Verfall von Urlaub
Kurz erklärt Der Verfall von Urlaub bedeutet, dass Dein nicht genommener Erholungsurlaub ersatzlos erlischt. Laut § 7 Abs. 3 BUrlG muss Urlaub im laufenden Jahr genommen werden, spätestens aber bis zum 31. März des Folgejahres. Nach aktueller Rechtsprechung tritt der Verfall von Urlaub aber nur ein, wenn Dein Arbeitgeber Dich rechtzeitig darauf hingewiesen hat.

Inhalt 4 Abschnitte
Verfall von Urlaub: Was sagt das Bundesurlaubsgesetz?
Das Gesetz ist auf den ersten Blick streng. § 7 Abs. 3 BUrlG verlangt, dass Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen wird. Eine Übertragung ins nächste Jahr ist nur bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen erlaubt, etwa bei Krankheit oder hohem Arbeitsanfall. Dann muss der Resturlaub bis zum 31. März genommen sein.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechstagewoche (§ 3 BUrlG). Bei fünf Arbeitstagen sind das 20 Tage. Viele Verträge gewähren mehr. Für diesen vertraglichen Mehrurlaub dürfen Arbeitgeber eigene Verfallsregeln vereinbaren, wenn der Vertrag klar zwischen gesetzlichem und zusätzlichem Urlaub unterscheidet.
Ob Dein Resturlaub automatisch ins neue Jahr wandert, regeln oft Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Mehr dazu unter Übertragung von Resturlaub.
Welche Hinweispflicht hat Dein Arbeitgeber?
Seit dem Urteil des EuGH vom 6. November 2018 (C-684/16) verfällt Urlaub nicht mehr einfach so. Das Bundesarbeitsgericht hat das mit Urteil vom 19. Februar 2019, 9 AZR 541/15, umgesetzt. Der Arbeitgeber muss Dich konkret auffordern, Deinen Urlaub zu nehmen, und Dir klar und rechtzeitig mitteilen, dass sonst der Verfall von Urlaub am Jahresende oder am Ende des Übertragungszeitraums droht.
Ein allgemeiner Aushang reicht dafür in der Regel nicht. Üblich ist ein individuelles Schreiben oder eine E-Mail mit der genauen Zahl der offenen Tage. Die Beweislast trägt der Arbeitgeber. Hat er nicht gehandelt, bleibt der Urlaub bestehen und addiert sich mit dem Anspruch des neuen Jahres.
Auch die Verjährung hilft ihm dann wenig. Laut BAG, Urteil vom 20. Dezember 2022, 9 AZR 266/20, beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Arbeitgeber Dich durch seine Hinweise in die Lage versetzt hat, den Urlaub tatsächlich zu nehmen. Anders als bei der Verjährung von Lohnansprüchen kann alter Urlaub so über viele Jahre anwachsen. Davon zu trennen sind Ausschlussfristen: Sie werden vor allem beim Geldanspruch auf Abgeltung nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses wichtig (siehe unten).
Was gilt für den Verfall von Urlaub bei langer Krankheit?
Wer das ganze Jahr arbeitsunfähig ist, kann keinen Urlaub nehmen. Für diesen Fall hat die Rechtsprechung eine eigene Grenze entwickelt: Der gesetzliche Urlaub erlischt 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Der Verfall von Urlaub aus 2025 tritt bei durchgehender Krankheit also mit Ablauf des 31. März 2027 ein.
Eine Einschränkung hat das BAG mit Urteil vom 20. Dezember 2022 (9 AZR 245/19) gemacht. Hast Du im Urlaubsjahr noch gearbeitet, bevor Du dauerhaft erkrankt bist, greift die 15-Monats-Frist grundsätzlich nur, wenn der Arbeitgeber Dich rechtzeitig auf Deinen Urlaub hingewiesen hatte. Er hätte Dich also in die Lage versetzen müssen, den Urlaub vor der Erkrankung zu nehmen. Das betrifft den Urlaub, den Du vor der Erkrankung noch hättest nehmen können.
Wirst Du während eines genehmigten Urlaubs krank, gilt eine eigene Regel: Mit ärztlichem Attest werden diese Tage nicht angerechnet (§ 9 BUrlG). Mehr dazu unter krank im Urlaub.
Was passiert mit Resturlaub bei Kündigung?
Endet das Arbeitsverhältnis, kann Urlaub nicht mehr in Freizeit gewährt werden. Er wird dann nach § 7 Abs. 4 BUrlG in Geld abgegolten. Das gilt auch für Tage, die wegen fehlender Hinweise aus früheren Jahren noch offen sind.
Gerade nach einer Kündigung lohnt deshalb ein Blick auf die Vorjahre. Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist allerdings ein Geldanspruch. Er kann vertraglichen oder tariflichen Ausschlussfristen unterliegen, die oft nur drei Monate betragen. Wer hier zu lange wartet, verliert den Betrag unter Umständen.
Bei einer Freistellung in der Kündigungsfrist kann der Arbeitgeber Resturlaub anrechnen, wenn er das eindeutig erklärt. Was beim Ausscheiden konkret zu beachten ist, erklärt der Eintrag Resturlaub bei Kündigung.
Das Wichtigste in Kürze
- Urlaub ist nach § 7 Abs. 3 BUrlG im Kalenderjahr zu nehmen, übertragener Urlaub bis zum 31. März.
- Ohne konkreten Hinweis des Arbeitgebers verfällt der gesetzliche Urlaub nicht (BAG, 9 AZR 541/15).
- Die dreijährige Verjährung beginnt erst nach Erfüllung der Hinweispflicht (BAG, 9 AZR 266/20).
- Bei dauerhafter Krankheit erlischt der gesetzliche Urlaub in der Regel 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.
- Bei Ende des Arbeitsverhältnisses wird offener Urlaub nach § 7 Abs. 4 BUrlG in Geld abgegolten.
Häufige Fragen (10)
Droht der Verfall von Urlaub immer am 31.12.?
Nur unter Voraussetzungen. Nach dem Wortlaut von § 7 Abs. 3 BUrlG endet der Urlaubsanspruch mit dem Kalenderjahr, wenn kein Übertragungsgrund vorliegt. Tatsächlich tritt der Verfall von Urlaub aber nur ein, wenn Dein Arbeitgeber Dich vorher konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und Dich auf den Verfall hingewiesen hat. Fehlt dieser Hinweis, bleibt der Anspruch bestehen. Tarifverträge sehen oft längere Übertragungszeiträume vor.
Wann verfällt Urlaub aus dem Vorjahr?
Übertragener Urlaub aus dem Vorjahr muss nach § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG bis zum 31. März genommen werden. Danach verfällt er, sofern der Arbeitgeber rechtzeitig auf Resturlaub und Frist hingewiesen hat. Viele Tarifverträge und Arbeitsverträge verlängern diese Frist, etwa bis zum 30. April oder 31. Mai. Für Langzeiterkrankte gilt eine Sonderfrist von 15 Monaten nach Ende des Urlaubsjahres.
Wann droht der Verfall von Urlaub bei Krankheit?
Bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit verfällt der gesetzliche Urlaub nach der Rechtsprechung 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, also am 31. März des übernächsten Jahres. Hast Du im Urlaubsjahr zunächst gearbeitet und bist erst danach erkrankt, gilt diese Grenze nur, wenn der Arbeitgeber Dich vorher auf Deinen Urlaub hingewiesen hat. Für tariflichen Mehrurlaub können abweichende Regeln gelten, das hängt vom Tarifvertrag ab.
Muss der Arbeitgeber auf den Verfall von Urlaub hinweisen?
Ja, ohne Hinweis verfällt der gesetzliche Mindesturlaub nicht. Der Arbeitgeber muss Dich auffordern, den Urlaub zu nehmen, und klar mitteilen, dass er sonst verfällt. Das BAG verlangt dafür konkrete Angaben und eine rechtzeitige Mitteilung, sodass Du den Urlaub noch nehmen kannst. Eine Rundmail kurz vor Silvester genügt meist nicht. Im Streit muss der Arbeitgeber beweisen, dass er diese Pflicht erfüllt hat.
Verfällt Urlaub während der Elternzeit?
Urlaub, den Du vor der Elternzeit nicht genommen hast, verfällt nicht. Nach § 17 Abs. 2 BEEG muss der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr gewähren. Der Arbeitgeber darf allerdings Deinen Urlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen, wenn er das erklärt. Arbeitest Du in der Elternzeit in Teilzeit beim selben Arbeitgeber, entfällt diese Kürzung.
Kann Urlaub verjähren?
Ja, der Urlaubsanspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren nach § 195 BGB. Die Frist beginnt nach dem BAG-Urteil vom 20. Dezember 2022 (9 AZR 266/20) aber erst am Ende des Jahres, in dem der Arbeitgeber Dich auf Deinen Urlaub und den drohenden Verfall hingewiesen hat. Ohne Hinweis läuft die Verjährung praktisch nicht an. Für Abgeltungsansprüche nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses gelten andere Regeln.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber mir den Urlaub nicht genehmigt?
Lehnt der Arbeitgeber Deinen Urlaubsantrag ab, verfällt der Urlaub deshalb nicht. Er darf Urlaubswünsche nach § 7 Abs. 1 BUrlG nur aus dringenden betrieblichen Gründen oder wegen vorrangiger Wünsche von Kollegen zurückstellen. Der Urlaub wird dann ins Folgejahr übertragen. Stelle Deinen Antrag deshalb nachweisbar, etwa per E-Mail. Bei wiederholter Ablehnung kannst Du die Festlegung des Urlaubs gerichtlich durchsetzen.
Gilt der Verfall auch für Urlaub über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus?
Nicht unbedingt im gleichen Umfang. Für vertraglichen oder tariflichen Mehrurlaub dürfen Arbeitgeber und Tarifparteien eigene Verfallsfristen festlegen, auch ohne Hinweispflicht. Voraussetzung ist, dass der Vertrag deutlich zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und Mehrurlaub unterscheidet. Fehlt eine solche Trennung, gelten die strengen Regeln für den gesamten Urlaub. Prüfe deshalb Deinen Arbeitsvertrag und einen anwendbaren Tarifvertrag.
Kann man verfallenen Urlaub auszahlen lassen?
Wirksam verfallener Urlaub ist erloschen und kann auch nicht ausgezahlt werden. Während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ist eine Auszahlung des gesetzlichen Mindesturlaubs ohnehin nicht vorgesehen. Erst bei Ende des Arbeitsverhältnisses entsteht ein Anspruch auf Abgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG. Ist Dein Urlaub mangels Hinweis gar nicht verfallen, fließt er in diese Abgeltung mit ein.
Wie lange muss der Arbeitgeber Resturlaub vorher ankündigen?
Eine feste Frist nennt weder das Gesetz noch das BAG. Der Hinweis muss so früh kommen, dass Du den Urlaub tatsächlich noch im Urlaubsjahr oder im Übertragungszeitraum nehmen kannst. Viele Arbeitgeber informieren deshalb zu Jahresbeginn und erinnern im Herbst erneut. Ein Hinweis Mitte Dezember auf zwanzig offene Tage dürfte kaum ausreichen. Entscheidend sind am Ende die Umstände des Einzelfalls.
Quellen
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