Fahreignungsseminar

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Kurz erklärt Das Fahreignungsseminar ist ein freiwilliger Kurs für Fahrerinnen und Fahrer mit Punkten in Flensburg, der riskantes Verhalten im Straßenverkehr abbauen soll. Grundlage sind § 4a StVG und §§ 42 bis 44 FeV. Wer bei einem bis fünf Punkten teilnimmt und die Bescheinigung binnen zwei Wochen vorlegt, bekommt einen Punkt abgezogen, höchstens einmal in fünf Jahren.

Zwei Personen besprechen sich im städtischen Umfeld, ein Fahreignungsseminar zur Verbesserung des Fahrverhaltens
Inhalt 4 Abschnitte

Was ist das Fahreignungsseminar?

Das Seminar gehört zum Fahreignungs-Bewertungssystem. Es soll Dir helfen, eigene Fehler im Verkehrsverhalten zu erkennen und abzustellen (§ 4a Abs. 1 StVG). Angeordnet wird das Fahreignungsseminar nie. Die Behörde weist aber in der Ermahnung und Verwarnung im Punktesystem ausdrücklich darauf hin (§ 4 Abs. 5 Satz 2 StVG).

Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei aufeinander abgestimmten Teilen. Den verkehrspädagogischen Teil leiten Fahrlehrer mit Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik, den verkehrspsychologischen Teil Psychologen mit Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie (§ 4a Abs. 2 StVG). Die Kosten trägst Du selbst, den Preis vereinbarst Du im Seminarvertrag mit dem Anbieter.

Wie läuft ein Fahreignungsseminar ab?

Der Ablauf ist in § 42 FeV genau vorgegeben:

  • Verkehrspädagogik: zwei Module zu je 90 Minuten, einzeln oder in Gruppen mit bis zu sechs Personen. Modul 2 darf frühestens eine Woche nach Modul 1 beginnen.
  • Verkehrspsychologie: zwei Einzelsitzungen zu je 75 Minuten. Sitzung 2 darf frühestens drei Wochen nach Sitzung 1 stattfinden.

Inhaltlich geht es um Deine Fahrerkarriere, die Verstöße im Register, Risikoverhalten und schriftliche Zielvereinbarungen. Dazwischen gibt es Hausaufgaben, etwa zur Selbstbeobachtung. Wegen der Pflichtabstände dauert das Fahreignungsseminar mindestens rund drei Wochen.

Am Ende stellt der Seminarleiter eine Teilnahmebescheinigung nach Anlage 18 FeV aus. Er muss sie verweigern, wenn Du nicht an allen Sitzungen teilgenommen hast, die Ziele offen ablehnst oder nicht aktiv mitarbeitest (§ 44 Abs. 2 FeV).

Wann bringt das Seminar einen Punkt Abzug?

Drei Bedingungen nennt § 4 Abs. 7 StVG. Du stehst bei der Ausstellung der Bescheinigung bei einem bis fünf Punkten in Flensburg. Du legst die Bescheinigung binnen zwei Wochen nach Seminarende der Fahrerlaubnisbehörde vor. Und Du hattest in den fünf Jahren davor keinen Seminarabzug. Für den Punktestand und die Fünfjahresfrist zählt jeweils das Ausstellungsdatum.

Ab sechs Punkten gibt es beim Fahreignungsseminar keinen Abzug mehr. Die Teilnahme ist trotzdem möglich, darauf weist die Verwarnung hin. Bei acht Punkten droht der Führerscheinentzug bei 8 Punkten.

Vorsicht bei offenen Verfahren: Punkte entstehen nach § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG mit dem Tattag, sofern die Tat rechtskräftig geahndet wird. Ein Verstoß, über den noch nicht entschieden ist, kann den Stand zum Ausstellungstag also nachträglich erhöhen. Andere Wege, Punkte loszuwerden, beschreibt Punkteabbau.

Was unterscheidet das Seminar von Aufbauseminar und MPU?

Das Aufbauseminar richtet sich an Fahranfänger in der Probezeit und wird bei bestimmten Verstößen angeordnet (§ 2a StVG). Punktesystem und Probezeitregeln laufen nebeneinander (§ 4 Abs. 1 Satz 4 StVG), ein Fahreignungsseminar ersetzt deshalb kein angeordnetes Aufbauseminar.

Die MPU ist kein Kurs, sondern eine Begutachtung, die die Fahrerlaubnisbehörde bei Zweifeln an der Eignung verlangen kann. Wer beruflich auf das Auto angewiesen ist, sollte den Punktestand früh im Blick haben, denn der Verlust des Führerscheins kann auch arbeitsrechtliche Folgen haben, siehe Kündigung wegen Verlust des Führerscheins.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Fahreignungsseminar ist immer freiwillig und besteht aus 2 Modulen zu 90 Minuten und 2 Einzelsitzungen zu 75 Minuten (§ 42 FeV).
  • Einen Punkt Abzug gibt es nur bei 1 bis 5 Punkten am Ausstellungstag der Bescheinigung (§ 4 Abs. 7 StVG).
  • Die Bescheinigung muss binnen 2 Wochen nach Seminarende bei der Fahrerlaubnisbehörde vorliegen.
  • Der Abzug ist nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich, gerechnet ab dem Ausstellungsdatum.

Häufige Fragen (11)

Wie viele Punkte baut ein Fahreignungsseminar ab?

Genau einen Punkt. Mehr sieht § 4 Abs. 7 StVG nicht vor, auch wenn Du mehrere Seminare besuchst. Voraussetzung ist ein Stand von einem bis fünf Punkten am Tag, an dem die Teilnahmebescheinigung ausgestellt wird. Stehst Du bei drei Punkten, sinkt Dein Stand also auf zwei. Bei sechs oder mehr Punkten bringt das Seminar keinen Abzug, die Teilnahme bleibt aber freiwillig möglich.

Wie oft kann man ein Fahreignungsseminar machen?

Teilnehmen kannst Du so oft, wie Du möchtest. Einen Punktabzug bringt der Besuch aber nur einmal innerhalb von fünf Jahren (§ 4 Abs. 7 Satz 2 StVG). Maßgeblich für diese Frist ist das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung, nicht das Datum der Vorlage bei der Behörde. Wer im März 2025 einen Abzug erhalten hat, kann den nächsten also frühestens mit einer Bescheinigung ab März 2030 erreichen.

Was kostet ein Fahreignungsseminar?

Einen gesetzlich festgelegten Preis gibt es nicht. Die Kosten trägst Du selbst, weil das Seminar freiwillig ist. Der Betrag ergibt sich aus dem Seminarvertrag mit dem Anbieter, den die Seminarleiter nach § 43 Abs. 1 Nr. 5 FeV auch dokumentieren müssen. Da beide Teile von unterschiedlichen Fachleuten durchgeführt werden, lohnt sich ein Blick, ob der Preis beide Teilmaßnahmen umfasst. Vergleichen kannst Du Angebote verschiedener Fahrschulen frei.

Wie lange dauert ein Fahreignungsseminar?

Die reine Seminarzeit beträgt 330 Minuten: zweimal 90 Minuten Verkehrspädagogik und zweimal 75 Minuten Verkehrspsychologie. Wegen der Pflichtabstände nach § 42 Abs. 5 und 9 FeV zieht es sich über mindestens rund drei Wochen. Modul 2 darf frühestens eine Woche nach Modul 1 beginnen, die zweite psychologische Sitzung frühestens drei Wochen nach der ersten. Beide Teile können parallel laufen, wenn die Seminarleiter sich abstimmen.

Wann wird ein Fahreignungsseminar angeordnet?

Das Fahreignungsseminar wird gar nicht angeordnet. Seit der Reform des Punktesystems ist das Fahreignungsseminar ausschließlich freiwillig. Die Fahrerlaubnisbehörde weist Dich bei vier oder fünf Punkten in der Ermahnung und bei sechs oder sieben Punkten in der Verwarnung darauf hin (§ 4 Abs. 5 Satz 2 StVG). Angeordnet werden können dagegen das Aufbauseminar in der Probezeit nach § 2a StVG und eine MPU, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen.

Wo muss ich die Teilnahmebescheinigung abgeben?

Bei der nach Landesrecht zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt. Die Frist beträgt zwei Wochen nach Beendigung des Seminars (§ 4 Abs. 7 Satz 1 StVG). Am sichersten ist ein Weg, mit dem Du den Eingang nachweisen kannst. Die Behörde meldet den Abzug dann an das Fahreignungsregister. Welche Stelle für Dich zuständig ist, richtet sich nach Deinem Wohnort.

Was passiert, wenn ich die Zwei-Wochen-Frist verpasse?

Dann gibt es keinen Punktabzug. § 4 Abs. 7 StVG knüpft den Abzug ausdrücklich an die Vorlage innerhalb von zwei Wochen nach Seminarende und enthält keine Ausnahme für verspätete Bescheinigungen. Das Seminar hast Du trotzdem absolviert, nur die Belohnung entfällt. Ein neuer Anlauf mit Abzug wäre erst mit einem weiteren vollständigen Seminar möglich. Plane die Abgabe deshalb gleich nach dem letzten Termin ein.

Bringt ein Fahreignungsseminar bei 6 Punkten noch etwas?

Einen Punktabzug bringt es ab sechs Punkten nicht mehr, das stellt § 4 Abs. 7 StVG klar. Die Behörde muss Dich in der Verwarnung sogar ausdrücklich darauf hinweisen (§ 4 Abs. 5 Satz 2 StVG). Freiwillig teilnehmen kannst Du trotzdem, um das eigene Fahrverhalten zu ändern. Gegen den Entzug bei acht Punkten hilft dann nur, weitere Verstöße zu vermeiden oder auf Tilgungen zu warten.

Kann man das Fahreignungsseminar online machen?

Teilweise kommt das in Betracht, aber nicht nach freier Wahl des Anbieters. Für den verkehrspädagogischen Teil erlaubt § 42 Abs. 2 FeV andere Methoden und Medien, wenn sie denselben Lernerfolg sichern; darüber entscheidet die zuständige Landesbehörde. Der psychologische Teil ist als Einzelmaßnahme vorgeschrieben. Lass Dir vor Vertragsschluss bestätigen, dass das Format anerkannt ist und am Ende eine gültige Bescheinigung nach Anlage 18 FeV steht.

Kann der Seminarleiter die Bescheinigung verweigern?

Ja, und in drei Fällen muss er es sogar. § 44 Abs. 2 FeV verpflichtet ihn dazu, wenn Du nicht an allen Sitzungen teilgenommen hast, offen ablehnst, was das Seminar erreichen will, oder den Lehrstoff nicht aktiv mitgestaltest. Ohne Bescheinigung gibt es keinen Punktabzug. Fällt ein Termin aus Krankheitsgründen aus, kläre früh mit dem Anbieter, wie er nachgeholt werden kann.

Gilt das Fahreignungsseminar auch in der Probezeit?

Teilnehmen kannst Du auch als Fahranfänger, und der Punktabzug wirkt im Punktesystem. Die Regeln der Probezeit laufen aber unabhängig daneben (§ 4 Abs. 1 Satz 4 StVG). Ordnet die Behörde nach einem A- oder B-Verstoß ein Aufbauseminar an, musst Du dieses besuchen; ein Fahreignungsseminar ersetzt es nicht. Auch eine Verlängerung der Probezeit lässt sich mit dem Fahreignungsseminar nicht vermeiden.

Quellen

  1. § 4a StVG Fahreignungsseminar
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 4 StVG Fahreignungs-Bewertungssystem (Abs. 7 Punktabzug)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 42 FeV Fahreignungsseminar
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. § 44 FeV Teilnahmebescheinigung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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