Feuchtigkeit und Kondenswasser
Kurz erklärt Feuchtigkeit und Kondenswasser in der Mietwohnung entstehen, wenn feuchte Raumluft an kalten Flächen abkühlt oder Wasser durch Bauteile eindringt. Ein Mangel im Sinne von § 536 BGB liegt vor, wenn die Wohnung dadurch nicht mehr vertragsgemäß nutzbar ist. Du musst ihn nach § 536c BGB unverzüglich anzeigen; die Miete mindert sich ab Auftreten des Mangels kraft Gesetzes.

Inhalt 4 Abschnitte
Sind Feuchtigkeit und Kondenswasser am Fenster schon ein Mangel?
Bei Feuchtigkeit und Kondenswasser ist nicht jeder Beschlag ein Mangel. Kondenswasser bildet sich, wenn warme, feuchte Luft auf eine kalte Oberfläche trifft, etwa morgens an Fensterscheiben nach dem Schlafen. Ein Mangel nach § 536 Abs. 1 BGB liegt erst vor, wenn die Tauglichkeit der Wohnung erheblich gemindert ist, zum Beispiel durch dauerhaft nasse Wände, abplatzenden Putz oder beginnenden Schimmel.
Der Maßstab ist der Bauzustand bei Errichtung des Gebäudes. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wärmebrücken und die daraus folgende Schimmelgefahr kein Mangel sind, wenn das Haus den damaligen Bauvorschriften entsprach und nichts anderes vereinbart wurde (BGH, Urteil vom 05.12.2018, VIII ZR 271/17). Anders ist es bei echten Bauschäden: eindringendes Regenwasser, aufsteigende Feuchte oder ein Wasserschaden fallen unter die Instandhaltungspflicht des Vermieters aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB.
Wie viel Lüften und Heizen ist Dir bei Feuchtigkeit und Kondenswasser zumutbar?
Das lässt sich nur im Einzelfall beantworten, abhängig von Alter und Ausstattung des Gebäudes und vom Nutzungsverhalten (VIII ZR 271/17, Leitsatz b). Im entschiedenen Fall, einem Haus von 1971 mit zwei Bewohnern, hielt der BGH es nicht für unzumutbar, täglich zweimal 13 bis 17 Minuten stoßzulüften, dreimal zehn Minuten oder dreimal drei Minuten querzulüften. Nach Kochen, Duschen oder Wäschewaschen sofort zu lüften, bezeichnete der Senat als allgemein üblich.
Was daraus folgt, beschreibt der Eintrag Lüftungsverhalten und Schimmel. Zum Heizen gilt Ähnliches: Eine Mindesttemperatur in der Wohnung hilft, Tauwasser an Außenwänden zu vermeiden.
Wer muss beweisen, woher die Feuchtigkeit kommt?
Die Beweislast ist nach Verantwortungsbereichen verteilt. Zuerst muss der Vermieter darlegen und beweisen, dass die Ursache nicht aus seinem Bereich stammt, also nicht aus Bausubstanz, Dach oder Leitungen. Gelingt ihm das, musst Du nachweisen, dass Du die Feuchtigkeit nicht zu vertreten hast (BGH, Urteil vom 01.03.2000, XII ZR 272/97). In der Praxis entscheidet oft ein Sachverständigengutachten.
Dokumentiere Feuchtigkeit und Kondenswasser deshalb früh: Fotos mit Datum, Raumtemperatur und Luftfeuchte über einige Wochen, Lüftungszeiten. Ein einfaches Hygrometer genügt für ein aussagekräftiges Protokoll.
Welche Rechte hast Du bei feuchten Wänden?
Zeige den Mangel unverzüglich an (§ 536c Abs. 1 BGB), am besten schriftlich, siehe Mängelanzeige. Versäumst Du das, haftest Du für Folgeschäden und verlierst Minderung und Schadensersatz, soweit der Vermieter deshalb nicht abhelfen konnte (§ 536c Abs. 2 BGB).
Liegt ein Mangel vor, ist die Miete kraft Gesetzes ab seinem Auftreten gemindert, nicht erst ab der Anzeige. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach der Beeinträchtigung; es gibt keine gesetzliche Tabelle. Zahle im Zweifel unter Vorbehalt, denn eine überhöhte Minderung kann zu Zahlungsrückständen führen.
Ist die Benutzung der Wohnung mit einer erheblichen Gesundheitsgefährdung verbunden, erlaubt § 569 Abs. 1 BGB die fristlose Kündigung, in der Regel nach erfolgloser Abhilfefrist (§ 543 Abs. 3 BGB).
Das Wichtigste in Kürze
- Feuchtigkeit ist ein Mangel nach § 536 Abs. 1 BGB, wenn sie die Nutzbarkeit erheblich mindert; normaler Beschlag am Fenster ist es nicht.
- Wärmebrücken sind kein Mangel, wenn das Gebäude den Bauvorschriften seiner Errichtungszeit entspricht (BGH VIII ZR 271/17).
- Zweimal täglich etwa 15 Minuten Stoßlüften hielt der BGH im entschiedenen Fall für zumutbar; maßgeblich bleibt der Einzelfall.
- Der Vermieter muss zuerst beweisen, dass die Ursache nicht in seinem Bereich liegt (BGH XII ZR 272/97).
- Den Mangel unverzüglich anzeigen (§ 536c BGB); die Minderung gilt ab Auftreten des Mangels.
Häufige Fragen (10)
Kann ich bei Feuchtigkeit und Kondenswasser die Miete mindern?
Nur wenn das Kondenswasser auf einen Mangel der Wohnung zurückgeht und die Nutzung spürbar beeinträchtigt. Beschlag an kalten Scheiben am Morgen ist üblich und kein Mangel. Bilden sich dagegen dauerhaft nasse Stellen, Schimmel oder Schäden, weil Bauteile undicht oder fehlerhaft sind, ist die Miete nach § 536 BGB gemindert. Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Einschränkung.
Was tun bei Feuchtigkeit und Kondenswasser in der Mietwohnung?
Melde den Befund dem Vermieter unverzüglich und schriftlich mit Fotos, Datum und betroffenen Räumen (§ 536c BGB). Halte Temperatur, Luftfeuchte und Lüftungszeiten einige Wochen fest. Fordere eine Ursachenprüfung und setze eine Frist zur Beseitigung. Mindern solltest Du erst nach Klärung oder unter Vorbehalt, weil eine zu hohe Minderung Zahlungsrückstände auslösen kann.
Wie oft muss man als Mieter am Tag lüften?
Eine feste Zahl gibt das Gesetz nicht vor. Der BGH hält die Frage nur im Einzelfall für beantwortbar (VIII ZR 271/17). Im entschiedenen Fall waren zweimal täglich 13 bis 17 Minuten Stoßlüften oder dreimal zehn Minuten zumutbar, ebenso dreimal drei Minuten Querlüften. Nach Duschen, Kochen und Waschen sofort zu lüften, gilt nach dem BGH als allgemein üblich.
Sind Feuchtigkeit und Kondenswasser am Fenster normal?
In gewissem Umfang ja. An Scheiben, besonders an älteren Fenstern, schlägt sich bei hoher Raumluftfeuchte Wasser nieder, etwa nach der Nacht oder beim Kochen. Feuchtigkeit und Kondenswasser sind hier physikalisch bedingt und für sich kein Mangel. Kritisch wird es, wenn das Wasser in Rahmen und Laibung zieht, dort dauerhaft feuchte Stellen oder Schimmel entstehen oder Rahmen undicht sind.
Wer zahlt bei Feuchtigkeit und Kondenswasser durch eine Wärmebrücke?
Das hängt vom Baujahr ab. Entspricht die Wärmebrücke den Bauvorschriften zur Zeit der Errichtung, ist sie nach dem BGH kein Mangel, und Du musst durch angemessenes Heizen und Lüften gegensteuern (VIII ZR 271/17). Wurden diese Vorschriften schon damals nicht eingehalten oder ist eine bessere Beschaffenheit vereinbart, muss der Vermieter den Mangel beseitigen.
Wer muss beweisen, dass falsch gelüftet wurde?
Zunächst der Vermieter. Er muss beweisen, dass die Ursache nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammt, also nicht aus Baumängeln oder defekten Leitungen. Erst dann musst Du zeigen, dass Du die Feuchtigkeit nicht zu vertreten hast (BGH XII ZR 272/97). Ein Lüftungsprotokoll und Messwerte zu Temperatur und Luftfeuchte helfen Dir in dieser zweiten Stufe.
Ab wann darf ich wegen feuchter Wände mindern?
Ab dem Zeitpunkt, an dem der Mangel besteht. Die Minderung tritt nach § 536 Abs. 1 BGB automatisch ein, eine Erklärung ist nicht nötig. Hast Du den Mangel aber nicht angezeigt und konnte der Vermieter deshalb nicht abhelfen, verlierst Du nach § 536c Abs. 2 BGB das Minderungsrecht für diese Zeit. Zeige ihn deshalb sofort an.
Kann ich wegen feuchter Wände fristlos kündigen?
Möglich ist das, wenn die Benutzung der Wohnung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist (§ 569 Abs. 1 BGB). Das kann etwa bei großflächigem Schimmel der Fall sein. In der Regel musst Du dem Vermieter vorher eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen (§ 543 Abs. 3 BGB). Der Kündigungsgrund ist im Kündigungsschreiben anzugeben (§ 569 Abs. 4 BGB).
Darf der Vermieter vorschreiben, wie ich Möbel stellen muss?
Nur in Grenzen. Der BGH hat im Urteil VIII ZR 271/17 die Annahme verworfen, Mietern sei bei baualtersgemäßen Wärmebrücken jede Einschränkung beim Möblieren der Außenwände unzumutbar. Etwas Abstand zur Außenwand kann also verlangt werden. Ein generelles Möblierungsverbot folgt daraus nicht. Was zumutbar ist, hängt vom Gebäude und vom Zuschnitt der Wohnung ab; Formularklauseln dazu sind nach den §§ 305 ff. BGB zu prüfen.
Darf ich bei feuchten Wänden die Miete ganz zurückhalten?
Nur begrenzt. Neben der automatischen Minderung nach § 536 BGB kannst Du einen Teil der geminderten Miete zurückhalten, um Druck für die Reparatur zu machen (§ 320 BGB). Der BGH hat dieses Zurückbehaltungsrecht aber zeitlich und der Höhe nach begrenzt (Urteil vom 17.06.2015, VIII ZR 19/14). Wer zu viel einbehält, riskiert eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Kläre die Höhe vorher genau.
Quellen
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