ZFU-Zulassung

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Kurz erklärt Die ZFU-Zulassung ist die staatliche Erlaubnis, einen Fernlehrgang anzubieten. Sie erteilt die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht nach § 12 Abs. 1 FernUSG. Fehlt sie bei Vertragsschluss, ist ein Fernunterrichtsvertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig. Bereits gezahlte Gebühren kann der Teilnehmer dann grundsätzlich zurückfordern, auch als Unternehmer.

Person am Laptop mit Online-Kurs-Plattform in einem deutschen Homeoffice, im Kontext der ZFU-Zulassung
Inhalt 4 Abschnitte

Was ist die ZFU-Zulassung und wer braucht sie?

Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln ist die zuständige Behörde der Länder nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz. Sie prüft Fernlehrgänge, bevor diese vertrieben werden dürfen. Die Pflicht steht in § 12 Abs. 1 Satz 1 FernUSG: Fernlehrgänge bedürfen der Zulassung. Das gilt nach Satz 2 auch für wesentliche Änderungen eines zugelassenen Lehrgangs.

Ob ein Angebot zulassungspflichtig ist, entscheidet die Definition in § 1 Abs. 1 FernUSG. Gemeint ist die entgeltliche, vertraglich vereinbarte Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten. Lehrende und Lernende müssen ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sein, und der Anbieter muss den Lernerfolg überwachen. Onlinekurse, Mentorings und Coachingprogramme können diese Merkmale erfüllen, wenn sie aus Videomodulen, Live-Calls und Feedback zum Lernstoff bestehen. Von der ZFU-Zulassung ausgenommen sind nach § 12 Abs. 1 Satz 3 FernUSG Lehrgänge, die ausschließlich der Freizeitgestaltung oder Unterhaltung dienen. Auch sie sind aber nach Satz 4 der Behörde anzuzeigen.

Wann fällt ein Online-Coaching unter die Zulassungspflicht?

Der Bundesgerichtshof hat die Merkmale in mehreren Entscheidungen konkretisiert. Im Urteil vom 12.06.2025 (III ZR 109/24) ging es um ein neunmonatiges Business-Mentoring für 47.600 Euro brutto. Die räumliche Trennung liegt danach jedenfalls vor, wenn asynchrone Anteile wie Lernvideos überwiegen; aufgezeichnete und abrufbar gestellte Live-Calls zählen ebenfalls als asynchron. Für die Überwachung des Lernerfolgs genügt ein vertraglicher Anspruch, Fragen zum erlernten Stoff stellen zu können. Das Gesetz gilt außerdem nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Unternehmer, siehe FernUSG bei Unternehmern.

Am 15.01.2026 (III ZR 80/25) stellte der Senat klar, dass es auf den Schwerpunkt des einzelnen Programms ankommt: Wissensvermittlung oder individuelle Beratung. Im entschiedenen Fall wertete er trotzdem beide Programme als Fernunterricht, auch das Paket mit zwölf Monaten Betreuung und vielen 1:1-Calls. Die Anbieterin musste 5.148 Euro an einen Unternehmer zurückzahlen. Ein reines Einzelcoaching ohne Lehrplan kann anders zu beurteilen sein.

Was passiert, wenn die ZFU-Zulassung fehlt?

Die Rechtsfolge ist hart. Nach § 7 Abs. 1 FernUSG ist ein Fernunterrichtsvertrag nichtig, wenn der Veranstalter ihn ohne die erforderliche Zulassung schließt. Maßgeblich ist also der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Nichtigkeit des Coachingvertrags bedeutet: Offene Raten sind nicht geschuldet, bereits gezahltes Geld kann nach § 812 Abs. 1 BGB zurückverlangt werden.

Der Anbieter kann dem nur einen Anspruch auf Wertersatz bei nichtigem Vertrag nach § 818 Abs. 2 BGB entgegenhalten. Der BGH bemisst ihn bei Diensten nach der üblichen, hilfsweise angemessenen Vergütung, die der Teilnehmer erspart hat, höchstens nach dem Vertragspreis. Der Anbieter muss darlegen, dass der Teilnehmer die Leistung sonst bei einem anderen, befugten Anbieter eingekauft hätte. Daran scheiterte die Anbieterin im Verfahren III ZR 109/24 (Rn. 45 f.).

Wird die ZFU-Zulassung erst nach Vertragsschluss widerrufen, zurückgenommen oder erlischt sie, bleibt der Vertrag wirksam. Der Teilnehmer darf dann nach § 7 Abs. 2 FernUSG fristlos kündigen, und zwar binnen zwei Wochen ab einer Belehrung in Textform. Für Anbieter ist der Vertrieb ohne Zulassung zudem eine Ordnungswidrigkeit nach dem FernUSG, die nach § 21 Abs. 2 FernUSG mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.

Wie prüfst Du, ob ein Kurs zugelassen ist?

Die ZFU führt eine öffentliche Lehrgangssuche. Dort stehen zugelassene Fernlehrgänge und Fernstudiengänge sowie angezeigte Freizeitlehrgänge mit Anbieterkontakt. Zugelassene Lehrgänge tragen eine ZFU-Zulassungsnummer, die Du mit dem Eintrag abgleichen kannst. Achte darauf, dass genau Dein Lehrgang gelistet ist und nicht nur ein anderer Kurs desselben Anbieters, denn die ZFU-Zulassung gilt je Lehrgang.

Stand der Gesetzgebung (Oktober 2026): Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 27.08.2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts veröffentlicht (aktuelle Fassung: Bearbeitungsstand 05.10.2026). Danach sollen die §§ 1 bis 26 FernUSG zum 01.07.2027 entfallen, auch die Zulassungspflicht; das Gesetz soll mit Ablauf des 30.06.2028 außer Kraft treten. Beschlossen ist das nicht. Bis zur Verkündung gilt das FernUSG unverändert (ZFU, 07.09.2026). Für bereits geschlossene Verträge enthält der Entwurf keine eigene Regel. Wer bereits gezahlt hat, sollte die Verjährung von Rückforderungsansprüchen im Blick behalten: drei Jahre zum Jahresende nach §§ 195, 199 BGB.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fernlehrgänge brauchen nach § 12 Abs. 1 FernUSG eine Zulassung der ZFU, reine Freizeitlehrgänge sind nur anzeigepflichtig.
  • Ohne Zulassung bei Vertragsschluss ist der Fernunterrichtsvertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig.
  • Das FernUSG schützt nach BGH III ZR 109/24 (12.06.2025) auch Unternehmer, nicht nur Verbraucher.
  • Wertersatz schuldet der Teilnehmer höchstens bis zum Vertragspreis und nur, wenn der Anbieter ersparte Aufwendungen darlegt (§ 818 Abs. 2 BGB).
  • Vertrieb ohne Zulassung kann nach § 21 Abs. 2 FernUSG mit bis zu 10.000 Euro Geldbuße geahndet werden.

Häufige Fragen (11)

Was bedeutet ZFU-Zulassung?

Sie bedeutet, dass die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht einen konkreten Fernlehrgang geprüft und freigegeben hat. Geprüft wird nach § 12 Abs. 2 FernUSG unter anderem, ob der Lehrgang das angegebene Lehrgangsziel erreichen kann, ob die Vertragsbedingungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und ob Interessenten vor Vertragsschluss vollständig informiert werden. Ein Qualitätsurteil über Dozenten oder Erfolg ist die ZFU-Zulassung nicht.

Wie kann ich eine ZFU-Zulassung prüfen?

Am einfachsten über die Lehrgangssuche auf zfu.de. Gib dort den Namen des Lehrgangs oder des Anbieters ein und vergleiche die Zulassungsnummer mit der Angabe im Angebot oder Vertrag. Wichtig ist, dass genau der gebuchte Lehrgang gelistet ist. Findest Du keinen Eintrag, kannst Du bei der ZFU nachfragen. Ein fehlender Eintrag ist ein starkes Indiz, ersetzt aber keine Prüfung, ob überhaupt Fernunterricht vorliegt.

Braucht jedes Coaching eine ZFU-Zulassung?

Nein, nur Coachings, die Fernunterricht im Sinne von § 1 Abs. 1 FernUSG sind. Dafür muss Wissen vermittelt werden, Lehrende und Lernende müssen überwiegend räumlich getrennt sein und der Lernerfolg muss überwacht werden. Steht individuelle Beratung zu Deiner Situation im Vordergrund, kann die Pflicht zur ZFU-Zulassung fehlen. Der BGH (III ZR 80/25) prüft jedes Programm einzeln, wertete im entschiedenen Fall aber auch ein betreuungslastiges Paket als Fernunterricht.

Was passiert bei einem Coaching ohne ZFU-Zulassung?

Ist das Coaching zulassungspflichtiger Fernunterricht, ist der Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG von Anfang an nichtig. Du musst dann keine weiteren Raten zahlen und kannst gezahlte Beträge nach Bereicherungsrecht zurückfordern. Der Anbieter darf allenfalls Wertersatz verlangen, den er konkret darlegen muss. Gerichte haben in mehreren Fällen die volle Rückzahlung bestätigt, ein Automatismus ist das aber nicht.

Gilt das FernUSG auch für Selbstständige und Unternehmer?

Ja, das hat der Bundesgerichtshof am 12.06.2025 entschieden (III ZR 109/24). Das Gesetz knüpft an den Fernunterrichtsvertrag an, nicht an die Verbrauchereigenschaft. Der Kläger dort hatte ein Business-Mentoring für sein Unternehmen gebucht und durfte trotzdem zurückfordern. Anders ist es beim Widerrufsrecht aus dem BGB: Das steht nach § 312g BGB nur Verbrauchern zu.

Was kostet eine ZFU-Zulassung für Anbieter?

Das Zulassungsverfahren ist nach Angaben der ZFU für den Veranstalter gebührenpflichtig. Die konkreten Verwaltungsgebühren veröffentlicht die ZFU in einer eigenen Übersicht auf ihren Seiten für Veranstaltende; die Höhe hängt vom jeweiligen Verfahren ab und sollte dort aktuell nachgelesen werden. Für Teilnehmer entstehen durch die Zulassung keine Zusatzkosten. Wer als Coach unsicher ist, ob er überhaupt zulassungspflichtig ist, klärt das am besten vor dem Vertrieb.

Wie lange dauert das Zulassungsverfahren bei der ZFU?

Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist enthält das FernUSG nicht. Die Dauer hängt davon ab, wie vollständig Lehrmaterial, Vertragsbedingungen und Informationsmaterial eingereicht werden. Liegt das Lehrmaterial noch nicht vollständig vor, soll die ZFU den Lehrgang nach § 12 Abs. 3 FernUSG unter Bedingungen vorläufig zulassen, wenn die Planung abgeschlossen ist. Den vorläufigen Status muss der Anbieter im Informationsmaterial kennzeichnen (§ 16 Abs. 2 FernUSG).

Kann eine Zulassung nachträglich den Vertrag retten?

Nach dem Wortlaut von § 7 Abs. 1 FernUSG kommt es darauf an, ob der Vertrag ohne die erforderliche Zulassung geschlossen wurde. Eine später erteilte Zulassung wirkt deshalb nicht ausdrücklich auf frühere Verträge zurück. Für neue Verträge ab Zulassung besteht das Nichtigkeitsrisiko dagegen nicht mehr. Ob im Einzelfall Besonderheiten gelten, etwa bei Vertragsänderungen nach der Zulassung, sollte geprüft werden.

Ist ein ZFU-Zertifikat dasselbe wie eine Zulassung?

Nicht unbedingt. Manche Anbieter werben mit Zertifikaten, Siegeln oder einem eigenen Teilnahmezertifikat, die nichts mit der staatlichen Zulassung zu tun haben. Verlässlich ist nur der Eintrag des konkreten Lehrgangs in der Lehrgangssuche der ZFU mit Zulassungsnummer. Ein schön gestaltetes Abschlusszertifikat sagt nichts darüber, ob der Vertrag wirksam ist.

Wird die ZFU-Zulassungspflicht abgeschafft?

Stand der Gesetzgebung (Oktober 2026): Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 27.08.2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts veröffentlicht (aktuelle Fassung: Bearbeitungsstand 05.10.2026). Danach sollen die §§ 1 bis 26 FernUSG zum 01.07.2027 entfallen, auch die Zulassungspflicht; das Gesetz soll mit Ablauf des 30.06.2028 außer Kraft treten. Beschlossen ist das nicht. Bis zur Verkündung gilt das FernUSG unverändert (ZFU, 07.09.2026). Für bereits geschlossene Verträge enthält der Entwurf keine eigene Regel.

Bis wann kann ich mein Geld vom Coach zurückfordern?

Der Rückforderungsanspruch aus § 812 BGB verjährt nach § 195 BGB in drei Jahren. Die Frist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Du die maßgeblichen Umstände kennst oder ohne grobe Fahrlässigkeit kennen müsstest. Bei einer Zahlung im Jahr 2024 endet die Frist in der Regel mit Ablauf des 31.12.2027. Mahnbescheid oder Klage hemmen die Verjährung.

Quellen

  1. § 12 FernUSG Zulassung von Fernlehrgängen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 7 FernUSG Nichtigkeit und Kündigung bei fehlender Zulassung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 21 FernUSG Ordnungswidrigkeiten
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. BGH, Urteil vom 12.06.2025, III ZR 109/24
    UrteilBundesgerichtshof · abgerufen am 27.10.2026
  5. Referentenentwurf: Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts (veröffentlicht 27.08.2026, Bearbeitungsstand 05.10.2026)
    BehördeBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend · abgerufen am 27.10.2026
  6. ZFU: Aktuelles zur Modernisierung des Fernunterrichtsrechts
    BehördeStaatliche Zentralstelle für Fernunterricht · abgerufen am 27.10.2026

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