Urlaubsabgeltung

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Kurz erklärt Urlaubsabgeltung ist die Auszahlung von Urlaub, den Du wegen des Endes Deines Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen kannst. Rechtsgrundlage ist § 7 Abs. 4 BUrlG. Der Anspruch entsteht mit dem rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses und verjährt in drei Jahren ab Jahresende; vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen können deutlich kürzer sein.

Eine Person verlässt ein Bürogebäude mit einer Kiste persönlicher Gegenstände, was die Situation der Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wi
Inhalt 4 Abschnitte

Wann wird Urlaub ausgezahlt statt genommen?

Die Urlaubsabgeltung gibt es nur, wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub deshalb ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. So regelt es § 7 Abs. 4 BUrlG. Im laufenden Arbeitsverhältnis sieht das Gesetz keine Auszahlung des Mindesturlaubs vor, und nach § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG darf davon nicht zu Deinen Lasten abgewichen werden.

Warum das Arbeitsverhältnis endet, ist gleichgültig: Eigenkündigung, fristlose Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Rente. Selbst beim Tod des Arbeitnehmers geht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung auf die Erben über (BAG, 22.01.2019, 9 AZR 45/16). Kannst Du den Urlaub in der Kündigungsfrist noch nehmen, hat das Vorrang, siehe Resturlaub bei Kündigung.

Wie viele Tage gehören zur Urlaubsabgeltung und wie wird gerechnet?

Gesetzlich stehen Dir mindestens 24 Werktage im Jahr zu (§ 3 Abs. 1 BUrlG), bei einer Fünftagewoche 20 Arbeitstage. Scheidest Du in der ersten Jahreshälfte aus, gibt es nach § 5 Abs. 1 BUrlG ein Zwölftel je vollem Monat; ab dem 1. Juli steht Dir nach erfüllter Wartezeit der volle Jahresurlaub zu. Alte Urlaubsjahre zählen mit, wenn der Arbeitgeber Dich nicht rechtzeitig auf den drohenden Verfall von Urlaub hingewiesen hat (BAG, 19.02.2019, 9 AZR 423/16).

Die Höhe richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen ohne Überstundenvergütung (§ 11 Abs. 1 BUrlG). Ein Rechenbeispiel: 900 Euro brutto pro Woche ergeben 11.700 Euro in 13 Wochen. Geteilt durch 65 Arbeitstage sind das 180 Euro je Tag, für 8 offene Tage also 1.440 Euro brutto.

Welche Abzüge und Folgen hat die Urlaubsabgeltung?

Die Urlaubsabgeltung ist Arbeitslohn. Sie gehört zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 EStG), der Arbeitgeber zieht Lohnsteuer ab. Als Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB IV ist sie auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung.

Beim Arbeitslosengeld ruht Dein Anspruch für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs, beginnend mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses (§ 157 Abs. 2 SGB III). Durch die Urlaubsabgeltung geht nichts verloren, der Leistungsbeginn verschiebt sich nur. Zahlt der Arbeitgeber nicht, leistet die Agentur nach Abs. 3 trotzdem. Melde Dich unabhängig davon rechtzeitig, siehe Arbeitslosmeldung.

Bis wann kannst Du die Abgeltung verlangen?

Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung verjährt in drei Jahren. Die Frist beginnt in der Regel mit dem Schluss des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis rechtlich endet (BAG, 31.01.2023, 9 AZR 456/20). Kürzer sind oft Ausschlussfristen aus Arbeits- oder Tarifvertrag, denen die Abgeltung als reiner Geldanspruch unterliegen kann.

Vorsicht bei Vergleichen über die Urlaubsabgeltung. Im bestehenden Arbeitsverhältnis kannst Du auf den gesetzlichen Mindesturlaub nicht verzichten, auch nicht in einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht. Im Fall BAG 9 AZR 104/24 vom 03.06.2025 bekam ein Betriebsleiter deshalb trotz Erledigungsklausel 1.615,11 Euro für sieben Tage. Nach dem Ende kann eine Ausgleichsklausel den Anspruch dagegen erfassen (BAG, 14.05.2013, 9 AZR 844/11).

Das Wichtigste in Kürze

  • Urlaub wird nur bei Ende des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt (§ 7 Abs. 4 BUrlG), unabhängig davon, wer kündigt.
  • Die Höhe richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen ohne Überstunden (§ 11 Abs. 1 BUrlG).
  • Der Abgeltungsanspruch verjährt in drei Jahren ab dem Ende des Austrittsjahres (BAG 9 AZR 456/20); Ausschlussfristen können kürzer sein.
  • Auf den gesetzlichen Mindesturlaub kannst Du im laufenden Arbeitsverhältnis nicht verzichten, auch nicht im gerichtlichen Vergleich (BAG 9 AZR 104/24).
  • Für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs ruht das Arbeitslosengeld (§ 157 Abs. 2 SGB III).

Häufige Fragen (11)

Wann muss Urlaubsabgeltung gezahlt werden?

Mit dem rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses. Erst dann steht fest, dass der Urlaub nicht mehr in Freizeit gewährt werden kann, und der Anspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG entsteht. Der Arbeitgeber rechnet ihn regelmäßig mit der letzten Gehaltsabrechnung ab. Bleibt die Zahlung aus, solltest Du sie schriftlich anmahnen und dabei Ausschlussfristen aus Vertrag oder Tarifvertrag im Blick behalten.

Kann der Arbeitgeber die Urlaubsabgeltung verweigern?

Nicht für Urlaub, den Du tatsächlich nicht mehr nehmen konntest. Das Gesetz knüpft die Abgeltung allein an das Ende des Arbeitsverhältnisses. Streit kann es darüber geben, ob Urlaub in der Kündigungsfrist schon gewährt wurde, etwa durch eine Freistellung unter Anrechnung, oder ob alte Tage verfallen sind. Verfallen ist Urlaub in der Regel nur, wenn der Arbeitgeber vorher aufgefordert und gewarnt hat (BAG 9 AZR 423/16). Warst Du seit Beginn des Urlaubsjahres durchgehend krank, verfällt er nach 15 Monaten auch ohne Hinweis (BAG 9 AZR 245/19).

Gibt es Urlaubsabgeltung auch bei fristloser Kündigung?

Ja, die Urlaubsabgeltung gibt es auch dann. § 7 Abs. 4 BUrlG unterscheidet nicht nach dem Grund der Beendigung. Ob der Arbeitgeber fristlos kündigt oder Du selbst, ob ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird oder die Befristung ausläuft: Offener Urlaub ist abzugelten. Ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers lässt den gesetzlichen Abgeltungsanspruch nicht entfallen, mögliche Schadensersatzforderungen des Arbeitgebers sind davon getrennt zu prüfen.

Muss Urlaubsabgeltung versteuert werden?

Ja. Die Abgeltung ist Arbeitslohn im Sinne von § 19 Abs. 1 EStG und unterliegt dem Lohnsteuerabzug. Sie zählt außerdem zum Arbeitsentgelt nach § 14 SGB IV, sodass Beiträge zur Sozialversicherung anfallen. Netto bleibt deshalb spürbar weniger als der Bruttobetrag. Wie viel genau abgezogen wird, hängt von Steuerklasse und Jahresverdienst ab.

Wirkt sich die Urlaubsabgeltung auf das Arbeitslosengeld aus?

Ja. Nach § 157 Abs. 2 SGB III ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs, und zwar ab dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Bei zehn abgegoltenen Arbeitstagen beginnt die Zahlung also rund zwei Wochen später. Die Anspruchsdauer verkürzt sich dadurch nicht. Zahlt der Arbeitgeber die Abgeltung nicht, springt die Agentur für Arbeit nach § 157 Abs. 3 SGB III ein.

Wie lange kann man Urlaubsabgeltung rückwirkend verlangen?

Die gesetzliche Verjährung beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet (BAG, 31.01.2023, 9 AZR 456/20). Endete es etwa im Juni 2026, läuft die Frist bis Ende 2029. Viel früher können aber Ausschlussfristen aus Arbeits- oder Tarifvertrag greifen, die nur wenige Monate betragen können. Prüfe deshalb zuerst Deinen Vertrag.

Kann man auf Urlaubsabgeltung verzichten?

Solange das Arbeitsverhältnis läuft, nicht für den gesetzlichen Mindesturlaub. Das gilt nach BAG, 03.06.2025, 9 AZR 104/24 selbst in einem gerichtlichen Vergleich, wenn das Ende schon feststeht. Ist das Arbeitsverhältnis dagegen beendet und hattest Du die Möglichkeit, die Abgeltung zu verlangen, kann eine Ausgleichsklausel den Anspruch erfassen (BAG, 14.05.2013, 9 AZR 844/11).

Bekommt man Urlaubsabgeltung, wenn man bis zum Ende krank war?

Ja, Krankheit hindert die Urlaubsabgeltung nicht. Gerade wer bis zum Ausscheiden arbeitsunfähig war, konnte den Urlaub nicht nehmen. Bei langer Krankheit verfällt gesetzlicher Urlaub allerdings in der Regel 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, wenn Du seit Beginn des Urlaubsjahres durchgehend arbeitsunfähig warst. Hast Du im Urlaubsjahr noch gearbeitet, braucht es für den Verfall einen Hinweis des Arbeitgebers (BAG, 20.12.2022, 9 AZR 245/19).

Wird auch vertraglicher Mehrurlaub ausgezahlt?

Das hängt vom Arbeits- oder Tarifvertrag ab. Für Urlaub über die gesetzlichen vier Wochen hinaus dürfen die Parteien eigene Regeln treffen, etwa zum Verfall. Fehlen deutliche Anhaltspunkte für eine abweichende Regelung, behandelt das BAG den Mehrurlaub wie den gesetzlichen Urlaub (BAG, 20.12.2022, 9 AZR 245/19). Prüfe also, ob Dein Vertrag zwischen gesetzlichem und zusätzlichem Urlaub unterscheidet.

Haben Erben Anspruch auf Urlaubsabgeltung?

Ja. Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, können die Erben die Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs verlangen. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 22.01.2019 entschieden (9 AZR 45/16), gestützt auf § 1922 BGB und § 7 Abs. 4 BUrlG. Auch hier können tarifliche Ausschlussfristen laufen, die Erben sollten den Anspruch daher zügig schriftlich geltend machen.

Muss Urlaubsabgeltung beantragt werden?

Einen förmlichen Antrag schreibt das Gesetz nicht vor, der Anspruch entsteht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Enthält Dein Arbeits- oder Tarifvertrag aber eine Ausschlussfrist, musst Du ihn innerhalb dieser Frist geltend machen, oft in Textform oder schriftlich. Sicher ist ein kurzes Schreiben mit Zahl der offenen Tage und Fristsetzung, dessen Zugang Du belegen kannst.

Quellen

  1. § 7 BUrlG Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 11 BUrlG Urlaubsentgelt
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 157 SGB III Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. BAG, Urteil vom 31.01.2023, 9 AZR 456/20 (Verjährung der Urlaubsabgeltung)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 27.10.2026
  5. BAG, Urteil vom 03.06.2025, 9 AZR 104/24 (kein Verzicht im Vergleich)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 27.10.2026
  6. BAG, Urteil vom 19.02.2019, 9 AZR 423/16 (Mitwirkungsobliegenheiten)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 27.10.2026

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