Familienzuschlag

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Kurz erklärt Der Familienzuschlag ist ein Teil der Beamtenbesoldung, der sich nach Familienstand und Zahl der Kinder richtet. Für Bundesbeamte regeln ihn §§ 39 bis 41 BBesG, für Landes- und Kommunalbeamte das jeweilige Landesbesoldungsgesetz. Er wird ab dem Ersten des Monats gezahlt, in dem das maßgebliche Ereignis eintritt, etwa die Heirat oder die Geburt.

Junge Familie verlässt ein deutsches Rathaus, der Familienzuschlag ist ein Teil der Beamtenbesoldung
Inhalt 4 Abschnitte

Was ist der Familienzuschlag und welches Recht gilt?

Der Familienzuschlag gehört neben dem Grundgehalt zur Besoldung. Er folgt aus dem Alimentationsprinzip nach Art. 33 Abs. 5 GG: Der Dienstherr muss Beamte und ihre Familien amtsangemessen versorgen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 04.05.2020 (2 BvL 6/17 u. a.) entschieden, dass die Besoldung ab dem dritten Kind den zusätzlichen Bedarf decken muss, ohne dass Beamte auf familienneutrale Gehaltsteile zurückgreifen. Im Ausgangsfall waren die Regeln in Nordrhein-Westfalen für Richter mit drei und vier Kindern verfassungswidrig.

Welche Regeln für Dich gelten, hängt vom Dienstherrn ab. Für Bundesbeamte, Richter und Soldaten des Bundes gilt das Bundesbesoldungsgesetz. Landes- und Kommunalbeamte bekommen den Familienzuschlag nach dem Besoldungsgesetz ihres Landes. Für Beamte in Hamburg ist das das Hamburgische Besoldungsgesetz. Höhe und teils auch die Voraussetzungen weichen zwischen den Ländern ab. Angestellte nach dem TVöD erhalten keinen Familienzuschlag nach Besoldungsrecht.

Wer bekommt Stufe 1 und wer Stufe 2?

Im Bund regelt § 40 BBesG die Stufen. Zur Stufe 1 gehören:

  • verheiratete und verwitwete Beamte
  • geschiedene Beamte, wenn sie dem früheren Ehegatten aus der letzten Ehe unterhaltspflichtig sind
  • andere Beamte, die ein Kind mit Kindergeldanspruch nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben oder eine hilfsbedürftige Person aufnehmen

Stufe 2 und die folgenden Stufen erhalten Beamte der Stufe 1, denen Kindergeld zusteht. Die Stufe richtet sich nach der Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder. Ledige mit Kindergeldanspruch bekommen nach § 40 Abs. 3 BBesG den Unterschiedsbetrag zwischen Stufe 1 und ihrer Kinderstufe. Endet der Kindergeldanspruch, etwa nach Abschluss der Ausbildung, entfällt auch der kinderbezogene Teil.

Wie hoch ist der Familienzuschlag im Bund?

Die Beträge stehen in Anlage V BBesG. Die dort veröffentlichte Fassung ist gültig ab dem 01.03.2024 und nennt monatlich 171,28 Euro für Stufe 1 und 317,66 Euro für Stufe 2. Für das zweite Kind kommen 146,38 Euro hinzu, für jedes weitere Kind 456,06 Euro. In den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 gibt es Erhöhungsbeträge. Spätere Besoldungsanpassungen können die Werte verändert haben, deshalb ist Deine aktuelle Besoldungstabelle maßgeblich.

Der Familienzuschlag ist steuerpflichtiger Teil der Bezüge. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 BeamtVG ist die Stufe 1 ruhegehaltfähig. Die kinderbezogenen Beträge werden nach § 50 Abs. 1 BeamtVG neben dem Ruhegehalt weitergezahlt, solange die Voraussetzungen vorliegen. Mehr dazu erklärt der Eintrag zur Beamtenversorgung.

Was gilt, wenn beide Partner im öffentlichen Dienst sind?

Steht auch Dein Ehegatte im öffentlichen Dienst und hätte selbst Anspruch auf mindestens die Hälfte der Stufe 1, bekommt jeder nur die Hälfte (§ 40 Abs. 4 BBesG). Die kinderbezogenen Anteile erhält nur, wer das Kindergeld bezieht (§ 40 Abs. 5 BBesG). Änderungen in der Familie musst Du der Bezügestelle melden. Zu viel gezahlte Beträge kann der Dienstherr nach § 12 Abs. 2 BBesG nach Bereicherungsrecht zurückfordern. War der Fehler so offensichtlich, dass Du ihn hättest erkennen müssen, kannst Du Dich nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen. Aus Billigkeitsgründen kann ganz oder teilweise von der Rückforderung abgesehen werden. Wie das abläuft, beschreibt die Rückforderung überzahlter Bezüge.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Bundesbeamte gelten §§ 39 bis 41 BBesG, für Landes- und Kommunalbeamte das Besoldungsgesetz ihres Landes.
  • Stufe 1 erhalten vor allem Verheiratete, Verwitwete und unterhaltspflichtige Geschiedene (§ 40 Abs. 1 BBesG).
  • Laut veröffentlichter Anlage V BBesG (gültig ab 01.03.2024) beträgt die Stufe 1 im Bund 171,28 Euro monatlich.
  • Sind beide Ehegatten im öffentlichen Dienst, gibt es Stufe 1 jeweils zur Hälfte (§ 40 Abs. 4 BBesG).
  • Der Zuschlag wird ab dem Ersten des Monats gezahlt, in den das Ereignis fällt (§ 41 BBesG).

Häufige Fragen (10)

Wer hat Anspruch auf den Familienzuschlag?

Beamte, Richter und Soldaten, die die Voraussetzungen ihres Besoldungsgesetzes erfüllen. Im Bund sind das nach § 40 BBesG vor allem Verheiratete, Verwitwete, unterhaltspflichtige Geschiedene und Beamte, die ein Kind mit Kindergeldanspruch in ihre Wohnung aufgenommen haben. Für Landes- und Kommunalbeamte gelten die Landesgesetze, die teils andere Gruppen und Beträge vorsehen. Tarifbeschäftigte erhalten keinen besoldungsrechtlichen Familienzuschlag.

Was bedeutet Familienzuschlag Stufe 1?

Stufe 1 ist der Grundbetrag ohne Kinderbezug. Im Bund erhalten ihn verheiratete, verwitwete und bestimmte geschiedene Beamte sowie Alleinstehende, die ein Kind oder eine hilfsbedürftige Person in ihre Wohnung aufgenommen haben (§ 40 Abs. 1 BBesG). Nach der veröffentlichten Anlage V BBesG (gültig ab 01.03.2024) beträgt Stufe 1 monatlich 171,28 Euro. Die Stufe 1 ist auch ruhegehaltfähig.

Was ist Familienzuschlag Stufe 2?

Stufe 2 erhalten Beamte der Stufe 1, denen für ein Kind Kindergeld zusteht. Jedes weitere Kind führt zur nächsten Stufe (§ 40 Abs. 2 BBesG). Laut Anlage V BBesG in der ab 01.03.2024 gültigen Fassung beträgt Stufe 2 im Bund 317,66 Euro monatlich. Ledige Beamte mit Kind erhalten den Unterschiedsbetrag zwischen Stufe 1 und ihrer Kinderstufe zusätzlich (§ 40 Abs. 3 BBesG).

Muss man den Familienzuschlag beantragen?

In der Regel ja, zumindest musst Du die Änderung melden. Die Bezügestelle kennt Heirat oder Geburt nicht automatisch. Meist gibt es dafür ein Formular mit Nachweisen wie Heiratsurkunde oder Kindergeldbescheid. Der Anspruch besteht nach § 41 BBesG ab dem Ersten des Monats, in dem das Ereignis eintritt. Eine späte Meldung kann Nachzahlungen verzögern, Ansprüche können außerdem verjähren.

Wann fällt der Familienzuschlag weg?

Wenn die Voraussetzungen entfallen. Der kinderbezogene Teil endet mit dem Kindergeldanspruch, etwa nach Abschluss der Ausbildung oder in der Regel mit Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes (§ 32 Abs. 4 EStG). Stufe 1 entfällt zum Beispiel nach einer Scheidung ohne Unterhaltspflicht. Nach § 41 BBesG wird der Familienzuschlag nicht mehr für den Monat gezahlt, in dem die Voraussetzungen an keinem Tag vorlagen.

Wer bekommt den Familienzuschlag, wenn beide Beamte sind?

Beide erhalten Stufe 1 jeweils zur Hälfte, wenn der Partner ebenfalls im öffentlichen Dienst steht und Anspruch auf mindestens die Hälfte hätte (§ 40 Abs. 4 BBesG). Den kinderbezogenen Teil bekommt nur der Elternteil, der das Kindergeld bezieht (§ 40 Abs. 5 BBesG). Für Landesbeamte enthalten die Landesgesetze ähnliche Konkurrenzregeln. Die Bezügestellen tauschen dafür Daten aus.

Ist der Familienzuschlag steuerfrei?

Nein. Der Familienzuschlag ist Teil der Besoldung und wird wie das Grundgehalt versteuert. Er ist kein Kindergeld und keine Sozialleistung. Kindergeld erhältst Du zusätzlich und unabhängig davon über die Familienkasse. Weil Beamte nicht in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert sind, fallen auf den Zuschlag keine Sozialversicherungsbeiträge an, wohl aber Lohnsteuer.

Ist der Familienzuschlag ruhegehaltfähig?

Teilweise. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 BeamtVG zählt im Bund der Familienzuschlag der Stufe 1 zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen. Die kinderbezogenen Beträge werden nicht eingerechnet, sondern nach § 50 Abs. 1 BeamtVG neben dem Ruhegehalt gezahlt, solange ein Kindergeldanspruch besteht. Für Landesbeamte gelten die Versorgungsgesetze der Länder mit eigenen Regeln, die Du dort nachlesen solltest.

Wie lange kann man den Familienzuschlag rückwirkend bekommen?

Besoldungsansprüche verjähren nach den allgemeinen Regeln des BGB in drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Wer die Heirat oder Geburt spät meldet, kann daher in der Regel für mehrere Jahre nachfordern, solange keine Verjährung eingetreten ist. Ob Landesrecht abweichende Ausschlussfristen vorsieht, solltest Du bei Deiner Bezügestelle prüfen lassen.

Warum ist der Familienzuschlag für das dritte Kind so hoch?

Weil das Bundesverfassungsgericht es verlangt. Mit Beschluss vom 04.05.2020 (2 BvL 6/17 u. a.) hat es entschieden, dass Beamte für das dritte und jedes weitere Kind nicht auf familienneutrale Gehaltsteile zurückgreifen müssen. Der zusätzliche Bedarf muss mindestens 15 Prozent über dem grundsicherungsrechtlichen Bedarf eines Kindes liegen. Im Bund beträgt die Erhöhung ab dem dritten Kind laut Anlage V BBesG 456,06 Euro.

Quellen

  1. § 40 BBesG Stufen des Familienzuschlages
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. Anlage V BBesG Familienzuschlag (gültig ab 01.03.2024)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 41 BBesG Änderung des Familienzuschlages
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. § 50 BeamtVG Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. BVerfG, Beschluss vom 04.05.2020, 2 BvL 6/17 u. a. (Alimentation kinderreicher Beamter)
    UrteilBundesverfassungsgericht · abgerufen am 27.10.2026

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