Hauptuntersuchung überzogen

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Kurz erklärt Hauptuntersuchung überzogen heißt: Der Halter führt sein Fahrzeug nicht bis zum Ablauf des Monats auf der Prüfplakette vor. Die Pflicht folgt aus § 29 StVZO mit Anlage VIII. Beim Pkw sieht der Bußgeldkatalog erst ab mehr als zwei Monaten Überziehung eine Geldbuße vor, ab mehr als acht Monaten 60 Euro und einen Punkt.

Polizist prüft an einem geparkten Pkw auf einer deutschen Straße den TÜV, da die Hauptuntersuchung überzogen ist
Inhalt 4 Abschnitte

Wann ist die Hauptuntersuchung fällig?

Nach § 29 Abs. 1 StVZO muss der Halter sein Fahrzeug in regelmäßigen Abständen untersuchen lassen. Die Abstände stehen in Anlage VIII zur StVZO: Ein neuer Pkw muss erstmals nach 36 Monaten zur Hauptuntersuchung, danach alle 24 Monate (Nr. 2.1.2.1). Krafträder kommen alle 24 Monate an die Reihe. Für Mietwagen ohne Fahrer, Taxis und Lkw gelten teils kürzere Fristen.

Den Monat zeigt die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen. Vorführen musst Du spätestens bis zum Ablauf dieses Monats (Nr. 3.1.2 der Anlage VIII). Steht dort Mai 2026, ist der 31. Mai 2026 der letzte Tag. Mit Ablauf des Monats ist die Hauptuntersuchung überzogen und die Plakette wird nach § 29 Abs. 7 Satz 1 StVZO ungültig.

Welches Bußgeld droht, wenn die Hauptuntersuchung überzogen ist?

Für Pkw und andere Fahrzeuge ohne Sicherheitsprüfung gilt laut Bußgeldkatalog (Anlage zur BKatV, lfd. Nr. 186.2, Stand: Oktober 2026):

ÜberziehungRegelsatzPunkte
bis 2 Monatekein Regelsatzkeine
mehr als 2 bis 4 Monate15 Eurokeine
mehr als 4 bis 8 Monate25 Eurokeine
mehr als 8 Monate60 Euro1

Den Punkt sieht Anlage 13 zur FeV (Nr. 3.5.1) nur für Nr. 186.2.3 vor. Bei Fahrzeugen, die zusätzlich zur Sicherheitsprüfung müssen, etwa schweren Lkw, gelten nach Nr. 186.1 schon ab der ersten Überziehung 15 Euro, ab mehr als acht Monaten 75 Euro. Adressat ist jeweils der Halter, bei einem Firmenwagen also das Unternehmen oder die eingetragene Person. Gegen einen falschen Bußgeldbescheid bleibt der Einspruch. Die Verfolgungsverjährung beträgt nach § 26 Abs. 3 StVG sechs Monate und beginnt nach § 31 Abs. 3 OWiG erst, wenn die Handlung beendet ist.

Was passiert, wenn die Hauptuntersuchung überzogen ist und Du trotzdem weiterfährst?

Ohne gültige Plakette darf die Zulassungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken, bis eine neue Plakette angebracht ist (§ 29 Abs. 7 Satz 4 StVZO). Wer ein solches Verbot missachtet, riskiert nach lfd. Nr. 187a BKat 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Mehr zum Punktesystem steht unter Punkte in Flensburg.

Zeigt die Untersuchung erhebliche Mängel, gibt es keine Plakette. Du musst die Mängel beheben und das Fahrzeug binnen eines Monats zur Nachprüfung vorführen (Nr. 3.1.4.3 der Anlage VIII). Versäumst Du das, kostet das nach lfd. Nr. 187 BKat 15 Euro. Technische Mängel, die zusätzlich bei einer Kontrolle auffallen, werden gesondert geahndet, etwa abgefahrene Reifen.

Verschiebt sich der nächste Termin, wenn Du überzogen hast?

Nein, wenn Du die Hauptuntersuchung überzogen hast, gewinnst Du keine Zeit. Nach Nr. 2.3 der Anlage VIII beginnt die Frist für die nächste Hauptuntersuchung mit Monat und Jahr der letzten Untersuchung. Fährst Du im August zur HU, obwohl sie im Mai fällig war, gilt die neue Plakette bei einem Pkw bis August in zwei Jahren.

Das Fahrzeug bleibt zugelassen, auch wenn die Hauptuntersuchung überzogen ist. Die Pflicht trifft den Halter, nicht jeden Fahrer. Wer ein fremdes Fahrzeug fährt, muss sich wegen der HU-Frist daher in der Regel nicht selbst verantworten. Zur Verantwortung des Halters allgemein siehe Halterhaftung. Ob ein Bescheid wegen überzogener HU korrekt ist, hängt an Plakettenmonat, Halterstellung und Tatzeitpunkt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Halter muss das Fahrzeug bis zum Ablauf des Plakettenmonats vorführen (§ 29 StVZO, Nr. 3.1.2 Anlage VIII).
  • Pkw: neu nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate zur HU (Nr. 2.1.2.1 Anlage VIII).
  • Laut BKat Nr. 186.2 kostet die Überziehung beim Pkw 15 Euro ab mehr als 2 Monaten, 25 Euro ab mehr als 4 und 60 Euro plus 1 Punkt ab mehr als 8 Monaten (Stand: Oktober 2026).
  • Wer ein Betriebsverbot wegen fehlender Plakette missachtet, zahlt 60 Euro und erhält einen Punkt (BKat Nr. 187a).
  • Die nächste HU rechnet ab dem Monat der tatsächlich durchgeführten Untersuchung (Nr. 2.3 Anlage VIII).

Häufige Fragen (10)

Was kostet es, wenn die Hauptuntersuchung überzogen ist?

Beim Pkw nichts, solange die Überziehung höchstens zwei Monate beträgt. Danach sieht der Bußgeldkatalog (lfd. Nr. 186.2, Stand: Oktober 2026) 15 Euro bei mehr als zwei bis vier Monaten, 25 Euro bei mehr als vier bis acht Monaten und 60 Euro bei mehr als acht Monaten vor. Beträge bis 55 Euro kann die Behörde als Verwarnungsgeld erheben (§ 56 OWiG); erst beim Bußgeldbescheid kommen Gebühr und Auslagen nach § 107 OWiG hinzu.

Ab wann gibt es Punkte, wenn die Hauptuntersuchung überzogen ist?

Beim Pkw erst ab mehr als acht Monaten. Für diesen Fall (BKat Nr. 186.2.3) sieht Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung einen Punkt vor. Bei kürzerer Überziehung gibt es keinen Punkt. Bei Fahrzeugen mit zusätzlicher Sicherheitsprüfung, etwa schweren Lkw, gilt der Punkt schon ab mehr als vier Monaten (Nr. 186.1.3 und 186.1.4).

Darf ich mit abgelaufenem TÜV noch fahren?

Das Fahrzeug bleibt zugelassen, Du darfst damit zur Prüfstelle oder Werkstatt fahren. Das Risiko liegt in einer Kontrolle: Je nach Dauer der Überziehung droht dem Halter ein Bußgeld. Ordnet die Behörde nach § 29 Abs. 7 StVZO ein Betriebsverbot an, darfst Du bis zur neuen Plakette nicht mehr fahren. Ein Verstoß dagegen kostet 60 Euro und einen Punkt.

Gibt es eine Schonfrist, wenn die Hauptuntersuchung überzogen ist?

Rechtlich gibt es keine Schonfrist, wenn die Hauptuntersuchung überzogen ist. Die HU ist bis zum Ablauf des Plakettenmonats fällig, danach ist die Plakette ungültig (§ 29 Abs. 7 Satz 1 StVZO). Der Bußgeldkatalog sieht beim Pkw allerdings erst ab mehr als zwei Monaten Überziehung einen Regelsatz vor. Diese faktische Karenz ändert nichts daran, dass die Pflicht schon vorher verletzt ist.

Wird die HU teurer, wenn ich sie überzogen habe?

Die Gebühren für die Hauptuntersuchung richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und den Preisen der Prüforganisation. Ob bei länger überzogener HU ein Zuschlag anfällt, erfährst Du bei der Prüfstelle. Unabhängig davon kann der Prüfer nach Anlage VIIIa zur StVZO je nach Zustand und Alter des Fahrzeugs zusätzliche Ergänzungsuntersuchungen durchführen.

Wer bekommt das Bußgeld, wenn die Hauptuntersuchung überzogen ist: Halter oder Fahrer?

Ist die Hauptuntersuchung überzogen, trifft es den Halter. Der Tatbestand in lfd. Nr. 186 BKat lautet ausdrücklich auf „Als Halter Fahrzeug zur Hauptuntersuchung … nicht vorgeführt“ und knüpft an die Halterpflicht aus § 29 Abs. 1 StVZO an. Bei Firmen- oder Leasingfahrzeugen ist das die Person oder Firma, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Der Fahrer haftet für die HU-Frist in der Regel nicht.

Ab wann zählt die nächste HU, wenn ich zu spät war?

Ab dem Monat, in dem Du tatsächlich zur Untersuchung warst. Nach Nr. 2.3 der Anlage VIII zur StVZO beginnt die Frist mit Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung. Eine verspätete HU verschiebt den nächsten Termin also nach hinten, eine Strafe in Form einer verkürzten Frist gibt es nicht.

Gilt die Strafe für überzogenen TÜV auch beim Motorrad?

Ja. Krafträder müssen nach Nr. 2.1.1 der Anlage VIII zur StVZO alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung. Für sie gelten die Regelsätze der lfd. Nr. 186.2 BKat wie beim Pkw: 15, 25 oder 60 Euro je nach Dauer der Überziehung, ab mehr als acht Monaten mit einem Punkt. Saisonkennzeichen verschieben die Fälligkeit in den ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums.

Was passiert, wenn bei der HU Mängel gefunden werden?

Bei geringen Mängeln kann der Prüfer die Plakette trotzdem zuteilen, Du musst sie innerhalb eines Monats beseitigen. Bei erheblichen oder gefährlichen Mängeln gibt es keine Plakette; Du musst das Fahrzeug nach Reparatur binnen eines Monats zur Nachprüfung vorführen (Nr. 3.1.4 der Anlage VIII). Die alte Plakette gilt dann nach § 29 Abs. 7 Satz 2 StVZO einen Monat länger.

Wie lange kann ein Bußgeld wegen überzogener HU verfolgt werden?

Sechs Monate. Das gilt nach § 26 Abs. 3 Satz 1 StVG für Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG, zu denen der Verstoß gegen § 29 StVZO gehört. Nach § 31 Abs. 3 OWiG beginnt die Frist, sobald die Handlung beendet ist. Bei der unterlassenen Vorführung ist das in der Regel erst mit der Untersuchung der Fall. Der Anhörungsbogen und weitere Schritte unterbrechen die Verjährung nach § 33 OWiG.

Quellen

  1. § 29 StVZO Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. Anlage VIII zur StVZO (Untersuchungsfristen, Vorführpflicht)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. Anlage zur BKatV, lfd. Nr. 186 bis 187a
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. Anlage 13 zur FeV (Punktebewertung)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. § 26 StVG Verfolgungsverjährung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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