Arbeitskleidung

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Kurz erklärt Arbeitskleidung ist Kleidung, die Du bei der Arbeit trägst, weil der Arbeitgeber sie vorschreibt oder weil sie Dich schützt. Für Schutzkleidung darf der Arbeitgeber Dir nach § 3 Abs. 3 ArbSchG keine Kosten auferlegen. Wer auffällige Dienstkleidung im Betrieb an- und ablegen muss, leistet dabei nach der Rechtsprechung des BAG in der Regel Arbeitszeit.

Bauarbeiter in leuchtend gelber Arbeitskleidung und Schutzhelmen auf einer deutschen Baustelle besprechen Pläne
Inhalt 4 Abschnitte

Welche Arten von Arbeitskleidung gibt es?

Bei Arbeitskleidung zählt rechtlich der Zweck. Schutzkleidung wie Sicherheitsschuhe, Warnwesten oder Schnittschutzhosen ist persönliche Schutzausrüstung. Der Arbeitgeber muss sie passend auswählen, bereitstellen und durch Wartung und Ersatz funktionsfähig und hygienisch halten (§ 2 PSA-Benutzungsverordnung). Das gehört zum Arbeitsschutz.

Dienstkleidung dient dem einheitlichen Auftreten, etwa Uniformen im Nahverkehr oder Kasacks in der Pflege. Der Arbeitgeber darf nach § 106 GewO auch Ordnung und Verhalten im Betrieb nach billigem Ermessen regeln. Gibt es einen Betriebsrat, können solche Kleiderregeln die Ordnung des Betriebs betreffen, bei der er nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmt, siehe Mitbestimmung des Betriebsrats. Normale Kleidung, die Du auch privat tragen könntest, bleibt Deine Sache.

Wer zahlt die Arbeitskleidung?

Bei Schutzkleidung ist die Antwort klar: Kosten für Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Das gilt bei Arbeitskleidung für Anschaffung, Reinigung und Ersatz, soweit sie dem Schutz dienen.

Bei reiner Dienstkleidung entscheidet in der Regel der Vertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Eine Kostenbeteiligung an der Arbeitskleidung muss vereinbart sein; einseitig vom Lohn abziehen darf der Arbeitgeber nicht einfach. Verrechnet er Waren mit dem Lohn, setzt § 107 Abs. 2 GewO Grenzen: Anrechnung nur nach Vereinbarung und höchstens bis zum pfändbaren Teil des Entgelts, Waren auf Kredit sind verboten. Zieht Dein Arbeitgeber ohne Grundlage etwas ab, ist das ein Fall von Lohn nicht gezahlt.

Ist Umziehen Arbeitszeit?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Muss Dienstkleidung im Betrieb angelegt werden und ist sie auffällig, ist das Umkleiden fremdnützig und damit Arbeitszeit (BAG, Beschluss vom 12.11.2013, 1 ABR 59/12). Auffällig ist Kleidung auch dann, wenn man Dich daran in der Öffentlichkeit einer Branche zuordnen kann, etwa als Pflegekraft (BAG, Urteil vom 06.09.2017, 5 AZR 382/16). Der klagende Krankenpfleger hatte mit seiner Revision Erfolg; die Sache ging zurück an das Landesarbeitsgericht.

Darfst Du die Arbeitskleidung zu Hause anziehen und unauffällig zur Arbeit tragen, ist das Umziehen eher Privatsache. Ob die Zeit für das Anziehen der Arbeitskleidung bezahlt wird, kann ein Tarifvertrag gesondert regeln. Mehr zu den Einzelheiten unter Umkleidezeit.

Kannst Du Arbeitskleidung von der Steuer absetzen?

Typische Berufskleidung, die der Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt überlässt, ist für Dich steuerfrei (§ 3 Nr. 31 EStG). Kaufst Du sie selbst, kannst Du die Kosten als Werbungskosten für Arbeitsmittel ansetzen; das Gesetz nennt typische Berufskleidung ausdrücklich (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG).

Der Knackpunkt ist das Wort „typisch“. Kleidung, die Du auch privat tragen kannst, etwa ein dunkler Anzug, fällt nach dem Wortlaut nicht darunter. Ob ein Kleidungsstück typische Berufskleidung ist, beurteilt das Finanzamt im Einzelfall. Wer Kosten für Arbeitskleidung ansetzt, sollte Belege und eine kurze Begründung zur beruflichen Nutzung aufheben. Die Lohnabrechnung zeigt, ob der Arbeitgeber eine steuerfreie Barablösung zahlt, siehe Lohnabrechnung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kosten für Schutzkleidung und andere Arbeitsschutzmaßnahmen darf der Arbeitgeber nicht auf Dich abwälzen (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).
  • Persönliche Schutzausrüstung muss der Arbeitgeber bereitstellen, warten und ersetzen (§ 2 PSA-Benutzungsverordnung).
  • Das An- und Ablegen auffälliger Dienstkleidung im Betrieb ist Arbeitszeit (BAG 1 ABR 59/12; BAG 5 AZR 382/16).
  • Eine Verrechnung mit dem Lohn braucht eine Vereinbarung und darf den pfändbaren Teil nicht übersteigen (§ 107 Abs. 2 GewO).
  • Typische Berufskleidung vom Arbeitgeber ist steuerfrei (§ 3 Nr. 31 EStG), selbst gekaufte kannst Du als Werbungskosten ansetzen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG).

Häufige Fragen (11)

Muss der Arbeitgeber Arbeitskleidung stellen?

Bei Schutzkleidung ja. Persönliche Schutzausrüstung muss der Arbeitgeber auswählen und bereitstellen (§ 2 PSA-Benutzungsverordnung), die Kosten trägt er (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Bei einfacher Dienstkleidung, die nur dem einheitlichen Auftreten dient, gibt es keine allgemeine gesetzliche Pflicht. Hier entscheidet, was Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung regeln.

Was zahlt der Arbeitgeber bei Arbeitskleidung?

Für Schutzkleidung zahlt er alles, was zum Schutz nötig ist: Anschaffung, Ersatz, Wartung und hygienische Pflege (§ 2 Abs. 4 PSA-Benutzungsverordnung, § 3 Abs. 3 ArbSchG). Bei Dienstkleidung kommt es auf die Vereinbarungen an. Ein Eigenanteil ist dort möglich, wenn er wirksam vereinbart ist. Für private Kleidung zahlt der Arbeitgeber nichts.

Kann der Arbeitgeber Arbeitskleidung vorschreiben?

Ja, in Grenzen. Nach § 106 GewO kann er Ordnung und Verhalten im Betrieb nach billigem Ermessen bestimmen, dazu gehören auch Kleidungsregeln mit sachlichem Grund, etwa Hygiene, Sicherheit oder Erkennbarkeit. Er muss dabei Deine Interessen und Behinderungen berücksichtigen. Gibt es einen Betriebsrat, kann eine Kleiderordnung dessen Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG auslösen.

Kann man Arbeitskleidung verweigern?

Bei Schutzkleidung nicht ohne Risiko. Beschäftigte müssen die bereitgestellte Schutzausrüstung bestimmungsgemäß verwenden (§ 15 Abs. 2 ArbSchG). Wer das dauerhaft verweigert, riskiert eine Abmahnung. Bei Dienstkleidung kommt es darauf an, ob die Anordnung billigem Ermessen entspricht. Hältst Du die Arbeitskleidung für unzumutbar, etwa aus gesundheitlichen Gründen, sprich es an und dokumentiere es.

Ist Arbeitskleidung anziehen Arbeitszeit?

Wenn die Kleidung auffällig ist und im Betrieb angezogen werden muss, ja. Das BAG sieht das Umkleiden dann als fremdnützig an (Beschluss vom 12.11.2013, 1 ABR 59/12). Auffällig ist Kleidung schon, wenn sie Dich einer Branche zuordnet (Urteil vom 06.09.2017, 5 AZR 382/16). Auch die innerbetrieblichen Wege zwischen Umkleide und Arbeitsplatz können dazugehören.

Kann der Arbeitgeber Arbeitskleidung vom Lohn abziehen?

Nur mit Vereinbarung und in Grenzen. Eine Anrechnung von Waren auf das Arbeitsentgelt ist nach § 107 Abs. 2 GewO nur nach Absprache und zu durchschnittlichen Selbstkosten erlaubt. Sie darf den pfändbaren Teil des Entgelts nicht übersteigen. Für Schutzkleidung ist ein Abzug ausgeschlossen, weil der Arbeitgeber die Kosten tragen muss (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).

Ist Arbeitskleidung steuerlich absetzbar?

Typische Berufskleidung ja. Kaufst Du sie selbst, sind die Kosten Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG), auch für Reinigung kann das gelten. Bekommst Du sie vom Arbeitgeber kostenlos oder verbilligt, ist das für Dich steuerfrei (§ 3 Nr. 31 EStG). Kleidung, die Du auch privat tragen könntest, ist keine typische Berufskleidung und deshalb nicht absetzbar.

Ist Arbeitskleidung ein geldwerter Vorteil?

Nicht, wenn es typische Berufskleidung ist. Diese ist nach § 3 Nr. 31 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber sie unentgeltlich oder verbilligt überlässt. Dasselbe gilt für eine Barablösung, wenn ein nicht nur einzelvertraglicher Anspruch auf Gestellung besteht und die Zahlung die Kosten nicht offensichtlich übersteigt. Hochwertige Alltagskleidung kann dagegen ein steuerpflichtiger Sachbezug sein.

Ist Arbeitskleidung PSA?

Nicht jede Arbeitskleidung ist PSA. Persönliche Schutzausrüstung ist Kleidung oder Ausrüstung, die vor einer Gefährdung schützen soll, etwa Sicherheitsschuhe oder Gehörschutz. Für sie gilt die PSA-Benutzungsverordnung mit Bereitstellungs- und Wartungspflichten. Eine Uniform, die nur dem Erscheinungsbild dient, ist keine PSA. Die Einordnung entscheidet darüber, wer die Kosten zwingend trägt.

Muss der Betriebsrat einer Kleiderordnung zustimmen?

Das kann der Fall sein. Der Betriebsrat bestimmt nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bei Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer mit, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regel besteht. Einheitliche Kleiderregeln können darunter fallen. Für die Umkleidezeit als Arbeitszeit kommt die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hinzu (BAG 1 ABR 59/12).

Wer wäscht die Arbeitskleidung?

Bei Schutzkleidung der Arbeitgeber, denn er muss sie in hygienisch einwandfreiem Zustand halten (§ 2 Abs. 4 PSA-Benutzungsverordnung) und die Kosten tragen. Bei Dienstkleidung entscheidet die Vereinbarung. Ist die Reinigung Dir auferlegt, kannst Du Reinigungskosten typischer Berufskleidung als Werbungskosten ansetzen. Hygienevorschriften, etwa in Klinik oder Lebensmittelbetrieb, können besondere Regeln vorgeben.

Quellen

  1. § 3 ArbSchG Grundpflichten des Arbeitgebers
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 2 PSA-Benutzungsverordnung Bereitstellung und Benutzung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 107 GewO Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. BAG, Beschluss vom 12.11.2013, 1 ABR 59/12 (Umkleiden als Arbeitszeit)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 28.10.2026
  5. BAG, Urteil vom 06.09.2017, 5 AZR 382/16 (auffällige Dienstkleidung)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 28.10.2026
  6. § 3 EStG Steuerfreie Einnahmen (Nr. 31 Berufskleidung)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026

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