Fahrradabstellen im Treppenhaus

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Kurz erklärt Fahrradabstellen im Treppenhaus betrifft die Frage, ob Mieter Fahrräder, Kinderwagen oder Rollstühle im Hausflur abstellen dürfen. Grundlage ist das Mitbenutzungsrecht an Gemeinschaftsflächen aus dem Mietvertrag (§ 535 Abs. 1 BGB). Nach dem BGH dürfen Mieter Kinderwagen und Rollstuhl dort abstellen, wenn sie darauf angewiesen sind und der Platz reicht. Für Fahrräder entscheiden Mietvertrag und Hausordnung.

Mehrere Fahrräder und ein Kinderrad stehen im hellen Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses, eine Alltagsszene zum Fahrradabstellen im Treppenhaus
Inhalt 4 Abschnitte

Ist das Fahrradabstellen im Treppenhaus erlaubt?

Das hängt von Deinem Mietvertrag und der Hausordnung ab. Mit der Wohnung mietest Du nach § 535 Abs. 1 BGB auch das Recht, die Gemeinschaftsflächen des Hauses mitzubenutzen. Ohne besondere Vereinbarung umfasst dieses Recht die übliche Benutzung, also alles, was mit dem Wohnen typischerweise verbunden ist.

Das Fahrradabstellen im Treppenhaus ist aber nicht selbstverständlich, denn ein Treppenhaus ist kein Abstellraum. Ein Fahrrad, das dauerhaft im Flur steht, verengt den Weg, kann andere behindern und im Brandfall den Fluchtweg blockieren. Gibt es einen Fahrradkeller oder Fahrradständer, spricht das eher dafür, dass der Flur frei bleiben muss. Verbietet die wirksam in den Mietvertrag einbezogene Hausordnung Fahrräder im Treppenhaus, musst Du Dich daran halten.

Zu Fahrrädern enthält das BGH-Urteil zum Hausflur (unten) keine Aussage. Maßgeblich bleiben deshalb Vertrag, Hausordnung, die Größe des Flurs und die konkrete Behinderung anderer.

Was gilt beim Fahrradabstellen im Treppenhaus für Kinderwagen, Rollstuhl und Rollator?

Hier gibt es eine klare Aussage des BGH. In einem Urteil vom 10.11.2006 hat der V. Zivilsenat das Mitbenutzungsrecht der Mieter beschrieben und ausgeführt: Ein Mieter ist berechtigt, einen Kinderwagen oder einen Rollstuhl im Hausflur abzustellen, wenn er hierauf angewiesen ist und die Größe des Hausflurs das Abstellen zulässt (BGH, Urteil vom 10.11.2006, V ZR 46/06). Dasselbe gilt danach für Besucher und Lieferanten des Mieters.

Zwei Voraussetzungen müssen also zusammenkommen. Angewiesen bist Du etwa, wenn Du den Kinderwagen nicht zumutbar in die Wohnung im dritten Stock tragen kannst und keine andere Abstellmöglichkeit im Haus hast. Und der Flur muss breit genug sein, damit andere Bewohner ungehindert vorbeikommen. Für einen Rollator liegt die Argumentation nahe, weil er wie ein Rollstuhl der Mobilität dient; ausdrücklich entschieden ist das in dieser Entscheidung nicht.

Was kann der Vermieter tun, wenn ich das Fahrrad nicht wegstelle?

Zuerst wird er Dich auffordern und dann eine Abmahnung des Mieters aussprechen. Setzt Du den vertragswidrigen Gebrauch trotz Abmahnung fort, kann er nach § 541 BGB auf Unterlassung klagen. Die Kosten eines solchen Prozesses trägt am Ende in der Regel, wer verliert.

Im äußersten Fall droht die Kündigung. Eine ordentliche Kündigung setzt nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB voraus, dass Du Deine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hast. Eine fristlose Kündigung wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens nach § 569 Abs. 2 BGB verlangt eine Abwägung aller Umstände. Ein einzelnes Fahrrad im Flur wird diese Schwelle kaum erreichen, beharrliche Verstöße trotz Abmahnung können aber zur Kündigung wegen Störung des Hausfriedens führen.

Welche Lösungen gibt es, wenn Platz fehlt?

Sprich beim Fahrradabstellen im Treppenhaus mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung. Oft lässt sich eine Fläche im Hof, ein Kellerraum oder ein abschließbarer Fahrradbügel vereinbaren. Halte eine Erlaubnis schriftlich fest, damit sie auch bei einem Eigentümerwechsel nachweisbar bleibt.

Bei Konflikten mit Nachbarn hilft ein Blick in die Hausordnung und eine gemeinsame Lösung, bevor es zur Abmahnung kommt. Und wer mit Kinderwagen oder Rollstuhl auf den Flur angewiesen ist, kann sich auf die BGH-Entscheidung berufen, sollte aber trotzdem darauf achten, dass Fluchtweg und Durchgang frei bleiben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Mitbenutzungsrecht an Treppenhaus und Flur gehört zum Mietgebrauch nach § 535 Abs. 1 BGB.
  • Kinderwagen und Rollstuhl darf der Mieter im Hausflur abstellen, wenn er darauf angewiesen ist und der Platz reicht (BGH V ZR 46/06).
  • Für Fahrräder gibt es keine solche BGH-Aussage; maßgeblich sind Mietvertrag, Hausordnung und die Behinderung anderer.
  • Bei vertragswidrigem Gebrauch trotz Abmahnung kann der Vermieter auf Unterlassung klagen (§ 541 BGB).
  • Eine Kündigung setzt eine schuldhafte, nicht unerhebliche Pflichtverletzung voraus (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Häufige Fragen (10)

Darf der Vermieter das Fahrradabstellen im Treppenhaus verbieten?

Ja, ein solches Verbot ist möglich, wenn es im Mietvertrag oder in einer wirksam einbezogenen Hausordnung steht. Das Treppenhaus dient als Durchgang und Fluchtweg, ein Fahrrad gehört nicht zum typischen Wohngebrauch dort. Gibt es keine Regelung, kommt es beim Fahrradabstellen im Treppenhaus darauf an, ob das Abstellen andere behindert. Für Kinderwagen und Rollstuhl gelten die Grundsätze aus BGH V ZR 46/06.

Darf ein Kinderwagen im Hausflur stehen?

Ja, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind. Nach dem BGH (Urteil vom 10.11.2006, V ZR 46/06) darf der Mieter einen Kinderwagen im Hausflur abstellen, wenn er darauf angewiesen ist und die Größe des Hausflurs das zulässt. Angewiesen bist Du etwa, wenn Du den Wagen nicht zumutbar in die Wohnung tragen kannst. Der Durchgang muss für andere frei bleiben.

Darf ich meinen Rollator im Treppenhaus abstellen?

Der BGH hat das Recht ausdrücklich für Rollstühle anerkannt, wenn der Mieter darauf angewiesen ist und der Flur groß genug ist. Für einen Rollator spricht dieselbe Überlegung, weil er ebenfalls der Mobilität dient; eine ausdrückliche BGH-Aussage dazu gibt es in dieser Entscheidung nicht. Sprich den Vermieter an und dokumentiere, dass der Durchgang frei bleibt.

Was passiert beim Fahrradabstellen im Treppenhaus trotz Abmahnung?

Dann kann der Vermieter nach § 541 BGB auf Unterlassung klagen, weil Du einen vertragswidrigen Gebrauch trotz Abmahnung fortsetzt. Verlierst Du, trägst Du in der Regel die Prozesskosten. Bei beharrlichen und erheblichen Verstößen ist auch eine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB denkbar. Das hängt immer von der Schwere des Verstoßes im Einzelfall ab.

Darf der Vermieter mein Fahrrad aus dem Treppenhaus entfernen?

Eigenmächtig entsorgen darf er es nicht, denn das Fahrrad bleibt Dein Eigentum, und wer Dir den Besitz ohne Deinen Willen entzieht, begeht nach § 858 BGB verbotene Eigenmacht. Der Vermieter muss seinen Anspruch deshalb auf rechtlichem Weg durchsetzen: erst abmahnen, dann notfalls nach § 541 BGB auf Unterlassung klagen.

Gilt beim Fahrradabstellen im Treppenhaus das Treppenhaus als Fluchtweg?

Ja, Treppenhäuser sind in Mehrfamilienhäusern in der Regel der Weg, über den Bewohner das Haus im Brandfall verlassen. Deshalb dürfen dort abgestellte Gegenstände den Durchgang nicht versperren. Das ist einer der Gründe, warum auch das BGH-Recht für Kinderwagen und Rollstuhl nur gilt, wenn die Größe des Hausflurs das Abstellen zulässt.

Muss die Hausordnung Teil des Mietvertrags sein?

Sicher bindet sie Dich, wenn sie Teil des Mietvertrags ist, etwa als Anlage, auf die der Vertrag verweist. Ob eine später nur im Flur ausgehängte Hausordnung neue Pflichten begründen kann, hängt vom Mietvertrag ab, insbesondere davon, ob er dem Vermieter Änderungen erlaubt. Im Zweifel lohnt eine Prüfung, bevor Du ein neues Verbot akzeptierst oder ignorierst.

Gilt das Fahrradabstellen im Treppenhaus auch für Besucher?

Der BGH hat das Recht von Besuchern und Lieferanten an das Recht des Mieters gekoppelt: Was der Mieter im Hausflur abstellen darf, gilt danach auch für seine Besucher (V ZR 46/06). Für Fahrräder gibt es keine weitergehende Aussage. Ein kurz abgestelltes Rad, das niemanden behindert, ist etwas anderes als ein Dauerparkplatz im Flur.

Kann ich einen Fahrradabstellplatz vom Vermieter verlangen?

Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Fahrradabstellplatz gibt es im Mietrecht nicht. Ist ein Fahrradkeller oder Fahrradständer mitvermietet, darfst Du ihn nach § 535 Abs. 1 BGB im vertraglichen Rahmen nutzen. Fehlt so etwas, kannst Du mit dem Vermieter eine Fläche vereinbaren. Halte die Absprache schriftlich fest.

Darf ich mein Fahrrad in der Wohnung abstellen?

In der eigenen Wohnung darfst Du Dein Fahrrad im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs aufbewahren, das gehört zu Deinem Gebrauchsrecht aus § 535 Abs. 1 BGB. Achte beim Transport darauf, Wände und Treppenhaus nicht zu beschädigen; schuldhaft verursachte Schäden musst Du nach § 280 Abs. 1 BGB ersetzen. Verschmutzungen solltest Du zeitnah beseitigen.

Quellen

  1. § 535 BGB Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 541 BGB Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 573 BGB Ordentliche Kündigung des Vermieters
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. § 569 BGB Störung des Hausfriedens (Abs. 2)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026

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