Mutterschutz für Beamtinnen

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Kurz erklärt Mutterschutz für Beamtinnen schützt schwangere und stillende Beamtinnen vor Gefahren im Dienst und vor einer Entlassung. Das Mutterschutzgesetz gilt für sie nicht unmittelbar (§ 1 Abs. 3 MuSchG), Bund und Länder erklären es per Verordnung für entsprechend anwendbar. Die Schutzfrist dauert sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung, die Bezüge laufen weiter.

Schwangere Beamtin geht durch den Flur eines deutschen Verwaltungsgebäudes, ihre Situation beim Mutterschutz für Beamtinnen
Inhalt 4 Abschnitte

Mutterschutz für Beamtinnen: Welche Regeln gelten bei Schwangerschaft?

Das Mutterschutzgesetz nimmt Beamtinnen ausdrücklich aus (§ 1 Abs. 3 MuSchG). Der Mutterschutz für Beamtinnen kommt stattdessen über das Beamtenrecht, getrennt nach Bund und Land.

Im Bund verpflichtet § 79 Abs. 1 BBG die Bundesregierung, den Schutz nach Inhalt, Art und Umfang so sicherzustellen, wie ihn das Mutterschutzgesetz Arbeitnehmerinnen gewährt. § 2 MuSchEltZV erklärt deshalb Schutzfristen, Beschäftigungsverbote und Stillzeiten für entsprechend anwendbar.

In den Ländern gibt § 46 BeamtStG nur vor, dass effektiver Mutterschutz zu gewährleisten ist. Die Einzelheiten regelt jedes Land selbst. In Hamburg ist das die Hamburgische Mutterschutzverordnung auf Grundlage von § 81 des Hamburgischen Beamtengesetzes, zuletzt geändert am 15.07.2025. Zum Vergleich mit Arbeitnehmerinnen: Mutterschutz.

Wie lange dauern die Schutzfristen beim Mutterschutz für Beamtinnen, auch nach einer Fehlgeburt?

Über die Verweisung gilt § 3 MuSchG. Vor der Entbindung beträgt die Schutzfrist sechs Wochen, maßgeblich ist der voraussichtliche Tag laut ärztlichem Zeugnis. Beim Mutterschutz für Beamtinnen darfst Du dann nur auf eigenen, jederzeit widerruflichen Wunsch arbeiten. Nach der Entbindung gilt ein Beschäftigungsverbot von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen.

Seit dem 01.06.2025 gibt es außerdem gestaffelte Schutzfristen nach einer Fehlgeburt (§ 3 Abs. 5 MuSchG): zwei Wochen ab der 13., sechs Wochen ab der 17. und acht Wochen ab der 20. Schwangerschaftswoche. Bund und Hamburg verweisen auf diese Fassung. Dazu kommen das Nachtarbeitsverbot zwischen 20 und 6 Uhr (§ 5 MuSchG) und ärztliche Beschäftigungsverbote nach § 16 MuSchG.

Bekommst Du im Mutterschutz Deine Bezüge weiter?

Ja. Im Bund lassen die mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote die Dienst- und Anwärterbezüge unberührt; ausgenommen ist nur das Verbot der Mehrarbeit (§ 3 Abs. 1 MuSchEltZV). Das gilt beim Mutterschutz für Beamtinnen auch für Untersuchungen und Stillzeiten; Hamburg regelt es in § 2 HmbMuSchVO ebenso.

Fällt eine Schutzfrist in eine Elternzeit für Beamte, erhalten Bundesbeamtinnen nach § 5 MuSchEltZV einen Zuschuss von 13 Euro je Kalendertag. Das Mutterschaftsgeld nach § 19 MuSchG gehört nicht zu den Vorschriften, auf die die Verordnungen verweisen; an seine Stelle tritt die Fortzahlung der Besoldung.

Darf Dich der Dienstherr während der Schwangerschaft entlassen?

Als Beamtin auf Probe oder auf Widerruf bist Du besonders geschützt. Im Bund darf die Entlassung gegen Deinen Willen während der Schwangerschaft, bis vier Monate nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche und bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens aber vier Monate danach, nicht ausgesprochen werden (§ 4 MuSchEltZV). Voraussetzung ist, dass der Dienstvorgesetzte davon weiß. Sonst ist die Entlassung zurückzunehmen, wenn Du binnen zwei Wochen nach Zustellung Bescheid gibst.

Die Ausnahme steht im selben Paragrafen: Die oberste Dienstbehörde kann die Entlassung in besonderen Fällen für zulässig erklären, die mit der Schwangerschaft nichts zu tun haben. Hamburg regelt das in § 3 HmbMuSchVO gleichlautend. Wie der Schutz bei Arbeitnehmerinnen aussieht, beschreibt Kündigung wegen Schwangerschaft in der Probezeit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Mutterschutzgesetz gilt für Beamtinnen nicht direkt (§ 1 Abs. 3 MuSchG); Bund und Länder verweisen per Verordnung darauf.
  • Bundesbeamtinnen: Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuSchEltZV); Hamburger Beamtinnen: Hamburgische Mutterschutzverordnung (HmbMuSchVO).
  • Die Schutzfrist beträgt sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zwölf Wochen (§ 3 MuSchG).
  • Seit 01.06.2025 gibt es Schutzfristen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche (§ 3 Abs. 5 MuSchG).
  • Während der Beschäftigungsverbote laufen die Dienstbezüge weiter (§ 3 Abs. 1 MuSchEltZV, § 2 Abs. 1 HmbMuSchVO).
  • Eine Entlassung auf Probe oder Widerruf ist ausgeschlossen, wenn die Schwangerschaft bekannt ist oder binnen zwei Wochen mitgeteilt wird (§ 4 MuSchEltZV).

Häufige Fragen (12)

Gilt das Mutterschutzgesetz auch für Beamtinnen?

Nicht unmittelbar. § 1 Abs. 3 MuSchG schließt Beamtinnen und Richterinnen aus. Für Bundesbeamtinnen erklärt § 2 MuSchEltZV die wichtigsten Vorschriften für entsprechend anwendbar, etwa Schutzfristen, Nachtarbeitsverbot und Stillzeiten. Die Länder haben eigene Verordnungen, in Hamburg die Hamburgische Mutterschutzverordnung. Im Ergebnis bist Du ähnlich geschützt wie eine Arbeitnehmerin, die Rechtsgrundlage ist aber eine andere.

Wann beginnt der Mutterschutz für Beamtinnen?

Sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstag. So steht es in § 3 Abs. 1 MuSchG, auf den die Verordnungen von Bund und Ländern verweisen. Maßgeblich ist der Termin aus dem ärztlichen Zeugnis oder dem Zeugnis der Hebamme. Kommt das Kind früher oder später, verkürzt oder verlängert sich die Schutzfrist vor der Geburt entsprechend. Arbeiten darfst Du in dieser Zeit nur, wenn Du Dich ausdrücklich dazu bereit erklärst.

Gibt es beim Mutterschutz für Beamtinnen Mutterschaftsgeld?

In aller Regel nicht, sie brauchen es aber auch nicht. Die Verordnungen verweisen nicht auf die Vorschriften über das Mutterschaftsgeld. Stattdessen bestimmt § 3 Abs. 1 MuSchEltZV für den Bund, dass die Dienst- und Anwärterbezüge während der Beschäftigungsverbote weiterlaufen. Hamburg regelt das in § 2 Abs. 1 HmbMuSchVO. Du erhältst also Deine Besoldung, ohne dass eine Krankenkasse eingeschaltet wird.

Darf eine schwangere Beamtin Nachtdienst machen?

Zwischen 20 und 6 Uhr grundsätzlich nicht. Das Nachtarbeitsverbot aus § 5 Abs. 1 MuSchG gilt über die Verweisungen auch für Beamtinnen, ebenso für stillende Frauen. Bis 22 Uhr ist eine Beschäftigung nur zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 28 MuSchG vorliegen, also unter anderem Deine ausdrückliche Bereitschaft und ein behördliches Genehmigungsverfahren. Das betrifft vor allem Schichtdienste bei Polizei, Justizvollzug oder Feuerwehr.

Kann eine Beamtin auf Probe in der Schwangerschaft entlassen werden?

Gegen ihren Willen grundsätzlich nicht, wenn der Dienstvorgesetzte von der Schwangerschaft weiß. Das folgt im Bund aus § 4 Abs. 1 MuSchEltZV, in Hamburg aus § 3 Abs. 1 HmbMuSchVO. Erfährt der Dienstherr erst nach der Entlassungsverfügung davon, muss er sie zurücknehmen, wenn Du binnen zwei Wochen nach Zustellung Bescheid gibst. Eine Ausnahme kann nur die oberste Dienstbehörde zulassen, und zwar aus Gründen ohne Bezug zur Schwangerschaft.

Muss ich meinem Dienstherrn die Schwangerschaft mitteilen?

Du sollst es, eine harte Pflicht ist es nicht. § 15 Abs. 1 MuSchG, auf den die Verordnungen verweisen, formuliert die Mitteilung als Soll-Vorschrift: sobald Du weißt, dass Du schwanger bist, mit dem voraussichtlichen Entbindungstag. Praktisch lohnt sich die frühe Mitteilung, weil die Schutzvorschriften und der Entlassungsschutz an die Kenntnis des Dienstvorgesetzten anknüpfen. Auf Verlangen sollst Du ein ärztliches Zeugnis vorlegen.

Gibt es Mutterschutz für Beamtinnen nach einer Fehlgeburt?

Seit dem 01.06.2025 gibt es ihn. § 3 Abs. 5 MuSchG sieht gestaffelte Schutzfristen vor: zwei Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 13., sechs Wochen ab der 17. und acht Wochen ab der 20. Schwangerschaftswoche. Du darfst trotzdem arbeiten, wenn Du Dich ausdrücklich bereit erklärst, und kannst das jederzeit widerrufen. Bund und Hamburg verweisen auf diese Vorschrift; zusätzlich schützt die Verordnung vor einer Entlassung bis vier Monate nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Woche.

Werden Zulagen im Mutterschutz weitergezahlt?

Für Erschwerniszulagen gibt es eine eigene Berechnung. Nach § 3 Abs. 3 MuSchEltZV zählt im Bund der Durchschnitt der Zulagen der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Hamburg regelt das in § 2 Abs. 3 HmbMuSchVO für die Hamburgische Erschwerniszulagenverordnung ebenso. So soll Dir der Wegfall von Nacht- oder Wechseldiensten nicht schaden. Welche Zulagen Du konkret erhältst, steht in Deiner Bezügemitteilung.

Was ist ein Beschäftigungsverbot bei Beamtinnen?

Ein Verbot, Dich im Dienst einzusetzen, weil Deine Gesundheit oder die Deines Kindes sonst gefährdet wäre. Es kann sich aus dem Gesetz ergeben, etwa für die Schutzfristen, oder aus einem ärztlichen Zeugnis nach § 16 MuSchG. Für Beamtinnen gelten diese Verbote über § 2 Abs. 1 Nr. 5 MuSchEltZV oder das Landesrecht. Deine Bezüge laufen in dieser Zeit weiter; nur das Verbot der Mehrarbeit wirkt sich auf zusätzliche Vergütung aus.

Haben Beamtinnen Anspruch auf Stillpausen?

Stillpausen stehen Dir zu, denn § 7 Abs. 2 MuSchG gilt über die Verweisung: In den ersten zwölf Monaten nach der Entbindung bist Du auf Verlangen für die nötige Zeit freizustellen, mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal eine Stunde. Bei mehr als acht Stunden zusammenhängender Arbeitszeit sollen es zweimal 45 Minuten sein. Nach § 3 Abs. 1 Satz 2 MuSchEltZV werden die Bezüge für diese Zeiten nicht gekürzt.

Gilt der Mutterschutz für Beamtinnen auch für Soldatinnen?

Nein, für Soldatinnen gibt es eine eigene Grundlage. § 1 Abs. 3 Satz 2 MuSchG nimmt auch sie aus, solange sie nicht außerhalb des Geschäftsbereichs des Verteidigungsministeriums eingesetzt sind. Nach § 30 Abs. 5 SG haben Soldatinnen Anspruch auf Mutterschutz, den eine eigene Rechtsverordnung regelt. Sie muss den Schutz des Mutterschutzgesetzes gewährleisten und darf nur abweichen, soweit die Eigenart des militärischen Dienstes es erfordert.

Was bekomme ich, wenn der Mutterschutz für Beamtinnen in die Elternzeit fällt?

Bundesbeamtinnen erhalten einen Zuschuss von 13 Euro je Kalendertag eines Beschäftigungsverbots in den letzten sechs Wochen vor und nach der Entbindung, der in eine Elternzeit fällt (§ 5 MuSchEltZV). Das gilt nicht, wenn Du während der Elternzeit in Teilzeit arbeitest. Liegen Deine Bezüge über der Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung, ist der Zuschuss auf 210 Euro begrenzt. Hamburg regelt den Zuschuss in § 4 HmbMuSchVO.

Quellen

  1. § 1 MuSchG Anwendungsbereich (Abs. 3: nicht für Beamtinnen)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 3 MuSchG Schutzfristen (Abs. 5 Fehlgeburt)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 2 MuSchEltZV Anwendung des Mutterschutzgesetzes (Bund)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. § 4 MuSchEltZV Entlassung während der Schwangerschaft (Bund)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  5. Hamburgische Mutterschutzverordnung (HmbMuSchVO), Gesamtausgabe
    GesetzFreie und Hansestadt Hamburg · abgerufen am 28.10.2026

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