Handy am Steuer

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Kurz erklärt Handy am Steuer bezeichnet die verbotene Nutzung eines Mobiltelefons oder anderen elektronischen Geräts beim Fahren. Geregelt ist das in § 23 Abs. 1a StVO: Das Gerät darf weder aufgenommen noch gehalten werden. Autofahrer zahlen laut Bußgeldkatalog in der Regel 100 Euro und erhalten einen Punkt; mit Gefährdung droht zusätzlich ein Fahrverbot.

Nahaufnahme eines Autofahrers, der auf einer deutschen Autobahn ein Handy am Steuer benutzt, während er das Lenkrad hält
Inhalt 4 Abschnitte

Was genau ist beim Handy am Steuer verboten?

§ 23 Abs. 1a StVO erlaubt die Nutzung eines elektronischen Geräts beim Fahren nur unter zwei Bedingungen, die zusammen erfüllt sein müssen. Erstens darfst Du das Gerät weder aufnehmen noch halten. Zweitens nutzt Du nur Sprachsteuerung und Vorlesefunktion, oder Du wirfst einen kurzen, den Verhältnissen angepassten Blick auf das Display.

Das Verbot erfasst nicht nur Smartphones. Das Gesetz nennt ausdrücklich auch Tablets, Navigationsgeräte, Berührungsbildschirme und Abspielgeräte mit Videofunktion. Videobrillen sind beim Fahren ganz tabu.

Ausnahmen regelt § 23 Abs. 1b StVO. Erlaubt ist die Nutzung im stehenden Fahrzeug, beim Auto aber nur mit vollständig ausgeschaltetem Motor. Die Start-Stopp-Automatik an der Ampel zählt ausdrücklich nicht als Ausschalten. Das Verbot gilt für jeden, der ein Fahrzeug führt, also auch für Radfahrer, siehe Handy auf dem Fahrrad.

Welche Strafe droht für Handy am Steuer?

Die Regelsätze stehen in der Anlage zur BKatV, die Punkte in Anlage 13 FeV (Stand Oktober 2026):

Lfd. Nr. BKatVVerstoßGeldbußeFahrverbotPunkte
246.1beim Führen eines Fahrzeugs100 Euronein1
246.2mit Gefährdung150 Euro1 Monat2
246.3mit Sachbeschädigung200 Euro1 Monat2
246.4beim Radfahren55 Euronein0

Hinzu kommen nach § 107 OWiG eine Gebühr von mindestens 25 Euro und Auslagen für die Zustellung, mehr dazu unter Gebühren und Auslagen im Bußgeldbescheid. Die Punkte landen auf Deinem Konto der Punkte in Flensburg.

Beim Fahrverbot hilft eine Regel für Ersttäter. Gab es in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, darfst Du den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen (§ 25 Abs. 3 StVG).

Was gilt in der Probezeit und bei Wiederholung?

In der Probezeit ist das Handy am Steuer ein schwerwiegender Verstoß nach Anlage 12 FeV, umgangssprachlich A-Verstoß. Wird er mit mindestens 60 Euro rechtskräftig geahndet, ordnet die Behörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre (§ 2a Abs. 2 und 2a StVG). Für Radfahrer gilt das wegen der 55 Euro nicht.

Wer mehrfach erwischt wird, muss mit mehr rechnen. Die Regelsätze des Katalogs gehen von Ersttätern ohne Voreintragungen aus (§ 3 Abs. 1 BKatV), Behörde und Gericht können bei Vorbelastungen erhöhen. Bei wiederholten Verstößen ist außerdem ein Fahrverbot wegen beharrlichen Pflichtverstoßes nach § 25 Abs. 1 StVG möglich, auch ohne Gefährdung. Für Berufskraftfahrer kann das arbeitsrechtliche Folgen haben, siehe Kündigung wegen Verlust des Führerscheins.

Wann lohnt sich ein Einspruch beim Handyverstoß?

Die Behörde muss Dir nachweisen, dass Du das Gerät während der Fahrt gehalten und benutzt hast und dass Du selbst gefahren bist. Ein Telefon, das nur in der Mittelkonsole liegt oder in einer Halterung steckt, reicht für sich nicht. Wie Zeugenaussagen und Fotos zu bewerten sind, erklärt der Eintrag Beweislast beim Handyverstoß.

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei der Bußgeldbehörde eingehen (§ 67 OWiG). Danach kann die Akte eingesehen werden, und es lässt sich prüfen, ob die Beobachtung der Polizei schlüssig dokumentiert ist. Hinweise zum Vorgehen gibt Einspruch beim Handyverstoß. Ob sich der Schritt lohnt, hängt vom Einzelfall ab, besonders bei drohendem Fahrverbot oder in der Probezeit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein elektronisches Gerät darf beim Fahren weder aufgenommen noch gehalten werden (§ 23 Abs. 1a StVO).
  • Autofahrer zahlen 100 Euro und erhalten 1 Punkt (BKatV Lfd. Nr. 246.1, Stand Oktober 2026), mit Gefährdung 150 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte.
  • Radfahrer zahlen 55 Euro ohne Punkt (Lfd. Nr. 246.4).
  • Die Start-Stopp-Automatik gilt nicht als ausgeschalteter Motor (§ 23 Abs. 1b Satz 2 StVO).
  • In der Probezeit ist der Handyverstoß ein A-Verstoß mit Aufbauseminar und 2 Jahren Verlängerung (§ 2a StVG).

Häufige Fragen (11)

Wie viele Punkte gibt es für Handy am Steuer?

Einen Punkt im Regelfall, zwei Punkte bei Gefährdung oder Sachbeschädigung. Der einfache Verstoß nach BKatV Lfd. Nr. 246.1 steht in Nr. 3.2.15 der Anlage 13 FeV und bringt einen Punkt. Die Fälle 246.2 und 246.3 führt Nr. 2.2.8b der Anlage 13 mit zwei Punkten. Radfahrer bekommen keinen Punkt, weil ihre Geldbuße von 55 Euro unter der Eintragungsgrenze von 60 Euro liegt.

Was kostet Handy am Steuer insgesamt?

Rund 128,50 Euro beim einfachen Verstoß im Auto. Die Geldbuße beträgt 100 Euro (BKatV Lfd. Nr. 246.1). Dazu kommen nach § 107 Abs. 1 OWiG fünf Prozent Gebühr, mindestens aber 25 Euro, sowie 3,50 Euro Zustellungsauslagen nach § 107 Abs. 3 Nr. 2 OWiG. Eigene Anwalts- oder Gutachterkosten sind darin nicht enthalten. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung steigt die Summe entsprechend.

Wann ist Handy am Steuer mit Gefährdung?

Wenn durch das Handy am Steuer ein anderer konkret gefährdet wurde. Gemeint ist eine Situation, in der es fast zum Unfall gekommen wäre, etwa weil Du auf die Gegenspur geraten bist oder ein Fußgänger ausweichen musste. Die bloß abstrakte Gefahr durch Ablenkung reicht nicht. Die Behörde muss die Gefährdung im Bescheid konkret beschreiben. Dann gelten 150 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte (Lfd. Nr. 246.2).

Darf man an der roten Ampel aufs Handy schauen?

Nur mit vollständig ausgeschaltetem Motor. § 23 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 StVO nimmt das stehende Fahrzeug vom Verbot aus, beim Auto aber nur, wenn der Motor ganz aus ist. Das automatische Abschalten durch die Start-Stopp-Funktion oder das Ruhen des Elektroantriebs zählt nach Satz 2 ausdrücklich nicht. Ein kurzer Blick auf ein fest montiertes Gerät ist dagegen auch an der Ampel erlaubt.

Ist das Handy in der Halterung erlaubt?

Ja, solange Du es nicht in die Hand nimmst. Steckt das Smartphone in einer Halterung, darfst Du es per Sprachbefehl bedienen oder mit kurzem Blick und kurzem Antippen nutzen. Die Blickzuwendung muss nach § 23 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b StVO den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasst sein. Längeres Tippen von Nachrichten oder Filme schauen fällt nicht darunter.

Wie oft Handy am Steuer bis zum Fahrverbot?

Eine feste Zahl gibt es nicht. Ein Regelfahrverbot sieht der Bußgeldkatalog nur bei Gefährdung oder Sachbeschädigung vor. Wer aber wiederholt erwischt wird, kann wegen beharrlicher Pflichtverletzung nach § 25 Abs. 1 StVG ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten bekommen. Ob das droht, hängt von Zahl und Abstand der Voreintragungen ab. Unabhängig davon füllt jeder Verstoß das Punktekonto weiter auf.

Gilt das Handyverbot auch auf dem E-Scooter?

Ja. § 23 Abs. 1a StVO gilt für jeden, der ein Fahrzeug führt, und ein E-Scooter ist ein Fahrzeug. Die Sonderregel mit 55 Euro in Lfd. Nr. 246.4 BKatV betrifft nach ihrem Wortlaut nur das Radfahren. Für E-Scooter greift deshalb der allgemeine Tatbestand der Lfd. Nr. 246.1 mit 100 Euro und einem Punkt. Freihändiges Telefonieren per Headset bleibt erlaubt, wenn das Gerät nicht gehalten wird.

Wann verjährt Handy am Steuer?

Nach sechs Monaten, wenn die Verjährung nicht unterbrochen wird. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten gilt § 26 Abs. 3 StVG mit einer Frist von sechs Monaten ab der Tat. Die erste Anhörung oder die Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens unterbricht die Frist nach § 33 Abs. 1 OWiG, danach beginnt sie neu zu laufen. Ob ein Bescheid tatsächlich verjährt ist, lässt sich nur mit Blick in die Akte sicher sagen.

Wie weist die Polizei Handy am Steuer nach?

Meist durch die Aussage der Beamten, die den Verstoß beobachtet haben, manchmal ergänzt durch Fotos. Im Bußgeldbescheid müssen Tatzeit, Ort und das konkrete Verhalten beschrieben sein. Vor Gericht kommt es darauf an, ob die Beobachtung glaubhaft und genau ist, etwa Sichtverhältnisse, Abstand und Dauer. Zusätzlich muss feststehen, dass Du selbst gefahren bist. Zweifel daran prüft das Amtsgericht nach einem Einspruch.

Darf der Beifahrer während der Fahrt das Handy benutzen?

Ja. § 23 Abs. 1a StVO richtet sich nur an die Person, die das Fahrzeug führt. Beifahrer dürfen telefonieren, Nachrichten schreiben oder die Navigation bedienen. Problematisch wird es, wenn der Fahrer das Gerät dabei selbst hält oder länger auf das Display schaut. Dann kann ihm der Verstoß trotzdem zugerechnet werden, weil es allein auf sein Verhalten ankommt.

Ist Handy am Steuer eine Straftat?

Im Normalfall nicht, es ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO in Verbindung mit § 24 StVG. Strafrechtlich relevant wird es erst, wenn zusätzlich ein Straftatbestand erfüllt ist. Das ist etwa der Fall, wenn durch die Ablenkung ein Unfall mit Verletzten passiert. Dann kann ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach § 229 StGB folgen, das neben dem Bußgeldverfahren steht.

Quellen

  1. § 23 StVO Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. Anlage BKatV Bußgeldkatalog (Lfd. Nr. 246)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. Anlage 13 FeV Bewertung im Fahreignungs-Bewertungssystem
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. Anlage 12 FeV Bewertung in der Probezeit
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. § 25 StVG Fahrverbot
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  6. § 107 OWiG Gebühren und Auslagen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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