Wiedereinstellungsanspruch
Kurz erklärt Der Wiedereinstellungsanspruch ist das Recht eines wirksam betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmers, weiterbeschäftigt zu werden, wenn der Kündigungsgrund unerwartet wegfällt. Er ist nicht im Gesetz geregelt, sondern vom Bundesarbeitsgericht aus § 242 BGB entwickelt. In der Regel muss sich die neue Lage noch vor Ablauf der Kündigungsfrist ergeben.

Inhalt 4 Abschnitte
Woraus folgt der Wiedereinstellungsanspruch?
Eine betriebsbedingte Kündigung darf der Arbeitgeber schon aussprechen, wenn bei Zugang die Prognose stimmt, dass der Arbeitsplatz zum Ende der Kündigungsfrist wegfällt. Spätere Entwicklungen ändern an der Wirksamkeit nichts. Als Ausgleich dafür kann nach ständiger Rechtsprechung ein Anspruch auf Wiedereinstellung bestehen, gegebenenfalls auch rückwirkend. Das BAG leitet ihn aus der arbeitsvertraglichen Nebenpflicht nach § 242 BGB ab (BAG, Urteil vom 19.10.2017, 8 AZR 845/15, Rn. 15, 18).
Voraussetzung ist, dass zwischen Zugang der Kündigung und Ablauf der Frist entweder der bisherige Arbeitsplatz wider Erwarten erhalten bleibt oder unvorhergesehen ein freier Arbeitsplatz im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG entsteht. Zur Abgrenzung siehe Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz.
Gilt der Wiedereinstellungsanspruch auch nach Ablauf der Kündigungsfrist?
Der Wiedereinstellungsanspruch besteht grundsätzlich nicht. Entsteht die Beschäftigungsmöglichkeit erst nach dem Ende der Kündigungsfrist, kannst Du keine Wiedereinstellung verlangen (8 AZR 845/15, Rn. 15). Eine Ausnahme kennt das BAG beim Betriebsübergang: Geht der Betrieb noch während der Kündigungsfrist auf einen neuen Inhaber über, kann ein Anspruch gegen diesen bestehen. Nach Fristablauf nur ausnahmsweise, etwa wenn der Übergang schon während der Frist beschlossen war oder der Erwerber die Hauptbelegschaft willentlich übernimmt (Rn. 16).
Für wen gilt der Wiedereinstellungsanspruch nicht?
Nicht im Kleinbetrieb. Die Grundsätze setzen eine Kündigung voraus, die an § 1 Abs. 2 KSchG zu messen ist. In Betrieben, für die das Kündigungsschutzgesetz nach § 23 Abs. 1 Satz 2 bis 4 KSchG nicht gilt, besteht deshalb kein solcher Anspruch. Im Fall 8 AZR 845/15 scheiterte so ein Apothekenangestellter nach dem Verkauf der Apotheke. Die Schwelle liegt in der Regel bei mehr als zehn Arbeitnehmern, für vor 2004 Beschäftigte kann eine niedrigere Altschwelle gelten.
Auch eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ist nicht der Ausgangsfall dieser Rechtsprechung, sie wurde für betriebsbedingte Kündigungen entwickelt.
Wie machst Du den Anspruch geltend?
Ein gesetzliches Formular für den Wiedereinstellungsanspruch gibt es nicht. Du bietest dem Arbeitgeber schriftlich an, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, und verlangst die Annahme dieses Angebots. Lehnt er ab, kannst Du vor dem Arbeitsgericht auf Annahme Deines Angebots klagen, so lautete auch der Antrag in 8 AZR 845/15. Tu das zügig, sobald Du von der neuen Lage erfährst.
Läuft parallel eine Kündigungsschutzklage, kann der Antrag dort hilfsweise gestellt werden. Prüfe außerdem, ob ein Aufhebungsvertrag oder Vergleich eine Ausgleichsklausel enthält, die weitere Ansprüche erfasst.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Anspruch folgt aus § 242 BGB und gilt nach wirksamer betriebsbedingter Kündigung (BAG 8 AZR 845/15).
- Die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit muss in der Regel vor Ablauf der Kündigungsfrist entstehen.
- Ein Betriebsübergang während der Kündigungsfrist kann einen Anspruch gegen den neuen Inhaber begründen.
- Im Kleinbetrieb nach § 23 Abs. 1 Satz 2 bis 4 KSchG gibt es keinen Wiedereinstellungsanspruch.
- Geltend gemacht wird er durch ein Angebot auf Fortsetzung und notfalls eine Klage auf dessen Annahme.
Häufige Fragen (10)
Was ist ein Wiedereinstellungsanspruch?
Das Recht, nach einer wirksamen betriebsbedingten Kündigung doch weiterbeschäftigt zu werden, wenn der Kündigungsgrund während der Kündigungsfrist unerwartet wegfällt. Ein Gesetz regelt ihn nicht, das Bundesarbeitsgericht hat ihn aus § 242 BGB entwickelt. Er gleicht aus, dass eine Kündigung schon auf eine Prognose gestützt werden darf, die sich später als falsch erweisen kann.
Habe ich nach Ablauf der Kündigungsfrist noch einen Anspruch auf Wiedereinstellung?
In der Regel nicht. Das BAG verlangt, dass die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit noch im bestehenden Arbeitsverhältnis entsteht, also bis zum Ende der Kündigungsfrist (8 AZR 845/15). Eine Ausnahme kommt beim Betriebsübergang in Betracht, wenn er während der Frist beschlossen, aber erst danach vollzogen wurde, oder wenn der Erwerber die Hauptbelegschaft übernimmt.
Gibt es einen Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb?
Nein. Nach BAG 8 AZR 845/15 sind die Grundsätze in Kleinbetrieben im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 2 bis 4 KSchG nicht anwendbar. Sie setzen eine Kündigung voraus, die am Maßstab des § 1 Abs. 2 KSchG gemessen wird. In der Regel gilt das Kündigungsschutzgesetz erst bei mehr als zehn Arbeitnehmern; für schon vor 2004 Beschäftigte kann die Schwelle niedriger liegen.
Habe ich nach einem Betriebsübergang einen Anspruch gegen den neuen Inhaber?
Möglich ist das. Geht der Betrieb oder Betriebsteil noch während Deiner Kündigungsfrist auf einen neuen Inhaber über, kann ein Wiedereinstellungsanspruch gegen den Erwerber bestehen. Nach Fristablauf hat das BAG ihn nur ausnahmsweise anerkannt, etwa bei willentlicher Übernahme der Hauptbelegschaft. Ob ein Betriebsübergang nach § 613a BGB vorliegt, ist im Einzelfall zu prüfen.
Was ist die Anspruchsgrundlage für die Wiedereinstellung?
Eine ausdrückliche Norm gibt es nicht. Das BAG stützt den Anspruch auf die arbeitsvertragliche Nebenpflicht aus § 242 BGB, teils in Verbindung mit § 611 BGB. Er ist ein spezifischer Ausgleich dafür, dass die betriebsbedingte Kündigung auf eine Prognose gestützt werden darf und die spätere tatsächliche Entwicklung grundsätzlich unberücksichtigt bleibt.
Wie mache ich einen Wiedereinstellungsanspruch geltend?
Biete dem Arbeitgeber schriftlich an, das Arbeitsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen, und fordere ihn auf, das Angebot anzunehmen. Lehnt er ab, kannst Du beim Arbeitsgericht auf Annahme des Angebots klagen. Eine gesetzliche Frist für den Wiedereinstellungsanspruch gibt es nicht. Je länger Du wartest, desto eher wird die Stelle aber anderweitig besetzt.
Gilt der Wiedereinstellungsanspruch auch nach einem Aufhebungsvertrag oder Vergleich?
Das hängt vom Inhalt ab. Aufhebungsverträge und Vergleiche können Ausgleichsklauseln enthalten, nach denen weitere Ansprüche erledigt sein sollen. Ob eine solche Klausel auch einen späteren Wiedereinstellungsanspruch erfasst, ist eine Frage der Auslegung im Einzelfall. Lies den Wortlaut genau, bevor Du unterschreibst, und lass ihn im Zweifel prüfen.
Habe ich nach dem Ende einer Befristung Anspruch auf Wiedereinstellung?
Die Rechtsprechung zum Wiedereinstellungsanspruch knüpft an die Prognose einer betriebsbedingten Kündigung an. Endet der Vertrag durch eine Befristung, fehlt diese Kündigungsprognose. Wer sich gegen das Ende wehren will, sollte deshalb vor allem prüfen, ob die Befristung wirksam war. Dafür gilt die Entfristungsklage mit einer Frist von 3 Wochen nach § 17 TzBfG.
Was ist der Unterschied zwischen Wiedereinstellung und Weiterbeschäftigung?
Der Weiterbeschäftigungsanspruch betrifft die Zeit, in der über eine Kündigung noch gestritten wird; er setzt voraus, dass die Kündigung angegriffen wird. Der Wiedereinstellungsanspruch setzt dagegen eine wirksame Kündigung voraus und gibt Dir einen Anspruch auf einen neuen Vertragsschluss, weil sich die Lage nachträglich geändert hat.
Kann ich statt Wiedereinstellung eine Abfindung verlangen?
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung anstelle der Wiedereinstellung gibt es nicht. Ziel des Anspruchs ist die Fortsetzung der Arbeit. Möglich ist aber, sich mit dem Arbeitgeber auf eine Abfindung zu einigen, wenn beide Seiten das wollen, etwa in einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht. Die Höhe ist dann Verhandlungssache.
Quellen
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