Druckkündigung
Kurz erklärt Eine Druckkündigung ist eine Kündigung, die der Arbeitgeber ausspricht, weil Dritte wie Kollegen, Betriebsrat oder Kunden unter Androhung von Nachteilen Deine Entlassung verlangen. Ein eigenes Gesetz gibt es dafür nicht, Maßstab sind § 1 Abs. 2 KSchG und § 626 BGB. Nach dem Bundesarbeitsgericht muss sich der Arbeitgeber zuerst schützend vor Dich stellen.

Inhalt 4 Abschnitte
Was ist eine Druckkündigung und welche Arten gibt es?
Das Bundesarbeitsgericht unterscheidet zwei Formen. Bei der unechten Druckkündigung gibt es einen objektiven Grund in Deinem Verhalten oder Deiner Person. Dann wird sie wie eine normale verhaltensbedingte Kündigung oder personenbedingte Kündigung geprüft. Das Verlangen der Dritten spielt nur in der Interessenabwägung eine Rolle.
Bei der echten Druckkündigung fehlt ein solcher Grund. Der Arbeitgeber kündigt allein, weil er dem Druck nachgibt. Ob sie als betriebsbedingte Kündigung oder als personenbedingte einzuordnen ist, hat das BAG offengelassen (Urteil vom 19.07.2016, 2 AZR 637/15). Für Dich entscheidend: Sie unterliegt in jedem Fall strengen Anforderungen.
Wann ist eine echte Druckkündigung wirksam?
Der Arbeitgeber darf einem Kündigungsverlangen nicht ohne Weiteres nachgeben. Er muss sich schützend vor Dich stellen und alles Zumutbare versuchen, um die Drohenden umzustimmen. Bei einer Druckkündigung verlangt das aktives Handeln. Hat er die Drucksituation selbst vorwerfbar herbeigeführt, kann er sich nicht auf sie berufen.
Erst wenn die Drohung trotzdem aufrechterhalten wird und schwere wirtschaftliche Nachteile drohen, kann eine Kündigung in Betracht kommen. Sie muss dann das einzige praktisch verbleibende Mittel sein, um den Schaden abzuwenden.
Zwei Fälle zeigen die Linie. Im Verfahren 2 AZR 637/15 verlangte das Kollegium einer Schule die Entlassung einer Lehrerin; das BAG bestätigte die Unwirksamkeit der Kündigungen. Im Urteil vom 15.12.2016 (2 AZR 431/15) verweigerten Hafenarbeiter die Arbeit, solange ein Kollege auf dem Gelände war. Der Arbeitgeber hätte sie zumindest auf die Rechtswidrigkeit hinweisen und Konsequenzen ankündigen müssen. Beide Kündigungen waren unwirksam. Konflikte im Team, etwa bei Mobbing am Arbeitsplatz, rechtfertigen also nicht automatisch Deine Entlassung.
Welche Rolle spielt der Betriebsrat?
Der Betriebsrat kann selbst Druck ausüben. Nach § 104 BetrVG darf er die Entlassung oder Versetzung verlangen, wenn ein Arbeitnehmer den Betriebsfrieden durch gesetzwidriges Verhalten oder grobe Verstöße, etwa rassistische Betätigungen, wiederholt ernstlich gestört hat. Das Arbeitsgericht kann den Arbeitgeber dazu verpflichten und ein Zwangsgeld von bis zu 250 Euro je Tag festsetzen.
Unabhängig davon gilt die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG auch hier. Ohne sie ist die Druckkündigung unwirksam.
Wie wehrst Du Dich gegen eine Druckkündigung?
Mit der Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Den Kündigungsgrund und seine Bemühungen, den Druck abzuwehren, muss der Arbeitgeber darlegen. Der allgemeine Kündigungsschutz setzt mehr als sechs Monate Beschäftigung und in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer voraus (§§ 1, 23 KSchG).
Das Wichtigste in Kürze
- Bei der echten Druckkündigung muss sich der Arbeitgeber zuerst aktiv schützend vor den Betroffenen stellen (BAG 2 AZR 637/15).
- Kündigen darf er nur, wenn trotzdem schwere wirtschaftliche Nachteile drohen und die Kündigung das einzige praktisch verbleibende Mittel ist (BAG 2 AZR 431/15).
- Der Betriebsrat kann nach § 104 BetrVG die Entlassung verlangen, wenn jemand den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört hat.
- Gegen eine Druckkündigung hilft die Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen (§ 4 KSchG).
Häufige Fragen (10)
Ist eine Druckkündigung überhaupt zulässig?
Grundsätzlich ja, aber nur unter engen Voraussetzungen. Das BAG lässt eine echte Druckkündigung zu, wenn ein Dritter unter Androhung von Nachteilen die Entlassung fordert, der Arbeitgeber erfolglos alles Zumutbare zur Abwehr versucht hat und ihm schwere wirtschaftliche Schäden drohen. Die Kündigung muss dann das einzige praktisch verbleibende Mittel sein. Fehlt einer dieser Punkte, ist sie unwirksam.
Was ist der Unterschied zwischen echter und unechter Druckkündigung?
Bei der unechten Druckkündigung gibt es einen eigenständigen Kündigungsgrund, etwa ein Fehlverhalten, und der Druck Dritter kommt nur hinzu. Geprüft wird dann wie bei jeder verhaltens- oder personenbedingten Kündigung. Bei der echten Druckkündigung fehlt ein solcher Grund, der Arbeitgeber reagiert allein auf den Druck. Für sie gelten die besonders strengen Anforderungen des BAG.
Was muss der Arbeitgeber vor einer Druckkündigung tun?
Er muss aktiv werden. Das BAG verlangt, dass er sich schützend vor den betroffenen Arbeitnehmer stellt und versucht, die Drohenden von ihrem Verlangen abzubringen. Drohen Kollegen mit Arbeitsniederlegung, muss er sie zumindest auf die Rechtswidrigkeit hinweisen und arbeitsrechtliche Maßnahmen ankündigen (2 AZR 431/15). Bloßes Abwarten genügt bei einer Druckkündigung nicht.
Können Kollegen meine Kündigung erzwingen?
Nicht ohne Weiteres. Weigern sich Kollegen zu arbeiten, solange Du im Betrieb bist, verletzen sie nach dem BAG ihre eigenen Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber muss sie darauf hinweisen und ihnen Konsequenzen in Aussicht stellen, bevor er überhaupt an eine Kündigung denken darf. Im Fall 2 AZR 431/15 scheiterte die Kündigung genau daran.
Können Kunden eine Kündigung verlangen?
Kunden können Druck ausüben, etwa indem sie mit dem Entzug von Aufträgen drohen. Für die Kündigung gelten dann dieselben strengen Maßstäbe wie bei Druck aus der Belegschaft. Der Arbeitgeber muss versuchen, den Kunden umzustimmen, und darlegen, dass ihm ohne Kündigung schwere wirtschaftliche Nachteile drohen. Gibt es eine andere Einsatzmöglichkeit, etwa bei einem anderen Kunden, ist die Kündigung nicht das einzige verbleibende Mittel.
Gibt es bei einer Druckkündigung eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Eine Abfindung kommt in Betracht, wenn das Gericht das Arbeitsverhältnis auf Antrag nach § 9 KSchG gegen Abfindung auflöst, weil Dir die Rückkehr in das belastete Umfeld nicht zuzumuten ist. Daneben können sich die Parteien im Kündigungsschutzprozess vergleichen. Die Höhe ist dann Verhandlungssache, die gesetzliche Obergrenze für das Gericht ergibt sich aus § 10 KSchG.
Kann eine Druckkündigung fristlos erfolgen?
Nur unter engen Voraussetzungen. Eine fristlose Kündigung braucht nach § 626 BGB einen wichtigen Grund, der die Fortsetzung bis zum Fristende unzumutbar macht. Sie muss binnen zwei Wochen ab Kenntnis erklärt werden. Im Verfahren 2 AZR 431/15 hatte der Arbeitgeber außerordentlich, hilfsweise ordentlich gekündigt. Beide Kündigungen waren unwirksam, weil er den Druck nicht ausreichend abgewehrt hatte.
Kann der Betriebsrat die Entlassung eines Kollegen verlangen?
Ja, nach § 104 BetrVG. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer durch gesetzwidriges Verhalten oder grobe Verletzung der Grundsätze des § 75 Abs. 1 BetrVG, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigungen, den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört hat. Folgt der Arbeitgeber einer gerichtlichen Anordnung nicht, droht ein Zwangsgeld von bis zu 250 Euro je Tag.
Gilt bei einer Druckkündigung die Drei-Wochen-Frist?
Ja. Wie bei jeder Kündigung eines Arbeitsverhältnisses musst Du innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 Satz 1 KSchG). Das gilt auch im Kleinbetrieb, denn § 23 Abs. 1 KSchG nimmt die §§ 4 bis 7 aus. Versäumst Du die Frist, gilt die Kündigung nach § 7 KSchG als wirksam.
Wer muss im Prozess was beweisen?
Die Gründe für die Kündigung muss im Kündigungsschutzprozess der Arbeitgeber darlegen und beweisen (§ 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG). Bei einer Druckkündigung gehört dazu, wer welchen Druck ausgeübt hat, welche Nachteile drohten und was er unternommen hat, um den Druck abzuwehren. Allgemeine Hinweise auf ein schlechtes Betriebsklima reichen dafür nicht.
Quellen
Weitere Begriffe in Kündigung
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