Pension bei Dienstunfähigkeit

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Kurz erklärt Die Pension bei Dienstunfähigkeit ist das Ruhegehalt, das Beamte erhalten, wenn sie vor der Altersgrenze aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt werden. Für Bundesbeamte regelt das Beamtenversorgungsgesetz die Höhe, für Landesbeamte das jeweilige Landesrecht. Im Bund mindert ein Abschlag von bis zu 10,8 Prozent das Ruhegehalt, eine Zurechnungszeit gleicht fehlende Dienstjahre teilweise aus.

Uniformierter Polizist mit Gehstock verlässt Polizeigebäude, im Hintergrund ein Kollege, Szene zur Pension bei Dienstunfähigkeit
Inhalt 4 Abschnitte

Wann besteht Anspruch auf Pension bei Dienstunfähigkeit?

Wer als Beamter auf Lebenszeit dauernd dienstunfähig ist, wird in den Ruhestand versetzt, wenn keine anderweitige Verwendung möglich ist (§ 26 BeamtStG für Landes- und Kommunalbeamte, § 44 BBG im Bund). Wie die Dienstunfähigkeit festgestellt wird, steht im eigenen Eintrag.

Ein Ruhegehalt setzt im Bund nach § 4 Abs. 1 BeamtVG eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren voraus. Die Wartezeit entfällt, wenn Du die Krankheit oder Beschädigung ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes erlitten hast. Erfüllst Du keine der Voraussetzungen, wirst Du entlassen (im Bund § 32 Abs. 1 Nr. 2 BBG, in den Ländern § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG) und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Für die Pension bei Dienstunfähigkeit gilt bei Landes- und Kommunalbeamten das Versorgungsrecht ihres Landes, in Hamburg das Hamburgische Beamtenversorgungsgesetz.

Wie wird die Pension bei Dienstunfähigkeit berechnet?

Im Bund bringt jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, höchstens 71,75 Prozent (§ 14 Abs. 1 BeamtVG). Wer früh dienstunfähig wird, hätte damit wenig. Deshalb gibt es die Zurechnungszeit: Bist Du vor dem 60. Lebensjahr in den Ruhestand gegangen, wird die Zeit bis zum Ablauf des Monats, in dem Du 60 wirst, zu zwei Dritteln hinzugerechnet (§ 13 Abs. 1 BeamtVG).

Rechenbeispiel im Bund: Eine Beamtin wird mit 45 Jahren nach 20 Dienstjahren dienstunfähig. Zugerechnet werden zwei Drittel von 15 Jahren, also 10 Jahre. Aus 30 Jahren ergeben sich 53,81 Prozent. Davon geht der Abschlag ab. Welche Zeiten zählen, erklärt ruhegehaltfähige Dienstzeit.

Welche Abschläge gibt es und wann entfallen sie?

Im Bund mindert sich das Ruhegehalt um 3,6 Prozent für jedes Jahr, das Du vor Ablauf des Monats in den Ruhestand gehst, in dem Du 65 wirst, höchstens um 10,8 Prozent (§ 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BeamtVG). Gilt für Dich eine frühere besondere Altersgrenze, tritt sie an die Stelle der 65. Der Versorgungsabschlag entfällt, wenn Du bei Ruhestandsbeginn 63 bist und mindestens 40 Jahre berücksichtigungsfähige Zeiten hast (§ 14 Abs. 3 Satz 6 BeamtVG). In Hamburg gilt § 16 Abs. 2 HmbBeamtVG mit demselben Satz von 3,6 Prozent.

Beruht die Dienstunfähigkeit auf einem Dienstunfall, gibt es keinen Abschlag, im Bund sogar ein Unfallruhegehalt. Dessen Satz erhöht sich um 20 Prozentpunkte, beträgt mindestens 66,67 und höchstens 75 Prozent (§ 36 Abs. 3 BeamtVG). Das Bundesverfassungsgericht hält den Abschlag bei Dienstunfähigkeit für verfassungsgemäß (Beschluss vom 27.07.2010, 2 BvR 616/09).

Welche Untergrenze und welche Hinzuverdienstgrenzen gelten?

Nach unten sichert im Bund die Mindestversorgung ab: mindestens 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder, wenn günstiger, 65 Prozent aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zuzüglich 30,68 Euro (§ 14 Abs. 4 BeamtVG). Sie setzt fünf Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit voraus, außer bei Dienstunfähigkeit aus dienstlicher Veranlassung.

Verdienst Du neben der Pension, gilt im Bund bis zur Regelaltersgrenze eine strengere Höchstgrenze von 71,75 Prozent der Bezüge aus der Endstufe Deiner Besoldungsgruppe (§ 53 Abs. 2 Nr. 3 BeamtVG). Darüber ruht die Pension bei Dienstunfähigkeit teilweise. Wird Deine Gesundheit wieder hergestellt, droht die Reaktivierung nach § 29 BeamtStG. Den Gesamtrahmen beschreibt Beamtenversorgung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Bund setzt das Ruhegehalt fünf Jahre Dienstzeit voraus, außer bei Dienstunfähigkeit aus dienstlicher Veranlassung (§ 4 Abs. 1 BeamtVG).
  • Je Dienstjahr gibt es im Bund 1,79375 Prozent, höchstens 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge (§ 14 Abs. 1 BeamtVG).
  • Vor dem 60. Lebensjahr wird die fehlende Zeit bis 60 zu zwei Dritteln hinzugerechnet (§ 13 Abs. 1 BeamtVG).
  • Der Abschlag beträgt 3,6 Prozent je Jahr vor 65, höchstens 10,8 Prozent; er entfällt bei Dienstunfall und mit 63 und 40 Jahren (§ 14 Abs. 3 BeamtVG).
  • Landes- und Kommunalbeamte erhalten ihre Versorgung nach Landesrecht, in Hamburg nach dem HmbBeamtVG.

Häufige Fragen (10)

Wie hoch ist die Pension bei Dienstunfähigkeit?

Das hängt von Dienstjahren, Besoldung und Alter ab. Im Bund gibt es 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge je Dienstjahr, höchstens 71,75 Prozent (§ 14 Abs. 1 BeamtVG). Vor dem 60. Lebensjahr wird eine Zurechnungszeit addiert, danach wird ein Abschlag von bis zu 10,8 Prozent abgezogen. Mindestens gibt es die Mindestversorgung von 35 Prozent oder den günstigeren Betrag aus A 4.

Wie wird die Pension bei Dienstunfähigkeit berechnet?

In drei Schritten. Erst wird die ruhegehaltfähige Dienstzeit ermittelt, bei Ruhestand vor 60 zuzüglich zwei Dritteln der Zeit bis zum 60. Lebensjahr (§ 13 Abs. 1 BeamtVG). Dann ergibt sich der Ruhegehaltssatz mit 1,79375 Prozent je Jahr. Zuletzt zieht die Versorgungsstelle 3,6 Prozent je Jahr vor 65 ab, höchstens 10,8 Prozent. Das gilt für die Pension bei Dienstunfähigkeit im Bund; die Länder haben eigene Gesetze.

Gibt es Abzüge bei der Pension wegen Dienstunfähigkeit?

Ja, in der Regel einen Versorgungsabschlag. Im Bund beträgt er 3,6 Prozent für jedes Jahr vor Ablauf des Monats, in dem Du 65 wirst, höchstens 10,8 Prozent (§ 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BeamtVG). Er gilt lebenslang. Kein Abschlag fällt an, wenn die Dienstunfähigkeit auf einem Dienstunfall beruht oder Du bei Ruhestandsbeginn 63 bist und 40 Jahre berücksichtigungsfähige Zeiten hast.

Gibt es eine abschlagsfreie Pension bei Dienstunfähigkeit?

Ja, in zwei Fällen. Beruht die Dienstunfähigkeit auf einem Dienstunfall, fällt kein Abschlag an, im Bund gibt es dann Unfallruhegehalt nach § 36 BeamtVG. Außerdem entfällt der Abschlag im Bund, wenn Du beim Eintritt in den Ruhestand 63 Jahre alt bist und mindestens 40 Jahre berücksichtigungsfähige Zeiten hast (§ 14 Abs. 3 Satz 6 BeamtVG). Hamburg rechnet in diesem Fall nur bis zum 63. Lebensjahr.

Was ist die Zurechnungszeit bei Dienstunfähigkeit?

Eine fiktive Dienstzeit, die junge Ruhestandsbeamte schützt. Wirst Du vor dem 60. Lebensjahr wegen Dienstunfähigkeit pensioniert, rechnet der Bund die Zeit bis zum Ablauf des Monats, in dem Du 60 wirst, zu zwei Dritteln als ruhegehaltfähig hinzu (§ 13 Abs. 1 BeamtVG). Beim Unfallruhegehalt zählt nur die Hälfte (§ 36 Abs. 2 BeamtVG). Die Länder regeln die Zurechnungszeit in ihren Versorgungsgesetzen.

Wie hoch ist die Mindestpension bei Dienstunfähigkeit?

Im Bund mindestens 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Ist es günstiger, treten an deren Stelle 65 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zuzüglich 30,68 Euro (§ 14 Abs. 4 BeamtVG). Voraussetzung sind fünf Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit. Die Ausnahme: Bei Dienstunfähigkeit aus dienstlicher Veranlassung gilt die Mindestversorgung auch ohne diese fünf Jahre.

Darf ich bei Pension wegen Dienstunfähigkeit dazuverdienen?

Ja, aber mit Anrechnung. Im Bund ruht das Ruhegehalt teilweise, wenn Erwerbseinkommen und Pension zusammen eine Höchstgrenze übersteigen. Bis zur Regelaltersgrenze liegt sie nach Dienstunfähigkeit bei 71,75 Prozent der Bezüge aus der Endstufe Deiner Besoldungsgruppe, mindestens bei einem Wert aus A 4 (§ 53 Abs. 2 Nr. 3 BeamtVG). Melde Einkünfte der Versorgungsstelle, die Länder haben eigene Regeln.

Bekomme ich als Beamter auf Probe eine Pension bei Dienstunfähigkeit?

Nur unter Voraussetzungen. Beamte auf Probe sind nach § 28 Abs. 1 BeamtStG in den Ruhestand zu versetzen, wenn die Dienstunfähigkeit ohne grobes Verschulden aus dienstlicher Veranlassung entstanden ist; sonst kann der Dienstherr sie in den Ruhestand versetzen oder entlassen. Im Bund setzt das Ruhegehalt zudem fünf Jahre Dienstzeit voraus, außer bei dienstlicher Veranlassung (§ 4 Abs. 1 BeamtVG). Bei Entlassung wirst Du in der Rentenversicherung nachversichert.

Ab wann wird die Pension bei Dienstunfähigkeit gezahlt?

Mit Beginn des Ruhestands. Im Bund beginnt er mit dem Ende des Monats, in dem Dir die Zurruhesetzungsverfügung bekannt gegeben wurde (§ 47 Abs. 4 BBG). Ab dann wird die Besoldung einbehalten, die das Ruhegehalt übersteigt, auch wenn Du Widerspruch einlegst. Der Anspruch auf Ruhegehalt entsteht nach § 4 Abs. 2 BeamtVG mit Beginn des Ruhestands. Die Länder regeln den Beginn eigenständig.

Gilt das Beamtenversorgungsgesetz auch für Landesbeamte?

Nein. Seit der Föderalismusreform regeln die Länder die Versorgung ihrer Beamten selbst (Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG). Das BeamtVG gilt unmittelbar nur für Bundesbeamte, in manchen Ländern in einer alten Fassung als Landesrecht fort. Hamburg hat ein eigenes Hamburgisches Beamtenversorgungsgesetz, dessen Abschlag in § 16 Abs. 2 HmbBeamtVG steht. Prüfe deshalb immer das Gesetz Deines Dienstherrn.

Quellen

  1. § 14 BeamtVG Höhe des Ruhegehalts
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 13 BeamtVG Zurechnungszeit
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 4 BeamtVG Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. § 53 BeamtVG Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbseinkommen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  5. § 16 HmbBeamtVG Höhe des Ruhegehalts (im Browser geprüft)
    GesetzFreie und Hansestadt Hamburg · abgerufen am 28.10.2026

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