Schönheitsreparaturen
Kurz erklärt Schönheitsreparaturen sind malermäßige Arbeiten wie Tapezieren und Streichen von Wänden, Decken, Heizkörpern und Innentüren. Gesetzlich schuldet sie der Vermieter als Teil seiner Erhaltungspflicht aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB. Auf den Mieter übertragen werden sie nur durch eine wirksame Vertragsklausel, und viele Formularklauseln hat der BGH für unwirksam erklärt.

Inhalt 4 Abschnitte
Was zählt zu den Schönheitsreparaturen und wer muss sie zahlen?
Der BGH legt auch für frei finanzierten Wohnraum die Definition aus § 28 Abs. 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung zugrunde (BGH, Urteil vom 08.07.2020, VIII ZR 163/18). Dazu gehören Tapezieren, Anstreichen oder Kalken von Wänden und Decken, das Streichen von Fußböden, Heizkörpern samt Rohren, Innentüren sowie Fenstern und Außentüren von innen.
Ohne Vereinbarung trägt sie der Vermieter, denn er muss die Wohnung nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB im vertragsgemäßen Zustand erhalten. Abnutzung durch normales Wohnen hast Du als Mieter nach § 538 BGB nicht zu vertreten. Das erklärt der Eintrag Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch. Formularklauseln, die die Pflicht auf Dich verschieben, unterliegen der AGB-Kontrolle nach § 307 BGB.
Welche Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind unwirksam?
Der VIII. Zivilsenat des BGH hat die wichtigsten Klauseltypen geprüft:
- Starre Fristen: Eine Formularklausel, die Renovierung nach festen Jahresfristen unabhängig vom Zustand verlangt, ist unwirksam (BGH, Urteil vom 23.06.2004, VIII ZR 361/03). Mehr unter Starre Fristenklausel.
- Unrenoviert übergebene Wohnung: Wer eine unrenovierte oder renovierungsbedürftige Wohnung ohne angemessenen Ausgleich übernimmt, muss trotz Klausel nicht laufend renovieren (BGH, Urteil vom 18.03.2015, VIII ZR 185/14). Unrenoviert heißt nicht völlig abgewohnt. Es genügen Gebrauchsspuren des Vormieters, die den Eindruck einer renovierten Wohnung verhindern.
- Quote beim Auszug: Klauseln, nach denen Du bei Auszug anteilige Renovierungskosten zahlst, sind unwirksam (BGH, Urteil vom 18.03.2015, VIII ZR 242/13). Siehe Quotenabgeltungsklausel.
Ist die Klausel unwirksam, gilt das Gesetz und der Vermieter bleibt zuständig. Beweisen, dass die Wohnung bei Einzug unrenoviert war, musst allerdings Du (VIII ZR 185/14). Ein Wohnungsübergabeprotokoll mit Fotos ist dafür das wichtigste Mittel.
Kannst Du vom Vermieter eine Renovierung verlangen?
Ja, unter Umständen. Hast Du eine unrenovierte Wohnung übernommen und ist die Klausel deshalb unwirksam, schuldet der Vermieter nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB den Zustand bei Einzug. Verschlechtert sich die Dekoration wesentlich, kannst Du eine Renovierung verlangen. Weil Du dann besser dastehst als bei Einzug, musst Du Dich an den Kosten beteiligen, in der Regel zur Hälfte (BGH, Urteil vom 08.07.2020, VIII ZR 163/18).
Grundlage ist die Instandhaltungspflicht des Vermieters. Eine einseitige Ersatzvornahme ohne vorherige Aufforderung ist riskant, weil Ersatzansprüche nach § 536a Abs. 2 BGB Verzug oder Eilbedürftigkeit voraussetzen.
Was gilt beim Auszug?
Bei wirksamer Klausel musst Du fällige Schönheitsreparaturen fachgerecht ausführen. Bei unwirksamer Klausel schuldest Du keine Schönheitsreparaturen, auch keinen Geldersatz. Schäden über normale Abnutzung hinaus regelt der Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache.
Für den Vermieter läuft eine kurze Frist. Ersatzansprüche wegen Verschlechterung der Wohnung verjähren nach § 548 Abs. 1 BGB in sechs Monaten ab Rückgabe. Berechtigte Ansprüche kann er mit der Mietkaution verrechnen. Was sonst bei der Renovierung beim Auszug zu beachten ist, hängt am Wortlaut Deines Vertrags.
Das Wichtigste in Kürze
- Gesetzlich muss der Vermieter Schönheitsreparaturen tragen (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB); der Mieter nur bei wirksamer Klausel.
- Starre Fristenpläne in Formularverträgen sind unwirksam (BGH, VIII ZR 361/03).
- Bei unrenoviert übergebener Wohnung ohne angemessenen Ausgleich entfällt die Renovierungspflicht des Mieters (BGH, VIII ZR 185/14); den Zustand bei Einzug muss der Mieter beweisen.
- Quotenabgeltungsklauseln sind unwirksam (BGH, VIII ZR 242/13).
- Ersatzansprüche des Vermieters verjähren nach § 548 Abs. 1 BGB sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung.
Häufige Fragen (10)
Muss ich beim Auszug Schönheitsreparaturen durchführen?
Nur, wenn Dein Mietvertrag Dich wirksam zu Schönheitsreparaturen verpflichtet und Renovierungsbedarf besteht. Fehlt eine Klausel oder ist sie unwirksam, etwa wegen starrer Fristen oder weil Du unrenoviert eingezogen bist, musst Du nicht streichen. Besenrein übergeben und Schäden beseitigen musst Du trotzdem. Normale Abnutzung hast Du nach § 538 BGB nicht zu vertreten.
Muss ich nach 10 Jahren Mietzeit beim Auszug streichen?
Die Dauer allein entscheidet nicht. Maßgeblich ist, ob eine wirksame Klausel besteht und die Räume tatsächlich renovierungsbedürftig sind. Eine Klausel, die nach festen Jahresfristen Schönheitsreparaturen fordert, ist nach BGH VIII ZR 361/03 unwirksam. Ist die Klausel wirksam und die Wohnung abgewohnt, kann nach zehn Jahren dagegen durchaus eine Renovierung fällig sein.
Welche Arbeiten gehören zu den Schönheitsreparaturen?
Tapezieren, Anstreichen oder Kalken von Wänden und Decken, Streichen von Fußböden, Heizkörpern und Heizrohren, Innentüren sowie Fenstern und Außentüren von innen. Diese Definition aus § 28 Abs. 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung wendet der BGH auch auf frei finanzierte Wohnungen an (VIII ZR 163/18). Teppichböden erneuern oder Parkett schleifen gehört nicht dazu.
Muss ich die Fenster von außen streichen?
Nein. Zu den Schönheitsreparaturen zählt nur das Streichen der Fenster und Außentüren von innen. Der Außenanstrich von Fenstern und Türen gehört nicht dazu (BGH, Urteil vom 18.02.2009, VIII ZR 210/08). Eine Formularklausel, die Dir auch ihn auferlegt, hat der BGH dort sogar insgesamt für unwirksam erklärt. Dann trägt der Vermieter die gesamten Schönheitsreparaturen.
Wie erkenne ich eine unwirksame Klausel zu Schönheitsreparaturen?
Typische Warnzeichen sind feste Fristen ohne Bezug zum Zustand („alle drei Jahre“), eine Pflicht zur Endrenovierung unabhängig vom letzten Anstrich und eine anteilige Kostenquote beim Auszug. Auch die Übertragung bei unrenoviert übergebener Wohnung ohne Ausgleich ist unwirksam. Ob Deine Klausel betroffen ist, hängt vom genauen Wortlaut ab und lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.
Was ist, wenn ich die Wohnung unrenoviert übernommen habe?
Dann ist eine Formularklausel, die Dir die laufenden Schönheitsreparaturen auferlegt, unwirksam, sofern der Vermieter keinen angemessenen Ausgleich gewährt hat (BGH, VIII ZR 185/14). Du musst den Zustand bei Einzug beweisen. Hilfreich sind Übergabeprotokoll, datierte Fotos und Zeugen. Ein Nachlass von einer halben Monatsmiete reichte dem BGH im entschiedenen Fall für drei renovierungsbedürftige Zimmer nicht.
Darf der Vermieter die Kaution für Schönheitsreparaturen einbehalten?
Nur, wenn er einen Anspruch hat, also bei wirksamer Klausel und nicht ausgeführter fälliger Renovierung oder bei Schäden über die normale Abnutzung hinaus. Ersatzansprüche verjähren nach § 548 Abs. 1 BGB sechs Monate nach Rückgabe. Mit einer verjährten Forderung darf er nach § 215 BGB nur aufrechnen, wenn er schon vor Ablauf der Frist hätte aufrechnen können. Für nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen braucht er dafür in der Regel eine vorherige Fristsetzung (§ 281 BGB).
Kann ich vom Vermieter verlangen, dass er renoviert?
Ja, wenn er die Schönheitsreparaturen trägt und sich der Zustand gegenüber dem Einzug wesentlich verschlechtert hat. Bei einer unrenoviert übernommenen Wohnung musst Du Dich nach BGH VIII ZR 163/18 in der Regel zur Hälfte an den Kosten beteiligen, weil Du am Ende eine frisch renovierte Wohnung bekommst. Fordere den Vermieter zuerst schriftlich mit Frist auf.
Gilt die neue Rechtsprechung auch für alte Mietverträge?
Ja. Der BGH prüft Formularklauseln nach § 307 BGB unabhängig davon, wann der Vertrag geschlossen wurde. Im Fall VIII ZR 361/03 stammte der Mietvertrag aus dem Jahr 1979, und die starre Fristenklausel wurde trotzdem für unwirksam erklärt. Auch ein Mietvertrag, der seit Jahrzehnten läuft, kann deshalb eine unwirksame Renovierungsklausel enthalten.
Wie lange kann der Vermieter Renovierungskosten nach dem Auszug verlangen?
Sechs Monate ab Rückgabe der Wohnung. So lange laufen nach § 548 Abs. 1 BGB seine Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, auch Schadensersatz für nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen. Danach ist der Anspruch verjährt, wenn der Vermieter die Verjährung nicht rechtzeitig gehemmt hat, etwa durch Klage oder Mahnbescheid. Eine bloße Rechnung reicht dafür nicht.
Quellen
Weitere Begriffe in Mietrecht
Kostenlose Fallprüfung
Schildere uns Deinen Fall. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, welche Möglichkeiten Du hast.