Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Betriebliches Eingliederungsmanagement
Kurz erklärt Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Klärungsverfahren, das der Arbeitgeber anbieten muss, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Rechtsgrundlage ist § 167 Abs. 2 SGB IX. Die Teilnahme ist freiwillig; ein unterlassenes BEM erschwert dem Arbeitgeber aber eine krankheitsbedingte Kündigung erheblich.

Inhalt 4 Abschnitte
Wann muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten?
Nach § 167 Abs. 2 SGB IX immer dann, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig oder teilweise arbeitsunfähig sind. Das gilt für alle Beschäftigten, nicht nur für schwerbehinderte Menschen, und für jeden Arbeitgeber unabhängig von der Betriebsgröße. Maßgeblich sind die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, wie sie sich etwa aus der eAU ergeben.
Ein betriebliches Eingliederungsmanagement kann sich als Pflicht wiederholen. Nach dem BAG (18.11.2021, 2 AZR 138/21) muss der Arbeitgeber grundsätzlich erneut ein BEM durchführen, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres nach Abschluss des letzten wieder mehr als sechs Wochen krank waren. Auch Beamte sind erfasst; ein unterlassenes BEM macht eine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit aber nicht automatisch rechtswidrig (BVerwG, 05.06.2014, 2 C 22.13).
Wie läuft ein betriebliches Eingliederungsmanagement ab?
Zuerst muss der Arbeitgeber Dich auf die Ziele des BEM sowie auf Art und Umfang der erhobenen Daten hinweisen. Erst mit Deiner Zustimmung beginnt das Verfahren. Beteiligt sind die zuständige Interessenvertretung, also Betriebsrat oder Personalrat, bei schwerbehinderten Menschen zusätzlich die Schwerbehindertenvertretung. Du kannst eine Vertrauensperson eigener Wahl mitbringen. Der Betriebsarzt wird hinzugezogen, soweit nötig.
Gesucht wird nach Wegen, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und neuer vorzubeugen: andere Arbeitszeiten, technische Hilfen, ein anderer Arbeitsplatz oder eine Wiedereingliederung. Kommen Leistungen zur Teilhabe in Betracht, zieht der Arbeitgeber die Rehabilitationsträger oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzu.
Musst Du am BEM teilnehmen?
Nein. Das Gesetz knüpft ein betriebliches Eingliederungsmanagement an Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person. Welche Gesundheitsdaten Du offenlegst, entscheidest Du mit. Du kannst auch nach einem ersten Gespräch abbrechen.
Umgekehrt hast Du keinen eigenen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ein BEM einleitet. Das BAG hat am 07.09.2021 (9 AZR 571/20) die Klage eines Beschäftigten abgewiesen, der die Durchführung verlangt hatte. Verlangen können die Klärung aber Betriebs- oder Personalrat und bei schwerbehinderten Menschen die Schwerbehindertenvertretung (§ 167 Abs. 2 Satz 7 SGB IX).
Was bedeutet ein fehlendes BEM für eine Kündigung?
Ein betriebliches Eingliederungsmanagement ist keine formelle Voraussetzung einer Kündigung. Fehlt es, muss der Arbeitgeber im Prozess aber umfassend und konkret darlegen, dass auch ein BEM die Kündigung nicht hätte verhindern können. So das BAG in 2 AZR 138/21; die krankheitsbedingte Kündigung war dort sozial ungerechtfertigt. Die Zustimmung des Integrationsamts ersetzt diesen Vortrag nicht (BAG, 15.12.2022, 2 AZR 162/22).
Das gilt nur, wenn das Kündigungsschutzgesetz greift: Das Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestehen (§ 1 Abs. 1 KSchG) und der Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer haben; für Arbeitsverhältnisse aus der Zeit vor 2004 gilt teils noch die Schwelle von fünf (§ 23 Abs. 1 KSchG). Gegen eine Kündigung bleiben drei Wochen für die Kündigungsschutzklage (§ 4 Satz 1 KSchG).
Das Wichtigste in Kürze
- Ein BEM ist anzubieten, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren (§ 167 Abs. 2 SGB IX).
- Die Teilnahme ist freiwillig; Beschäftigte dürfen eine Vertrauensperson eigener Wahl mitbringen.
- Nach erneut mehr als sechs Wochen Krankheit binnen eines Jahres ist grundsätzlich ein neues BEM nötig (BAG 2 AZR 138/21).
- Ohne BEM muss der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess dessen Nutzlosigkeit umfassend und konkret darlegen (BAG 2 AZR 138/21).
- Einen eigenen einklagbaren Anspruch auf ein BEM haben Beschäftigte nicht (BAG 9 AZR 571/20).
Häufige Fragen (11)
Ab wann muss ein betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten werden?
Sobald Du innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig warst, am Stück oder in mehreren Abschnitten (§ 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX). Sechs Wochen entsprechen 42 Kalendertagen, gemeint ist also mehr als das. Auch Zeiten teilweiser Arbeitsunfähigkeit zählen mit. Die Pflicht trifft jeden Arbeitgeber, unabhängig von der Größe des Betriebs und davon, ob Du schwerbehindert bist.
Kann ich ein betriebliches Eingliederungsmanagement ablehnen?
Ja. Das BEM findet nur mit Deiner Zustimmung und Beteiligung statt (§ 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX). Eine Pflicht zur Teilnahme gibt es nicht. Du kannst auch zunächst zustimmen und später abbrechen. Hat der Arbeitgeber Dich ordnungsgemäß eingeladen und über Ziele und Datenverarbeitung belehrt, hat er seine Pflicht zum Angebot erfüllt.
Welche Folgen hat es, ein BEM abzulehnen?
Eine Teilnahmepflicht sieht § 167 Abs. 2 SGB IX nicht vor. Wie sich eine Ablehnung in einem späteren Kündigungsschutzprozess auswirkt, etwa bei der Frage nach milderen Mitteln, hängt vom Einzelfall ab. Wer ablehnt, verzichtet außerdem auf die Chance, Hilfen wie eine Arbeitsplatzanpassung gemeinsam zu entwickeln. Die Entscheidung bleibt trotzdem freiwillig.
Muss ich im BEM-Gespräch meine Diagnose nennen?
Nein, eine Pflicht dazu enthält § 167 Abs. 2 SGB IX nicht. Das Verfahren setzt Deine Zustimmung voraus, und der Arbeitgeber muss Dich vorher über Art und Umfang der erhobenen Daten informieren. Für passende Maßnahmen kann es aber helfen, Einschränkungen zu beschreiben, etwa dass schweres Heben nicht möglich ist. Dafür reicht oft eine Beschreibung der Folgen ohne medizinische Diagnose.
Wer darf beim BEM-Gespräch dabei sein?
Neben Dir und dem Arbeitgeber die zuständige Interessenvertretung, also Betriebsrat oder Personalrat, bei schwerbehinderten Menschen zusätzlich die Schwerbehindertenvertretung. Du kannst eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen (§ 167 Abs. 2 Satz 2 SGB IX), etwa eine Kollegin oder einen Anwalt. Der Werks- oder Betriebsarzt kommt hinzu, soweit erforderlich; Reha-Träger oder Integrationsamt, wenn Leistungen in Betracht kommen.
Kann ich ein BEM selbst einfordern?
Einklagen kannst Du es nicht. Das BAG hat am 07.09.2021 (9 AZR 571/20) entschieden, dass § 167 Abs. 2 SGB IX keinen Individualanspruch auf Einleitung und Durchführung eines BEM begründet. Du kannst aber Betriebsrat, Personalrat oder Schwerbehindertenvertretung einschalten. Diese Gremien können die Klärung nach § 167 Abs. 2 Satz 7 SGB IX verlangen und überwachen die Pflichten des Arbeitgebers.
Ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement eine Vorstufe zur Kündigung?
Nein, das Gesetz versteht ein betriebliches Eingliederungsmanagement als Instrument, um den Arbeitsplatz zu erhalten. Ziel ist nach § 167 Abs. 2 SGB IX, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Allerdings stärkt ein ordnungsgemäß durchgeführtes BEM die Position des Arbeitgebers, falls er später krankheitsbedingt kündigt. Umgekehrt erschwert ein fehlendes BEM eine solche Kündigung deutlich.
Gilt das BEM auch für Beamte?
Ja. Das BVerwG hat am 05.06.2014 (2 C 22.13) entschieden, dass der Dienstherr das BEM auch Beamten anbieten muss. Ein unterlassenes BEM macht die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit aber nicht rechtswidrig. Es kann jedoch Folgen haben, etwa bei der Darlegungslast des Dienstherrn für die Suche nach einer anderweitigen Verwendung.
Darf der Arbeitgeber ohne BEM krankheitsbedingt kündigen?
Formal ja, das BEM ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Gilt das Kündigungsschutzgesetz, muss der Arbeitgeber aber nach BAG 2 AZR 138/21 umfassend und konkret vortragen, warum ein BEM nutzlos gewesen wäre, also weder Anpassung des Arbeitsplatzes noch Umsetzung möglich war. Gelingt das nicht, kann die Kündigung sozial ungerechtfertigt sein. Die Klagefrist beträgt drei Wochen (§ 4 KSchG).
Muss nach einem BEM erneut ein BEM stattfinden?
Grundsätzlich ja, wenn Du innerhalb eines Jahres nach Abschluss des BEM erneut länger als sechs Wochen arbeitsunfähig warst. Das hat das BAG am 18.11.2021 (2 AZR 138/21) entschieden. Ein BEM habe kein „Mindesthaltbarkeitsdatum“ von einem Jahr. Krankheitsursachen und betriebliche Umstände können sich ändern, deshalb ist in einem neuen BEM zu prüfen, ob sich neue Ansätze ergeben.
Gilt ein betriebliches Eingliederungsmanagement auch in kleinen Betrieben?
Ja, § 167 Abs. 2 SGB IX gilt für jeden Arbeitgeber, unabhängig von der Zahl der Beschäftigten. Die Bedeutung für Kündigungen ist im Kleinbetrieb aber geringer. Das Kündigungsschutzgesetz und damit die Prüfung der sozialen Rechtfertigung gilt erst in Betrieben mit in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmern (§ 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG), für ältere Arbeitsverhältnisse teils schon ab mehr als fünf.
Quellen
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