Ermahnung und Verwarnung im Punktesystem

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Kurz erklärt Ermahnung und Verwarnung im Punktesystem sind die ersten beiden Stufen des Fahreignungs-Bewertungssystems. Nach § 4 Abs. 5 StVG ermahnt die Fahrerlaubnisbehörde bei vier oder fünf Punkten schriftlich und verwarnt bei sechs oder sieben Punkten. Ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Für Ermahnung und Verwarnung fällt jeweils eine Gebühr von 17,90 Euro an.

Anonyme Person mit einem geschlossenen Briefumschlag vor einem deutschen Auto, passend zur Ermahnung und Verwarnung im Punktesystem
Inhalt 4 Abschnitte

Was bedeuten Ermahnung und Verwarnung im Punktesystem?

Wer Punkte in Flensburg sammelt, durchläuft die Stufen des Fahreignungs-Bewertungssystems. Vor Ermahnung und Verwarnung im Punktesystem bist Du bei einem bis drei Punkten nur vorgemerkt. Ab vier Punkten wird die Fahrerlaubnisbehörde nach § 4 Abs. 5 StVG tätig:

PunktestandMaßnahme
4 oder 5schriftliche Ermahnung mit Hinweis auf das freiwillige Fahreignungsseminar
6 oder 7schriftliche Verwarnung, Hinweis auf Seminar ohne Punktabzug und auf Entziehung bei 8 Punkten
ab 8Entziehung der Fahrerlaubnis

Ermahnung und Verwarnung kosten nach Nr. 209 der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr jeweils 17,90 Euro. Weitere Folgen haben sie nicht, sie sind aber ein deutliches Signal: Die nächste Stufe ist die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Wie berechnet die Behörde bei Ermahnung und Verwarnung im Punktesystem den Punktestand?

Maßgeblich ist der Punktestand am Tag der letzten Tat, die zur Maßnahme führt (§ 4 Abs. 5 Satz 5 StVG, sogenanntes Tattagprinzip). Punkte entstehen mit der Begehung, zählen aber erst, wenn die Tat rechtskräftig geahndet ist (§ 4 Abs. 2 Satz 3 StVG). Werden Punkte nach dem Tattag getilgt, ändert das an der Maßnahme nichts.

Die Behörde ist an rechtskräftige Bußgeldbescheide und Urteile gebunden (§ 4 Abs. 5 Satz 4 StVG). Einwände gegen einen einzelnen Verstoß musst Du deshalb im Bußgeldverfahren vorbringen, etwa mit dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Deinen aktuellen Stand erfährst Du über eine gebührenfreie Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt.

Was gilt, wenn eine Stufe übersprungen wurde?

Bei Ermahnung und Verwarnung im Punktesystem darf die Behörde nicht springen. Nach § 4 Abs. 6 StVG darf sie eine Verwarnung oder Entziehung erst aussprechen, wenn die Maßnahme der vorherigen Stufe ergriffen wurde. Hat sie das versäumt, muss sie die fehlende Stufe nachholen, und Dein Punktestand verringert sich zum Tag der Ausstellung auf fünf Punkte bei einer Ermahnung oder auf sieben Punkte bei einer Verwarnung. Punkte für ältere Taten, von denen die Behörde erst später erfährt, kommen wieder hinzu.

Lohnt sich ein Fahreignungsseminar?

Das Fahreignungsseminar ist freiwillig. Einen Punkt Abzug bringt es nach § 4 Abs. 7 StVG nur bei einem Stand von einem bis fünf Punkten, also spätestens auf der Stufe der Ermahnung. Die Teilnahmebescheinigung musst Du innerhalb von zwei Wochen nach dem Seminar der Behörde vorlegen; der Abzug ist nur einmal in fünf Jahren möglich. Nach einer Verwarnung gibt es keinen Abzug mehr. Fahranfänger in der Probezeit durchlaufen parallel die eigenen Maßnahmen nach § 2a StVG.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei 4 oder 5 Punkten folgt eine schriftliche Ermahnung, bei 6 oder 7 Punkten eine Verwarnung, ab 8 Punkten die Entziehung (§ 4 Abs. 5 StVG).
  • Ermahnung und Verwarnung kosten jeweils 17,90 Euro (Nr. 209 Anlage GebOSt).
  • Maßgeblich ist der Punktestand am Tag der letzten Tat; spätere Tilgungen ändern die Maßnahme nicht.
  • Wurde eine Stufe übersprungen, sinkt der Stand auf 5 beziehungsweise 7 Punkte (§ 4 Abs. 6 StVG).
  • Ein Fahreignungsseminar bringt nur bei 1 bis 5 Punkten einen Punkt Abzug, höchstens einmal in fünf Jahren (§ 4 Abs. 7 StVG).

Häufige Fragen (10)

Was kosten Ermahnung und Verwarnung im Punktesystem?

Die Ermahnung selbst kostet 17,90 Euro. Die Gebühr ergibt sich aus Nr. 209 der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und gilt in gleicher Höhe für die Verwarnung. Sie wird von der Fahrerlaubnisbehörde erhoben, nicht vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Hinzu kommen gegebenenfalls Auslagen, etwa für die Zustellung. Das Bußgeld für die einzelnen Verstöße ist davon unabhängig.

Ermahnung und Verwarnung im Punktesystem: Bekommt man bei 4 Punkten eine Ermahnung?

Ja. Sobald sich in der Summe vier oder fünf Punkte ergeben, muss die Fahrerlaubnisbehörde Dich nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 StVG schriftlich ermahnen. Die Ermahnung kommt einmal, nicht bei jedem weiteren Punkt in dieser Spanne. Sie enthält den Hinweis, dass Du freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen kannst. Auf dieser Stufe bringt das Seminar noch einen Punkt Abzug.

Was passiert nach Ermahnung und Verwarnung im Punktesystem?

Erst einmal nichts weiter, außer der Gebühr von 17,90 Euro. Die Verwarnung bei sechs oder sieben Punkten ist die letzte Stufe vor der Entziehung. Kommt eine weitere Tat hinzu und erreichst Du acht Punkte, giltst Du nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG als ungeeignet, und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Widerspruch und Klage dagegen haben keine aufschiebende Wirkung (§ 4 Abs. 9 StVG).

Kann man Punkte abbauen, wenn man schon verwarnt wurde?

Nicht über das Fahreignungsseminar. Einen Punktabzug nach § 4 Abs. 7 StVG gibt es nur bei einem Stand von einem bis fünf Punkten. Die Verwarnung weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Abzug mehr gewährt wird. Abbauen lassen sich Punkte dann nur noch durch Zeitablauf: Jede Eintragung wird nach ihrer eigenen Tilgungsfrist gelöscht, bei Ein-Punkt-Verstößen nach zwei Jahren und sechs Monaten (§ 29 Abs. 1 StVG).

Kann ich gegen eine Ermahnung Widerspruch einlegen?

Die Ermahnung knüpft nur an rechtskräftige Entscheidungen an, an die die Behörde gebunden ist. Einwände gegen einzelne Verstöße kannst Du auf dieser Stufe deshalb nicht mehr geltend machen. Prüfen lässt sich aber, ob der Punktestand richtig berechnet wurde, ob getilgte Eintragungen mitgezählt wurden und ob die Gebühr zu Recht erhoben ist. Welcher Rechtsbehelf möglich ist, ergibt sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.

Wie lange bleibt eine Ermahnung im Fahreignungsregister?

Die Eintragung über Ermahnung oder Verwarnung wird nach § 29 Abs. 1 StVG getilgt, wenn die letzte Eintragung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit getilgt ist. Wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen, werden diese Maßnahmen ebenfalls gelöscht. Die Ermahnung bleibt also so lange sichtbar, wie noch Verstöße eingetragen sind. Den aktuellen Stand kannst Du gebührenfrei beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen.

Was passiert, wenn ich 8 Punkte habe, aber nie verwarnt wurde?

Dann darf die Fahrerlaubnis noch nicht entzogen werden. Nach § 4 Abs. 6 StVG muss die Behörde zuerst die versäumte Stufe nachholen. Mit dem Tag, an dem sie die Ermahnung oder Verwarnung ausstellt, sinkt Dein Punktestand auf fünf beziehungsweise sieben Punkte, sofern er nicht schon niedriger ist. Punkte für Taten vor dieser Verringerung, die die Behörde erst später erfährt, werden aber wieder hinzugerechnet.

Zählt bei Ermahnung und Verwarnung im Punktesystem der Punktestand am Tag des Verstoßes oder des Bescheids?

Für die Maßnahme zählt der Tag der Tat. Die Behörde stellt nach § 4 Abs. 5 Satz 5 StVG auf den Punktestand ab, der sich zum Zeitpunkt der Begehung der letzten zur Maßnahme führenden Tat ergeben hat. Für den Punktabzug durch ein Fahreignungsseminar gilt dagegen der Stand am Tag der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung (§ 4 Abs. 7 StVG). Die beiden Zeitpunkte können auseinanderfallen.

Muss ich nach einer Ermahnung ein Fahreignungsseminar machen?

Nein, nach Ermahnung und Verwarnung im Punktesystem ist der Besuch freiwillig. Die Ermahnung weist lediglich auf diese Möglichkeit hin (§ 4 Abs. 5 Satz 2 StVG). Wer teilnimmt und die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Ende des Seminars vorlegt, erhält bei einem bis fünf Punkten einen Punkt Abzug, höchstens einmal in fünf Jahren. Pflicht kann dagegen ein Aufbauseminar in der Probezeit sein, das nach § 2a StVG angeordnet wird.

Gilt das Punktesystem auch in der Probezeit?

Ja, beide Systeme laufen nebeneinander (§ 4 Abs. 1 Satz 4 StVG). In der Probezeit kann die Behörde zusätzlich nach § 2a StVG ein Aufbauseminar anordnen oder verwarnen, wenn bestimmte schwerwiegende oder mehrere weniger schwerwiegende Verstöße eingetragen sind. Eine solche Probezeit-Maßnahme ist von der Ermahnung und Verwarnung nach § 4 StVG zu unterscheiden. Die Verwarnung in der Probezeit kostet nach Nr. 209 ebenfalls 17,90 Euro, die Anordnung eines Aufbauseminars nach Nr. 210 der Gebührenanlage 25,60 Euro.

Quellen

  1. § 4 StVG Fahreignungs-Bewertungssystem
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 4a StVG Fahreignungsseminar
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 29 StVG Tilgung der Eintragungen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. Anlage zur GebOSt, Gebührennummer 209 (Ermahnung, Verwarnung)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  5. Anlage 13 zu § 40 FeV Bezeichnung und Bewertung im Fahreignungsregister
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  6. Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand)
    BehördeKraftfahrt-Bundesamt · abgerufen am 28.10.2026

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