Urlaub in der Probezeit

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Kurz erklärt Urlaub in der Probezeit betrifft die Frage, wie viel Urlaub Dir in den ersten Monaten eines neuen Arbeitsverhältnisses zusteht. Nach § 4 BUrlG entsteht der volle Jahresurlaub erst nach sechs Monaten Wartezeit. Vorher hast Du in bestimmten Fällen Anspruch auf Teilurlaub von einem Zwölftel je vollem Monat (§ 5 BUrlG), etwa wenn Du vorher ausscheidest.

Junge Person mit Rucksack am Bahnsteig, die auf den Zug wartet, passend zum Thema Urlaub in der Probezeit
Inhalt 4 Abschnitte

Hast Du in der Probezeit überhaupt Anspruch auf Urlaub?

Das Bundesurlaubsgesetz kennt keine „Urlaubssperre“ für die Probezeit. Es kennt aber eine Wartezeit: Den vollen Urlaubsanspruch erwirbst Du nach § 4 BUrlG erstmals, wenn Dein Arbeitsverhältnis sechs Monate besteht. Die Wartezeit gilt kraft Gesetzes, egal ob eine Probezeit vereinbart ist.

Die Probezeit im Arbeitsverhältnis ist etwas anderes. Sie wird vertraglich vereinbart und erlaubt eine Kündigung mit zwei Wochen Frist, längstens für sechs Monate (§ 622 Abs. 3 BGB). Weil beide Zeiträume oft sechs Monate dauern, werden sie leicht verwechselt. Eine dritte, wieder eigene Frist ist die Wartezeit im Kündigungsschutz nach § 1 KSchG.

Vor Ablauf der Wartezeit hast Du Anspruch auf Teilurlaub nur in den Fällen des § 5 Abs. 1 BUrlG. Dein Arbeitgeber darf Dir freiwillig schon früher Urlaub in der Probezeit gewähren; abweichen darf er vom Gesetz nur zu Deinen Gunsten (§ 13 Abs. 1 BUrlG). Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage, bei einer Fünftagewoche also 20 Arbeitstage (§ 3 BUrlG).

Wie berechnet sich der Teilurlaub?

Nach § 5 Abs. 1 BUrlG erhältst Du für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel des Jahresurlaubs, wenn Du die Wartezeit im laufenden Kalenderjahr nicht mehr erfüllen kannst (Buchst. a) oder vor ihrem Ende ausscheidest (Buchst. b). Bruchteile ab einem halben Tag werden auf volle Tage aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG), kleinere Bruchteile rundet das Gesetz nicht auf.

Zwei Rechenbeispiele bei einer Fünftagewoche:

  • Beginn am 1. August, 20 Urlaubstage im Jahr: Bis Jahresende sind es fünf volle Monate. 5/12 von 20 ergibt 8,33 Tage, also 8 Tage Teilurlaub.
  • Beginn am 1. August, 30 Urlaubstage laut Vertrag: 5/12 von 30 ergibt 12,5 Tage, aufgerundet 13 Tage.

Beginnt Dein Arbeitsverhältnis dagegen am 1. März, endet die Wartezeit am 31. August. Damit erwirbst Du noch im selben Jahr den vollen Jahresurlaub, nicht nur einen Anteil. Urlaub, den Dir ein früherer Arbeitgeber im selben Jahr schon gewährt hat, wird angerechnet (§ 6 Abs. 1 BUrlG).

Teilurlaub nach Buchstabe a musst Du nicht im selben Jahr nehmen: Auf Dein Verlangen wird er auf das nächste Kalenderjahr übertragen (§ 7 Abs. 3 Satz 4 BUrlG), siehe Übertragung von Resturlaub. Bei Teilzeit hilft der Eintrag Urlaub bei Teilzeit berechnen.

Was passiert mit dem Urlaub bei einer Kündigung in der Probezeit?

Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf von sechs Monaten, steht Dir ein Zwölftel des Jahresurlaubs je vollem Beschäftigungsmonat zu (§ 5 Abs. 1 Buchst. b BUrlG). Das gilt unabhängig davon, wer kündigt. Bei einer Kündigung in der Probezeit kann die Frist nur zwei Wochen betragen (§ 622 Abs. 3 BGB). Diese Zeit reicht nicht immer, um den Resturlaub noch zu nehmen.

Kann der Urlaub wegen der Beendigung nicht mehr gewährt werden, muss der Arbeitgeber ihn in Geld ausgleichen (§ 7 Abs. 4 BUrlG), siehe Urlaubsabgeltung. Außerdem muss er Dir eine Bescheinigung über den im Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub aushändigen (§ 6 Abs. 2 BUrlG). Sie verhindert, dass Du beim nächsten Arbeitgeber doppelt Urlaub bekommst, und belegt umgekehrt Deinen offenen Anspruch.

Darf der Arbeitgeber Urlaub in der Probezeit verweigern?

Den Zeitpunkt des Urlaubs legt der Arbeitgeber fest, er muss aber Deine Wünsche berücksichtigen. Ablehnen darf er nur aus dringenden betrieblichen Belangen oder wegen vorrangiger Urlaubswünsche anderer Beschäftigter (§ 7 Abs. 1 BUrlG). Solange die Wartezeit läuft und kein Fall des § 5 BUrlG vorliegt, hast Du ohnehin noch keinen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Eigenmächtig Urlaub zu nehmen, ist keine Lösung. Wer ohne Genehmigung fehlt, riskiert eine Abmahnung oder Kündigung, zumal die Kündigungsfrist in einer vereinbarten Probezeit nur zwei Wochen betragen kann.

Tarifverträge dürfen vom Bundesurlaubsgesetz abweichen, nur nicht beim Mindesturlaub (§ 13 Abs. 1 BUrlG). Wer etwa nach dem TVöD oder einem anderen Tarifvertrag arbeitet, sollte dort nachlesen, ob eigene Regeln zur Wartezeit gelten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Den vollen Jahresurlaub erwirbst Du erst nach sechs Monaten Wartezeit (§ 4 BUrlG), unabhängig von einer vereinbarten Probezeit.
  • Teilurlaub beträgt ein Zwölftel des Jahresurlaubs je vollem Monat, Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet (§ 5 BUrlG).
  • Wer vor Ablauf der Wartezeit ausscheidet, erhält den anteiligen Urlaub, notfalls als Abgeltung in Geld (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
  • Teilurlaub aus dem Einstiegsjahr wird auf Verlangen ins nächste Jahr übertragen (§ 7 Abs. 3 Satz 4 BUrlG).
  • Der Arbeitgeber darf Urlaub nur aus dringenden betrieblichen Gründen oder wegen vorrangiger Wünsche anderer ablehnen (§ 7 Abs. 1 BUrlG).

Häufige Fragen (12)

Darf man in der Probezeit Urlaub nehmen?

Ja, wenn der Arbeitgeber ihn gewährt. Das Gesetz verbietet Urlaub in der Probezeit nicht. Einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub hast Du aber erst nach sechs Monaten Wartezeit (§ 4 BUrlG). Vorher steht Dir Teilurlaub nur in den Fällen des § 5 BUrlG zu, etwa wenn Du die Wartezeit im Kalenderjahr nicht mehr schaffst. Freiwillig darf der Arbeitgeber jederzeit mehr gewähren.

Wie viel Urlaub hat man in der Probezeit?

Pro vollem Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs, soweit ein Fall des § 5 Abs. 1 BUrlG vorliegt. Bei 24 Urlaubstagen sind das zwei Tage je Monat, bei 30 Tagen zweieinhalb. Ergibt die Rechnung einen Bruchteil von mindestens einem halben Tag, wird auf einen vollen Tag aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG). Nach Ablauf der sechs Monate steht Dir der volle Jahresurlaub zu.

Ist Urlaub in der Probezeit bezahlt?

Ja. Gewährter Urlaub in der Probezeit ist immer bezahlter Erholungsurlaub. Das Urlaubsentgelt richtet sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn, Überstundenvergütung ausgenommen (§ 11 Abs. 1 BUrlG). Unbezahlter Urlaub ist etwas anderes: Er beruht auf einer freiwilligen Vereinbarung und lässt Lohn und Arbeitspflicht für die Zeit entfallen.

Kann der Arbeitgeber Urlaub in der Probezeit verweigern?

Ja, aus den Gründen, die auch sonst gelten: dringende betriebliche Belange oder vorrangige Urlaubswünsche anderer Beschäftigter aus sozialen Gründen (§ 7 Abs. 1 BUrlG). Zusätzlich gilt in den ersten sechs Monaten, dass ein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub noch nicht besteht (§ 4 BUrlG). Ein Anspruch auf Teilurlaub ergibt sich nur unter den Voraussetzungen des § 5 BUrlG.

Wie viel Urlaub steht mir bei Kündigung in der Probezeit zu?

Scheidest Du vor Ablauf von sechs Monaten aus, erhältst Du ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses (§ 5 Abs. 1 Buchst. b BUrlG). Bei 20 Urlaubstagen und vier vollen Monaten sind das 6,67 Tage, aufgerundet sieben. Was Du bis zum letzten Arbeitstag nicht nehmen kannst, muss der Arbeitgeber auszahlen (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Wann wird Resturlaub bei Kündigung ausgezahlt?

Nur, wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub deshalb nicht mehr genommen werden kann. Dann ist er nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten. Während das Arbeitsverhältnis läuft, gibt es keine Auszahlung statt Freizeit; Urlaub dient der Erholung. Die Abgeltung bemisst sich wie das Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen.

Was gilt für den Urlaub beim Jahreswechsel?

Beginnt Dein Job im zweiten Halbjahr, kannst Du die sechsmonatige Wartezeit im Einstiegsjahr nicht mehr erfüllen. Für dieses Jahr erhältst Du Teilurlaub nach § 5 Abs. 1 Buchst. a BUrlG. Auf Dein Verlangen wird er komplett ins nächste Jahr übertragen (§ 7 Abs. 3 Satz 4 BUrlG). Im neuen Jahr erwirbst Du mit Ablauf der sechs Monate dann den vollen Jahresurlaub.

Zählt die Probezeit zur Wartezeit?

Ja. Die Wartezeit nach § 4 BUrlG beginnt mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses, und die Probezeit ist bereits Teil dieses Arbeitsverhältnisses. Beide Zeiträume laufen also parallel. Sie sind aber rechtlich unabhängig: Eine kürzere vereinbarte Probezeit verkürzt die Wartezeit nicht, und eine Probezeit über sechs Monate hinaus kann die Wartezeit nicht verlängern.

Gilt der Teilurlaub auch im Minijob und in Teilzeit?

Ja. Das Bundesurlaubsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer, also auch für Minijobber und Teilzeitkräfte (§ 2 BUrlG). Der Urlaub wird dabei nach der Zahl Deiner Arbeitstage pro Woche umgerechnet. Wer an drei Tagen arbeitet, hat gesetzlich mindestens zwölf Urlaubstage im Jahr. Für die Probezeit gelten dieselben Regeln zu Wartezeit und Teilurlaub wie bei Vollzeit.

Kann ich Urlaub vor Ablauf der Wartezeit bekommen?

Das ist möglich, wenn Dein Arbeitgeber zustimmt. Das Gesetz erlaubt Abweichungen zu Deinen Gunsten (§ 13 Abs. 1 BUrlG), und ein früher gewährter Urlaub wird später auf den Jahresanspruch angerechnet. Einen Anspruch darauf hast Du nicht. Halte eine solche Absprache am besten in Textform fest, damit später klar ist, auf welches Kalenderjahr der Urlaub angerechnet wird.

Wie viel Urlaub haben Auszubildende in der Probezeit?

Auch Auszubildende fallen unter das Bundesurlaubsgesetz (§ 2 BUrlG), die Wartezeit von sechs Monaten gilt also ebenso. Die Probezeit in der Ausbildung dauert nach § 20 BBiG mindestens einen und höchstens vier Monate. Für Minderjährige gilt ein höherer Mindesturlaub nach § 19 JArbSchG: 25 bis 30 Werktage, je nach Alter zu Beginn des Kalenderjahres.

Was gilt nach TVöD oder einem anderen Tarifvertrag?

Tarifverträge dürfen vom Bundesurlaubsgesetz abweichen, auch bei der Wartezeit; tabu ist nur der gesetzliche Mindesturlaub (§ 13 Abs. 1 BUrlG). Ob und wie Dein Tarifvertrag Urlaub in den ersten Monaten anders regelt, musst Du im konkreten Tarifwerk nachlesen. Er gilt, wenn Du tarifgebunden bist oder Dein Arbeitsvertrag auf ihn verweist.

Quellen

  1. § 4 BUrlG Wartezeit
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 5 BUrlG Teilurlaub
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 7 BUrlG Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. § 3 BUrlG Dauer des Urlaubs
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. § 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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