Beihilfebemessungssatz

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Kurz erklärt Der Beihilfebemessungssatz ist der Prozentsatz der beihilfefähigen Krankheitskosten, den der Dienstherr einem Beamten erstattet. Im Bund regelt ihn § 46 BBhV, in Hamburg § 80 Abs. 9 HmbBG. Aktive Beamte erhalten in der Regel 50 Prozent, Versorgungsempfänger 70 Prozent; den Rest sichern sie über eine private Krankenversicherung ab.

Beamter geht mit Aktentasche durch einen Flur in einem deutschen Verwaltungsgebäude, wo der Beihilfebemessungssatz relevant ist
Inhalt 4 Abschnitte

Wie funktioniert der Beihilfebemessungssatz?

Die Beihilfe ersetzt keine Krankenversicherung, sie ergänzt die Eigenvorsorge. Der Dienstherr erstattet über den Beihilfebemessungssatz einen festen Prozentsatz der beihilfefähigen, also notwendigen und angemessenen Kosten. Den Rest nach dem Beihilfebemessungssatz sicherst Du selbst ab, etwa privat. Bei einer beihilfefähigen Rechnung über 400 Euro und einem Beihilfebemessungssatz, also einem Satz von 50 Prozent, zahlt die Beihilfe 200 Euro.

Für den Beihilfebemessungssatz bei Bundesbeamten gilt die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Für Landes- und Kommunalbeamte regelt jedes Land die Beihilfe selbst; Sätze, Ausnahmen und Fristen können vom Bund abweichen. In Hamburg steht die Grundlage unmittelbar im Gesetz, in § 80 HmbBG. Polizeivollzugsbeamte erhalten je nach Dienstherr Heilfürsorge.

Welche Sätze gelten beim Beihilfebemessungssatz im Bund und in Hamburg?

Im Bund nennt § 46 Abs. 2 BBhV 50 Prozent für beihilfeberechtigte Personen, 70 Prozent für Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Ehegatten oder Lebenspartner und 80 Prozent für Kinder und Waisen. Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, steigt der Satz der beihilfeberechtigten Person nach § 46 Abs. 3 BBhV auf 70 Prozent. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, gilt das nur für den Elternteil mit Familienzuschlag. Beim Beihilfebemessungssatz beträgt der Satz während einer Elternzeit im Bund ebenfalls 70 Prozent. Für den Beihilfebemessungssatz maßgeblich ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung (§ 46 Abs. 1 Satz 2 BBhV).

Hamburg nennt in § 80 Abs. 9 HmbBG dieselben Grundwerte 50, 70 und 80 Prozent. Der Aufschlag auf 70 Prozent greift dort schon, wenn mehr als ein Kind berücksichtigungsfähig ist. Welche Kinder zählen, richtet sich nach dem Familienzuschlag. Für Angehörige gelten weitere Regeln, siehe Beihilfe für Familienangehörige.

Wann weicht der Satz nach oben ab?

Beide Regelwerke kennen eine Aufstockung, wenn die private Versicherung wegen eines individuellen Leistungsausschlusses für angeborene Leiden oder bestimmte Krankheiten nicht zahlt oder ihre Leistungen auf Dauer eingestellt hat. Dann steigt der Satz um 20 Prozentpunkte, höchstens auf 90 Prozent (§ 47 Abs. 4 BBhV; § 80 Abs. 9 HmbBG).

Bist Du freiwillig gesetzlich versichert, erhöht sich der Satz auf 100 Prozent der Kosten, die nach Abzug der Kassenleistung übrig bleiben (§ 47 Abs. 5 BBhV). Hamburg schließt das aus, wenn Du einen Zuschuss oder Arbeitgeberanteil zum Beitrag von mindestens 21 Euro monatlich erhältst. Statt der individuellen Beihilfe kannst Du in Hamburg die pauschale Beihilfe wählen. Sie beträgt die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, privat höchstens den hälftigen Basistarif; die Wahl ist unwiderruflich (§ 80 Abs. 10 HmbBG).

Was musst Du bei einem Wechsel des Satzes tun?

Ändert sich der Beihilfebemessungssatz, also Dein Satz, etwa beim zweiten Kind oder im Ruhestand, entsteht eine Lücke oder Überversicherung. Nach § 199 Abs. 2 VVG kannst Du von Deiner privaten Krankenversicherung verlangen, den Schutz im Rahmen der bestehenden Tarife anzupassen. Stellst Du den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung, muss der Versicherer den angepassten Schutz ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten gewähren. Im Basistarif gilt das nicht.

Hältst Du einen Bescheid für falsch berechnet, kommt ein Widerspruch gegen den Beihilfebescheid in Betracht. Wie Beihilfe und Versicherung zusammenspielen, erklärt Beamte und Krankenversicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Bund beträgt der Bemessungssatz nach § 46 Abs. 2 BBhV 50 Prozent für Aktive, 70 Prozent für Versorgungsempfänger und Ehegatten, 80 Prozent für Kinder.
  • In Hamburg gelten nach § 80 Abs. 9 HmbBG dieselben Grundwerte; mit mehr als einem berücksichtigungsfähigen Kind steigt der Satz für Aktive auf 70 Prozent.
  • Im Bund steigt der Satz erst ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern auf 70 Prozent (§ 46 Abs. 3 BBhV).
  • Ändert sich der Satz, musst Du die Anpassung der privaten Krankenversicherung innerhalb von sechs Monaten beantragen, um sie ohne Risikoprüfung zu erhalten (§ 199 Abs. 2 VVG).
  • Antragsfrist für Beihilfe: im Bund drei Jahre ab Rechnungsdatum (§ 54 BBhV), in Hamburg zwei Jahre (§ 80 Abs. 6 HmbBG).

Häufige Fragen (10)

Ab wann gilt ein Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent?

Als aktiver Bundesbeamter erhältst Du 70 Prozent, sobald zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig sind oder während der Elternzeit (§ 46 Abs. 3 BBhV). In Hamburg reicht es nach § 80 Abs. 9 HmbBG, wenn mehr als ein Kind berücksichtigungsfähig ist. Mit dem Ruhestand steigt der Satz in beiden Regelwerken auf 70 Prozent. In anderen Bundesländern können die Voraussetzungen abweichen, maßgeblich ist das Beihilferecht Deines Dienstherrn.

Wie lange gilt der Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent bei zwei Kindern?

So lange, wie die Kinder berücksichtigungsfähig sind, also im Familienzuschlag berücksichtigt werden. Fällt ein Kind heraus, etwa nach Ende der Ausbildung, sinkt Dein Satz als aktiver Beamter wieder auf 50 Prozent, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Mit dem Ruhestand erhältst Du unabhängig von den Kindern 70 Prozent. Plane die Anpassung Deiner privaten Krankenversicherung rechtzeitig mit.

Welchen Beihilfebemessungssatz haben Kinder?

Berücksichtigungsfähige Kinder erhalten im Bund und in Hamburg einen Bemessungssatz von 80 Prozent (§ 46 Abs. 2 Nr. 4 BBhV; § 80 Abs. 9 HmbBG). Für die restlichen 20 Prozent wird das Kind in der Regel privat versichert. Berücksichtigungsfähig ist ein Kind, wenn es beim Familienzuschlag des beihilfeberechtigten Elternteils berücksichtigt wird. Ist ein Kind bei mehreren Beihilfeberechtigten berücksichtigungsfähig, wird Beihilfe in Hamburg nur einem von ihnen gewährt (§ 80 Abs. 3 HmbBG).

Wie hoch ist der Beihilfebemessungssatz für den Ehepartner?

Für berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner beträgt der Satz im Bund und in Hamburg 70 Prozent. Berücksichtigungsfähig ist der Partner nur, wenn er die Einkommensvoraussetzungen erfüllt. In Hamburg sind seine Aufwendungen nicht beihilfefähig, wenn sein Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr vor der Antragstellung 20.000 Euro überstieg (§ 80 Abs. 12 HmbBG). Für den Bund gelten eigene Grenzen in der BBhV, die Du für Dein Jahr prüfen solltest.

Welchen Bemessungssatz haben Pensionäre?

Versorgungsempfänger erhalten im Bund nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 BBhV und in Hamburg nach § 80 Abs. 9 HmbBG 70 Prozent. Waisen bekommen 80 Prozent. Mit dem Ruhestand musst Du Deine private Krankenversicherung daher in der Regel auf 30 Prozent reduzieren. Nach § 199 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsvertrag sogar vorsehen, dass der Schutz mit dem Ruhestand im Umfang der Erhöhung automatisch endet.

Gilt der Beihilfesatz zum Zeitpunkt der Rechnung oder der Behandlung?

Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem die Aufwendungen entstehen, nicht das Rechnungsdatum. Im Bund stellt § 46 Abs. 1 Satz 2 BBhV auf die Leistungserbringung ab, in Hamburg § 80 Abs. 9 HmbBG auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen. Wird ein Kind im März geboren, gilt der höhere Satz also für Behandlungen ab dann, auch wenn eine Rechnung für Februar erst im April kommt.

Kann der Beihilfesatz über 70 Prozent steigen?

In Sonderfällen ja, dann liegt der Beihilfebemessungssatz höher. Leistet Deine private Versicherung wegen eines individuellen Ausschlusses für bestimmte Leiden nicht, erhöht sich der Satz um 20 Prozentpunkte. Höchstens sind es 90 Prozent (§ 47 Abs. 4 BBhV; § 80 Abs. 9 HmbBG). Bei freiwillig gesetzlich Versicherten deckt die Beihilfe im Bund 100 Prozent des Rests nach Kassenleistung. Für einzelne Leistungen sieht § 47 BBhV weitere Erhöhungen vor.

Muss ich meine private Krankenversicherung anpassen, wenn sich der Beihilfesatz ändert?

Du solltest es, sonst zahlst Du entweder zu viel Beitrag oder hast eine Deckungslücke. § 199 Abs. 2 VVG gibt Dir einen Anspruch auf Anpassung innerhalb der bestehenden Tarife. Beantragst Du sie binnen sechs Monaten nach der Änderung, darf der Versicherer weder eine Gesundheitsprüfung noch Wartezeiten verlangen. Danach ist eine Erhöhung des Schutzes unter Umständen nur mit Risikoprüfung möglich. Halte das Datum der Änderung deshalb fest.

Wie hoch ist der Beihilfesatz in anderen Bundesländern?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten, weil jedes Land seine Beihilfe selbst regelt. Viele Länder orientieren sich an den Grundsätzen 50, 70 und 80 Prozent, weichen aber bei Kindern, Neueinstellungen oder Sonderfällen ab. Für Landes- und Kommunalbeamte gilt allein die Beihilfeverordnung oder das Beamtengesetz des eigenen Landes. Den aktuell maßgeblichen Satz findest Du in Deinem letzten Beihilfebescheid und bei Deiner Beihilfestelle.

Wie lange kann ich Rechnungen bei der Beihilfe in Hamburg einreichen?

In Hamburg musst Du die Beihilfe nach § 80 Abs. 6 HmbBG innerhalb von zwei Jahren beantragen. Die Frist beginnt mit dem Entstehen der Aufwendungen oder der ersten Ausstellung der Rechnung. Für Pflege, Kuren, Säuglingsausstattung und Todesfälle gelten Sonderregeln zum Fristbeginn. Bundesbeamte haben nach § 54 BBhV drei Jahre ab Rechnungsdatum. Wer die Frist versäumt, verliert den Anspruch für diese Rechnung.

Quellen

  1. § 46 BBhV Bemessung der Beihilfe
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 47 BBhV Abweichender Bemessungssatz
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 80 HmbBG Beihilfe, Abs. 6, 9, 10 (im Browser geprüft, gültig ab 30.11.2024)
    GesetzFreie und Hansestadt Hamburg (Landesrecht Hamburg) · abgerufen am 27.10.2026
  4. § 199 VVG Beihilfeempfänger
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. § 54 BBhV Antragsfrist
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  6. Personalamt Hamburg: Pauschale Beihilfe, Grundlagen
    BehördeFreie und Hansestadt Hamburg, Personalamt · abgerufen am 27.10.2026

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