Fahreignungsregister (FAER) Fahreignungsregister
Kurz erklärt Das Fahreignungsregister (FAER) ist die zentrale Datei des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg, in der Verkehrsverstöße und Punkte gespeichert werden. Rechtsgrundlage sind §§ 28 bis 30c StVG. Eintragungen werden je nach Schwere nach 2,5, 5 oder 10 Jahren getilgt, bei 8 Punkten ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.

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Was wird im Fahreignungsregister gespeichert?
Das Kraftfahrt-Bundesamt führt das Register nach § 28 StVG. Das Fahreignungsregister löste 2014 das frühere Verkehrszentralregister ab. Gespeichert werden vor allem rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsstraftaten und über Ordnungswidrigkeiten nach § 24, § 24a oder § 24c StVG.
Eine Ordnungswidrigkeit landet dort, wenn ein Fahrverbot angeordnet oder eine Geldbuße von mindestens 60 Euro festgesetzt wurde und die Tat in Anlage 13 FeV bezeichnet ist (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG). Wird die Regelbuße nur wegen guter wirtschaftlicher Verhältnisse auf 60 Euro oder mehr angehoben, gibt es keinen Eintrag; wird sie aus wirtschaftlichen Gründen unter 60 Euro gesenkt, wird trotzdem eingetragen (§ 28a StVG). Ein Verwarnungsgeld bis 55 Euro bleibt also ohne Eintrag. Hinzu kommen Entziehungen, Verzichte, Fahrverbote der Strafgerichte sowie Seminare wie das Aufbauseminar. Eintragungen entstehen erst mit Rechtskraft. Solange Du gegen einen Bußgeldbescheid rechtzeitig Einspruch einlegst, wird nichts gespeichert.
Wie funktioniert das Punktesystem?
Das Fahreignungs-Bewertungssystem in § 4 StVG kennt 1, 2 und 3 Punkte je Tat. Drei Punkte gibt es für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis, zwei für sonstige Verkehrsstraftaten und besonders gefährliche Ordnungswidrigkeiten, einen für die übrigen eintragungspflichtigen Ordnungswidrigkeiten. Welche Tat wie viele Punkte bringt, steht in Anlage 13 FeV.
Die Maßnahmen folgen in Stufen. Bei 4 oder 5 Punkten kommt eine schriftliche Ermahnung, bei 6 oder 7 eine Verwarnung, bei 8 Punkten gilt man als ungeeignet und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen (§ 4 Abs. 5 StVG). Die Behörde darf keine Stufe überspringen. Hat sie es versäumt zu ermahnen oder zu verwarnen, sinkt der Stand auf 5 beziehungsweise 7 Punkte (§ 4 Abs. 6 StVG). Bei 1 bis 5 Punkten kannst Du durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar einmal in fünf Jahren einen Punkt abbauen (§ 4 Abs. 7 StVG).
Wann werden Punkte in Flensburg gelöscht?
Jede Eintragung hat eine eigene Frist nach § 29 StVG. Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt werden nach 2 Jahren und 6 Monaten getilgt, Taten mit zwei Punkten und die meisten Straftaten nach 5 Jahren. Straftaten mit Entziehung oder isolierter Sperre bleiben 10 Jahre gespeichert. Die Frist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung, nicht mit dem Tattag.
Nach der Tilgung folgt bei Verkehrsverstößen eine Überliegefrist von einem Jahr (§ 29 Abs. 6 StVG). In dieser Zeit sieht die Behörde die Tat noch, zählt sie aber nur für Maßnahmen, wenn Du innerhalb der Tilgungsfrist erneut auffällig geworden bist. Entscheidend ist der Punktestand am Tag der letzten Tat. Spätere Tilgungen ändern daran nichts (§ 4 Abs. 5 Satz 5 und 7 StVG). Mehr zu den Einzelfristen findest Du unter Tilgungsfrist für Punkte.
Wie fragst Du Deinen Punktestand im Fahreignungsregister ab?
Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister ist kostenlos. Nach § 30 Abs. 8 StVG erhältst Du auf Antrag schriftlich Auskunft über alle Eintragungen und Deinen Punktestand. Dem Antrag legst Du einen Identitätsnachweis bei. Online geht es mit der eID-Funktion des Personalausweises. Details zum Verfahren findest Du unter Punkteauskunft beim KBA.
Der Blick ins Fahreignungsregister lohnt sich vor jeder Entscheidung über einen Einspruch. Ein einziger zusätzlicher Punkt kann über Verwarnung oder Entziehung entscheiden. Für Fahranfänger gelten daneben die Regeln der Probezeit beim Führerschein, denn Punktesystem und Probezeit laufen nebeneinander (§ 4 Abs. 1 Satz 4 StVG).
Das Wichtigste in Kürze
- Eingetragen werden Ordnungswidrigkeiten erst ab 60 Euro Geldbuße oder mit Fahrverbot und nur, wenn Anlage 13 FeV sie aufführt (§§ 28, 28a StVG).
- Bei 8 Punkten ist die Fahrerlaubnis zu entziehen, vorher folgen Ermahnung (4 bis 5) und Verwarnung (6 bis 7) nach § 4 Abs. 5 StVG.
- Tilgungsfristen betragen 2,5, 5 oder 10 Jahre ab Rechtskraft, danach folgt meist eine Überliegefrist von einem Jahr (§ 29 StVG).
- Ein Fahreignungsseminar bringt bei 1 bis 5 Punkten einen Punkt Abzug, höchstens einmal in fünf Jahren (§ 4 Abs. 7 StVG).
- Die Punkteauskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt ist kostenlos (§ 30 Abs. 8 StVG).
Häufige Fragen (10)
Wie viele Punkte darf man im Fahreignungsregister haben?
Bis 7 Punkte behältst Du die Fahrerlaubnis. Bei 8 Punkten gilt man nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG als ungeeignet, die Behörde muss die Fahrerlaubnis entziehen. Vorher sind Ermahnung bei 4 oder 5 und Verwarnung bei 6 oder 7 Punkten vorgeschrieben. Wurde eine Stufe übersprungen, reduziert sich der Stand nach § 4 Abs. 6 StVG auf 5 oder 7 Punkte.
Wann verfallen Punkte in Flensburg?
Das hängt von der Tat ab. Ein Punkt für eine Ordnungswidrigkeit wird nach 2 Jahren und 6 Monaten getilgt, zwei Punkte nach 5 Jahren, Straftaten mit Entziehung nach 10 Jahren (§ 29 Abs. 1 StVG). Die Frist beginnt mit der Rechtskraft. Anschließend bleibt die Eintragung meist noch ein Jahr in der Überliegefrist gespeichert, bevor sie endgültig gelöscht wird.
Verlängern neue Punkte die Tilgungsfrist alter Punkte?
Nein. Seit der Reform von 2014 läuft jede Eintragung für sich ab, eine Tilgungshemmung durch neue Taten gibt es im Fahreignungsregister nicht mehr. § 29 StVG knüpft die Frist allein an die einzelne Entscheidung. Eine neue Tat, die Du noch vor Ablauf der alten Tilgungsfrist begehst, kann aber dazu führen, dass die alte Eintragung beim Punktestand mitzählt (§ 4 Abs. 5 StVG).
Wie kann ich meine Punkte in Flensburg abfragen?
Kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt. Nach § 30 Abs. 8 StVG genügt ein schriftlicher Antrag mit Kopie des Ausweises und eigenhändiger Unterschrift. Schneller geht es online mit der eID-Funktion des Personalausweises, dann kommt die Auskunft elektronisch. Sie zeigt alle gespeicherten Entscheidungen, den Punktestand und die Tilgungsdaten. Bezahldienste von Dritten brauchst Du dafür nicht.
Ab wie viel Euro gibt es einen Punkt im Fahreignungsregister?
Ein Eintrag ist erst ab einer Geldbuße von 60 Euro möglich, so § 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG. Ob der Verstoß dann wirklich Punkte bringt, entscheidet Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Manche Verstöße ab 60 Euro sind dort nicht aufgeführt und bleiben punktefrei. Den Betrag selbst entnimmt die Behörde dem Bußgeldkatalog, der Anlage zur BKatV.
Wie kann man Punkte in Flensburg abbauen?
Aktiv abbauen kannst Du einen Punkt durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar. Voraussetzung ist ein Stand von 1 bis 5 Punkten, und die Teilnahmebescheinigung muss binnen zwei Wochen bei der Behörde sein (§ 4 Abs. 7 StVG). Der Abzug wird nur einmal in fünf Jahren gewährt. Ab 6 Punkten gibt es keinen Abzug mehr, dann hilft nur der Ablauf der Tilgungsfristen.
Was ist der Unterschied zwischen Fahreignungsregister und Verkehrszentralregister?
Das Verkehrszentralregister war die Vorgängerdatei bis zum 30.04.2014. Seit dem 01.05.2014 führt das Kraftfahrt-Bundesamt das Fahreignungsregister nach §§ 28 ff. StVG. Mit dem Wechsel kam das neue Punktesystem mit 1 bis 3 Punkten und der Entziehung bei 8 Punkten. Viele sprechen umgangssprachlich weiterhin vom Verkehrszentralregister oder schlicht von Flensburg.
Kommen Strafzettel aus dem Ausland ins Fahreignungsregister?
Nein, Punkte für Verstöße im Ausland gibt es nicht. § 28 Abs. 3 StVG erfasst nur Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden. Eine im EU-Ausland verhängte Geldbuße kann allerdings in Deutschland vollstreckt werden. Fährst Du mit ausländischer Fahrerlaubnis, meldet das Kraftfahrt-Bundesamt umgekehrt bestimmte Entscheidungen an den Ausstellerstaat (§ 30 Abs. 10 StVG).
Wer darf meine Punkte in Flensburg einsehen?
Nicht jeder. Daten aus dem Register dürfen nur an Stellen übermittelt werden, die das Gesetz nennt, etwa Fahrerlaubnisbehörden, Gerichte, Staatsanwaltschaften und Bußgeldbehörden (§§ 30, 30a StVG). Ein Arbeitgeber hat kein eigenes Abfragerecht. Er kann Dich aber bitten, eine Auskunft vorzulegen. Ob er das verlangen darf, hängt von der Tätigkeit ab, etwa bei Berufskraftfahrern.
Was passiert bei 8 Punkten in Flensburg?
Die Fahrerlaubnisbehörde entzieht die Fahrerlaubnis, ein Ermessen hat sie dabei nicht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG). Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung (§ 4 Abs. 9 StVG). Eine neue Fahrerlaubnis gibt es frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung, in der Regel nur mit positivem MPU-Gutachten (§ 4 Abs. 10 StVG).
Quellen
Weitere Begriffe in Bußgeldverfahren
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