Handy auf dem Fahrrad
Kurz erklärt Das Handy auf dem Fahrrad darfst Du nicht in der Hand halten und bedienen: Das verstößt gegen § 23 Abs. 1a StVO, der für alle Fahrzeugführer gilt. Laut Bußgeldkatalog (Anlage zur BKatV, Lfd. Nr. 246.4, Stand Oktober 2026) kostet das 55 Euro. Punkte gibt es dafür nicht, weil der Verstoß nicht in Anlage 13 FeV steht.

Inhalt 4 Abschnitte
Was ist beim Handy auf dem Fahrrad erlaubt?
Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug, deshalb gilt § 23 Abs. 1a StVO auch für Dich als Radfahrer. Ein Smartphone darfst Du während der Fahrt nur nutzen, wenn Du es weder aufnimmst noch hältst. Zusätzlich musst Du Dich auf Sprachsteuerung beschränken oder auf eine kurze, der Verkehrslage angepasste Blickzuwendung.
Das Handy auf dem Fahrrad in einer Lenkerhalterung als Navi ist also erlaubt, Tippen oder Scrollen während der Fahrt nicht. Die Regeln entsprechen denen beim Handy am Steuer; sie erfassen auch andere elektronische Geräte am Steuer wie die Smartwatch am Steuer. Stehst Du, etwa an der roten Ampel, greift das Verbot nach § 23 Abs. 1b Nr. 1 StVO nicht, die Motorbedingung gilt nur für Kraftfahrzeuge. Außerdem darf nach § 23 Abs. 1 StVO Dein Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt sein, mehr dazu unter Kopfhörer am Steuer.
Welche Strafe droht beim Handy auf dem Fahrrad?
Der Regelsatz beträgt 55 Euro (Anlage zur BKatV, Lfd. Nr. 246.4, Stand Oktober 2026). Weil er 55 Euro nicht übersteigt, ist nach § 1 Abs. 1 Satz 2 BKatV ein Verwarnungsgeld zu erheben. Zahlst Du es, entstehen nach § 56 Abs. 3 OWiG keine Gebühren und Auslagen. Lehnst Du die Verwarnung ab, folgt ein Bußgeldbescheid; dann kommen nach § 107 OWiG Gebühr und Zustellkosten hinzu.
Punkte in Flensburg gibt es nicht. Ins Fahreignungsregister werden nach § 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG nur in Anlage 13 FeV bezeichnete Verstöße ab 60 Euro eingetragen, die Nummer 246.4 steht dort nicht. Auch beim Handy auf dem Fahrrad scheidet ein Fahrverbot aus, denn § 25 Abs. 1 StVG setzt eine Pflichtverletzung als Kraftfahrzeugführer voraus. Mehr dazu unter Bußgeld für Radfahrer.
Gilt für Pedelec und E-Scooter dasselbe?
Beim Pedelec ja. Fahrräder mit Tretunterstützung bis 25 km/h und höchstens 0,25 kW gelten nach § 1 Abs. 3 StVG nicht als Kraftfahrzeuge, für sie gelten die Vorschriften über Fahrräder.
Anders beim E-Scooter und beim S-Pedelec. Sie sind Kraftfahrzeuge, deshalb greift die Nummer 246.1 mit 100 Euro und einem Punkt nach Anlage 13 FeV. Kommt eine Gefährdung hinzu, sieht die Nummer 246.2 150 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte vor. Einen Überblick gibt E-Scooter-Verstöße.
Lohnt sich ein Einspruch beim Handyverstoß auf dem Rad?
Ob sich ein Einspruch wegen Handy auf dem Fahrrad lohnt, hängt von der Beweislage ab. Die Polizei muss beobachtet haben, dass Du das Gerät gehalten und benutzt hast; ein Handy in der Halterung genügt nicht. Typische Fragen der Beweislast beim Handyverstoß sind Sichtverhältnisse, Entfernung und ob ein anderer Gegenstand in der Hand war.
Einen Bußgeldbescheid kannst Du innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung anfechten (§ 67 Abs. 1 OWiG). Bedenke das Kostenrisiko: Gebühren und Auslagen können den Betrag von 55 Euro deutlich übersteigen.
Das Wichtigste in Kürze
- § 23 Abs. 1a StVO gilt auch für Radfahrer: Das Handy darf während der Fahrt weder aufgenommen noch gehalten werden.
- Laut Bußgeldkatalog kostet der Verstoß auf dem Fahrrad 55 Euro (Lfd. Nr. 246.4, Stand Oktober 2026).
- Punkte und Fahrverbot gibt es für den Handyverstoß auf dem Fahrrad nicht.
- Auf E-Scooter und S-Pedelec gilt die Nummer 246.1: 100 Euro und ein Punkt.
- Gegen einen Bußgeldbescheid hast Du zwei Wochen ab Zustellung Zeit für den Einspruch (§ 67 Abs. 1 OWiG).
Häufige Fragen (10)
Darf ich das Handy auf dem Fahrrad als Navi am Lenker nutzen?
Ja, wenn es fest in einer Halterung sitzt. § 23 Abs. 1a StVO verbietet nur, das Gerät aufzunehmen oder zu halten. Erlaubt ist ein kurzer, der Verkehrslage angepasster Blick auf die Karte oder die Bedienung per Sprachsteuerung. Längeres Tippen, um eine neue Route einzugeben, ist während der Fahrt auch in der Halterung nicht erlaubt. Dafür hältst Du besser kurz an.
Darf ich auf dem Fahrrad mit Kopfhörern telefonieren?
Mit Einschränkungen. Das Telefonat per Freisprechen ist nach § 23 Abs. 1a StVO erlaubt, solange Du das Handy nicht in der Hand hältst und es per Sprachsteuerung bedienst. Zusätzlich darf Dein Gehör nach § 23 Abs. 1 StVO nicht durch Geräte beeinträchtigt sein. Wer mit geräuschdichten Kopfhörern auf beiden Ohren fährt und Martinshorn oder Klingeln nicht mehr hört, riskiert deshalb einen eigenen Verstoß.
Darf ich an der roten Ampel das Handy auf dem Fahrrad ansehen?
Ja. Nach § 23 Abs. 1b Nr. 1 StVO gilt das Handyverbot nicht für ein stehendes Fahrzeug. Die Zusatzbedingung, dass der Motor vollständig ausgeschaltet sein muss, betrifft nur Kraftfahrzeuge. Auf dem Fahrrad darfst Du also an der Ampel das Handy in die Hand nehmen. Sobald Du wieder losfährst, muss es weggelegt oder in der Halterung sein. Achte darauf, dass Du den Verkehr nicht behinderst.
Was kostet das Handy auf dem Fahrrad, wenn ein Unfall passiert?
Für Radfahrer sieht der Bußgeldkatalog keinen eigenen Tatbestand mit Gefährdung oder Sachbeschädigung vor. Die Behörde kann aber vom Regelsatz abweichen, weil dieser nach § 1 Abs. 2 BKatV nur gewöhnliche Tatumstände erfasst. Kommt es zu einem Unfall, stehen zudem zivilrechtliche Folgen im Raum: Wer abgelenkt fährt, muss mit einer Mithaftung für den Schaden rechnen. Bei Verletzten kann auch ein Strafverfahren folgen.
Bekomme ich als Radfahrer in der Probezeit Probleme wegen des Handys?
In aller Regel nicht. Die Maßnahmen der Probezeit knüpfen an Eintragungen im Fahreignungsregister an. Der Handyverstoß auf dem Fahrrad wird dort nicht eingetragen, weil die Nummer 246.4 nicht in Anlage 13 FeV aufgeführt ist und der Regelsatz unter 60 Euro liegt (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG). Anders kann es aussehen, wenn Du mit einem E-Scooter oder S-Pedelec unterwegs warst, denn dort droht ein Punkt.
Gilt das Handyverbot auch für Kinder auf dem Fahrrad?
Das Verbot des § 23 Abs. 1a StVO gilt für alle, die ein Fahrzeug führen. Geahndet werden kann ein Verstoß aber erst ab 14 Jahren: Nach § 12 Abs. 1 OWiG handelt nicht vorwerfbar, wer bei der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren handeln nur vorwerfbar, wenn sie nach ihrer Reife die nötige Einsicht hatten (§ 3 JGG).
Was ist der Unterschied zwischen Verwarnungsgeld und Bußgeld beim Rad?
Das Verwarnungsgeld ist die mildere Variante für geringfügige Verstöße bis 55 Euro (§ 56 Abs. 1 OWiG). Es wird nur wirksam, wenn Du einverstanden bist und zahlst; Kosten fallen dann nicht an. Lehnst Du ab, kann die Behörde einen Bußgeldbescheid erlassen. Dann kommen nach § 107 OWiG eine Gebühr von mindestens 25 Euro und Zustellkosten hinzu, und Du kannst Einspruch einlegen.
Wie lange kann ein Handyverstoß auf dem Fahrrad verfolgt werden?
Sechs Monate. Für Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG, zu denen Verstöße gegen § 23 StVO gehören, beträgt die Verfolgungsverjährung nach § 26 Abs. 3 StVG sechs Monate. Die Frist beginnt mit der Tat. Sie kann unterbrochen werden, etwa durch die Anhörung, und beginnt dann neu. Ist sie abgelaufen, darf kein Bußgeld mehr festgesetzt werden.
Bekomme ich wegen Handy auf dem Fahrrad Probleme mit meinem Führerschein?
Nein, jedenfalls nicht wegen dieses Verstoßes allein. Es gibt keinen Punkt im Fahreignungsregister, und ein Fahrverbot nach § 25 StVG kommt nicht in Betracht, weil es eine Pflichtverletzung als Kraftfahrzeugführer voraussetzt. Deine Fahrerlaubnis bleibt unberührt. Wer allerdings mit Alkohol oder Drogen Rad fährt, kann andere Folgen bis hin zur Überprüfung der Fahreignung auslösen.
Ist eine Smartwatch auf dem Fahrrad erlaubt?
Tragen darfst Du sie. Die Smartwatch ist ein elektronisches Gerät im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO. Weil Du sie am Handgelenk trägst, hältst Du sie nicht im üblichen Sinn. Die Bedienung muss sich aber auf eine kurze, der Verkehrslage angepasste Blickzuwendung oder auf Sprachsteuerung beschränken. Wer während der Fahrt längere Nachrichten auf der Uhr liest oder tippt, riskiert deshalb einen Verstoß.
Quellen
Weitere Begriffe in Bußgeldverfahren
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