Eintritt in den Ruhestand
Kurz erklärt Der Eintritt in den Ruhestand beendet für Beamte auf Lebenszeit den aktiven Dienst, ohne das Beamtenverhältnis aufzulösen. Für Landes- und Kommunalbeamte regelt § 25 BeamtStG den Grundsatz, für Bundesbeamte § 51 BBG. Wer die Altersgrenze erreicht, tritt kraft Gesetzes mit Ende des Monats in den Ruhestand, in der Regel mit 67 Jahren.

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Wann erfolgt der Eintritt in den Ruhestand bei Beamten automatisch?
Als Beamter auf Lebenszeit musst Du für den Ruhestand wegen des Alters nichts beantragen. Der Eintritt in den Ruhestand erfolgt kraft Gesetzes, sobald Du die Altersgrenze erreichst. Den Grundsatz für die Länder enthält § 25 BeamtStG, die Einzelheiten regelt jedes Land selbst.
Im Bund gilt § 51 BBG: Die Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren, der Ruhestand beginnt mit dem Ende des Monats, in dem Du sie erreichst. Für die Jahrgänge 1947 bis 1963 steigt die Grenze stufenweise, Jahrgang 1960 etwa erreicht sie mit 66 Jahren und 4 Monaten.
Für Hamburger Beamte gilt § 35 HmbBG aus dem Hamburgischen Beamtengesetz mit derselben Grenze von 67 Jahren und derselben Staffel. Eine Ausnahme betrifft Schulen und Hochschulen: Lehrkräfte an staatlichen Schulen gehen erst mit Ablauf des letzten Monats des Schulhalbjahres in den Ruhestand, wissenschaftliches Personal mit Ablauf des Semesters oder Trimesters.
Kannst Du den Eintritt in den Ruhestand vorziehen oder hinausschieben?
Ein früherer Eintritt in den Ruhestand ist nur auf Antrag möglich. Im Bund kannst Du nach § 52 Abs. 3 BBG ab 63 Jahren in den Antragsruhestand wechseln, mit anerkannter Schwerbehinderung nach § 52 Abs. 1 BBG ab 62. Hamburg hat dieselben Grenzen in § 36 Abs. 1 HmbBG. Mehr zur Schwerbehinderung findest Du unter Beamtenrecht und Schwerbehinderung.
Der frühe Eintritt in den Ruhestand kostet Geld. Für jedes Jahr vor der maßgeblichen Grenze sinkt das Ruhegehalt um 3,6 Prozent. Höchstens sind es 14,4 Prozent beim Antrag ab 63 und 10,8 Prozent bei Schwerbehinderung (im Bund § 14 Abs. 3 BeamtVG, in Hamburg § 16 Abs. 2 HmbBeamtVG). Im Bund entfällt dieser Versorgungsabschlag beim Antrag ab 63 ausnahmsweise, wenn Du mindestens 65 bist und 45 Jahre mit berücksichtigungsfähigen Zeiten nachweist.
Länger arbeiten ist ebenfalls möglich. Im Bund kann der Ruhestand nach § 53 Abs. 1 BBG auf Antrag um bis zu drei Jahre hinausgeschoben werden, wenn das im dienstlichen Interesse liegt und Du mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit arbeitest. Den Antrag musst Du spätestens sechs Monate vorher stellen. In Hamburg regelt § 35 Abs. 4 HmbBG das Hinausschieben des Ruhestands ähnlich, dort soll der Antrag sechs Monate vorher gestellt werden.
Was passiert mit Pension und Resturlaub?
Mit dem Beginn des Ruhestands entsteht im Bund der Anspruch auf Ruhegehalt (§ 4 Abs. 2 BeamtVG). Voraussetzung ist in der Regel eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren; bei einer Dienstunfähigkeit durch eine Dienstbeschädigung gilt diese Wartezeit nicht (§ 4 Abs. 1 BeamtVG). Je Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit gibt es 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, höchstens 71,75 Prozent. Hamburg nennt dieselben Sätze in § 16 Abs. 1 HmbBeamtVG.
Urlaub, den Du wegen Krankheit vor dem Ruhestand nicht nehmen konntest, verfällt nicht ersatzlos. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 31.01.2013 (2 C 10.12) entschieden, dass Beamte für den unionsrechtlichen Mindesturlaub eine finanzielle Abgeltung verlangen können. Ausgangspunkt sind die Regeln zum Erholungsurlaub für Beamte.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ruhestand wegen des Alters tritt kraft Gesetzes ein, ein Antrag ist nicht nötig (§ 25 BeamtStG, § 51 Abs. 1 BBG).
- Die Regelaltersgrenze liegt im Bund und in Hamburg bei 67 Jahren, für die Jahrgänge 1947 bis 1963 gilt eine Übergangsstaffel (§ 51 Abs. 2 BBG, § 35 Abs. 2 HmbBG).
- Hamburger Lehrkräfte an staatlichen Schulen gehen erst mit Ablauf des Schulhalbjahres in den Ruhestand (§ 35 Abs. 1 Satz 4 HmbBG).
- Wer auf Antrag ab 63 früher geht, verliert 3,6 Prozent Ruhegehalt je Jahr, höchstens 14,4 Prozent (§ 14 Abs. 3 BeamtVG, § 16 Abs. 2 HmbBeamtVG).
- Ein Hinausschieben um bis zu drei Jahre ist möglich, im Bund mit Antrag spätestens sechs Monate vorher (§ 53 Abs. 1 BBG).
Häufige Fragen (11)
Wann erfolgt der Eintritt in den Ruhestand, also der Beginn der Pension?
Mit Erreichen der Altersgrenze, in der Regel also mit 67 Jahren. Im Bund beginnt der Ruhestand nach § 51 Abs. 1 BBG mit dem Ende des Monats, in dem Du die Grenze erreichst. Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 liegt sie niedriger und steigt stufenweise an. Für Landesbeamte bestimmt das jeweilige Landesgesetz die Grenze, in Hamburg § 35 HmbBG mit denselben Werten.
Erfolgt der Eintritt in den Ruhestand bei Bundes- und Landesbeamten zum gleichen Zeitpunkt?
Nicht unbedingt. Das BeamtStG legt in § 25 nur fest, dass Beamte auf Lebenszeit mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten. Wie hoch die Grenze ist und wann genau der Ruhestand beginnt, entscheidet jedes Land selbst. Hamburg hat die Grenze von 67 Jahren und die Übergangsstaffel des Bundes übernommen, andere Länder können abweichen. Maßgeblich ist immer das Recht Deines Dienstherrn.
Muss ich den Eintritt in den Ruhestand beim Erreichen der Altersgrenze beantragen?
Nein. Beim Erreichen der Altersgrenze trittst Du kraft Gesetzes in den Ruhestand, so formulieren es § 25 BeamtStG und § 51 Abs. 1 BBG. Einen Antrag brauchst Du nur, wenn Du früher gehen willst (§ 52 BBG, § 36 HmbBG) oder länger bleiben möchtest (§ 53 BBG, § 35 Abs. 4 HmbBG). Für das Hinausschieben gilt im Bund eine Antragsfrist von sechs Monaten vor dem Ruhestand.
Ab wann können Beamte ohne Abschlag in den Ruhestand gehen?
Ohne Abschlag gehst Du in der Regel erst mit der Altersgrenze. Gehst Du auf Antrag ab 63, sinkt das Ruhegehalt für jedes Jahr vor der Grenze um 3,6 Prozent (§ 14 Abs. 3 BeamtVG). Im Bund gibt es eine Ausnahme: Mit 65 Jahren und mindestens 45 Jahren berücksichtigungsfähiger Zeiten entfällt der Abschlag beim Antragsruhestand. Hamburg regelt den Abschlag in § 16 Abs. 2 HmbBeamtVG mit Übergangsregeln für ältere Jahrgänge.
Wie hoch ist der Abschlag beim vorzeitigen Ruhestand?
Er beträgt 3,6 Prozent für jedes Jahr, um das Du vor der maßgeblichen Grenze in den Ruhestand gehst. Beim Antragsruhestand ab 63 ist er auf 14,4 Prozent begrenzt, bei Schwerbehinderung und bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall auf 10,8 Prozent. Das regeln im Bund § 14 Abs. 3 BeamtVG und in Hamburg § 16 Abs. 2 HmbBeamtVG. Der Abschlag gilt dauerhaft, also auch nach Erreichen der Altersgrenze.
Wann können schwerbehinderte Beamte in den Ruhestand gehen?
Auf Antrag ab 62 Jahren, im Bund nach § 52 Abs. 1 BBG, in Hamburg nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 HmbBG. Für Jahrgänge vor 1964 gelten niedrigere Übergangsgrenzen ab 60 Jahren. Voraussetzung ist eine Schwerbehinderung im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX, also ein Grad der Behinderung von mindestens 50. Das Ruhegehalt mindert sich dann um höchstens 10,8 Prozent, berechnet bis zum 65. Lebensjahr.
Kann ich als Beamter über 67 hinaus arbeiten?
Ja, für höchstens drei weitere Jahre. Im Bund setzt § 53 Abs. 1 BBG einen Antrag spätestens sechs Monate vor dem Ruhestand, ein dienstliches Interesse und mindestens die halbe regelmäßige Arbeitszeit voraus. Einen Anspruch darauf hast Du dort nur in Sonderfällen nach familienbedingter Teilzeit oder Beurlaubung (§ 53 Abs. 1a BBG). In Hamburg gilt § 35 Abs. 4 und 5 HmbBG mit ähnlichen Voraussetzungen.
Was passiert mit meinem Resturlaub beim Eintritt in den Ruhestand?
Konntest Du ihn wegen Krankheit nicht nehmen, kannst Du eine Abgeltung verlangen, jedenfalls für den unionsrechtlichen Mindesturlaub. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am 31.01.2013 entschieden (2 C 10.12) und sich dabei auf Art. 7 Abs. 2 der Arbeitszeitrichtlinie gestützt. Bezahlt wird nach dem Urteil auf Grundlage der durchschnittlichen Besoldung der letzten drei Monate. Für Zusatzurlaub und Urlaub über das Mindestmaß hinaus kommt es auf das jeweilige Landes- oder Bundesrecht an.
Wann gehen Lehrer in Hamburg in den Ruhestand?
Mit Ablauf des letzten Monats des Schulhalbjahres, in dem sie die Altersgrenze erreichen. Das bestimmt § 35 Abs. 1 Satz 4 HmbBG für Lehrkräfte und Schulleitungen an staatlichen Schulen sowie für das pädagogische Personal am Landesinstitut für Lehrerbildung. Die Altersgrenze selbst liegt wie für alle Hamburger Beamten bei 67 Jahren, für die Jahrgänge bis 1963 gilt die Übergangsstaffel aus § 35 Abs. 2 HmbBG.
Wie lange muss ich Beamter gewesen sein, um eine Pension zu bekommen?
Im Bund mindestens fünf Jahre Dienstzeit, so § 4 Abs. 1 Nr. 1 BeamtVG. Die Frist zählt ab der ersten Berufung in das Beamtenverhältnis und nur, soweit die Zeit ruhegehaltfähig ist. Ohne diese Wartezeit gibt es ein Ruhegehalt nur, wenn Du durch eine Dienstbeschädigung ohne grobes Verschulden dienstunfähig geworden bist. Wer vorher ausscheidet, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert oder erhält je nach Recht des Dienstherrn Altersgeld.
Zählt eine Beförderung kurz vor dem Ruhestand für die Pension?
Im Bund erst nach zwei Jahren. Hast Du die Bezüge aus dem Beförderungsamt vor dem Ruhestand nicht mindestens zwei Jahre erhalten, sind nach § 5 Abs. 3 BeamtVG nur die Bezüge des vorher bekleideten Amtes ruhegehaltfähig. Diese Frist gilt nach § 5 Abs. 4 BeamtVG nicht, wenn Du vorher wegen einer Dienstbeschädigung in den Ruhestand trittst. Für Landesbeamte enthalten die Versorgungsgesetze der Länder eigene Regeln.
Quellen
Weitere Begriffe in Beamtenrecht
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