Dienstunfall
Kurz erklärt Ein Dienstunfall ist ein plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares Ereignis mit äußerer Einwirkung, das bei einem Beamten in Ausübung des Dienstes einen Körperschaden verursacht. Für Bundesbeamte regelt das § 31 BeamtVG, für Landesbeamte das Landesrecht, in Hamburg § 34 HmbBeamtVG. Melden musst Du den Unfall innerhalb von zwei Jahren.

Inhalt 4 Abschnitte
Was ist ein Dienstunfall und welches Recht gilt?
Ein Dienstunfall braucht vier Merkmale: äußere Einwirkung, plötzliches und bestimmbares Ereignis, Körperschaden und Zusammenhang mit dem Dienst. Beim Dienstunfall zählen zum Dienst auch Dienstreisen und dienstliche Veranstaltungen.
Die Versorgung regeln Bund und Länder getrennt. Im Bund gilt § 31 BeamtVG. Für Landes- und Kommunalbeamte gelten eigene Gesetze, in Hamburg das Hamburgische Beamtenversorgungsgesetz, dort § 34 HmbBeamtVG (siehe Beamte in Hamburg). Der Wortlaut ist dort weiter: Erfasst sind Ereignisse „in Ausübung oder infolge des Dienstes“.
Nicht jede Verletzung im Dienstgebäude ist ein Dienstunfall. Das BVerwG lehnte am 13.03.2025 (2 C 8.24) einen Dienstunfall ab: Ein Polizeibeamter hatte sich verletzt, als er eine Wanduhr mit seinem privaten Klappmesser reparieren wollte. Der zweckwidrige Gebrauch eines gefährlichen privaten Gegenstands fällt in die Risikosphäre des Beamten.
Gilt auch der Weg zur Arbeit als Dienst?
Ja. Im Bund gilt nach § 31 Abs. 2 BeamtVG der Weg zur und von der Dienststelle als Dienst, ebenso in Hamburg nach § 34 Abs. 2 HmbBeamtVG. Vertretbare Umwege, um Dein Kind in fremde Obhut zu bringen oder abzuholen, und Fahrgemeinschaften unterbrechen den Zusammenhang nicht, im Bund nach § 31 Abs. 2 Satz 3 BeamtVG, in Hamburg nach § 34 Abs. 2 Satz 2 HmbBeamtVG.
Erkrankungen gelten nach § 31 Abs. 3 BeamtVG als Dienstunfall, wenn Dein Dienst Dich einer bestimmten Krankheit besonders aussetzt, etwa einer Berufskrankheit. Bei Infektionen ist der Nachweis schwer: Das BVerwG verlangte am 26.06.2025 (2 A 10.24), dass sich Ort und Zeitpunkt der Corona-Ansteckung bestimmen lassen. Dass sie im Dienst plausibel war, genügte nicht.
Für Tarifbeschäftigte gilt dagegen die gesetzliche Unfallversicherung, siehe Arbeitsunfall.
Wie und bis wann musst Du einen Dienstunfall melden?
Im Bund ist der Unfall innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren schriftlich oder elektronisch beim Dienstvorgesetzten zu melden (§ 45 Abs. 1 BeamtVG). Hamburg hat dieselbe Zweijahresfrist in § 51 Abs. 1 HmbBeamtVG.
Danach gibt es Leistungen nur, wenn seit dem Unfall noch keine zehn Jahre vergangen sind und Du glaubhaft machst, dass Du mit den Folgen nicht rechnen konntest oder an der Meldung gehindert warst. Die Meldung muss dann binnen drei Monaten nachgeholt werden.
Über die Anerkennung als Dienstunfall entscheidet die oberste Dienstbehörde oder eine von ihr bestimmte Stelle. Gegen eine Ablehnung ist in der Regel Widerspruch nötig, siehe Widerspruchsverfahren im Beamtenrecht, danach die Klage.
Welche Leistungen gibt es bei einem Dienstunfall?
Die Unfallfürsorge umfasst nach § 30 Abs. 2 BeamtVG unter anderem Sachschadenersatz, Heilverfahren, Unfallausgleich und Unfallruhegehalt. Im Bund erhältst Du Unfallausgleich, wenn Deine Erwerbsfähigkeit länger als sechs Monate um mindestens 30 Prozent gemindert ist: 400 Euro bei 30 oder 40 Prozent bis 2.000 Euro bei 100 Prozent (§ 35 Abs. 1 BeamtVG, Stand Oktober 2026). Hamburg setzt in § 39 HmbBeamtVG eigene Beträge fest.
Wirst Du wegen des Unfalls dienstunfähig, erhöht sich im Bund das Ruhegehalt zum Unfallruhegehalt, mindestens 66,67 und höchstens 75 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge (§ 36 Abs. 3 BeamtVG).
Das Wichtigste in Kürze
- Für Bundesbeamte gilt § 31 BeamtVG, für Hamburger Landesbeamte § 34 HmbBeamtVG.
- Der Weg zur Dienststelle gehört dazu (§ 31 Abs. 2 BeamtVG, § 34 Abs. 2 HmbBeamtVG), jeweils auch mit vertretbarem Umweg zur Kita.
- Die Meldefrist beträgt zwei Jahre, in Ausnahmefällen bis zu zehn Jahre (§ 45 BeamtVG, § 51 HmbBeamtVG).
- Im Bund gibt es Unfallausgleich ab 30 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit über sechs Monate (§ 35 BeamtVG).
- Eine Infektion ist nur Dienstunfall, wenn Ort und Zeit der Ansteckung feststehen (BVerwG 2 A 10.24).
Häufige Fragen (11)
Wer zahlt bei einem Dienstunfall eines Beamten?
Der Dienstherr, nicht eine Berufsgenossenschaft. Er trägt über die Unfallfürsorge die Kosten des Heilverfahrens, also notwendige ärztliche Behandlung, Arznei, Krankenhaus und Reha (im Bund § 33 BeamtVG). Reiche Rechnungen deshalb mit dem Hinweis auf den gemeldeten Dienstunfall bei der zuständigen Stelle Deines Dienstherrn ein.
Zu welchem Arzt muss ich nach einem Dienstunfall?
Das BeamtVG schreibt für Bundesbeamte keinen bestimmten Durchgangsarzt vor. Nach § 33 Abs. 3 BeamtVG kann die oberste Dienstbehörde aber bestimmen, welcher Arzt eine Untersuchung oder Behandlung durchführt, und Du musst Dich dann untersuchen lassen. Sag dem behandelnden Arzt sofort, dass es sich um einen Dienstunfall handelt, und lass Befunde genau dokumentieren. Für Landesbeamte gelten die Regeln ihres Landes.
Muss ich einen Dienstunfall sofort melden?
Gesetzlich hast Du zwei Jahre Zeit, im Bund nach § 45 Abs. 1 BeamtVG, in Hamburg nach § 51 Abs. 1 HmbBeamtVG. Melde trotzdem so früh wie möglich. Je länger Du wartest, desto schwerer lassen sich Hergang, Zeugen und der Zusammenhang mit späteren Beschwerden belegen. Auch ein scheinbar harmloser Vorfall sollte gemeldet werden, weil Spätfolgen sonst schwer nachzuweisen sind.
Ist eine Corona-Infektion ein Dienstunfall?
Nur, wenn sich Ort und Zeitpunkt der Ansteckung bestimmen und dem Dienst zuordnen lassen. So hat das BVerwG am 26.06.2025 (2 A 10.24) entschieden und die Klage eines Bundesbeamten abgewiesen, der seine Ansteckung auf eine Videokonferenz im Dienstzimmer seines Vorgesetzten kurz vor einer Auslandsdienstreise zurückführte. Dass eine Infektion im Dienst plausibel erscheint, reicht nicht. Als Berufskrankheit kommt sie nur bei besonderer dienstlicher Gefährdung in Betracht.
Was ist der Unterschied zwischen Dienstunfall und Arbeitsunfall?
Der Dienstunfall betrifft Beamte und richtet sich nach Beamtenversorgungsrecht, also im Bund nach dem BeamtVG und in den Ländern nach deren Gesetzen. Leistungen erbringt der Dienstherr. Der Arbeitsunfall betrifft Arbeitnehmer, auch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst. Zuständig ist dort die gesetzliche Unfallversicherung nach dem SGB VII, etwa eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Bekomme ich Schmerzensgeld nach einem Dienstunfall?
Vom Dienstherrn in der Regel nicht. Nach § 46 Abs. 1 BeamtVG hast Du gegen ihn nur die Ansprüche der Unfallfürsorge. Weitergehende Ansprüche bestehen nach Absatz 2 nur bei vorsätzlicher unerlaubter Handlung oder wenn der Unfall bei der Teilnahme am allgemeinen Verkehr geschah. Gegen andere Personen, etwa einen fremden Unfallverursacher, bleiben Ansprüche auf Schmerzensgeld unberührt.
Wie hoch ist der Unfallausgleich für Beamte?
Im Bund nach § 35 Abs. 1 BeamtVG: 400 Euro bei 30 oder 40 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit, 800 Euro bei 50 oder 60 Prozent, 1.200 Euro bei 70 oder 80 Prozent, 1.600 Euro bei 90 und 2.000 Euro bei 100 Prozent (Stand Oktober 2026). Die Minderung muss länger als sechs Monate bestehen. Landesbeamte erhalten die Beträge ihres Landesrechts, in Hamburg nach § 39 HmbBeamtVG.
Was ist ein qualifizierter Dienstunfall?
So nennt man einen Dienstunfall, bei dem sich der Beamte einer besonderen Lebensgefahr ausgesetzt hat oder rechtswidrig angegriffen wurde. Im Bund regelt § 37 BeamtVG dafür ein erhöhtes Unfallruhegehalt. Es berechnet sich aus 80 Prozent der Bezüge der übernächsten Besoldungsgruppe, wenn Du deshalb in den Ruhestand gehst und Deine Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 Prozent gemindert ist.
Werden bei einem Dienstunfall auch Sachschäden ersetzt?
Ja, unter Voraussetzungen. Im Bund kann nach § 32 BeamtVG Ersatz für Kleidung oder Gegenstände geleistet werden, die Du für den Dienst oder während der Dienstzeit dabeihattest und die beim Unfall beschädigt wurden oder verloren gingen. Den Antrag musst Du innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten stellen. Diese Frist ist deutlich kürzer als die Meldefrist für den Unfall selbst.
Was kann ich tun, wenn mein Dienstunfall nicht anerkannt wird?
Gegen den Ablehnungsbescheid legst Du in der Regel Widerspruch ein. Für Landesbeamte schreibt § 54 Abs. 2 BeamtStG das Vorverfahren vor, außer ein Landesgesetz verzichtet ausdrücklich darauf. Die Frist beträgt nach § 70 VwGO einen Monat ab Bekanntgabe. Nach dem Widerspruchsbescheid bleibt die Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Ist ein Unfall bei der Dienstreise ein Dienstunfall?
In der Regel ja, denn Dienstreisen und die dienstliche Tätigkeit am Bestimmungsort gehören nach § 31 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG zum Dienst, in Hamburg nach § 34 Abs. 1 HmbBeamtVG auch Dienstgänge. Rein private Unternehmungen gehören nicht zur dienstlichen Tätigkeit. Entscheidend ist, ob das Ereignis noch mit der dienstlichen Aufgabe zusammenhängt.
Quellen
Weitere Begriffe in Beamtenrecht
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