Arzttermin während der Arbeitszeit

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Kurz erklärt Ein Arzttermin während der Arbeitszeit wird nach § 616 BGB bezahlt, wenn der Besuch gerade zu dieser Zeit nötig ist und Dich nur für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit verhindert. Bist Du arbeitsunfähig krank, gilt stattdessen das Entgeltfortzahlungsgesetz. Arbeits- oder Tarifvertrag können § 616 BGB einschränken oder ersetzen; Schwangere schützt § 7 MuSchG.

Person betritt eine Arztpraxis in Deutschland, die Situation eines Arzttermin während der Arbeitszeit
Inhalt 4 Abschnitte

Wann ist ein Arzttermin während der Arbeitszeit erlaubt?

Grundlage ist die Regel zur vorübergehenden Verhinderung in § 616 BGB: Du behältst Deinen Lohn, wenn Du aus einem persönlichen Grund ohne Verschulden an der Arbeit verhindert bist. Die Verhinderung darf nur eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit dauern. Ein Arztbesuch kann ein solcher Grund sein, aber nicht jeder.

Nach der Rechtsprechung, die die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zusammenfassen, muss der Termin gerade während der Arbeitszeit nötig sein (WD 6 - 3000 - 038/21). Das trifft zu bei akuten Beschwerden, bei Untersuchungen wie einer Blutabnahme auf nüchternen Magen oder wenn der Arzt Dich zu einem festen Termin einbestellt und nicht verlegen kann. Routinetermine sollst Du sonst außerhalb der Arbeitszeit legen. Den Arzt Deines Vertrauens musst Du dafür nicht wechseln.

Wird der Arzttermin während der Arbeitszeit bezahlt oder musst Du nacharbeiten?

Greift § 616 BGB, ist der Arzttermin während der Arbeitszeit bezahlt und muss nicht nachgearbeitet werden. Die Vorschrift ist aber abdingbar: Arbeits- oder Tarifvertrag können sie ausschließen, beschränken oder erweitern. Ein Blick in Deinen Arbeitsvertrag lohnt deshalb zuerst.

Im öffentlichen Dienst regelt der TVöD die Fälle abschließend. Für eine ärztliche Behandlung, die während der Arbeitszeit erfolgen muss, gibt es Arbeitsbefreiung für die erforderliche nachgewiesene Abwesenheit einschließlich der Wegezeiten (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f TVöD-AT, Textfassung des KAV Schleswig-Holstein).

Bei Gleitzeit gilt: Ein Arztbesuch außerhalb der Kernzeit fällt nach der Darstellung des Bundestagsgutachtens nicht unter § 616 BGB. Er geht dann zulasten Deines Arbeitszeitkontos.

Was gilt bei Krankheit, Schwangerschaft und Vorsorge?

Bist Du arbeitsunfähig krank, verdrängt das Entgeltfortzahlungsgesetz § 616 BGB. Dann zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen, nach den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses (§ 3 EFZG), siehe Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Schwangere muss der Arbeitgeber für Vorsorgeuntersuchungen freistellen (§ 7 Abs. 1 MuSchG), ohne Entgeltausfall und ohne Nacharbeit (§ 23 Abs. 1 MuSchG); mehr unter Mutterschutz. Jugendliche sind für die Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz bezahlt freizustellen (§ 43 JArbSchG). Arbeitsmedizinische Vorsorge soll während der Arbeitszeit stattfinden (§ 3 Abs. 3 ArbMedVV).

Musst Du den Termin ankündigen und belegen?

Das Gesetz schreibt kein Formular vor. Du willst aber Lohn für eine Zeit ohne Arbeit, und dafür musst Du die Voraussetzungen des § 616 BGB darlegen können. Eine Bescheinigung der Praxis über Termin und Dauer hilft dabei. Sag rechtzeitig Bescheid, sobald der Termin feststeht. Wer ohne Absprache verschwindet, riskiert eine Abmahnung.

Das Wichtigste in Kürze

  • § 616 BGB sichert den Lohn bei einer kurzen, unverschuldeten persönlichen Verhinderung, auch bei einem notwendigen Arzttermin.
  • Routinetermine gehören nach der Rechtsprechung möglichst in die Freizeit; bezahlt ist der Termin, wenn er zur Arbeitszeit nötig ist.
  • § 616 BGB ist abdingbar; im TVöD regelt § 29 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f die Freistellung für ärztliche Behandlung einschließlich Wegezeiten.
  • Bei Arbeitsunfähigkeit gilt § 3 EFZG mit bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung.
  • Schwangere sind nach § 7 und § 23 MuSchG für Vorsorgeuntersuchungen ohne Entgeltausfall und ohne Nacharbeit freizustellen.

Häufige Fragen (11)

Wird ein Arzttermin während der Arbeitszeit bezahlt?

Ja, wenn die Voraussetzungen des § 616 BGB vorliegen und Dein Vertrag die Vorschrift nicht ausschließt. Der Besuch muss gerade während der Arbeitszeit notwendig sein, etwa wegen akuter Beschwerden oder weil der Arzt den Termin vorgibt. Er darf Dich nur für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit verhindern. Fehlt eine dieser Bedingungen, besteht kein Anspruch auf Bezahlung der ausgefallenen Zeit.

Muss ich einen Arzttermin während der Arbeitszeit nacharbeiten?

Nicht, wenn § 616 BGB greift. Dann behältst Du für den Arzttermin während der Arbeitszeit den Lohn, ohne die Stunden nachholen zu müssen. Anders ist es, wenn der Termin auch außerhalb der Arbeitszeit möglich gewesen wäre oder Dein Arbeits- oder Tarifvertrag § 616 BGB ausschließt. Dann kann der Arbeitgeber die Zeit als Minusstunden verbuchen oder vom Lohn abziehen. Bei Gleitzeit zählt, ob der Termin in der Kernzeit lag.

Zählt bei einem Arzttermin während der Arbeitszeit die Fahrzeit als Arbeitszeit?

Bezahlt sein kann sie. § 616 BGB stellt auf die Zeit der Verhinderung ab, die insgesamt verhältnismäßig nicht erheblich sein darf; zu Wegezeiten sagt die Norm nichts ausdrücklich. Der TVöD ist hier klarer: § 29 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f TVöD-AT gewährt Arbeitsbefreiung für die erforderliche Abwesenheit einschließlich erforderlicher Wegezeiten.

Was gilt für einen Arzttermin während der Arbeitszeit bei Gleitzeit?

Bei Gleitzeit kannst Du Termine in der Regel in die Gleitzeitspanne legen. Ein Arztbesuch außerhalb der Kernzeit fällt nach der Darstellung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages deshalb nicht unter § 616 BGB, er geht zulasten Deines Zeitkontos. Liegt ein notwendiger Termin in der Kernzeit, kann § 616 BGB greifen. Betriebsvereinbarungen zur Gleitzeit können eigene Regeln enthalten; prüfe die Fassung in Deinem Betrieb.

Darf der Arbeitgeber Minusstunden für einen Arzttermin aufschreiben?

Das hängt davon ab, ob § 616 BGB greift. Ist der Termin zur Arbeitszeit nötig und schließt Dein Vertrag § 616 BGB nicht aus, ist die Zeit bezahlt und darf nicht als Minus gebucht werden. War der Termin verlegbar oder lag er in der Gleitzeit, ist eine Buchung auf dem Arbeitszeitkonto zulässig. Bei Streit hilft eine Terminbestätigung der Praxis als Nachweis.

Brauche ich eine Bescheinigung vom Arzt für den Arbeitgeber?

Eine gesetzliche Pflicht zur Vorlage nennt § 616 BGB nicht. Weil Du aber Lohn ohne Arbeit beanspruchst, musst Du im Streit darlegen, dass der Termin zur Arbeitszeit nötig war. Eine Bescheinigung über Termin und Dauer erleichtert das. Im TVöD spricht § 29 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f ausdrücklich von der „nachgewiesenen“ Abwesenheitszeit. Eine Diagnose musst Du dafür nicht offenlegen.

Gilt § 616 BGB auch im öffentlichen Dienst?

Für Tarifbeschäftigte nach dem TVöD regelt § 29 TVöD-AT die bezahlte Arbeitsbefreiung selbst und zählt die Fälle des § 616 BGB abschließend auf. Für ärztliche Behandlung, die während der Arbeitszeit erfolgen muss, gibt es Freistellung für die erforderliche nachgewiesene Abwesenheitszeit einschließlich Wegezeiten. Für Beamte gilt das Arbeitsrecht nicht; dort entscheidet das Dienstrecht von Bund oder Land über Dienstbefreiungen.

Kann der Arbeitgeber § 616 BGB im Arbeitsvertrag ausschließen?

Grundsätzlich schon. § 616 BGB gehört nicht zu den zwingenden Vorschriften, die § 619 BGB aufzählt, und kann deshalb durch Arbeits- oder Tarifvertrag abbedungen, eingeschränkt oder erweitert werden. In vorformulierten Arbeitsverträgen muss eine solche Klausel aber klar und verständlich sein, sonst kann sie an der AGB-Kontrolle scheitern. Ob das gelingt, hängt vom Wortlaut ab.

Muss mich mein Arbeitgeber für Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft freistellen?

Ja. Nach § 7 Abs. 1 MuSchG muss der Arbeitgeber Dich für die Untersuchungen freistellen, die die gesetzliche Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft vorsieht. Für privat Versicherte gilt das entsprechend. Dir darf dadurch kein Entgeltausfall entstehen, und die Zeit musst Du weder vor- noch nacharbeiten (§ 23 Abs. 1 MuSchG). Abweichende Vertragsklauseln helfen dem Arbeitgeber hier nicht.

Darf ich während der Arbeitszeit mit meinem Kind zum Arzt?

Das ist kein Fall der eigenen ärztlichen Behandlung. Möglich ist eine Freistellung über § 616 BGB, wenn die Begleitung gerade dann notwendig ist und keine andere Person einspringen kann. Ist das Kind krank und braucht Betreuung, kommen Kinderkrankentage nach § 45 SGB V in Betracht. Im TVöD enthält § 29 TVöD-AT eigene Freistellungsfälle bei schwerer Erkrankung eines Kindes.

Was passiert, wenn ich ohne Absprache zum Arzt gehe?

Dann riskierst Du Ärger, selbst wenn der Termin notwendig war. Neben dem Lohnanspruch nach § 616 BGB hast Du Rücksichtnahmepflichten gegenüber dem Arbeitgeber, er muss planen können. Wer ohne Information den Arbeitsplatz verlässt, kann eine Abmahnung erhalten. Bei akuten Beschwerden reicht eine kurze Nachricht, sobald sie möglich ist. Für Routinetermine gilt: früh ankündigen und die Terminbestätigung aufheben.

Quellen

  1. § 616 BGB Vorübergehende Verhinderung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 3 EFZG Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 7 MuSchG Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. § 23 MuSchG Entgelt bei Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. TVöD-AT § 29 Arbeitsbefreiung (Broschürenfassung, 10. Auflage 2025)
    VerbandKommunaler Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein · abgerufen am 27.10.2026

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