Probezeit für Beamte
Kurz erklärt Die Probezeit für Beamte ist die Bewährungszeit im Beamtenverhältnis auf Probe vor der Ernennung auf Lebenszeit. Für Landes- und Kommunalbeamte verlangt § 10 BeamtStG mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre, die Einzelheiten regelt jedes Land. Im Bund dauert sie nach § 11 BBG mindestens drei Jahre; wer sich nicht bewährt, kann entlassen werden.

Inhalt 4 Abschnitte
Wie lange dauert die Probezeit für Beamte?
Es kommt darauf an, wer Dein Dienstherr ist. Für Landes- und Kommunalbeamte setzt § 10 BeamtStG nur den Rahmen: mindestens sechs Monate, höchstens fünf Jahre. Die genaue Dauer und Ausnahmen regeln die Landesbeamtengesetze und Laufbahnverordnungen. In Hamburg dauert die regelmäßige Probezeit nach § 19 Abs. 2 des Hamburgischen Beamtengesetzes in allen Laufbahnen drei Jahre, mindestens sechs Monate in der Laufbahngruppe 1 und ein Jahr in der Laufbahngruppe 2; verlängert werden kann sie bis auf fünf Jahre (§ 19 Abs. 4 HmbBG).
Im Bund dauert die Probezeit nach § 11 Abs. 1 Satz 3 BBG mindestens drei Jahre. Gleichwertige Tätigkeiten können bis auf ein Jahr Mindestprobezeit angerechnet werden (Satz 4). Die Einzelheiten regelt seit dem 17.03.2026 die neue Bundeslaufbahnverordnung vom 11.03.2026, die die BLV von 2009 ersetzt hat: Regelprobezeit drei Jahre, Mindestprobezeit ein Jahr (§ 37 Abs. 1 BLV).
Wie wird Deine Bewährung festgestellt?
Im Bund gilt ein strenger Maßstab (§ 11 Abs. 1 Satz 2 BBG). Bewährt hast Du Dich, wenn Du nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung wechselnde Anforderungen Deiner Laufbahn erfüllen kannst (§ 37 Abs. 2 BLV). Beurteilt wirst Du mindestens zweimal: spätestens nach der Hälfte und vor dem Ende der Probezeit, auf Mängel muss die Beurteilung hinweisen (§ 37 Abs. 4 BLV).
Dazu gehört die gesundheitliche Eignung. Maßgeblich ist der Stand am Ende der Probezeit für Beamte. Sie fehlt, wenn Du mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor der Altersgrenze dienstunfähig wirst oder über Jahre regelmäßig erheblich ausfällst (BVerwG, Urteil vom 30.10.2013, 2 C 16.12).
Bei der charakterlichen und fachlichen Eignung hat der Dienstherr einen Beurteilungsspielraum. Das Gericht prüft nur, ob er von falschen Tatsachen ausging, den Rechtsrahmen verkannte oder sachfremd entschied (BVerwG, Urteil vom 10.10.2024, 2 C 21.23; die Entlassung des Probebeamten hatte dort Bestand).
Wann wird die Probezeit verlängert?
Im Bund kann die Probezeit für Beamte verlängert werden, wenn sich die Bewährung wegen besonderer Umstände bis zum Ende nicht abschließend feststellen lässt, etwa nach längerer Krankheit (§ 37 Abs. 5 BLV). Eine Beurlaubung ohne Besoldung verlängert sie, außer die oberste Dienstbehörde hat festgestellt, dass sie dienstlichen oder öffentlichen Belangen dient; Teilzeit und Kinderbetreuung bis zu drei Jahren pro Kind verlängern sie nicht (§ 39 BLV). Spätestens nach fünf Jahren ist das Beamtenverhältnis in eines auf Lebenszeit umzuwandeln, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind; die Frist verlängert sich um die Zeit, um die sich die Probezeit wegen Elternzeit oder Beurlaubung ohne Besoldung verlängert (§ 11 Abs. 2 BBG). Wie sich Elternzeit auswirkt, erklärt Elternzeit für Beamte.
Für Länder ist die Obergrenze von fünf Jahren in § 10 BeamtStG fest. Ob und wie verlängert wird, regelt das jeweilige Landesrecht.
Entlassung nach der Probezeit für Beamte: Was passiert?
Dann folgt die Entlassung, keine Kündigung. Für Landes- und Kommunalbeamte ist das in § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG geregelt, im Bund in § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBG. Fehlt allein die gesundheitliche Eignung, muss der Dienstherr zuerst eine andere Verwendung prüfen. Im Bund gelten Entlassungsfristen von zwei Wochen zum Monatsschluss in den ersten drei Monaten, danach sechs Wochen zum Quartalsende (§ 34 Abs. 2 BBG); die Länder regeln das selbst.
Wer entlassen wird, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (§ 8 Abs. 2 SGB VI). Gegen die Entlassung in der Probezeit helfen Widerspruch (im Bund Pflicht nach § 126 Abs. 2 BBG, in den Ländern je nach Landesrecht) und Klage beim Verwaltungsgericht.
Das Wichtigste in Kürze
- Für Landes- und Kommunalbeamte dauert die Probezeit mindestens 6 Monate und höchstens 5 Jahre (§ 10 BeamtStG); die Details regelt das Land.
- Im Bund dauert sie mindestens 3 Jahre, mit Anrechnung mindestens 1 Jahr (§ 11 Abs. 1 BBG, § 37 Abs. 1 BLV vom 11.03.2026).
- Im Bund ist das Beamtenverhältnis spätestens nach 5 Jahren auf Lebenszeit umzuwandeln, wenn die Voraussetzungen vorliegen (§ 11 Abs. 2 BBG).
- Wer sich nicht bewährt, wird entlassen (§ 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG, § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBG) und in der Rentenversicherung nachversichert.
Häufige Fragen (10)
Wie lange ist die Probezeit für Beamte?
Das hängt vom Dienstherrn ab. Für Beamte der Länder und Kommunen gibt § 10 BeamtStG einen Rahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren vor, die konkrete Dauer legt das jeweilige Landesrecht fest, oft abhängig von der Laufbahn. Im Bund dauert die Probezeit für Beamte nach § 11 BBG mindestens drei Jahre, wobei gleichwertige Vorzeiten bis auf ein Jahr angerechnet werden können. Deine Ernennungsurkunde und Dienststelle nennen Dir die maßgebliche Dauer.
Wie lange dauert die Probezeit für Bundesbeamte?
Regelmäßig drei Jahre (§ 11 Abs. 1 Satz 3 BBG, § 37 Abs. 1 BLV). Die neue Bundeslaufbahnverordnung vom 11.03.2026, in Kraft seit 17.03.2026, setzt die Mindestprobezeit auf ein Jahr fest. Dorthin kommst Du nur, wenn gleichwertige hauptberufliche Tätigkeiten angerechnet werden (§ 38 BLV). Zeiten einer Bewährung bei einem anderen Dienstherrn in einer gleichwertigen Laufbahn werden angerechnet. Spätestens nach fünf Jahren ist umzuwandeln.
Kann man die Probezeit für Beamte verkürzen?
Im Bund ja, durch Anrechnung. Hauptberufliche Tätigkeiten, die nach Art und Schwierigkeit Deiner Laufbahn entsprechen, können auf die Probezeit angerechnet werden, bis zur Mindestprobezeit von einem Jahr (§ 38 Abs. 1 BLV, § 37 Abs. 1 BLV). Für frühere Beamte anderer Dienstherren ist die Anrechnung teilweise Pflicht (§ 38 Abs. 3 BLV). Für Landesbeamte erlaubt § 10 Satz 2 BeamtStG Ausnahmen von der Mindestprobezeit nach Landesrecht.
Kann die Probezeit verlängert werden?
Im Bund ist das möglich, wenn sich die Bewährung wegen besonderer Umstände bis zum Ende der regulären Probezeit nicht abschließend feststellen lässt, etwa nach langer Krankheit (§ 37 Abs. 5 BLV). Eine Beurlaubung ohne Besoldung verlängert die Probezeit nach § 39 Abs. 1 BLV. Für Landesbeamte gilt die Obergrenze von fünf Jahren aus § 10 BeamtStG, die Verlängerung selbst regelt das jeweilige Land.
Was passiert, wenn man die Probezeit für Beamte nicht besteht?
Dann wirst Du aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen, im Land nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG, im Bund nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBG. Im Bund geschieht das spätestens mit Ablauf der Probezeit (§ 37 Abs. 6 BLV). Ein Anspruch auf Versorgung entsteht nicht. Stattdessen wirst Du in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (§ 8 Abs. 2 SGB VI). Gegen die Entlassung kannst Du Rechtsmittel einlegen.
Zählen Krankheitstage in der Probezeit?
Krankheit verlängert die Probezeit nicht automatisch. Sie kann aber dazu führen, dass sich die Bewährung nicht abschließend feststellen lässt; dann ist im Bund eine Verlängerung möglich (§ 37 Abs. 5 BLV). Häufige oder lange Ausfälle können außerdem Fragen zur gesundheitlichen Eignung aufwerfen. Nach dem BVerwG (30.10.2013, 2 C 16.12) fehlt sie nur, wenn eine vorzeitige Dienstunfähigkeit oder jahrelange erhebliche Ausfälle überwiegend wahrscheinlich sind.
Verlängert Elternzeit die Probezeit für Beamte?
Im Bund verlängert eine Beurlaubung ohne Besoldung die Probezeit (§ 39 Abs. 1 BLV), Zeiten der Kinderbetreuung bis zu drei Jahren pro Kind dagegen nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 BLV nicht. Die Fünfjahresfrist für die Umwandlung auf Lebenszeit verschiebt sich nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BBG um die Zeit, um die sich die Probezeit wegen Elternzeit verlängert. Für Landesbeamte gelten eigene Regeln. Lass Dir die Auswirkung schriftlich bestätigen.
Kann einem Beamten auf Probe gekündigt werden?
Gekündigt wird im Beamtenrecht nicht, der Dienstherr entlässt. Für Beamte auf Probe nennen § 23 Abs. 3 BeamtStG und § 34 BBG die Gründe: ein Verhalten, das bei Lebenszeitbeamten mindestens eine Kürzung der Dienstbezüge zur Folge hätte, fehlende Bewährung und die Auflösung oder wesentliche Umbildung der Behörde ohne andere Verwendungsmöglichkeit. Hinzu kommt in Bund und Ländern die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit, wenn kein Ruhestand eintritt (§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BBG, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BeamtStG).
Welche Entlassungsfrist gilt für Beamte auf Probe?
Im Bund zwei Wochen zum Monatsschluss, solange die Beschäftigungszeit höchstens drei Monate beträgt, danach sechs Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres (§ 34 Abs. 2 BBG). Als Beschäftigungszeit zählt die ununterbrochene Tätigkeit als Probebeamter bei derselben obersten Dienstbehörde. Bei schweren Dienstvergehen ist eine fristlose Entlassung möglich (§ 34 Abs. 3 BBG). Für Landesbeamte bestimmt das jeweilige Landesbeamtengesetz die Fristen.
Werde ich nach der Probezeit automatisch Beamter auf Lebenszeit?
Nein, es braucht eine Ernennung durch Aushändigung einer Urkunde. Im Bund hast Du aber nach § 11 Abs. 2 BBG einen Anspruch darauf, dass das Beamtenverhältnis spätestens nach fünf Jahren in eines auf Lebenszeit umgewandelt wird, wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bleibt die Ernennung trotz Bewährung aus, kannst Du sie beantragen und notfalls vor dem Verwaltungsgericht einklagen.
Quellen
Weitere Begriffe in Beamtenrecht
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