Punkteabbau

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Kurz erklärt Punkteabbau meint, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg loszuwerden. Das geschieht automatisch durch Tilgung nach § 29 StVG oder aktiv durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar nach § 4 Abs. 7 StVG. Das Seminar bringt einen Punkt Abzug, aber nur bei einem bis fünf Punkten und höchstens einmal in fünf Jahren.

Person vor einer Anzeigetafel in einem deutschen Amt, die über den Punkteabbau im Fahreignungsregister nachdenkt
Inhalt 4 Abschnitte

Welche Wege gibt es beim Punkteabbau in Flensburg?

Für den Punkteabbau gibt es genau zwei Wege. Der erste ist die Tilgung: Jede Eintragung verschwindet nach Ablauf ihrer eigenen Frist aus dem Fahreignungsregister (FAER). Der zweite ist der freiwillige Besuch eines Fahreignungsseminars, der nach § 4 Abs. 7 StVG einen Punkt abzieht.

Andere Rabatte beim Punkteabbau kennt das Gesetz nicht. Ein Aufbauseminar in der Probezeit beim Führerschein ist eine Pflichtmaßnahme und bringt keinen Abzug, denn § 4 Abs. 7 StVG nennt nur das Fahreignungsseminar. Wer neue Punkte vermeiden will, kann allein den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid prüfen lassen, bevor dieser rechtskräftig wird.

Wann bringt das Fahreignungsseminar einen Punkt Abzug?

Für den Punkteabbau durch das Seminar müssen drei Bedingungen zusammenkommen. Du stehst bei einem bis fünf Punkten, maßgeblich ist der Stand am Tag, an dem die Teilnahmebescheinigung ausgestellt wird. Du legst die Bescheinigung binnen zwei Wochen nach Seminarende der Fahrerlaubnisbehörde vor. Und der letzte Abzug durch ein Seminar liegt mindestens fünf Jahre zurück, wieder gerechnet ab Ausstellungsdatum.

Bei sechs oder sieben Punkten gibt es beim Punkteabbau keinen Abzug mehr. Die Verwarnung weist nach § 4 Abs. 5 Satz 2 StVG ausdrücklich darauf hin, dass das Seminar dann nur noch freiwillig zur Verbesserung des Fahrverhaltens dient. Das Seminar besteht nach § 4a Abs. 2 StVG aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Durchführen dürfen sie nur Inhaber einer Seminarerlaubnis.

Wann bringt das Fahreignungsseminar beim Punkteabbau einen Punkt Abzug?

Die Tilgungsfrist für Punkte richtet sich nach § 29 Abs. 1 StVG:

  • 2 Jahre und 6 Monate bei Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt,
  • 5 Jahre bei Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten und bei Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis,
  • 10 Jahre bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder isolierter Sperre.

Die Frist beginnt bei Bußgeldentscheidungen mit der Rechtskraft (§ 29 Abs. 4 Nr. 3 StVG), nicht mit dem Tattag. Jede Eintragung läuft für sich ab, eine neue Tat verlängert alte Fristen nicht. Nach Ablauf folgt eine Überliegefrist von einem Jahr (§ 29 Abs. 6 Satz 2 StVG). In dieser Zeit darf die Behörde die Eintragung noch für Maßnahmen nach dem Punktesystem verwenden, etwa wenn Du kurz vor der Tilgung erneut auffällst. Wie viele Punkte gerade gelten, zeigt eine kostenlose Punkteauskunft beim KBA nach § 30 Abs. 8 StVG.

Was passiert bei vier, sechs oder acht Punkten?

Das Fahreignungs-Bewertungssystem arbeitet in Stufen (§ 4 Abs. 5 StVG). Bei vier oder fünf Punkten ermahnt Dich die Behörde schriftlich, bei sechs oder sieben folgt eine Verwarnung. Ab acht Punkten giltst Du als ungeeignet, die Fahrerlaubnis wird entzogen. Mehr dazu unter Führerscheinentzug bei 8 Punkten.

Beim Punkteabbau gibt es eine Schutzregel. Hat die Behörde eine Stufe übersprungen, muss sie die versäumte Maßnahme nachholen, und Dein Stand sinkt auf fünf Punkte nach einer Ermahnung oder auf sieben nach einer Verwarnung (§ 4 Abs. 6 StVG). Für die Stufe zählt der Punktestand am Tag der letzten Tat, spätere Tilgungen helfen dann nicht mehr (§ 4 Abs. 5 Satz 5 bis 7 StVG). Nach einem Entzug darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens sechs Monate später erteilt werden, in der Regel erst nach einer MPU (§ 4 Abs. 10 StVG).

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Fahreignungsseminar zieht nach § 4 Abs. 7 StVG einen Punkt ab, nur bei einem bis fünf Punkten und höchstens einmal in fünf Jahren.
  • Die Teilnahmebescheinigung muss binnen zwei Wochen nach Seminarende bei der Fahrerlaubnisbehörde vorliegen.
  • Punkte werden nach 2,5, 5 oder 10 Jahren ab Rechtskraft getilgt, danach folgt eine Überliegefrist von einem Jahr (§ 29 StVG).
  • Ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen; eine neue gibt es frühestens nach sechs Monaten (§ 4 Abs. 5 und 10 StVG).

Häufige Fragen (10)

Wie viele Punkte bringt der Punkteabbau mit einem Seminar?

Genau einen. § 4 Abs. 7 StVG sieht für die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt Abzug vor, wenn Du am Ausstellungstag der Bescheinigung ein bis fünf Punkte hast. Ein zweites Seminar innerhalb von fünf Jahren bringt keinen weiteren Abzug. Mehrere Punkte auf einmal lassen sich beim Punkteabbau also nicht durch Kurse löschen.

Kann man mit 6 Punkten noch Punkte abbauen?

Nicht mehr durch ein Seminar. Ab sechs Punkten befindest Du Dich in der Verwarnungsstufe, und § 4 Abs. 5 Satz 2 StVG stellt klar, dass das Fahreignungsseminar dann keinen Punktabzug mehr bringt. Der Punkteabbau ist ab dieser Stufe nur noch durch Tilgung möglich. Neue Verstöße zu vermeiden, ist deshalb jetzt entscheidend.

Wie lange dauert es, bis ein Punkt in Flensburg gelöscht wird?

Ein Punkt für eine Ordnungswidrigkeit wird nach 2 Jahren und 6 Monaten getilgt, gerechnet ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids (§ 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 3 StVG). Danach bleibt die Eintragung noch ein Jahr in der Überliegefrist gespeichert. Erst dann ist sie endgültig gelöscht und darf Dir nicht mehr vorgehalten werden.

Was kostet ein Seminar zum Punkteabbau?

Einen gesetzlich festgelegten Preis gibt es nicht. Das Fahreignungsseminar besteht aus einem verkehrspädagogischen Teil beim Fahrlehrer und einem verkehrspsychologischen Teil bei einem Psychologen mit Seminarerlaubnis (§ 4a Abs. 2 StVG). Beide rechnen ihre Leistung selbst ab. Frag vor der Anmeldung nach dem Gesamtpreis für beide Teilmaßnahmen und nach den Terminen.

Kann man mit 8 Punkten noch ein Seminar machen?

Ein Seminar rettet den Führerschein dann nicht mehr. Bei acht oder mehr Punkten gilt der Fahrerlaubnisinhaber nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG als ungeeignet, die Fahrerlaubnis ist zu entziehen. Einen Punktabzug gibt es ohnehin nur bis fünf Punkte. Widerspruch und Klage gegen den Entzug haben nach § 4 Abs. 9 StVG keine aufschiebende Wirkung.

Wird beim Punkteabbau der Punktestand am Tattag oder am Seminartag berücksichtigt?

Für den Abzug zählt der Stand am Tag, an dem die Teilnahmebescheinigung ausgestellt wird (§ 4 Abs. 7 Satz 1 und 3 StVG). Für Ermahnung, Verwarnung und Entzug zählt dagegen der Stand am Tag der letzten Tat (§ 4 Abs. 5 Satz 5 StVG). Ein Seminar nach einer neuen Tat kann deshalb die nächste Stufe nicht immer verhindern.

Gibt es einen automatischen Punkteabbau in Flensburg?

Ja, der Punkteabbau erfolgt automatisch durch Tilgung. Jede Eintragung wird nach Ablauf ihrer Frist aus § 29 StVG automatisch getilgt, ohne dass Du einen Antrag stellen musst. Neue Verstöße halten alte Eintragungen nicht mehr fest, jede Frist läuft für sich. Einen Rabatt für längeres unauffälliges Fahren sieht das Gesetz dagegen nicht vor.

Wie erfahre ich, wie viele Punkte ich habe?

Über eine Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt. Sie ist nach § 30 Abs. 8 StVG unentgeltlich. Den Antrag stellst Du schriftlich mit Kopie des Ausweises oder online mit der eID-Funktion des Personalausweises. Die Auskunft nennt alle gespeicherten Entscheidungen und den Punktestand, aber nicht immer das genaue Tilgungsdatum.

Bringt das Aufbauseminar in der Probezeit einen Punkt Abzug?

Nein. Das Aufbauseminar nach § 2a StVG ist eine Pflichtmaßnahme der Probezeit. Einen Punktabzug sieht § 4 Abs. 7 StVG nur für das freiwillige Fahreignungsseminar vor. Die Teilnahme am Aufbauseminar wird zwar im Register vermerkt, verringert aber nicht den Punktestand. Probezeit und Punktesystem laufen nach § 4 Abs. 1 Satz 4 StVG nebeneinander.

Was passiert, wenn ich die Teilnahmebescheinigung zu spät abgebe?

Dann entfällt der Punktabzug. § 4 Abs. 7 StVG verlangt die Vorlage innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars bei der Fahrerlaubnisbehörde. Eine Verlängerung sieht die Norm nicht vor. Schicke die Bescheinigung deshalb früh und nachweisbar, etwa per Einschreiben, oder gib sie persönlich ab und lass Dir den Eingang bestätigen.

Quellen

  1. § 4 StVG Fahreignungs-Bewertungssystem
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 4a StVG Fahreignungsseminar
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 29 StVG Tilgung der Eintragungen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. § 30 StVG Übermittlung und Auskunft
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. Kraftfahrt-Bundesamt: Fahreignungsregister
    BehördeKraftfahrt-Bundesamt · abgerufen am 27.10.2026

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