Arbeitsunfähig und Nebenjob
Kurz erklärt Arbeitsunfähig und Nebenjob beschreibt die Lage, in der Du im Hauptjob krankgeschrieben bist und trotzdem in einer Nebenbeschäftigung arbeitest. Das ist nicht automatisch verboten, denn Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf die konkrete Tätigkeit. Gefährdet der Nebenjob aber die Genesung, verletzt er die Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 2 BGB und kann eine Kündigung tragen.

Inhalt 4 Abschnitte
Arbeitsunfähig und Nebenjob: Darf ich krankgeschrieben arbeiten?
Beim Thema Arbeitsunfähig und Nebenjob kommt es auf die Krankheit und die Art der Arbeit an. Arbeitsunfähig ist, wer seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit wegen Krankheit nicht oder nur unter Gefahr der Verschlimmerung ausführen kann. Maßgeblich sind die Bedingungen, die diese Tätigkeit konkret prägen (§ 2 Abs. 1 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des G-BA). Mit einer Knieverletzung kann eine sitzende Nebentätigkeit daher unter Umständen möglich sein.
Die Grenze zieht die Pflicht, Rücksicht auf die Interessen des Arbeitgebers zu nehmen (§ 241 Abs. 2 BGB). Er zahlt Dir Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen (§ 3 Abs. 1 EFZG) und darf erwarten, dass Du alles unterlässt, was die Genesung verzögert. Ein Nebenjob bei einem Konkurrenten bleibt zudem wegen des Wettbewerbsverbots während des Arbeitsverhältnisses unzulässig, krank oder gesund.
Arbeitsunfähig und Nebenjob: Wann wird er zum Kündigungsgrund?
Wer bei bescheinigter Arbeitsunfähigkeit den Heilungserfolg durch genesungswidriges Verhalten gefährdet, verletzt seine Pflichten. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat dazu die Linie des BAG zusammengefasst. Erfasst ist danach die Arbeit bei einem anderen Arbeitgeber während der Krankheit, aber auch eine Freizeitaktivität, die mit der Arbeitsunfähigkeit schwer vereinbar ist. Eine schwerwiegende Verletzung kann eine fristlose Kündigung an sich rechtfertigen (LAG Nürnberg, Urteil vom 01.07.2014, 7 Sa 498/13).
Im Nürnberger Fall hatte ein Arbeitnehmer mit schwerem grippalem Infekt entgegen ärztlichem Rat zwei Stunden bei minus fünf Grad eine Faschingsfeier besucht. Das Gericht hielt die fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung für wirksam. Verstößt Dein Verhalten klar gegen ärztliche Anweisungen, spricht eine widerlegbare Vermutung für Genesungswidrigkeit; den Gegenbeweis musst dann Du führen.
Was gilt, wenn die Krankheit nur vorgetäuscht ist?
Arbeitest Du im Nebenjob mit voller Kraft weiter, stellt sich schnell die Frage, ob überhaupt eine Arbeitsunfähigkeit besteht. Wer Krankheit vortäuscht, um Lohn zu beziehen, riskiert eine Kündigung wegen vorgetäuschter Krankheit und die Rückforderung der Entgeltfortzahlung. Der Arbeitgeber kann den Beweiswert der Bescheinigung erschüttern, wenn Art und Umfang der Nebenarbeit mit der attestierten Krankheit nicht zusammenpassen; dann musst Du die Arbeitsunfähigkeit konkret belegen.
Bei Arbeitsunfähig und Nebenjob ist es sicherer, den Arzt ausdrücklich zu fragen und seine Einschätzung zu notieren.
Was passiert mit Krankengeld und Arbeitszeit?
Nach sechs Wochen zahlt die Krankenkasse in der Regel Krankengeld. Es ruht, soweit und solange Du beitragspflichtiges Arbeitsentgelt erhältst (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Lohn aus dem Nebenjob kann das Krankengeld also mindern. Melde die Nebenbeschäftigung deshalb der Krankenkasse.
Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern werden zusammengerechnet (§ 2 Abs. 1 ArbZG), auch für die Höchstarbeitszeit. Bist Du für beide Tätigkeiten arbeitsunfähig, meldest Du Dich bei beiden Arbeitgebern krank; auch im Minijob besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf die konkrete Tätigkeit (§ 2 Abs. 1 AU-Richtlinie); ein Nebenjob ist bei Krankschreibung nicht automatisch verboten.
- Verboten ist jedes Verhalten, das die Genesung gefährdet; eine schwere Verletzung dieser Rücksichtnahmepflicht kann eine fristlose Kündigung tragen (LAG Nürnberg 7 Sa 498/13).
- Widerspricht der Nebenjob klar ärztlichen Anweisungen, musst Du beweisen, dass er die Heilung nicht gefährdet hat.
- Arbeitsentgelt aus dem Nebenjob lässt das Krankengeld insoweit ruhen (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
- Arbeit bei einem Konkurrenten bleibt auch während der Krankschreibung verboten.
Häufige Fragen (10)
Arbeitsunfähig und Nebenjob: Darf ich krankgeschrieben meinen Minijob weiter machen?
Arbeitsunfähig und Nebenjob schließen sich nicht grundsätzlich aus. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit im Minijob mit Deiner Erkrankung vereinbar ist und die Genesung nicht verzögert. Eine Krankschreibung bezieht sich auf die konkrete Tätigkeit. Wer etwa mit einem Bandscheibenvorfall nicht auf dem Bau arbeiten kann, kann unter Umständen leichte Bürotätigkeit leisten. Frage im Zweifel Deinen Arzt und lass Dir die Einschätzung bestätigen. Bist Du für beide Tätigkeiten arbeitsunfähig, darfst Du in keiner arbeiten.
Muss ich dem Hauptarbeitgeber sagen, dass ich im Nebenjob arbeite?
Das hängt von Deinem Vertrag ab. Viele Arbeitsverträge enthalten eine Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten, die unabhängig von einer Krankheit gilt. Eine allgemeine Pflicht, Krankheitsdetails zu offenbaren, gibt es nicht. Arbeitest Du während der Krankschreibung im Nebenjob, kann Offenheit helfen, Missverständnisse zu vermeiden. Der Arbeitgeber erfährt solche Tätigkeiten sonst oft über Dritte und zieht dann eigene Schlüsse.
Arbeitsunfähig und Nebenjob: Kann ich deshalb gekündigt werden?
Ja, wenn der Nebenjob die Genesung gefährdet oder die Krankheit vorgetäuscht ist. Eine schwere Verletzung der Rücksichtnahmepflicht kann nach der Rechtsprechung sogar eine fristlose Kündigung an sich rechtfertigen. Das LAG Nürnberg hielt im Fall 7 Sa 498/13 eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung für wirksam. In weniger klaren Fällen ist meist zunächst eine Abmahnung nötig. Gegen eine Kündigung musst Du innerhalb von drei Wochen klagen (§ 4 KSchG).
Arbeitsunfähig und Nebenjob: Bekomme ich Lohnfortzahlung?
Im Hauptjob ja, solange die Arbeitsunfähigkeit für diese Tätigkeit besteht und nicht verschuldet ist (§ 3 Abs. 1 EFZG). Gefährdest Du die Genesung oder verlängerst Du die Krankheit selbst, kann der Arbeitgeber einwenden, die weitere Arbeitsunfähigkeit sei verschuldet. Kann er Zweifel an der Krankheit konkret begründen, musst Du die Arbeitsunfähigkeit näher belegen. Im Nebenjob bekommst Du für tatsächlich geleistete Arbeit ganz normal Lohn.
Darf ich krankgeschrieben selbstständig arbeiten?
Für eine selbstständige Nebentätigkeit gelten dieselben Maßstäbe. Sie darf die Genesung nicht gefährden und nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber stehen. Wer neben dem krankgeschriebenen Hauptjob etwa als Handwerker auf eigene Rechnung schwer körperlich arbeitet, riskiert den Vorwurf genesungswidrigen Verhaltens oder einer vorgetäuschten Krankheit. Beziehst Du Krankengeld, ruht es soweit Du Arbeitseinkommen erzielst (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
Bin ich im Nebenjob automatisch auch krankgeschrieben?
Nicht automatisch. Die Arbeitsunfähigkeit wird für die Tätigkeit festgestellt, die Du dem Arzt beschreibst; er muss Dich dazu befragen (§ 2 Abs. 5 AU-Richtlinie). Hast Du zwei Jobs mit unterschiedlichen Anforderungen, kann die Beurteilung verschieden ausfallen. Sag Deinem Arzt deshalb, dass Du zwei Beschäftigungen hast. Bist Du für beide arbeitsunfähig, musst Du Dich bei beiden Arbeitgebern krankmelden.
Bis Freitag krankgeschrieben, darf ich am Samstag im Nebenjob arbeiten?
Die Arbeitsunfähigkeit gilt grundsätzlich für den gesamten bescheinigten Zeitraum, auch für das Wochenende. Endet die Krankschreibung am Freitag, bist Du ab Samstag wieder arbeitsfähig und darfst arbeiten. Endet sie erst später, kommt es wieder darauf an, ob der Nebenjob mit der Erkrankung vereinbar ist. Die Krankschreibung ist eine ärztliche Prognose, kein Arbeitsverbot; fühlst Du Dich früher gesund, sprich vor der Rückkehr mit dem Arzt.
Was zählt als genesungswidriges Verhalten?
Alles, was nach Art der Erkrankung die Heilung verzögern kann. Bei einem grippalen Infekt kann das ein längerer Aufenthalt in der Kälte sein, bei einer Rückenverletzung schweres Heben im Nebenjob. Ein Spaziergang oder Einkauf ist dagegen meist unproblematisch, wenn der Arzt nichts anderes vorgibt. Das LAG Nürnberg stellte im Fall 7 Sa 498/13 vor allem darauf ab, dass der Arbeitnehmer ärztliche Anweisungen missachtet hatte. Entscheidend ist immer der Einzelfall.
Arbeitsunfähig und Nebenjob: Wird das Krankengeld gekürzt, wenn ich nebenbei arbeite?
Es kann gekürzt werden. Nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ruht der Anspruch auf Krankengeld, soweit und solange Du beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhältst; einmalig gezahltes Entgelt bleibt außen vor. Verdienst Du im Nebenjob weiter, wird dieser Betrag also auf das Krankengeld angerechnet. Melde die Nebenbeschäftigung der Krankenkasse, sonst drohen Rückforderungen.
Darf ich krankgeschrieben bei einem anderen Arbeitgeber in derselben Branche jobben?
Nein, wenn es sich um Konkurrenz zu Deinem Hauptarbeitgeber handelt. Das Wettbewerbsverbot gilt während des gesamten Arbeitsverhältnisses, auch während einer Krankschreibung. Arbeit für einen Wettbewerber ist dann doppelt riskant: als Konkurrenztätigkeit und als möglicher Hinweis, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht besteht. Beides kann eine Kündigung tragen. Ein Nebenjob in einer anderen Branche ist dagegen nach den allgemeinen Regeln zu beurteilen.
Quellen
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