst. Nach § 9 BUrlG werden ärztlich nachgewiesene Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet. Melde die Krankmeldung sofort und lass die Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen, auch im Ausland. Dort musst Du dem Arbeitgeber zusätzlich Deine Adresse mitteilen (§ 5 Abs. 2 EntgFG). Den Urlaub verlängern darfst Du dadurch nicht eigenmächtig.

Kann man sich rückwirkend krankschreiben lassen?

Nur in engen Grenzen. Die Ärztin oder der Arzt muss die Arbeitsunfähigkeit feststellen und kann sie nur ausnahmsweise für zurückliegende Tage bescheinigen. Die genauen Grenzen regelt die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie für Vertragsärzte, nicht das EntgFG. Arbeitsrechtlich zählt, dass Du Dich am ersten Tag gemeldet hast. Wer sich gar nicht meldet und erst Tage später zum Arzt geht, riskiert Ärger.

Was passiert, wenn ich keine Krankmeldung abgebe?

Der Arbeitgeber darf die Entgeltfortzahlung zurückhalten, bis der fällige Nachweis vorliegt (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 EntgFG). Reichst Du ihn nach, muss er für die Krankheitstage zahlen, sofern die Arbeitsunfähigkeit belegt ist. Unentschuldigtes Fehlen ohne jede Meldung ist aber eine Pflichtverletzung. Je nach Häufigkeit und Vorgeschichte kann das zu Abmahnung und Kündigung führen.

Muss ich mich bei Arbeitsunfähigkeit am Freitag bis Sonntag zum Arzt?

Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, ja. Freitag, Samstag und Sonntag sind drei Kalendertage. Bist Du am Montag noch krank, muss die ärztliche Feststellung spätestens am Montag als nächstem Arbeitstag vorliegen. Endet die Krankheit am Sonntag, brauchst Du nach dem Gesetz keine Bescheinigung, sofern der Arbeitgeber sie nicht früher verlangt hat.

Darf ich krankgeschrieben das Haus verlassen?

Ja, solange Du nichts tust, was die Genesung verzögert. Eine Krankschreibung ist kein Hausarrest. Einkaufen, Arztbesuche oder ein Spaziergang bei Erschöpfung sind meist unproblematisch. Riskant wird es, wenn Du Tätigkeiten ausübst, die mit der bescheinigten Erkrankung schwer vereinbar sind, etwa eine Nebentätigkeit. Das kann Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit wecken.

Quellen

  1. § 5 EntgFG Anzeige- und Nachweispflichten
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 7 EntgFG Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 3 EntgFG Anspruch auf Entgeltfortzahlung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. BAG, Urteil vom 08.09.2021, 5 AZR 149/21 (Beweiswert der AU bei Eigenkündigung)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 27.10.2026

Redaktion

Redaktion Kanzlei CleverLaw

Redaktion Rechtslexikon

Zur Redaktionsrichtlinie

Weitere Begriffe in Arbeitsrecht

Kostenlose Fallprüfung

Schildere uns Deinen Fall. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, welche Möglichkeiten Du hast.