Arbeitsbescheinigung
Kurz erklärt Die Arbeitsbescheinigung ist die Bescheinigung des Arbeitgebers über alle Tatsachen, die für den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein können, etwa Tätigkeit, Dauer, Beendigungsgrund und Entgelt. Rechtsgrundlage ist § 312 SGB III. Der Arbeitgeber muss sie auf Verlangen des Arbeitnehmers oder der Agentur für Arbeit elektronisch übermitteln; Verstöße können bis zu 2.000 Euro Bußgeld kosten.

Inhalt 4 Abschnitte
Wofür brauchst Du die Arbeitsbescheinigung?
Nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses prüft die Agentur für Arbeit, ob und in welcher Höhe Dir Arbeitslosengeld zusteht. Dafür braucht sie Angaben Deines Arbeitgebers in der Arbeitsbescheinigung. § 312 Abs. 1 SGB III verpflichtet ihn, alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung erheblich sein können, insbesondere die Art Deiner Tätigkeit, Beginn, Ende, Unterbrechungen und Grund der Beendigung sowie das Arbeitsentgelt.
Die Angaben der Arbeitsbescheinigung fließen in zwei Prüfungen ein. Für die Anwartschaft musst Du in der Rahmenfrist von 30 Monaten mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gewesen sein (§§ 142, 143 SGB III). Für die Höhe zählt das Entgelt im Bemessungsrahmen, der in der Regel ein Jahr umfasst und unter den Voraussetzungen des § 150 Abs. 3 SGB III auf zwei Jahre erweitert wird.
Mit dem Arbeitszeugnis hat die Arbeitsbescheinigung nichts zu tun. Das Zeugnis bewertet Deine Leistung für künftige Arbeitgeber, die Arbeitsbescheinigung liefert Daten an die Behörde. Unabhängig davon musst Du Dich rechtzeitig selbst melden, dazu mehr unter Arbeitsuchendmeldung und Arbeitslosmeldung.
Wie läuft das Verfahren bei der Arbeitsbescheinigung ab?
Der Arbeitgeber muss die Bescheinigung nicht bei jedem Ausscheiden erstellen, sondern auf Verlangen, entweder Deines oder das der Agentur. Seit dem 01.01.2023 übermittelt er sie elektronisch an die Bundesagentur, die dafür das Verfahren BEA bereitstellt (Bundesagentur für Arbeit). Rechtsgrundlage ist § 313a Abs. 1 SGB III. Die Agentur muss Dir danach unverzüglich einen Nachweis über die übermittelten Daten schicken, Du bekommst also eine Kopie.
Für Arbeitsverhältnisse, die vor 2023 endeten, gibt es weiterhin Vordrucke als PDF. Beantragst Du Arbeitslosengeld im EU-Ausland, fordert die Agentur eine eigene Bescheinigung nach § 312a SGB III an. Für das Grundsicherungsgeld (seit 01.07.2026, früher Bürgergeld) nach dem SGB II müssen Arbeitgeber der Agentur nach § 57 SGB II ebenfalls Auskunft geben, auch über Ende und Grund der Beendigung.
Warum ist der Beendigungsgrund so wichtig?
Der angegebene Grund entscheidet mit darüber, ob die Agentur eine Sperrzeit prüft. Hast Du selbst gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag geschlossen, kommt eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld wegen Arbeitsaufgabe nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III in Betracht, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Bei einer Abfindung prüft die Agentur anhand der bescheinigten Kündigungsfrist außerdem, ob der Anspruch nach § 158 SGB III ruht. Mehr dazu unter Abfindung und Arbeitslosengeld.
Prüfe die Kopie der Arbeitsbescheinigung deshalb genau. Steht dort etwa eine Eigenkündigung statt einer Kündigung durch den Arbeitgeber, kann das Deinen Anspruch erheblich verändern.
Was kannst Du tun, wenn die Bescheinigung fehlt oder falsch ist?
Erstellt der Arbeitgeber die Bescheinigung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, handelt er ordnungswidrig (§ 404 Abs. 2 Nr. 19 SGB III). Die Geldbuße kann bis zu 2.000 Euro betragen (§ 404 Abs. 3 SGB III). Entsteht der Bundesagentur ein Schaden, muss er ihn nach § 321 SGB III ersetzen.
Für Dich zählt vor allem der Bescheid. Weise die Agentur auf Fehler in der Arbeitsbescheinigung hin und lege Belege wie Kündigungsschreiben oder Lohnabrechnungen vor. Gegen einen Bescheid, der auf falschen Angaben beruht, kannst Du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 Abs. 1 SGG).
Das Wichtigste in Kürze
- Die Arbeitsbescheinigung enthält alle für das Arbeitslosengeld erheblichen Tatsachen, darunter Beendigungsgrund und Entgelt (§ 312 Abs. 1 SGB III).
- Der Arbeitgeber muss sie auf Verlangen erstellen und seit 01.01.2023 elektronisch übermitteln (§ 313a Abs. 1 SGB III).
- Die Agentur schickt Dir einen Nachweis der übermittelten Daten, den Du prüfen solltest.
- Fehlende oder falsche Bescheinigungen sind eine Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 2.000 Euro (§ 404 Abs. 2 Nr. 19, Abs. 3 SGB III).
- Gegen einen fehlerhaften Bescheid läuft eine Widerspruchsfrist von einem Monat (§ 84 Abs. 1 SGG).
Häufige Fragen (12)
Was ist eine Arbeitsbescheinigung?
Ein Nachweis Deines Arbeitgebers für die Agentur für Arbeit. Er enthält nach § 312 Abs. 1 SGB III alle Tatsachen, die für den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein können, vor allem Art der Tätigkeit, Beginn und Ende der Beschäftigung, Unterbrechungen, den Grund der Beendigung und das Arbeitsentgelt. Umgangssprachlich heißt sie auch Arbeitgeberbescheinigung. Ohne Arbeitsbescheinigung kann die Agentur Anspruch und Höhe des Arbeitslosengeldes nur schwer prüfen.
Wer stellt die Arbeitsbescheinigung aus?
Der Arbeitgeber, bei dem Du beschäftigt warst. Er muss sie nach § 312 Abs. 1 SGB III auf Dein Verlangen oder auf Verlangen der Bundesagentur ausstellen. Seit 2023 übermittelt er die Daten elektronisch über das Verfahren BEA. Hattest Du in der Rahmenfrist mehrere Arbeitgeber, kann die Agentur von jedem eine Bescheinigung verlangen.
Muss ich die Arbeitsbescheinigung selbst bei der Agentur abgeben?
Nein, seit dem 01.01.2023 nicht mehr. Der Arbeitgeber übermittelt die Bescheinigung nach § 313a Abs. 1 SGB III elektronisch direkt an die Bundesagentur. Deine Aufgabe ist es, die Übermittlung vom Arbeitgeber zu verlangen, darauf weist auch die Bundesagentur hin. Anschließend schickt Dir die Agentur einen Nachweis über die übermittelten Daten. Nur für Beschäftigungen, die vor 2023 endeten, gibt es noch Papiervordrucke.
Bis wann muss der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung ausstellen?
Eine feste Frist in Tagen nennt § 312 SGB III nicht. Der Arbeitgeber muss die Bescheinigung aber rechtzeitig übermitteln, sonst handelt er nach § 404 Abs. 2 Nr. 19 SGB III ordnungswidrig. Fordere sie deshalb frühzeitig an, am besten schon mit der Kündigung. Verzögert sich die Übermittlung, informiere die Agentur, damit Dein Antrag nicht liegen bleibt. Die Arbeitslosmeldung selbst solltest Du davon unabhängig rechtzeitig erledigen.
Ist die Arbeitsbescheinigung das gleiche wie das Arbeitszeugnis?
Nein. Das Arbeitszeugnis nach § 109 GewO beschreibt Art und Dauer der Tätigkeit und auf Wunsch Leistung und Verhalten, es ist für künftige Arbeitgeber gedacht. Die Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III enthält dagegen Daten für die Agentur für Arbeit, etwa Entgelt und Beendigungsgrund. Beide Ansprüche bestehen nebeneinander, und keines der beiden Dokumente ersetzt das andere.
Wie viele Monate umfasst die Arbeitsbescheinigung?
So viele, wie für die Entscheidung über das Arbeitslosengeld erheblich sind. Für die Anwartschaft prüft die Agentur eine Rahmenfrist von 30 Monaten mit mindestens zwölf Monaten Versicherungspflicht (§§ 142, 143 SGB III). Für die Höhe zählt das Entgelt im Bemessungsrahmen von in der Regel einem Jahr, der unter den Voraussetzungen des § 150 Abs. 3 SGB III auf zwei Jahre erweitert wird. Welche Zeiträume abgefragt werden, gibt das Bescheinigungsverfahren vor.
Warum will die Agentur eine Arbeitsbescheinigung vom vorletzten Arbeitgeber?
Weil auch frühere Beschäftigungen für Deinen Anspruch zählen können. Die Anwartschaftszeit von zwölf Monaten muss innerhalb der Rahmenfrist von 30 Monaten liegen (§§ 142, 143 SGB III). War Deine letzte Stelle kürzer, braucht die Agentur Nachweise über die Zeiten davor. Auch für die Bemessung kann ein früherer Arbeitgeber wichtig sein, wenn der Bemessungsrahmen auf zwei Jahre erweitert wird (§ 150 Abs. 3 SGB III).
Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung nicht ausstellt?
Er handelt ordnungswidrig, die Geldbuße kann bis zu 2.000 Euro betragen (§ 404 Abs. 2 Nr. 19, Abs. 3 SGB III). Entsteht der Agentur dadurch ein Schaden, haftet er nach § 321 SGB III. Für Dich ist wichtig, die Agentur zu informieren und eigene Unterlagen wie Arbeitsvertrag, Kündigung und Lohnabrechnungen vorzulegen. Die Agentur kann die Bescheinigung beim Arbeitgeber selbst anfordern, weil § 312 Abs. 1 SGB III auch ihr Verlangen genügen lässt.
Was kann ich tun, wenn ein falscher Kündigungsgrund in der Arbeitsbescheinigung steht?
Weise die Agentur sofort darauf hin und lege das Kündigungsschreiben oder andere Belege vor. Bitte zugleich den Arbeitgeber, die Meldung zu korrigieren, denn eine nicht richtige Bescheinigung ist nach § 404 Abs. 2 Nr. 19 SGB III ordnungswidrig. Ergeht trotzdem ein Bescheid mit Sperrzeit, kannst Du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 Abs. 1 SGG). Ob eine Sperrzeit berechtigt ist, entscheidet die Agentur nach den tatsächlichen Umständen.
Brauche ich eine Arbeitsbescheinigung für das Jobcenter?
Das Jobcenter kann entsprechende Angaben verlangen, wenn Du nach dem Ende einer Beschäftigung Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragst. Nach § 57 SGB II müssen Arbeitgeber der Agentur für Arbeit auf Verlangen Auskunft über Tatsachen geben, die für den Anspruch erheblich sein können, ausdrücklich auch über Ende und Grund der Beendigung. Die Behörde kann dafür einen Vordruck verlangen. Die Bundesagentur stellt diese Vordrucke im Bereich Merkblätter und Formulare bereit.
Welche Arbeitsbescheinigung brauche ich für Arbeitslosengeld im EU-Ausland?
Eine Bescheinigung nach § 312a SGB III, oft EU-Arbeitsbescheinigung genannt. Hast Du in einem anderen EU-Staat Arbeitslosengeld beantragt, fordert die Agentur Deinen früheren deutschen Arbeitgeber schriftlich auf, die nötigen Daten zu bescheinigen. Auf dieser Grundlage stellt sie eine Urkunde über Deine deutschen Versicherungszeiten für die ausländische Behörde aus. Auch diese Bescheinigung wird elektronisch übermittelt.
Bekomme ich eine Kopie der Arbeitsbescheinigung?
Ja. Nach § 313a Abs. 1 SGB III muss die Bundesagentur Dir unverzüglich einen Nachweis über die vom Arbeitgeber übermittelten Daten zuleiten. Diesen Nachweis solltest Du sofort prüfen, besonders Beendigungsgrund, Kündigungsfrist, Entgelt und Zeiträume. Fehler lassen sich früh leichter klären als nach einem Bescheid. Bewahre den Nachweis zusammen mit Kündigung und Lohnabrechnungen auf.
Quellen
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