Fahren mit Licht und Beleuchtungsverstöße

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Kurz erklärt Fahren mit Licht und Beleuchtungsverstöße betrifft die Pflicht, bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechter Sicht das Licht einzuschalten (§ 17 StVO). Wer ohne Licht fährt, zahlt in der Regel 20 Euro Verwarnungsgeld. Am Tag bei Nebel außerorts ohne Abblendlicht sind es 60 Euro und 1 Punkt. Die Beträge stehen in der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung.

Deutsches Auto bei Dämmerung auf regennasser Straße ohne eingeschaltetes Licht, verdeutlicht Fahren mit Licht und Beleuchtungsverstöße
Inhalt 4 Abschnitte

Fahren mit Licht und Beleuchtungsverstöße: Wann musst Du das Licht einschalten?

§ 17 Abs. 1 StVO verlangt die vorgeschriebene Beleuchtung während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern. Die Scheinwerfer dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein, im Winter also Schnee und Eis entfernen. Nur mit Standlicht zu fahren ist verboten. Fernlicht ist auf durchgehend beleuchteten Straßen untersagt, und Du musst rechtzeitig abblenden, wenn Dir jemand entgegenkommt oder dicht vorausfährt (§ 17 Abs. 2 StVO).

Behindern Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, gilt auch am Tag Abblendlicht (§ 17 Abs. 3 Satz 1 StVO). Nebelscheinwerfer sind nur bei solcher Witterung erlaubt, die Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweiten unter 50 Metern durch Nebel. Motorräder müssen immer mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren (§ 17 Abs. 2a StVO), siehe geblitzt mit dem Motorrad. Beim Fahren mit Licht und Beleuchtungsverstöße gilt im Tunnel mit Zeichen 327: Abblendlicht ist immer Pflicht.

Fahren mit Licht und Beleuchtungsverstöße: Was kostet Fahren ohne Licht?

Die Beträge stehen in der Anlage zur BKatV (Stand: Oktober 2026):

VerstoßLfd. Nr.Betrag
Licht nicht benutzt, nicht abgeblendet, verschmutzt7320 Euro (Gefährdung 25, Sachbeschädigung 35)
Nur Standlicht, Fernlicht bei Straßenbeleuchtung, Motorrad am Tag ohne Licht7410 Euro (Gefährdung 15, Sachbeschädigung 35)
Nebel, Schnee, Regen innerorts am Tag ohne Abblendlicht7525 Euro (Sachbeschädigung 35)
Nebel, Schnee, Regen außerorts am Tag ohne Abblendlicht7660 Euro, 1 Punkt
Haltendes Fahrzeug nicht beleuchtet7720 Euro (Sachbeschädigung 35)
Tunnel ohne Abblendlicht159a10 Euro

Bis 55 Euro gibt es ein Verwarnungsgeld ohne Gebühren und ohne Punkte. Nur die Nr. 76 überschreitet die Grenze. Sie ist in Anlage 13 FeV (Nr. 3.2.9) mit 1 Punkt bewertet, mehr zu Punkten in Flensburg. Dann kommt ein Bußgeldbescheid mit Gebühr und Auslagen nach § 107 OWiG.

Was gilt bei defekter Beleuchtung?

Fährst Du mit kaputtem Scheinwerfer oder ausgefallener Rückleuchte, ist das ein Verstoß gegen die Bauvorschriften der StVZO. Laut BKatV kostet die Inbetriebnahme mit vorschriftswidrigen Scheinwerfern für Fern- oder Abblendlicht 15 Euro (Lfd. Nr. 222.1), ebenso bei Schluss-, Brems- oder Nebelschlussleuchten (Lfd. Nr. 222.5). Ist die Beleuchtung auch am Tag nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit, nennt die Anlage 20 Euro (Lfd. Nr. 107.4). Was Du bei einer Verkehrskontrolle sagen musst und was nicht, steht im eigenen Eintrag.

Für Radfahrer gilt § 67 StVZO. Wer mit einem Fahrrad ohne vorschriftsmäßige Lichtanlage fährt, zahlt nach Lfd. Nr. 230 der Anlage 20 Euro. Mehr zu den Beträgen für Räder unter Bußgeld für Radfahrer.

Wann lohnt sich ein Einspruch?

Ein Verwarnungsgeld musst Du nicht akzeptieren; lehnst Du ab, prüft die Behörde einen Bußgeldbescheid. Bei Fahren mit Licht und Beleuchtungsverstöße ist oft die Frage angreifbar, ob die Sicht das Licht überhaupt erforderte. Ob Dämmerung herrschte oder der Nebel „erheblich“ war, beruht meist auf der Einschätzung der Beamten vor Ort. Bei Nr. 76 mit Punkt lohnt der Blick genauer hin, vor allem in der Probezeit. Gegen den Bescheid hast Du zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch (§ 67 Abs. 1 OWiG). Die Verfolgung verjährt nach § 26 Abs. 3 StVG in sechs Monaten, soweit sie nicht unterbrochen wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Licht ist Pflicht bei Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sicht es erfordert (§ 17 Abs. 1 StVO).
  • Ohne Licht oder nicht abgeblendet: 20 Euro Verwarnungsgeld (BKatV Lfd. Nr. 73, Stand Oktober 2026).
  • Bei erheblicher Sichtbehinderung außerorts am Tag ohne Abblendlicht: 60 Euro und 1 Punkt (Lfd. Nr. 76, Anlage 13 FeV).
  • Motorräder brauchen auch am Tag Abblendlicht oder Tagfahrlicht (§ 17 Abs. 2a StVO).
  • Die Nebelschlussleuchte ist nur bei Nebel mit Sicht unter 50 Metern erlaubt (§ 17 Abs. 3 Satz 5 StVO).

Häufige Fragen (10)

Fahren mit Licht und Beleuchtungsverstöße: Was kostet es, wenn man ohne Licht fährt?

In der Regel 20 Euro. So steht es in Lfd. Nr. 73 der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung (Stand Oktober 2026) für den Fall, dass die vorgeschriebene Beleuchtung nicht benutzt wurde, obwohl die Sicht es erforderte. Mit Gefährdung anderer werden 25 Euro fällig, mit Sachbeschädigung 35 Euro. Das ist ein Verwarnungsgeld, also ohne Punkte und ohne zusätzliche Gebühren.

Gibt es bei Fahren mit Licht und Beleuchtungsverstöße Punkte in Flensburg?

Meist nicht. Die Verstöße der Lfd. Nr. 73, 74, 75 und 77 liegen unter 60 Euro und führen nicht zu einem Eintrag. Einen Punkt gibt es nur bei Lfd. Nr. 76: Wer außerhalb geschlossener Ortschaften am Tag trotz erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen ohne Abblendlicht fährt, zahlt 60 Euro und erhält nach Anlage 13 FeV (Nr. 3.2.9) einen Punkt.

Reicht Tagfahrlicht bei Regen?

Nicht, wenn Regen, Nebel oder Schneefall die Sicht erheblich behindern. Dann verlangt § 17 Abs. 3 Satz 1 StVO auch am Tag Abblendlicht. Tagfahrleuchten beleuchten meist nur vorne, das Heck bleibt dunkel. Bei leichtem Regen mit guter Sicht gibt es für Autos dagegen keine Lichtpflicht am Tag. Wer im Zweifel Abblendlicht einschaltet, ist auf der sicheren Seite.

Was kostet Fernlicht im Ort?

Auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung ist Fernlicht nach § 17 Abs. 2 Satz 2 StVO verboten. Das kostet laut BKatV Lfd. Nr. 74 10 Euro, mit Gefährdung 15 Euro, mit Sachbeschädigung 35 Euro. Wer außerhalb beleuchteter Straßen nicht rechtzeitig abblendet, wenn ihm jemand entgegenkommt, fällt dagegen unter Lfd. Nr. 73 mit 20 Euro.

Wann darf ich die Nebelschlussleuchte einschalten?

Nur wenn Nebel die Sichtweite auf weniger als 50 Meter verringert (§ 17 Abs. 3 Satz 5 StVO). Bei Regen oder Schnee ist sie nicht erlaubt, weil sie Nachfolgende blendet. Wer die Nebelschlussleuchte zu Unrecht benutzt, verstößt gegen § 17 Abs. 3 StVO; die BKatV ordnet das in Lfd. Nr. 73 mit 20 Euro ein.

Was passiert, wenn ein Scheinwerfer kaputt ist?

Laut BKatV Lfd. Nr. 222.1 kostet die Fahrt mit einem vorschriftswidrigen Scheinwerfer 15 Euro, bei Rück- oder Bremsleuchten nach Lfd. Nr. 222.5 ebenfalls 15 Euro. Repariere den Defekt sofort und bewahre die Rechnung auf. Fährst Du nachts mit nur einem Scheinwerfer, kann zusätzlich Lfd. Nr. 73 greifen.

Fahren mit Licht und Beleuchtungsverstöße: Muss ich am Tag mit Licht fahren?

Mit dem Auto nur, wenn die Sicht es erfordert, also bei Dämmerung, Dunkelheit oder erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee oder Regen (§ 17 Abs. 1 und 3 StVO). Im Tunnel mit Zeichen 327 ist Abblendlicht immer Pflicht. Motorradfahrer müssen dagegen nach § 17 Abs. 2a StVO auch am Tag mit Abblendlicht oder Tagfahrleuchten fahren, sonst werden laut BKatV Lfd. Nr. 74 10 Euro fällig.

Wie viel kostet Fahrradfahren ohne Licht?

20 Euro nach Lfd. Nr. 230 der Anlage zur BKatV, wenn das Fahrrad unter Verstoß gegen die Vorschriften über lichttechnische Einrichtungen (§ 67 StVZO) in Betrieb genommen wird. Wer die vorhandene Beleuchtung im Dunkeln nicht einschaltet, verstößt außerdem gegen § 17 Abs. 1 StVO. Punkte gibt es dafür nicht, weil der Betrag unter 60 Euro liegt.

Muss ich mein Auto nachts beim Parken beleuchten?

Außerhalb geschlossener Ortschaften ja, haltende Fahrzeuge müssen dort mit eigener Lichtquelle beleuchtet sein (§ 17 Abs. 4 Satz 1 StVO). Innerorts genügt es, die zur Fahrbahn zeigende Seite mit Parkleuchte kenntlich zu machen; ausreichende Straßenbeleuchtung macht das entbehrlich. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und Anhänger auf der Fahrbahn brauchen auch innerorts eigene Beleuchtung. Verstöße kosten nach Lfd. Nr. 77 20 Euro.

Lohnt sich ein Einspruch bei Fahren mit Licht und Beleuchtungsverstöße?

Bei 10 oder 20 Euro meist nicht aus Kostengründen. Anders kann es bei Lfd. Nr. 76 mit Punkt aussehen, etwa in der Probezeit. Angriffspunkt ist oft, ob die Sicht wirklich erheblich behindert war; das beruht häufig auf der Einschätzung der Beamten. Den Einspruch musst Du nach § 67 Abs. 1 OWiG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids einlegen.

Quellen

  1. § 17 StVO Beleuchtung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. Anlage BKatV (Bußgeldkatalog), Lfd. Nr. 73 bis 77, 107.4, 159a, 222, 230
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. Anlage 13 FeV Punktebewertung (Nr. 3.2.9 Beleuchtung)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. § 67 StVZO Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. § 26 StVG Verjährung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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