Mietkaution

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Kurz erklärt Die Mietkaution ist eine finanzielle Sicherheit für Deinen Vermieter, die Du für Ansprüche aus dem Mietverhältnis leistest und die in § 551 BGB geregelt ist. Deine Mietkaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Du kannst sie in drei Monatsraten zahlen und der Vermieter muss sie getrennt von seinem Vermögen anlegen.

Übergabe von Wohnungsschlüsseln vor einem modernen Mehrfamilienhaus in Deutschland, symbolisch für die Mietkaution beim Einzug
Inhalt 4 Abschnitte

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Nach § 551 Abs. 1 BGB darf die Sicherheit höchstens das Dreifache der Monatsmiete ohne Betriebskosten betragen. Maßgeblich ist also die Nettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 900 Euro liegt die Obergrenze bei 2.700 Euro, auch wenn Du mit Nebenkosten 1.150 Euro im Monat zahlst.

Die Grenze gilt für alle Sicherheiten zusammen. Verlangt der Vermieter neben einer Barkaution zusätzlich eine Mietbürgschaft, darf beides zusammen drei Nettokaltmieten nicht überschreiten. Vereinbarungen über eine höhere Kaution sind nach § 551 Abs. 4 BGB unwirksam, soweit sie die Grenze übersteigen. Zu viel Gezahltes kannst Du zurückverlangen.

Eine Pflicht zur Kaution gibt es nur, wenn der Mietvertrag sie vorsieht. Ohne Vereinbarung schuldest Du keine Mietkaution.

Wann und wie zahlst Du die Kaution?

Ist eine Geldsumme vereinbart, darfst Du die Mietkaution nach § 551 Abs. 2 BGB in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren mit den beiden folgenden Mieten. Eine Klausel, die die volle Kaution vor Schlüsselübergabe verlangt, ist insoweit unwirksam.

Zahlst Du nicht, drohen ernste Folgen. Nach § 569 Abs. 2a BGB kann der Vermieter fristlos kündigen, wenn Du mit einem Betrag in Höhe von zwei Nettokaltmieten der Kaution im Verzug bist. Eine Abmahnung ist dafür nicht nötig.

Statt Bargeld sind andere Formen möglich, wenn Ihr sie vereinbart: ein verpfändetes Sparbuch, ein Mietkautionskonto, eine Bankbürgschaft oder eine Kautionsversicherung. Beziehst Du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), kann das Jobcenter die Kaution als Darlehen übernehmen.

Wie muss der Vermieter die Kaution anlegen?

Der Vermieter muss eine Barkaution nach § 551 Abs. 3 BGB bei einer Bank zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist anlegen. Ihr könnt eine andere Anlageform vereinbaren. In jedem Fall muss die Mietkaution getrennt vom Vermögen des Vermieters liegen. Die Zinsen stehen Dir zu und erhöhen die Kaution.

Die Trennung schützt Dich bei Insolvenz des Vermieters. Du darfst einen Nachweis über die insolvenzfeste Anlage verlangen. Wird das Haus verkauft, tritt der Erwerber nach § 566a BGB in die Pflichten aus der Kaution ein. Kann er sie nicht zurückzahlen, haftet der frühere Vermieter weiter. Mehr dazu unter Eigentümerwechsel und Kaution.

Wann bekommst Du die Mietkaution zurück?

Nach Auszug und Rückgabe der Wohnung hat der Vermieter Anspruch auf eine angemessene Prüfungszeit. Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Die Dauer hängt davon ab, ob noch Schäden, Mietrückstände oder eine Betriebskostenabrechnung offen sind. Einzelheiten erklärt der Beitrag zur Abrechnungsfrist für die Kaution.

Ersatzansprüche wegen Schäden an der Wohnung verjähren nach § 548 Abs. 1 BGB sechs Monate nach Rückgabe. Mit solchen verjährten Schadensersatzansprüchen kann der Vermieter trotzdem gegen den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution aufrechnen (§ 215 BGB; BGH, Urteil vom 10.07.2024, VIII ZR 184/23). Die Sechsmonatsfrist schützt Dich insoweit also nicht. Für eine noch ausstehende Nebenkostenabrechnung darf er einen angemessenen Teil zurückbehalten.

Die Rückzahlung der Mietkaution umfasst den Betrag samt Zinsen. Ein sorgfältiges Wohnungsübergabeprotokoll beim Auszug hilft, spätere Streitpunkte zu begrenzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Mietkaution darf nach § 551 Abs. 1 BGB höchstens drei Monatsmieten ohne ausgewiesene Betriebskosten betragen, in der Regel also drei Nettokaltmieten.
  • Du darfst eine Barkaution in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Mietbeginn.
  • Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen und verzinst anlegen.
  • Ein Kautionsrückstand von zwei Nettokaltmieten erlaubt die fristlose Kündigung (§ 569 Abs. 2a BGB).
  • Ersatzansprüche des Vermieters wegen Schäden verjähren sechs Monate nach Rückgabe (§ 548 BGB).

Häufige Fragen (10)

Wie viel Kaution darf der Vermieter verlangen?

Höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten, also drei Nettokaltmieten (§ 551 Abs. 1 BGB). Bei 700 Euro Kaltmiete sind das 2.100 Euro. Die Grenze gilt für alle Sicherheiten zusammen, also auch für Bürgschaften neben einer Barkaution. Für Gewerberäume gilt die Begrenzung nicht. Bei Wohnraum ist eine höhere Vereinbarung im übersteigenden Teil unwirksam und der Mehrbetrag zurückzuzahlen.

Muss die Mietkaution auf ein separates Konto?

Ja. Der Vermieter muss eine Barkaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen (§ 551 Abs. 3 BGB). Üblich ist ein Mietkautionskonto auf den Namen des Vermieters mit dem Vermerk als Treuhandkonto oder ein auf den Mieter laufendes, verpfändetes Sparbuch. Liegt das Geld auf dem allgemeinen Geschäftskonto, kann das bei Insolvenz des Vermieters zum Verlust führen.

Muss die Mietkaution verzinst werden?

Ja. Der Vermieter muss die Kaution mindestens zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist anlegen. Die Zinsen gehören Dir und erhöhen die Sicherheit (§ 551 Abs. 3 BGB). Ihr könnt eine andere Anlageform vereinbaren, etwa mit höherer Rendite. Nur bei Wohnraum in Studenten- oder Jugendwohnheimen entfällt die Pflicht zur Verzinsung.

Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?

Erst wenn feststeht, dass ihm keine Ansprüche mehr zustehen, spätestens nach einer angemessenen Prüfungszeit nach Rückgabe der Wohnung. Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Die Dauer hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, ob Schäden oder eine Betriebskostenabrechnung offen sind. Unstreitige Teile der Mietkaution kann der Vermieter nicht ohne Grund unbegrenzt festhalten.

Darf die Mietkaution für Mietrückstände verwendet werden?

Nach Ende des Mietverhältnisses ja, der Vermieter darf mit offenen Mieten gegen die Kaution aufrechnen. Während des laufenden Mietverhältnisses darf er sie wegen streitiger Forderungen nicht verwerten (BGH, Urteil vom 07.05.2014, VIII ZR 234/13); eine abweichende Klausel ist unwirksam. Nutzt er sie für unstreitige Rückstände, kann er verlangen, dass Du die Kaution wieder auffüllst. Du selbst darfst die letzten Mieten nicht einfach mit der Kaution verrechnen.

Kann ich die Mietkaution in Raten zahlen?

Ja, bei einer Barkaution hast Du darauf einen gesetzlichen Anspruch. § 551 Abs. 2 BGB erlaubt drei gleiche monatliche Teilzahlungen. Die erste wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden anderen mit den nächsten Mieten. Eine abweichende Klausel zu Deinem Nachteil ist unwirksam. Der Vermieter darf die Schlüsselübergabe deshalb nicht von der vollen Kaution abhängig machen.

Wer zahlt die Mietkaution beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)?

Das Jobcenter am Ort der neuen Wohnung kann die Kaution übernehmen, wenn es das vorher zugesichert hat (§ 22 Abs. 6 SGB II). Die Übernahme soll als Darlehen erfolgen, das monatlich mit 5 Prozent des Regelbedarfs verrechnet wird (§ 42a Abs. 2 SGB II). Den Antrag stellst Du deshalb vor Unterschrift unter den Mietvertrag. Hast Du den Rückzahlungsanspruch an das Jobcenter abgetreten, geht die Kaution beim Auszug dorthin; prüfe dazu Deinen Bescheid.

Darf der Vermieter die Kaution mit der Nebenkostenabrechnung verrechnen?

Er darf einen angemessenen Teil zurückhalten, wenn eine Nachzahlung aus einer noch nicht fälligen Betriebskostenabrechnung zu erwarten ist. Wie hoch der Einbehalt sein darf, orientiert sich an den Nachzahlungen der Vorjahre. Den Rest muss er nach angemessener Prüfungszeit auszahlen. Liegt die Abrechnung vor, rechnet er die Nachforderung ab und zahlt den Rest der Kaution aus.

Was passiert mit der Kaution, wenn das Haus verkauft wird?

Der Käufer tritt nach § 566a BGB in die Rechte und Pflichten aus der Kaution ein. Er schuldet Dir also bei Auszug die Rückzahlung, auch wenn der Verkäufer ihm die Mietkaution nicht weitergegeben hat. Kannst Du die Kaution vom Erwerber nicht erlangen, bleibt der frühere Vermieter zur Rückzahlung verpflichtet. Bewahre deshalb den Zahlungsnachweis gut auf.

Ist eine Kautionsversicherung erlaubt?

Ja, wenn Vermieter und Mieter sie vereinbaren. Statt einer Barkaution stellt ein Versicherer dem Vermieter eine Bürgschaft. Du zahlst dafür einen jährlichen Beitrag, der nicht zurückfließt. Zahlt der Versicherer an den Vermieter, holt er sich das Geld bei Dir zurück. Die Höchstgrenze von drei Nettokaltmieten nach § 551 BGB gilt auch hier.

Quellen

  1. § 551 BGB Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 569 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 566a BGB Mietsicherheit bei Veräußerung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. § 548 BGB Verjährung der Ersatzansprüche
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. Deutscher Mieterbund
    VerbandDeutscher Mieterbund e. V. · abgerufen am 27.10.2026

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