Übertragung von Resturlaub

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Kurz erklärt Übertragung von Resturlaub bedeutet, dass nicht genommener Urlaub ins Folgejahr mitgenommen wird. Nach § 7 Abs. 3 BUrlG ist das nur bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen zulässig, und der Urlaub muss bis zum 31. März genommen werden. Er verfällt aber nur, wenn der Arbeitgeber Dich vorher rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen hat.

Mitarbeiterin verlässt eilig den Arbeitsplatz, um die Übertragung von Resturlaub zu nutzen, bevor er verfällt
Inhalt 4 Abschnitte

Was regelt § 7 Abs. 3 BUrlG zur Übertragung von Resturlaub?

Nach § 7 Abs. 3 BUrlG muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden (Satz 1). Eine Übertragung ins nächste Jahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in Deiner Person liegende Gründe das rechtfertigen (Satz 2). Dann musst Du den übertragenen Urlaub in den ersten drei Monaten des Folgejahres nehmen, also bis zum 31. März (Satz 3).

Betriebliche Gründe sind etwa ein Großauftrag zum Jahresende, persönliche Gründe vor allem eine Krankheit. Liegt ein solcher Grund vor, erfolgt die Übertragung von Resturlaub „von selbst“. Einen Antrag brauchst Du nicht (BAG, Urteil vom 20.12.2022, 9 AZR 245/19, unter Verweis auf 9 AZR 983/07). Eine Ausnahme gilt für Teilurlaub nach § 5 Abs. 1 Buchst. a BUrlG: Ihn überträgt der Arbeitgeber auf Dein Verlangen ins ganze nächste Jahr (§ 7 Abs. 3 Satz 4). Die Regeln betreffen den gesetzlichen Mindesturlaub; für vertraglichen Mehrurlaub können Vertrag oder Tarifvertrag anderes vorsehen.

Verfällt Resturlaub automatisch am 31. März?

Nein. Das folgt aus der Max-Planck-Entscheidung des EuGH (C-684/16) und dem BAG-Urteil vom 19.02.2019, 9 AZR 541/15. Danach gilt: Der Urlaub erlischt am Jahresende oder am Ende des Übertragungszeitraums nur, wenn der Arbeitgeber Dich vorher konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen. Er muss Dir außerdem klar und rechtzeitig mitteilen, dass er sonst verfällt. Die Beweislast für diese Mitwirkung trägt der Arbeitgeber.

Genügt ein Hinweis im Arbeitsvertrag? In der Regel nicht. Abstrakte Angaben im Vertrag oder in einem Merkblatt reichen nach dem BAG nicht aus. Hat der Arbeitgeber nicht mitgewirkt, wächst der alte Urlaub bei der Übertragung von Resturlaub dem neuen Jahresurlaub zu. Er unterliegt dann den Regeln des Folgejahres. Der Arbeitgeber kann die Hinweise später nachholen. Mehr zum Thema unter Verfall von Urlaub.

Was gilt für die Übertragung von Resturlaub bei Krankheit, Elternzeit und Mutterschutz?

Wer bis zum 31. März krank ist, verliert bei der Übertragung von Resturlaub den Urlaub nicht. Für dauerhaft Arbeitsunfähige legt das BAG § 7 Abs. 3 BUrlG unionsrechtskonform aus: Der Urlaub erlischt erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, also mit Ablauf des 31. März des übernächsten Jahres (BAG, Urteil vom 20.12.2022, 9 AZR 245/19). Warst Du seit Beginn des Urlaubsjahres durchgehend arbeitsunfähig, gilt diese Frist unabhängig von Hinweisen des Arbeitgebers. Hast Du im Urlaubsjahr dagegen noch gearbeitet, braucht es auch hier die rechtzeitige Mitwirkung. Siehe auch Krank im Urlaub.

Eigene Regeln gelten für Resturlaub vor der Elternzeit: Ihn muss der Arbeitgeber nach § 17 Abs. 2 BEEG im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr nach der Elternzeit gewähren. Für Resturlaub vor einem Beschäftigungsverbot gilt dasselbe nach § 24 Satz 2 MuSchG.

Was passiert mit Resturlaub bei Kündigung oder Verzicht?

Endet das Arbeitsverhältnis, wird nicht genommener Urlaub nach § 7 Abs. 4 BUrlG abgegolten, also ausgezahlt; Details stehen unter Urlaubsabgeltung. Auf den gesetzlichen Mindesturlaub kannst Du im laufenden Arbeitsverhältnis nicht verzichten, auch nicht in einem gerichtlichen Vergleich. Das gilt selbst dann, wenn das Ende schon feststeht und Du den Urlaub wegen Krankheit nicht mehr nehmen kannst (BAG, Urteil vom 03.06.2025, 9 AZR 104/24).

Urlaubsansprüche können verjähren. Die dreijährige Frist beginnt aber erst, wenn der Arbeitgeber Dich in die Lage versetzt hat, den Urlaub zu nehmen (BAG, Urteil vom 20.12.2022, 9 AZR 266/20).

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach § 7 Abs. 3 Satz 2 und 3 BUrlG wird Urlaub nur bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen übertragen und muss dann bis zum 31. März genommen werden.
  • Verfallen kann der Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber Dich konkret aufgefordert und klar auf den Verfall hingewiesen hat (BAG 9 AZR 541/15).
  • Bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit erlischt der Urlaub erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres (BAG 9 AZR 245/19).
  • Resturlaub vor Elternzeit oder Beschäftigungsverbot bleibt bis zum Ende des nächsten Urlaubsjahres erhalten (§ 17 Abs. 2 BEEG, § 24 Satz 2 MuSchG).
  • Auf den gesetzlichen Mindesturlaub kannst Du im laufenden Arbeitsverhältnis nicht verzichten, auch nicht im Vergleich (BAG 9 AZR 104/24).

Häufige Fragen (10)

Wie viel Resturlaub darf man ins neue Jahr mitnehmen?

Eine Höchstzahl an Tagen nennt das Bundesurlaubsgesetz nicht. Übertragen wird nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG der Urlaub, den Du aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht nehmen konntest, und zwar bis zum 31. März. Hat Dein Arbeitgeber Dich nicht rechtzeitig zum Urlaub aufgefordert und auf den Verfall hingewiesen, bleibt sogar der gesamte offene Urlaub erhalten. Vertrag oder Tarifvertrag können für Mehrurlaub eigene Grenzen setzen.

Wann verfällt Resturlaub aus dem Vorjahr?

Bei übertragenem Urlaub in der Regel mit Ablauf des 31. März, wenn der Arbeitgeber Dich vorher konkret aufgefordert hat, ihn zu nehmen, und Dich klar auf den Verfall hingewiesen hat (§ 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, BAG 9 AZR 541/15). Fehlt dieser Hinweis, verfällt er nicht, sondern kommt zum neuen Jahresurlaub hinzu. Bei Langzeitkranken gilt eine Frist von 15 Monaten nach Ende des Urlaubsjahres.

Muss ich die Übertragung von Resturlaub beantragen?

Für den gesetzlichen Urlaub nicht. Liegen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG vor, wird der Urlaub nach der Rechtsprechung des BAG von selbst auf die ersten drei Monate des Folgejahres übertragen (9 AZR 245/19). Anders beim Teilurlaub im Eintrittsjahr: Ihn überträgt der Arbeitgeber nach § 7 Abs. 3 Satz 4 BUrlG nur auf Dein Verlangen. Für Mehrurlaub kann der Tarifvertrag einen Antrag vorschreiben.

Kann der Chef Resturlaub verweigern?

Er darf einen konkreten Urlaubswunsch nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange oder vorrangige Wünsche anderer Beschäftigter entgegenstehen. Den Anspruch selbst kann er nicht streichen. Lehnt er aus anderen Gründen ab, setzt er sich nach dem BAG in Widerspruch zu seinen Hinweisen. Der Urlaub verfällt dann nicht ohne Weiteres (9 AZR 541/15). Die Bewertung hängt vom Einzelfall ab.

Was gilt bei der Übertragung von Resturlaub bei langer Krankheit?

Nicht am 31. März. Bei Arbeitsunfähigkeit legt das BAG § 7 Abs. 3 BUrlG unionsrechtskonform aus: Der Urlaub erlischt frühestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres (9 AZR 245/19). Warst Du das ganze Urlaubsjahr krank, gilt diese Frist ohne Rücksicht auf Hinweise des Arbeitgebers. Hast Du vorher noch gearbeitet, verfällt der Urlaub nach 15 Monaten nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig mitgewirkt hat.

Wie funktioniert die Übertragung von Resturlaub nach der Elternzeit?

Er bleibt erhalten. Hast Du Deinen Urlaub vor Beginn der Elternzeit nicht vollständig genommen, muss der Arbeitgeber ihn nach § 17 Abs. 2 BEEG nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr gewähren. Der Arbeitgeber darf den Urlaub allerdings nach § 17 Abs. 1 BEEG für jeden vollen Monat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen, außer Du arbeitest in Teilzeit bei ihm. Endet das Arbeitsverhältnis, wird abgegolten.

Gilt der 31. März bei der Übertragung von Resturlaub auch für tariflichen Mehrurlaub?

Nicht zwingend. Für Urlaub, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht, dürfen Tarif- und Arbeitsvertrag eigene Übertragungsregeln vorsehen. Fehlen deutliche Anhaltspunkte für einen abweichenden Willen, geht das BAG von einem Gleichlauf mit dem gesetzlichen Urlaub aus, auch bei den Hinweispflichten des Arbeitgebers (9 AZR 245/19). Schau deshalb in den Tarifvertrag, der für Dich gilt, und lies die Urlaubsregel genau.

Kann ich Resturlaub statt Übertragung ausbezahlt bekommen?

Im laufenden Arbeitsverhältnis nicht. Der gesetzliche Urlaub dient der Erholung und muss in Freizeit genommen werden; eine Abgeltung sieht § 7 Abs. 4 BUrlG nur vor, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann. Auch ein Verzicht gegen Geld ist beim Mindesturlaub unwirksam, selbst im gerichtlichen Vergleich (BAG 9 AZR 104/24). Für vertraglichen Mehrurlaub können andere Regeln vereinbart sein.

Wo steht der Resturlaub auf der Lohnabrechnung?

Eine Pflicht, den Resturlaub auf der Abrechnung auszuweisen, enthält § 108 GewO nicht; vorgeschrieben sind dort Angaben zu Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Entgelts. Viele Abrechnungsprogramme zeigen den Urlaubsstand trotzdem an. Die Hinweispflicht zum Verfall erfüllt eine solche Zeile nach den Maßstäben des BAG in der Regel nicht, weil sie keine konkrete Aufforderung und keinen klaren Verfallshinweis enthält.

Kann Resturlaub verjähren?

Ja, der gesetzliche Urlaubsanspruch unterliegt der Verjährung von drei Jahren nach § 195 BGB. Die Frist beginnt aber erst, wenn der Arbeitgeber Dich durch Aufforderung und Hinweis in die Lage versetzt hat, den Urlaub zu nehmen (BAG, Urteil vom 20.12.2022, 9 AZR 266/20). Hat er das nie getan, kann sich alter Urlaub über Jahre ansammeln.

Quellen

  1. § 7 BUrlG Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. BAG, Urteil vom 20.12.2022, 9 AZR 245/19 (Verfall nach 15 Monaten bei Krankheit)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 28.10.2026
  3. BAG, Urteil vom 20.12.2022, 9 AZR 266/20 (Verjährung des Urlaubsanspruchs)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 28.10.2026
  4. § 17 BEEG Urlaub
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026

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