Beamte und Krankenversicherung

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Kurz erklärt Beamte und Krankenversicherung: Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V sind Beamte gesetzlich versicherungsfrei, weil sie Beihilfe oder Heilfürsorge erhalten. Die Beihilfe trägt einen festen Anteil der Krankheitskosten, im Bund nach § 46 BBhV für Aktive 50 Prozent, den Rest deckt meist eine private Versicherung. Wer gesetzlich bleibt, zahlt den Beitrag allein, außer sein Land gewährt pauschale Beihilfe.

Eingang eines deutschen Verwaltungsgebäudes, wo eine Person mit Aktentasche die Beamte und Krankenversicherung thematisiert
Inhalt 4 Abschnitte

Beamte und Krankenversicherung: Warum meist privat?

Beamte haben bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge. Deshalb sind sie nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versicherungsfrei. Beim Thema Beamte und Krankenversicherung erstattet die Beihilfe aber nur einen Teil der Kosten.

Im Bund beträgt der Beihilfebemessungssatz nach § 46 BBhV 50 Prozent für Aktive, 70 Prozent ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und für Versorgungsempfänger, 80 Prozent für Kinder. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, gilt der erhöhte Satz wegen der Kinder nach § 46 Abs. 3 BBhV nur für den, der den Familienzuschlag bezieht. Für den Rest besteht nach § 193 Abs. 3 VVG eine Versicherungspflicht; Beihilfeberechtigte versichern den nicht gedeckten Anteil in der Regel über eine private Restkostenversicherung.

Für Landes- und Kommunalbeamte gelten die Regeln des jeweiligen Bundeslandes, in Hamburg § 80 des Hamburgischen Beamtengesetzes mit eigenen Bemessungssätzen.

Können Beamte gesetzlich versichert bleiben?

Ja, freiwillig. Wer aus der Versicherungspflicht ausscheidet, kann der Krankenkasse nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V beitreten, wenn er in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate oder unmittelbar davor zwölf Monate versichert war. Der Beitritt ist binnen drei Monaten anzuzeigen (§ 9 Abs. 2 SGB V). Wichtig ist das beim Wechsel vom Angestellten zum Beamten.

Rund um Beamte und Krankenversicherung gilt dann: Den Beitrag trägst Du ohne Arbeitgeberanteil allein, sofern Dein Land keine pauschale Beihilfe zahlt. In der Pflegeversicherung bist Du als freiwilliges GKV-Mitglied pflichtversichert (§ 20 Abs. 3 SGB XI), erhältst als Beihilfeberechtigter aber nur die halben Leistungen (§ 28 Abs. 2 SGB XI). Privat Versicherte müssen nach § 23 Abs. 3 SGB XI eine anteilige beihilfekonforme Pflegeversicherung abschließen.

Was ist die pauschale Beihilfe in Hamburg?

Seit dem 01.08.2018 können Hamburger Beamte zwischen individueller und pauschaler Beihilfe wählen. Die Pauschale beträgt grundsätzlich die Hälfte der Beiträge zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung. Bei Privatversicherung ist sie auf die Hälfte des Höchstbeitrags im Basistarif begrenzt (Zentrum für Personaldienste).

Für Beamte und Krankenversicherung in Hamburg gilt: Die Wahl ist freiwillig und unwiderruflich; daneben gibt es keine individuelle Beihilfe mehr. Für Bundesbeamte sieht die BBhV keine pauschale Beihilfe vor (Stand Oktober 2026). Mehr zum Standort unter Beamte in Hamburg.

Beamte und Krankenversicherung: Was ändert sich bei Kindern, Pension oder Heilfürsorge?

Ändert sich Dein Bemessungssatz, etwa durch Kinder oder den Ruhestand, musst Du die private Versicherung anpassen. Stellst Du den Antrag binnen sechs Monaten, muss der Versicherer nach § 199 Abs. 2 VVG ohne erneute Risikoprüfung anpassen. Angehörige sind über die Beihilfe für Familienangehörige mit eigenen Sätzen abgesichert.

Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei erhalten Heilfürsorge nach § 70 Abs. 2 BBesG, Hamburger Polizeivollzugsbeamte nach § 112 HmbBG.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beamte sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versicherungsfrei, weil sie Beihilfe oder Heilfürsorge erhalten.
  • Im Bund trägt die Beihilfe nach § 46 BBhV 50 Prozent für Aktive, 70 Prozent ab zwei Kindern und im Ruhestand, 80 Prozent für Kinder.
  • Freiwillig in der GKV bleiben kannst Du mit Vorversicherungszeit, wenn Du den Beitritt binnen drei Monaten anzeigst (§ 9 SGB V).
  • Hamburg zahlt seit 01.08.2018 auf Antrag pauschale Beihilfe in Höhe der Hälfte der Beiträge; die Wahl ist unwiderruflich.
  • Ändert sich der Bemessungssatz, passt der Versicherer bei Antrag binnen sechs Monaten ohne Risikoprüfung an (§ 199 Abs. 2 VVG).

Häufige Fragen (10)

Beamte und Krankenversicherung: Wer zahlt die Beiträge?

Der Beamte selbst, ergänzt durch die Beihilfe des Dienstherrn. Für Beamte und Krankenversicherung gilt: Einen Arbeitgeberanteil wie bei Angestellten gibt es nicht. Stattdessen erstattet die Beihilfe einen festen Anteil der Krankheitskosten, im Bund für Aktive 50 Prozent. Den Rest sicherst Du über eine private Versicherung ab, deren Beitrag Du allein zahlst. Länder mit pauschaler Beihilfe, etwa Hamburg, übernehmen auf Antrag stattdessen die Hälfte des Versicherungsbeitrags.

Können Beamte gesetzlich krankenversichert sein?

Ja, als freiwilliges Mitglied, wenn sie die Vorversicherungszeit nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V erfüllen und den Beitritt binnen drei Monaten anzeigen. Ohne pauschale Beihilfe zahlen sie den vollen Beitrag allein, denn einen Arbeitgeberzuschuss wie bei Angestellten gibt es für Beamte nicht. In Ländern mit pauschaler Beihilfe trägt der Dienstherr auf Antrag die Hälfte. Welche Variante sich lohnt, hängt vom Einzelfall ab.

Beamte und Krankenversicherung: Wie hoch sind die Kosten?

Feste Beträge gibt es nicht. Der Beitrag einer privaten Restkostenversicherung hängt von Eintrittsalter, Gesundheit, Tarif und Bemessungssatz ab, weil nur der nicht von der Beihilfe gedeckte Anteil versichert wird. In der GKV richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen. Vergleiche konkrete Angebote und achte darauf, ob der Tarif beihilfekonform ist und sich an spätere Änderungen des Bemessungssatzes anpassen lässt.

Was ist pauschale Beihilfe?

Eine Alternative zur individuellen Beihilfe: Statt Rechnungen anteilig zu erstatten, zahlt der Dienstherr einen festen Zuschuss zum Versicherungsbeitrag. In Hamburg beträgt er seit 2018 grundsätzlich die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Vollversicherung, bei privaten Tarifen begrenzt auf den halben Höchstbeitrag im Basistarif. Ob Dein Land das anbietet, ergibt sich aus dem jeweiligen Landesbeamtenrecht.

Gibt es pauschale Beihilfe für Bundesbeamte?

Nein, nach dem Stand Oktober 2026 nicht. Die Bundesbeihilfeverordnung kennt nur die individuelle Beihilfe mit Bemessungssätzen nach § 46 BBhV. Pauschalen sieht sie lediglich in bestimmten Pflegefällen vor. Bundesbeamte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, tragen den Beitrag daher allein. Änderungen sind nur verbindlich, wenn sie in der BBhV oder im BBG verkündet sind.

Kann ich die pauschale Beihilfe später wieder abwählen?

In Hamburg nicht. Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist nach den Hinweisen des Zentrums für Personaldienste freiwillig und unwiderruflich. Wer sie wählt, hat für sich und seine berücksichtigungsfähigen Angehörigen daneben keinen Anspruch mehr auf individuelle Beihilfe. Prüfe deshalb vor dem Antrag, wie sich Familie, Gesundheit und Ruhestand auf Deine Kosten auswirken können.

Beamte und Krankenversicherung: Wie sind Kinder abgesichert?

Berücksichtigungsfähige Kinder erhalten im Bund nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 BBhV Beihilfe von 80 Prozent; die restlichen 20 Prozent werden privat versichert. Ist der andere Elternteil gesetzlich versichert, kann eine Familienversicherung in der GKV in Betracht kommen, deren Voraussetzungen das SGB V regelt. Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt im Bund der Satz des Beihilfeberechtigten selbst auf 70 Prozent.

Beamte und Krankenversicherung: Was passiert in der Pension?

Im Ruhestand steigt der Beihilfesatz im Bund nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 BBhV auf 70 Prozent. Der private Versicherungsanteil sinkt entsprechend auf 30 Prozent. Nach § 199 Abs. 1 VVG kann vereinbart werden, dass die Versicherung im Umfang der Erhöhung mit dem Ruhestand endet. Ohne eine solche Vereinbarung solltest Du die Anpassung binnen sechs Monaten beantragen, um sie ohne Risikoprüfung zu erhalten.

Müssen Beamte eine Pflegeversicherung abschließen?

Ja. Privat versicherte Beamte müssen nach § 23 Abs. 3 SGB XI eine anteilige beihilfekonforme Pflegeversicherung abschließen, die zusammen mit der Beihilfe den vollen Schutz ergibt. Freiwillig gesetzlich Versicherte sind nach § 20 Abs. 3 SGB XI in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert. Als Beihilfeberechtigte erhalten sie deren Leistungen nach § 28 Abs. 2 SGB XI nur zur Hälfte.

Bekommen Beamte auf Widerruf auch Beihilfe?

Ja, auch Beamte auf Widerruf, etwa Referendare und Anwärter, sind in der Regel beihilfeberechtigt, solange sie Bezüge erhalten. Im Bund folgt das aus § 80 Abs. 1 BBG für Beamte mit Anspruch auf Besoldung. Für Landesbeamte gilt das jeweilige Landesrecht. Sie brauchen deshalb ebenfalls eine ergänzende Krankenversicherung oder können unter den Voraussetzungen des § 9 SGB V freiwillig gesetzlich versichert bleiben.

Quellen

  1. § 6 SGB V Versicherungsfreiheit
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 9 SGB V Freiwillige Versicherung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 46 BBhV Bemessung der Beihilfe
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. Pauschale Beihilfe: Grundlagen
    BehördeZentrum für Personaldienste Hamburg · abgerufen am 28.10.2026
  5. § 199 VVG Beihilfeempfänger
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  6. § 23 SGB XI Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherungsunternehmen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026

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