Drogenschnelltest
Kurz erklärt Ein Drogenschnelltest ist ein Vortest der Polizei, etwa mit Urin, Speichel oder Schweiß, der bei einer Verkehrskontrolle Hinweise auf Drogenkonsum liefert. Er beweist für § 24a StVG noch keinen Verstoß, denn maßgeblich ist der Nachweis im Blutserum. Fällt er positiv aus, kann die Polizei eine Blutprobe veranlassen, nach § 46 Abs. 4 OWiG ohne Richter.

Inhalt 4 Abschnitte
Was zeigt ein Drogenschnelltest und was nicht?
Der Schnelltest reagiert auf Wirkstoffe oder Abbauprodukte im Urin, im Speichel oder auf der Haut. Der Drogenschnelltest ist ein Hilfsmittel für den Verdacht, kein Beweis. Das Bußgeld nach § 24a StVG knüpft an das Blutserum an: Für Cannabis gilt der Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum (Abs. 1a), für die Mittel aus der Anlage zum Gesetz, etwa Kokain, Amfetamin oder Morphin, genügt nach Abs. 2 Satz 2 der Nachweis der Substanz im Blutserum.
Ein positiver Schnelltest und eine negative Blutprobe führen deshalb zu keinem Bußgeld nach § 24a StVG. Umgekehrt schließt ein negativer Schnelltest einen Verstoß nicht sicher aus, wenn die Polizei andere Auffälligkeiten feststellt. Rührt die Substanz aus einem für Dich verschriebenen Medikament, das Du bestimmungsgemäß eingenommen hast, ist der Tatbestand nicht erfüllt (§ 24a Abs. 4 StVG).
Musst Du den Drogenschnelltest mitmachen?
Eine Vorschrift, die Dich verpflichtet, Urin abzugeben oder einen Wischtest zu machen, enthalten weder § 81a StPO noch § 46 OWiG. Sie erlauben nur körperliche Untersuchungen und die Entnahme einer Blutprobe durch einen Arzt, auch ohne Deine Einwilligung. Zur Sache äußern musst Du Dich ebenfalls nicht.
Bestimmte Tatsachen für einen Verdacht genügen der Polizei aber auch ohne Schnelltest, etwa gerötete Augen, verzögerte Pupillenreaktion oder Fahrfehler. Bei Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a oder § 24c StVG darf sie die Blutentnahme ohne richterliche Anordnung veranlassen (§ 46 Abs. 4 Satz 2 OWiG). Für Straftaten wie die Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB folgt dasselbe aus § 81a Abs. 2 Satz 2 StPO. Wer den Drogenschnelltest verweigert, verhindert die Blutprobe also nicht.
Welche Folgen hat ein bestätigter Befund?
Bestätigt das Blut den Verdacht, gelten die Regelsätze der Anlage zur BKatV (Stand: Oktober 2026): 500 Euro und ein Monat Fahrverbot beim ersten Verstoß nach § 24a Abs. 2 StVG (Lfd. Nr. 243) oder nach dem THC-Grenzwert (Lfd. Nr. 242). Bei Voreintragungen steigt der Satz auf 1.000 oder 1.500 Euro mit drei Monaten Fahrverbot. Ins Fahreignungsregister kommen 2 Punkte (Anlage 13 FeV, Nr. 2.2.1a und 2.2.2). Einzelheiten stehen unter Drogen am Steuer und Cannabis am Steuer.
In der Probezeit und vor dem 21. Geburtstag gilt zusätzlich das Alkoholverbot für Fahranfänger, das § 24c StVG auf THC erstreckt: 250 Euro und 1 Punkt (Lfd. Nr. 243b). Zeigt das Fahrverhalten drogenbedingte Ausfälle, droht eine Strafbarkeit nach § 316 StGB.
Was macht die Fahrerlaubnisbehörde daraus?
Unabhängig vom Bußgeld prüft die Fahrerlaubnisbehörde Deine Eignung. Nach Anlage 4 Nr. 9.1 FeV schließt die Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes die Eignung im Regelfall aus; Cannabis ist in Nr. 9.2 gesondert geregelt. Die Bewertungen gelten nach der Vorbemerkung für den Regelfall, Ausnahmen müssen begründet werden. Je nach Lage folgen ein ärztliches Gutachten, eine MPU oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Wer beruflich fährt, sollte die arbeitsrechtlichen Folgen mitdenken, siehe Kündigung wegen Verlust des Führerscheins.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Schnelltest ist nur ein Vortest; für § 24a StVG zählt der Wert im Blutserum, bei THC ab 3,5 ng/ml.
- Eine Pflicht zur Mitwirkung am Urin- oder Wischtest regeln § 81a StPO und § 46 OWiG nicht, die Blutprobe ist aber auch ohne Einwilligung zulässig.
- Bei Verdacht auf § 24a oder § 24c StVG braucht die Blutentnahme keine richterliche Anordnung (§ 46 Abs. 4 Satz 2 OWiG).
- Bestätigt sich der Befund, drohen 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und 2 Punkte (BKatV Lfd. Nr. 242, 243).
Häufige Fragen (11)
Muss ich einen Drogenschnelltest bei der Polizei machen?
Eine gesetzliche Pflicht zur Mitwirkung an einem Urin-, Speichel- oder Wischtest gibt es in § 81a StPO und § 46 OWiG nicht. Du kannst den Test also ablehnen. Die Polizei kann bei einem auf bestimmte Tatsachen gestützten Verdacht aber eine Blutprobe veranlassen, die ein Arzt auch ohne Deine Einwilligung entnimmt. Die Ablehnung des Vortests verhindert die Blutentnahme deshalb nicht.
Was passiert, wenn ich den Drogenschnelltest verweigere?
Die Weigerung, den Drogenschnelltest zu machen, ist allein keine Ordnungswidrigkeit. Hat die Polizei konkrete Anhaltspunkte für Drogen, etwa Ausfallerscheinungen, kann sie eine Blutprobe veranlassen. Bei Verdacht auf einen Verstoß gegen § 24a oder § 24c StVG braucht sie dafür keinen Richter (§ 46 Abs. 4 Satz 2 OWiG). Ohne solche Tatsachen ist ein Eingriff nicht gedeckt. Ob der Verdacht ausreichte, lässt sich später im Verfahren prüfen.
Welche Drogen erkennt der Schnelltest der Polizei?
Was ein Drogenschnelltest erkennt, hängt vom verwendeten Testkit ab. Es gibt Testkits für einzelne Substanzen und für mehrere Gruppen gleichzeitig, etwa Cannabis, Kokain, Amfetamine und Opiate. Rechtlich entscheidend ist aber nicht der Drogenschnelltest, sondern die Blutuntersuchung. Für das Bußgeld nach § 24a Abs. 2 StVG zählen nur die in der Anlage zum Gesetz genannten Substanzen, für Cannabis gilt der eigene Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum.
Wie lange ist ein Drogenschnelltest positiv?
Eine feste Zeit, wie lange ein Drogenschnelltest positiv bleibt, gibt es nicht. Wie lange ein Test anschlägt, hängt von Substanz, Menge, Häufigkeit des Konsums, Stoffwechsel und Testmedium ab. Für das Bußgeld zählt nur der Wert im Blutserum zur Zeit der Fahrt. Ein noch positiver Urintest nach Tagen bedeutet daher nicht automatisch einen Verstoß gegen § 24a StVG.
Drogenschnelltest positiv, Bluttest negativ: Was passiert dann?
Dann fehlt der Nachweis für eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Das Gesetz knüpft beim THC an den Wert im Blutserum an (Abs. 1a) und bei anderen Drogen an den Nachweis im Blutserum (Abs. 2 Satz 2). Ein Bußgeld nach dieser Vorschrift scheidet aus. Ob Du für die Kosten der Blutprobe aufkommen musst, hängt davon ab, ob ein Verfahren gegen Dich eingeleitet und mit einer Kostenentscheidung beendet wird.
Kann ein Drogentest falsch positiv sein?
Ja, ein Drogenschnelltest kann auch ohne Drogenkonsum anschlagen, zum Beispiel durch bestimmte Medikamente oder Lebensmittel. Genau deshalb verlangt § 24a StVG den Nachweis im Blutserum. Nimmst Du ein verschriebenes Medikament bestimmungsgemäß für einen konkreten Krankheitsfall, ist der Tatbestand nach § 24a Abs. 4 StVG nicht erfüllt. Halte in diesem Fall Rezept oder ärztliche Bescheinigung bereit.
Ist ein Urintest der Polizei vor Gericht verwertbar?
Als Indiz kann er eine Rolle spielen, als alleiniger Nachweis für § 24a StVG reicht er nicht. Die Vorschrift stellt auf das Blutserum ab. Für eine Straftat nach § 316 StGB braucht es zusätzlich drogenbedingte Ausfallerscheinungen, die das Gericht feststellen muss. Ein Schnelltest kann dabei helfen, den Verdacht zu begründen, ersetzt aber weder die Blutanalyse noch die Feststellung der Fahruntüchtigkeit.
Wird mir nach einem positiven Schnelltest sofort der Führerschein abgenommen?
Nach einem Drogenschnelltest verhängt die Polizei vor Ort kein Fahrverbot. Das Fahrverbot nach § 25 StVG folgt erst aus einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid. Bei Verdacht auf eine Straftat kann der Führerschein aber beschlagnahmt und die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden (§ 111a StPO). Daneben kann die Fahrerlaubnisbehörde unabhängig vom Bußgeldverfahren tätig werden und Deine Eignung prüfen.
Was kostet Drogen am Steuer, wenn der Test bestätigt wird?
Laut Bußgeldkatalog (Anlage zur BKatV, Stand: Oktober 2026) beträgt der Regelsatz beim ersten Verstoß 500 Euro, dazu ein Monat Fahrverbot (Lfd. Nr. 242 für THC, Lfd. Nr. 243 für andere Drogen). Mit einer Voreintragung sind es 1.000 Euro, mit mehreren 1.500 Euro, jeweils mit drei Monaten Fahrverbot. Hinzu kommen 2 Punkte sowie Gebühren und Auslagen, auch für das Blutgutachten (§ 107 OWiG).
Was gilt beim Drogenschnelltest in der Probezeit?
Für Fahranfänger und alle unter 21 gilt § 24c StVG: Wer unter der Wirkung von THC fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit mit einem Regelsatz von 250 Euro und 1 Punkt (BKatV Lfd. Nr. 243b). Erreicht der Wert 3,5 ng/ml, kommt § 24a Abs. 1a StVG mit dem höheren Regelsatz in Betracht. Andere Drogen fallen unter § 24a Abs. 2 StVG. Ein Verstoß in der Probezeit führt in der Regel zu Aufbauseminar und Verlängerung.
Muss ich nach einem positiven Drogentest zur MPU?
Nicht zwingend nach dem Test, möglicherweise aber nach dem bestätigten Befund. Die Fahrerlaubnisbehörde bewertet die Eignung nach § 14 FeV und Anlage 4 FeV. Bei Betäubungsmitteln außer Cannabis schließt schon die Einnahme die Eignung im Regelfall aus (Nr. 9.1), bei Cannabis kommt es auf Missbrauch oder Abhängigkeit an (Nr. 9.2). Je nach Fall ordnet die Behörde ein ärztliches Gutachten, eine MPU oder die Entziehung an.
Quellen
Weitere Begriffe in Bußgeldverfahren
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