Arbeitsmedizinische Vorsorge
Kurz erklärt Arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein ärztliches Beratungsgespräch zu Gesundheitsrisiken Deiner Tätigkeit, bei Bedarf mit Untersuchung. Geregelt ist sie in der ArbMedVV, die Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge unterscheidet. Bei Pflichtvorsorge darf der Arbeitgeber Dich die Tätigkeit nach § 4 Abs. 2 ArbMedVV erst ausüben lassen, wenn Du teilgenommen hast.

Inhalt 4 Abschnitte
Was ist arbeitsmedizinische Vorsorge?
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) soll arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten früh erkennen und verhüten (§ 1 Abs. 1 ArbMedVV). Die arbeitsmedizinische Vorsorge besteht im Kern aus einem ärztlichen Beratungsgespräch mit Anamnese und Arbeitsanamnese. Körperliche oder klinische Untersuchungen gehören nur dazu, soweit sie für die Aufklärung erforderlich sind und Du sie nicht ablehnst (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbMedVV).
Ausdrücklich nicht gemeint ist der Nachweis, dass Du für eine Tätigkeit gesundheitlich geeignet bist (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 ArbMedVV).
Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers (§ 3 Abs. 1 ArbMedVV). Die Vorsorge ist damit Teil des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Welche Formen hat die arbeitsmedizinische Vorsorge und wann ist sie Pflicht?
Die ArbMedVV unterscheidet drei Formen:
- Pflichtvorsorge muss der Arbeitgeber bei besonders gefährdenden Tätigkeiten veranlassen, vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen (§ 4 Abs. 1 ArbMedVV).
- Angebotsvorsorge muss er bei gefährdenden Tätigkeiten anbieten, auch nach einer Ablehnung weiter regelmäßig (§ 5 Abs. 1 ArbMedVV).
- Wunschvorsorge muss er auf Deinen Wunsch ermöglichen, außer es ist nach der Gefährdungsbeurteilung nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen (§ 5a ArbMedVV, § 11 ArbSchG).
Welche Tätigkeit wohin gehört, steht im Anhang der ArbMedVV. Pflichtvorsorge gilt zum Beispiel bei Lärm ab einem Tages-Expositionspegel von 85 dB(A), Angebotsvorsorge schon ab 80 dB(A). Bei Bildschirmarbeit ist Angebotsvorsorge mit Untersuchung der Augen vorgesehen. Ergibt sie, dass eine spezielle Sehhilfe nötig ist, muss der Arbeitgeber sie stellen; mehr unter Arbeitsplatzbrille.
Ist die arbeitsmedizinische Vorsorge Pflichtvorsorge, darf der Arbeitgeber Dich die Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn Du teilgenommen hast (§ 4 Abs. 2 ArbMedVV).
Was erfährt der Arbeitgeber und wer trägt die Kosten?
Der Arzt unterliegt der Schweigepflicht (§ 6 Abs. 1 ArbMedVV). Der Arbeitgeber erhält nur eine Vorsorgebescheinigung, dass, wann und aus welchem Anlass ein Termin stattgefunden hat und wann der nächste angezeigt ist (§ 6 Abs. 3 Nr. 3 ArbMedVV).
Hält der Arzt aus Gründen, die allein in Deiner Person liegen, einen Tätigkeitswechsel für nötig, darf er das dem Arbeitgeber nur mit Deiner Einwilligung mitteilen (§ 6 Abs. 4 Satz 3 ArbMedVV). Das schützt Deine Gesundheitsdaten; mehr zum Umgang damit unter Beschäftigtendatenschutz.
Die Kosten trägt der Arbeitgeber, denn Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen darf er den Beschäftigten nicht auferlegen (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).
Wer führt die arbeitsmedizinische Vorsorge durch und was gilt bei Verstößen?
Der Arbeitgeber muss einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ beauftragen (§ 7 Abs. 1 ArbMedVV). Ist ein Betriebsarzt bestellt, soll er vorrangig diesen nehmen (§ 3 Abs. 2 ArbMedVV).
Für die arbeitsmedizinische Vorsorge führt der Arbeitgeber eine Vorsorgekartei mit Anlass und Datum, aber ohne Befunde (§ 3 Abs. 4 ArbMedVV). Wer Pflichtvorsorge nicht veranlasst, Angebotsvorsorge nicht anbietet oder die Kartei nicht führt, handelt ordnungswidrig (§ 10 Abs. 1 ArbMedVV).
Im Betrieb mit Betriebsrat bestimmt dieser bei Regelungen zum Gesundheitsschutz mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG).
Das Wichtigste in Kürze
- Die ArbMedVV unterscheidet Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge; welche gilt, ergibt sich aus Anhang und Gefährdungsbeurteilung.
- Bei Pflichtvorsorge darf der Arbeitgeber Dich die Tätigkeit erst nach Teilnahme ausüben lassen (§ 4 Abs. 2 ArbMedVV).
- Untersuchungen und Biomonitoring dürfen nicht gegen Deinen Willen stattfinden (§ 6 Abs. 1 und 2 ArbMedVV).
- Der Arbeitgeber erhält nur eine Vorsorgebescheinigung ohne Befunde (§ 6 Abs. 3 Nr. 3 ArbMedVV).
- Die Kosten trägt der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 3 ArbSchG); die Vorsorge soll in der Arbeitszeit stattfinden.
Häufige Fragen (11)
Ist die arbeitsmedizinische Vorsorge Pflicht?
Für den Arbeitgeber ja, soweit die ArbMedVV sie vorschreibt. Er muss Pflichtvorsorge veranlassen und Angebotsvorsorge anbieten (§§ 4, 5 ArbMedVV). Für Dich ist nur die Teilnahme an der Pflichtvorsorge Voraussetzung, um die Tätigkeit ausüben zu dürfen (§ 4 Abs. 2 ArbMedVV). Eine Untersuchung musst Du auch dort nicht dulden. Angebots- und Wunschvorsorge kannst Du ablehnen.
Welche arbeitsmedizinische Vorsorge gibt es?
Die Verordnung kennt Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge (§ 2 Abs. 2 bis 4 ArbMedVV). Hinzu kommt die nachgehende Vorsorge nach Tätigkeiten, bei denen Krankheiten erst nach langer Zeit auftreten können, etwa mit krebserzeugenden Stoffen (§ 5 Abs. 3 ArbMedVV). Welche Tätigkeit welche Vorsorge auslöst, listet der Anhang der ArbMedVV in vier Teilen auf.
Wann ist arbeitsmedizinische Vorsorge eine Pflichtvorsorge?
Bei den im Anhang genannten besonders gefährdenden Tätigkeiten. Beispiele sind Lärm ab 85 dB(A) Tages-Expositionspegel, Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr am Tag, Atemschutzgeräte der Gruppen 2 und 3, Taucherarbeiten und Tätigkeiten mit bestimmten Gefahrstoffen, wenn etwa der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten wird. Maßgeblich ist immer die Gefährdungsbeurteilung im Betrieb.
Wie oft muss arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden?
Die ArbMedVV schreibt „in regelmäßigen Abständen“ vor, nennt aber keine feste Zahl von Monaten (§§ 4, 5 ArbMedVV). Der Arzt gibt in der Vorsorgebescheinigung an, wann eine weitere Vorsorge aus ärztlicher Sicht angezeigt ist (§ 6 Abs. 3 Nr. 3 ArbMedVV). Fristen ergeben sich zudem aus den arbeitsmedizinischen Regeln, die der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 ArbMedVV berücksichtigen muss.
Wer darf arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen?
Nur Ärzte mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ (§ 7 Abs. 1 ArbMedVV). Ist ein Betriebsarzt bestellt, soll der Arbeitgeber vorrangig ihn beauftragen. Für bestimmte Anlässe sind weitere Ärzte erlaubt, etwa für Tropenaufenthalte solche mit Zusatzbezeichnung Tropenmedizin. Die Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen (§ 7 Abs. 2 ArbMedVV).
Was beinhaltet die arbeitsmedizinische Vorsorge?
Sie umfasst ein Beratungsgespräch mit Anamnese und Arbeitsanamnese, bei Bedarf körperliche oder klinische Untersuchungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbMedVV). Vorher klärt der Arzt Dich über Inhalt, Zweck und Risiken auf. Biomonitoring und Impfungen können dazugehören, Impfungen sind anzubieten, wenn das Infektionsrisiko tätigkeitsbedingt erhöht ist (§ 6 Abs. 2 ArbMedVV). Gegen Deinen Willen wird nichts untersucht.
Erfährt mein Arbeitgeber die Ergebnisse der Vorsorge?
Nein, er erhält nur eine Bescheinigung, dass, wann und aus welchem Anlass die Vorsorge stattfand und wann die nächste angezeigt ist (§ 6 Abs. 3 Nr. 3 ArbMedVV). Befunde bleiben unter der ärztlichen Schweigepflicht. Reichen die Schutzmaßnahmen nicht aus, informiert der Arzt den Arbeitgeber darüber. Einen Tätigkeitswechsel aus allein persönlichen Gründen teilt er nur mit Deiner Einwilligung mit.
Wer bezahlt die arbeitsmedizinische Vorsorge?
Der Arbeitgeber. Nach § 3 Abs. 3 ArbSchG darf er Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen nicht auf die Beschäftigten abwälzen. Die Vorsorge soll außerdem während der Arbeitszeit stattfinden (§ 3 Abs. 3 Satz 1 ArbMedVV). Ergibt die Vorsorge bei Bildschirmarbeit, dass Du eine spezielle Sehhilfe brauchst, muss der Arbeitgeber sie im erforderlichen Umfang stellen (Anhang Teil 4 ArbMedVV).
Kann ich die arbeitsmedizinische Vorsorge verweigern?
Angebots- und Wunschvorsorge kannst Du jederzeit ablehnen. Bei Pflichtvorsorge kannst Du Untersuchungen verweigern, nicht aber die Teilnahme am Termin, wenn Du die Tätigkeit ausüben willst (§ 4 Abs. 2 ArbMedVV). Ohne Teilnahme darf der Arbeitgeber Dich dort nicht einsetzen. Welche arbeitsrechtlichen Folgen das hat, hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab.
Ist die arbeitsmedizinische Vorsorge eine Einstellungsuntersuchung?
Nein. Die ArbMedVV schließt den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen ausdrücklich aus (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 ArbMedVV). Anders als die arbeitsmedizinische Vorsorge brauchen Eignungsuntersuchungen eine eigene Rechtsgrundlage. Werden beide aus betrieblichen Gründen in einem Termin verbunden, muss der Arzt Dir die unterschiedlichen Zwecke offenlegen (§ 3 Abs. 3 Satz 3 ArbMedVV).
Wo ist die arbeitsmedizinische Vorsorge geregelt?
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die auf dem Arbeitsschutzgesetz beruht. Das Recht auf Wunschvorsorge steht zusätzlich in § 11 ArbSchG. Die konkreten Anlässe stehen im Anhang der ArbMedVV. Ergänzend gibt es arbeitsmedizinische Regeln, die das Bundesarbeitsministerium bekannt gibt; hält der Arbeitgeber sie ein, wird vermutet, dass er die Anforderungen erfüllt (§ 3 Abs. 1 ArbMedVV).
Quellen
Weitere Begriffe in Arbeitsrecht
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