Mindestlohn
Kurz erklärt Der Mindestlohn ist die gesetzliche Lohnuntergrenze je Arbeitsstunde nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro brutto, ab dem 1. Januar 2027 sind es 14,60 Euro. Auf den Anspruch kannst Du nach § 3 MiLoG nicht wirksam verzichten, und vertragliche Ausschlussfristen lassen ihn nicht verfallen.

Inhalt 4 Abschnitte
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 und 2027?
Nach § 1 der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung vom 5. November 2025 gilt: ab 1. Januar 2026 13,90 Euro und ab 1. Januar 2027 14,60 Euro brutto je Zeitstunde. Die Höhe schlägt die Mindestlohnkommission vor, die Bundesregierung setzt sie per Verordnung fest (§ 1 Abs. 2 MiLoG). Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gehen vor, wenn sie höher sind.
Bei 160 Arbeitsstunden im Monat ergibt der Mindestlohn 2026 mindestens 2.224 Euro brutto. Am Mindestlohn hängt auch die Verdienstgrenze im Minijob: Nach § 8 Abs. 1a SGB IV wird der Mindestlohn mit 130 multipliziert, durch drei geteilt und aufgerundet. Rechnerisch sind das 603 Euro im Jahr 2026 und 633 Euro ab 2027.
Für wen gilt der Mindestlohn nicht?
Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Minijobber und Aushilfen. § 22 MiLoG nennt aber Ausnahmen. Keinen Anspruch haben Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Ehrenamtliche und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung.
Bei Praktika kommt es auf die Art an. Pflichtpraktika nach Schul- oder Hochschulrecht sind ausgenommen, ebenso freiwillige Orientierungs- oder studienbegleitende Praktika bis drei Monate. Danach greift der Mindestlohn, wie Praktikum und Mindestlohn erklärt. Auszubildende fallen nicht unter das MiLoG. Für sie gilt die Mindestvergütung nach § 17 BBiG, siehe Ausbildungsvergütung.
Bis wann muss der Mindestlohn gezahlt werden?
Spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den Arbeitsmonat folgt (§ 2 Abs. 1 MiLoG). Überstunden auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto dürfen höchstens zwölf Monate warten und monatlich die Hälfte der vertraglichen Arbeitszeit nicht übersteigen. Ob Sonderzahlungen zählen, hat das Bundesarbeitsgericht am 25.05.2016 (5 AZR 135/16) entschieden: Urlaubs- und Weihnachtsgeld, das monatlich zu einem Zwölftel vorbehaltlos gezahlt wurde, erfüllte dort den Mindestlohnanspruch.
Für Minijobs außerhalb von Privathaushalten und für Branchen wie Bau, Gastronomie oder Gebäudereinigung schreibt § 17 MiLoG vor, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit innerhalb von sieben Tagen aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren. Mehr zur Pflicht in anderen Betrieben unter Arbeitszeiterfassung.
Was tun, wenn der Lohn zu niedrig ist?
Nachfordern. Vereinbarungen, die den Mindestlohn unterschreiten, sind nach § 3 MiLoG insoweit unwirksam, verzichten kannst Du nur in einem gerichtlichen Vergleich. Auch Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag greifen nicht: Eine vorformulierte Verfallklausel, die den Mindestlohn nicht ausnimmt, ist nach dem Bundesarbeitsgericht (18.09.2018, 9 AZR 162/18) bei Verträgen ab 2015 insgesamt unwirksam.
Die Grenze setzt die Verjährung von drei Jahren zum Jahresende (§ 195 BGB), siehe Verjährung von Lohnansprüchen. Wie Du vorgehst, beschreibt Lohn nicht gezahlt. Kontrolliert wird die Einhaltung von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls; Arbeitgebern drohen nach § 21 Abs. 3 MiLoG Geldbußen bis 500.000 Euro.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 Euro und ab 1. Januar 2027 14,60 Euro brutto je Stunde (MiLoV5).
- Ausgenommen sind nach § 22 MiLoG unter anderem Azubis, Pflichtpraktikanten, Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten.
- Der Mindestlohn ist spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig (§ 2 MiLoG).
- Ein Verzicht ist nur per gerichtlichem Vergleich möglich; der Anspruch verjährt nach drei Jahren (§ 3 MiLoG, § 195 BGB).
Häufige Fragen (10)
Ist der Mindestlohn brutto oder netto?
Brutto. § 1 MiLoG und die Anpassungsverordnung nennen 13,90 Euro brutto je Zeitstunde für 2026. Vom Mindestlohn gehen je nach Beschäftigung Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab. Wie viel netto übrig bleibt, hängt von Steuerklasse und Art des Jobs ab. Im Minijob trägt der Arbeitgeber Pauschalabgaben, deshalb fallen für Dich dort deutlich weniger Abzüge an.
Wie viel Mindestlohn gibt es ab Januar 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 beträgt der Mindestlohn 14,60 Euro brutto je Stunde. Das legt § 1 Nr. 2 der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung vom 5. November 2025 fest. Gegenüber 2026 steigt der Mindestlohn damit um 70 Cent. Mit der Erhöhung steigt automatisch auch die Minijob-Grenze nach § 8 Abs. 1a SGB IV, rechnerisch auf 633 Euro im Monat.
Muss der Mindestlohn auch im Minijob gezahlt werden?
Ja. Minijobber sind Arbeitnehmer und haben denselben Anspruch auf mindestens 13,90 Euro je Stunde (Stand 2026). Weil die Verdienstgrenze 2026 bei 603 Euro liegt, sind im Monat höchstens rund 43 Arbeitsstunden möglich, ohne die Grenze zu überschreiten. Arbeitgeber müssen bei Minijobs nach § 17 MiLoG die Arbeitszeiten aufzeichnen, außer im Privathaushalt.
Darf man unter Mindestlohn arbeiten?
Nur in den gesetzlichen Ausnahmen des § 22 MiLoG, etwa als Pflichtpraktikant, Auszubildender, Jugendlicher unter 18 ohne Berufsabschluss oder Ehrenamtlicher. Ansonsten ist eine niedrigere Vergütung nach § 3 MiLoG unwirksam, auch wenn Du zugestimmt hast. Du kannst die Differenz dann nachfordern. Auch eine angebliche Selbstständigkeit ändert nichts, wenn Du tatsächlich weisungsgebunden arbeitest.
Ist der Mindestlohn vom Alter abhängig?
Nur an einer Stelle. Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben nach § 22 Abs. 2 MiLoG keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Ab 18 gilt er für alle Arbeitnehmer gleich, eine Staffelung nach Alter gibt es nicht. Wer mit 17 bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat, erhält den vollen Mindestlohn.
Gilt der Mindestlohn für Praktikanten?
Für viele, aber nicht für alle. Ausgenommen sind Pflichtpraktika nach Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulrecht sowie freiwillige Praktika bis zu drei Monaten zur Berufsorientierung oder begleitend zu Ausbildung oder Studium (§ 22 Abs. 1 MiLoG). Beim begleitenden Praktikum gilt das nur, wenn vorher kein solches Praktikum beim selben Ausbildenden bestand. Dauert ein freiwilliges Praktikum länger als drei Monate, gilt der Mindestlohn.
Darf Weihnachtsgeld auf den Mindestlohn angerechnet werden?
Unter Umständen ja. Das Bundesarbeitsgericht hat am 25.05.2016 (5 AZR 135/16) anerkannt, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld den Mindestlohn erfüllen können, wenn sie monatlich anteilig und vorbehaltlos gezahlt werden. Maßgeblich ist jeder einzelne Kalendermonat. Eine Einmalzahlung im November hilft deshalb nicht, wenn in den übrigen Monaten zu wenig gezahlt wurde.
Kann man den Mindestlohn nachfordern?
Rückwirkend geht das bis zur Verjährungsgrenze. Der Anspruch verjährt nach § 195 BGB in drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem er entstanden ist. Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag greifen nach § 3 MiLoG nicht. Hilfreich sind eigene Aufzeichnungen über die geleisteten Stunden, denn im Streit musst Du die Arbeitszeit zunächst darlegen.
Wer kontrolliert, ob der Mindestlohn gezahlt wird?
Zuständig sind nach § 14 MiLoG die Behörden der Zollverwaltung, konkret die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Sie prüft Betriebe, darf Unterlagen einsehen und Beschäftigte befragen. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten: Wer den Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlt, riskiert nach § 21 Abs. 3 MiLoG eine Geldbuße bis 500.000 Euro. Hinweise kann jeder beim Zoll abgeben.
Muss man den Mindestlohn versteuern?
Der Mindestlohn ist normaler Arbeitslohn und unterliegt der Lohnsteuer. Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt von Deinem Jahreseinkommen, dem Grundfreibetrag und der Steuerklasse ab. Bei Vollzeit zum Mindestlohn wird in Steuerklasse I in der Regel Lohnsteuer fällig. Im Minijob zahlt meist der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer, sodass Du selbst keine Lohnsteuer abführst.
Quellen
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