Wertersatz bei nichtigem Vertrag
Kurz erklärt Wertersatz bei nichtigem Vertrag ist der Geldausgleich für Leistungen, die nach Rückabwicklung nicht zurückgegeben werden können. Grundlage ist § 818 Abs. 2 BGB. Beim nichtigen Coachingvertrag kann der Anbieter so einen Teil der zurückgeforderten Gebühren behalten, muss den Wert seiner Leistung aber konkret darlegen und beweisen.

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Was bedeutet Wertersatz nach § 818 Abs. 2 BGB?
Ist ein Vertrag nichtig, etwa nach § 7 Abs. 1 FernUSG oder § 138 BGB, muss jede Seite herausgeben, was sie ohne Rechtsgrund erhalten hat. Grundlage ist § 812 Abs. 1 BGB. Mehr dazu unter bereicherungsrechtliche Rückabwicklung.
Geld lässt sich zurückzahlen. Ein Coaching, Videolektionen oder Beratungsgespräche lassen sich dagegen nicht zurückgeben. Für diesen Fall bestimmt § 818 Abs. 2 BGB, dass der Empfänger den Wert zu ersetzen hat. Der Teilnehmer schuldet also Wertersatz für empfangene Leistungen, der Anbieter schuldet die Rückzahlung der Gebühren.
Beide Ansprüche werden in der Praxis verrechnet. Übrig bleibt ein Saldo, den eine Seite an die andere zahlt. Wie hoch dieser Saldo ist, entscheidet beim Coaching oft über den wirtschaftlichen Ausgang des Streits.
Wie wird der Wert einer Coachingleistung bemessen?
Der Bundesgerichtshof bemisst den Wertersatz für Dienste nach der üblichen, hilfsweise der angemessenen Vergütung, die Du erspart hast, höchstens aber nach dem vereinbarten Preis (Urteil vom 12.06.2025, III ZR 109/24, Rn. 45). Der Vertragspreis ist also die Obergrenze. Wertlos ist die Leistung aus einem nichtigen Vertrag nur dann nicht, wenn Du die Dienste sonst bei einem anderen, befugten Anbieter eingekauft und bezahlt hättest. Das soll verhindern, dass der Anbieter bei einer Nichtigkeit des Coachingvertrags über Umwege doch seine Vergütung erhält und den Schutz des Fernunterrichtsschutzgesetzes unterläuft.
Anhaltspunkte für die ersparte Vergütung können sein:
- Marktpreise vergleichbarer, zugelassener Kurse,
- tatsächlich genutzte Inhalte und Live-Termine,
- ob Du ohne das Programm überhaupt einen anderen Anbieter beauftragt hättest,
- der Anteil individueller Betreuung gegenüber Standardvideos.
Ein Wert kann auch gering oder null sein, etwa wenn Inhalte frei verfügbar sind oder nie genutzt wurden. Pauschale Kalkulationen des Anbieters genügen nicht.
Wer muss den Wertersatz bei nichtigem Vertrag beweisen?
Der Anbieter. Er beruft sich auf den Wertersatz bei nichtigem Vertrag und muss dessen Voraussetzungen und Höhe darlegen und beweisen. Im Urteil vom 12.06.2025, Az. III ZR 109/24, wies der Bundesgerichtshof die Revision einer Anbieterin zurück. Ein Wertersatzanspruch war dort nicht ausreichend dargelegt. Es ging um ein Business-Mentoring für 47.600 Euro brutto. Den Volltext stellt der Bundesgerichtshof bereit.
Für Dich heißt das: Dokumentiere, welche Inhalte Du tatsächlich genutzt hast und welche Live-Termine ausgefallen sind. Je konkreter Deine Gegendarstellung, desto schwerer wird es für den Anbieter, einen hohen Wert zu begründen. Den Ablauf der Rückforderung beschreibt Geld zurück vom Coach.
Unterschied: Wertersatz bei Nichtigkeit vs. nach Widerruf
Nach einem Widerruf gilt nicht § 818 BGB, sondern § 357a Abs. 2 BGB. Dort ist der vereinbarte Gesamtpreis die Grundlage. Wertersatz schuldest Du nur, wenn Du den vorzeitigen Beginn ausdrücklich verlangt hast und ordnungsgemäß informiert wurdest. Ist der Gesamtpreis unverhältnismäßig hoch, zählt der Marktwert. Einzelheiten unter Wertersatz nach Widerruf.
Beim Wertersatz bei nichtigem Vertrag gibt es dagegen keinen vereinbarten Preis als Maßstab. Das ist für Teilnehmer meist günstiger. Nach § 817 Satz 2 BGB kann dem Anbieter im Einzelfall sogar jeder Rückforderungsanspruch versagt sein. Das gilt bei Sittenwidrigkeit, aber auch beim Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot wie die Zulassungspflicht, wenn der Anbieter den Verstoß kannte oder sich der Einsicht leichtfertig verschloss (BGH, III ZR 109/24, Rn. 44). Siehe dazu Sittenwidrigkeit von Coachingverträgen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einem nichtigen Vertrag ist nach § 818 Abs. 2 BGB Wertersatz für nicht herausgebbare Leistungen geschuldet.
- Maßstab ist die ersparte übliche oder angemessene Vergütung, höchstens der vereinbarte Preis (BGH, III ZR 109/24).
- Der Anbieter muss Wertersatz darlegen und beweisen, im Fall BGH III ZR 109/24 gelang ihm das nicht.
- Nach einem Widerruf gilt stattdessen § 357a Abs. 2 BGB mit dem vereinbarten Gesamtpreis als Grundlage.
- Bei Sittenwidrigkeit oder bewusstem Verstoß gegen die Zulassungspflicht kann § 817 Satz 2 BGB Ansprüche des Anbieters ausschließen.
Häufige Fragen (10)
Muss ich bei einem nichtigen Coachingvertrag etwas für die Leistungen zahlen?
Möglicherweise ja. Der Anbieter kann nach § 818 Abs. 2 BGB Wertersatz für Leistungen verlangen, die Du erhalten und nicht zurückgeben kannst. Er muss aber konkret darlegen, welchen objektiven Wert die Leistungen hatten. Gelingt das nicht, wie im Fall BGH III ZR 109/24, kann die Rückforderung in voller Höhe durchgreifen. Häufig wird der Wertersatz mit Deiner Rückforderung verrechnet.
Wie hoch ist der Wertersatz bei nichtigem Vertrag für ein Coaching?
Eine feste Quote für den Wertersatz bei nichtigem Vertrag gibt es nicht. Maßgeblich ist nach dem BGH die übliche, hilfsweise angemessene Vergütung, die Du erspart hast, höchstens der vereinbarte Preis (III ZR 109/24). Anhaltspunkte sind etwa Preise vergleichbarer zugelassener Angebote und die tatsächliche Nutzung. Hättest Du die Leistung sonst gar nicht bei einem anderen Anbieter gekauft, kann der Wert gering sein oder ganz entfallen.
Wer muss den Wertersatz bei nichtigem Vertrag beweisen?
Der Anbieter, denn er macht den Wertersatz als Gegenanspruch geltend. Er muss darlegen, welche Leistungen er erbracht hat und welchen objektiven Wert sie hatten. Pauschale Angaben oder der bloße Hinweis auf den Vertragspreis reichen nicht. Du solltest dem mit konkreten Angaben entgegentreten, etwa zu ausgefallenen Terminen oder ungenutzten Modulen.
Was ist der Unterschied zwischen Wertersatz und Schadensersatz?
Wertersatz gleicht aus, was jemand ohne Rechtsgrund erhalten hat und nicht zurückgeben kann (§ 818 Abs. 2 BGB). Ein Verschulden ist dafür nicht nötig. Schadensersatz setzt dagegen eine Pflichtverletzung voraus, etwa nach § 280 BGB, und gleicht einen erlittenen Nachteil aus. Beim nichtigen Coachingvertrag geht es fast immer um Wertersatz, nicht um Schadensersatz.
Kann der Coach den vollen Preis als Wertersatz bei nichtigem Vertrag verlangen?
Der vereinbarte Preis ist nur die Obergrenze. Beim nichtigen Vertrag zählt die übliche oder angemessene Vergütung, die Du erspart hast, und der Anbieter muss darlegen, dass Du die Leistung sonst anderweitig eingekauft hättest (BGH, III ZR 109/24, Rn. 45 f.). Anders ist es nach einem Widerruf: Dort ist nach § 357a Abs. 2 BGB der vereinbarte Gesamtpreis Grundlage, anteilig für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen.
Gilt der Wertersatz auch, wenn ich das Coaching nie genutzt habe?
Wer nichts erhalten hat, schuldet keinen Wertersatz. Hast Du Zugang zu einer Plattform bekommen, aber nie Inhalte abgerufen, wird es für den Anbieter schwer, einen Wert darzulegen. Ob der bloße Zugang bereits einen Wert hat, ist eine Frage des Einzelfalls. Login-Protokolle können hier für beide Seiten zum entscheidenden Beweismittel werden.
Was bedeutet Entreicherung im Bereicherungsrecht?
Nach § 818 Abs. 3 BGB entfällt die Pflicht zur Herausgabe oder zum Wertersatz, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist. Beim Coaching beruft sich darauf mitunter der Anbieter, etwa wegen Ausgaben für Werbung oder Provisionen. Dieser Einwand greift aber nur eingeschränkt, insbesondere nicht, wenn der Empfänger den fehlenden Rechtsgrund kannte (§ 819 Abs. 1 BGB) oder ab Klageerhebung (§ 818 Abs. 4 BGB).
Wird der Wertersatz mit meiner Rückforderung verrechnet?
Ja, in der Praxis meist. Bei gegenseitigen Leistungen aus einem nichtigen Vertrag werden die Ansprüche nach der sogenannten Saldotheorie gegeneinander verrechnet. Du erhältst also die gezahlte Gebühr abzüglich eines etwaigen Wertersatzes zurück. Stehen Raten noch offen, kann der Anbieter diese nicht mehr verlangen, weil der Vertrag keine Zahlungspflicht begründet.
Welche Rolle spielt das BGH-Urteil III ZR 109/24 für den Wertersatz bei nichtigem Vertrag?
Mit Urteil vom 12.06.2025 hat der Bundesgerichtshof einen Coachingvertrag mangels ZFU-Zulassung als nichtig behandelt und die Revision der Anbieterin zurückgewiesen. Einen Wertersatzanspruch nach § 818 Abs. 2 BGB hatte die Anbieterin nicht ausreichend dargelegt. Die Anbieterin scheiterte, weil sie nicht vorgetragen hatte, dass der Teilnehmer entsprechende Aufwendungen erspart hätte (Rn. 46). Ob ihr Vortrag eine Schätzung erlaubt hätte, ließ der BGH offen (Rn. 47).
Gibt es Wertersatz auch beim Widerruf eines Online-Kurses?
Ja, aber nach anderen Regeln. Bei Dienstleistungen schuldest Du nach § 357a Abs. 2 BGB Wertersatz, wenn Du ausdrücklich verlangt hast, dass der Anbieter vor Fristablauf beginnt, und er Dich ordnungsgemäß informiert hat. Für reine digitale Inhalte ohne Datenträger schuldest Du nach § 357a Abs. 3 BGB keinen Wertersatz. Die Abgrenzung hängt vom Aufbau des Kurses ab.
Quellen
Weitere Begriffe in Online-Coaching-Recht
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