Halteverbot

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Kurz erklärt Ein Halteverbot untersagt, ein Fahrzeug an einer bestimmten Stelle anzuhalten. Die StVO unterscheidet das absolute Halteverbot (Zeichen 283) vom eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286), das Halten bis drei Minuten und zum Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen erlaubt. Ein Verstoß kostet laut Bußgeldkatalog ab 20 Euro, Abschleppen ist möglich.

Deutsches Abschleppfahrzeug bereitet sich in einer engen Stadtstraße darauf vor, ein Auto aus einem Halteverbot zu entfernen
Inhalt 4 Abschnitte

Was unterscheidet absolutes und eingeschränktes Halteverbot?

Beim absoluten Halteverbot (Zeichen 283) ist jedes Halten auf der Fahrbahn verboten, auch für wenige Sekunden. Beim eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286) darfst Du höchstens drei Minuten halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen; Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung laufen (Anlage 2 StVO, lfd. Nr. 62 und 63). Ein Zusatzzeichen kann das Halteverbot auf den Seitenstreifen erstrecken oder darauf beschränken. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung unterscheiden dabei Halten und Parken: Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, parkt (§ 12 Abs. 2 StVO).

Die Zeichen gelten nur auf der Straßenseite, auf der sie stehen, und bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung (Anlage 2 lfd. Nr. 61). Ein Pfeil zur Fahrbahn markiert den Anfang des Halteverbots, ein Pfeil von ihr weg das Ende. Ohne Schild gilt ein Halteverbot unter anderem an engen und unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Bahnübergängen und vor Feuerwehrzufahrten (§ 12 Abs. 1 StVO).

Was kostet ein Verstoß gegen das Halteverbot?

Laut Bußgeldkatalog (Anlage zur BKatV, Stand: Oktober 2026) gelten diese Regelsätze:

VerstoßLfd. Nr.Betrag
unzulässig gehalten5120 Euro
unzulässig gehalten mit Behinderung51.135 Euro
im Halteverbot geparkt5225 Euro
im Halteverbot geparkt mit Behinderung52.140 Euro
länger als 1 Stunde geparkt52.240 Euro
länger als 1 Stunde mit Behinderung52.2.150 Euro

Alle Beträge liegen bei höchstens 55 Euro. Die Behörde erhebt deshalb ein Verwarnungsgeld (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BKatV, § 56 OWiG), und es gibt keine Punkte in Flensburg, weil Eintragungen erst ab 60 Euro Geldbuße erfolgen (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG). Andere Tatbestände, etwa das Halten in zweiter Reihe oder das Zuparken einer Feuerwehrzufahrt, sind eigens geregelt und teurer. Mehr zu den Unterschieden unter Parkverstoß.

Wann darf Dein Auto abgeschleppt werden?

Neben dem Verwarnungsgeld kann die Behörde das Fahrzeug im Halteverbot abschleppen lassen. Das richtet sich nach Landesrecht und setzt eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit voraus, Einzelheiten unter Abschleppen.

Bei kurzfristig aufgestellten, mobilen Halteverbotsschildern, etwa für einen Umzug, gilt eine Schutzfrist. Hattest Du dort vorher erlaubt geparkt, musst Du die Abschleppkosten nur tragen, wenn die Schilder mindestens drei volle Tage vorher standen; stundengenau wird nicht gerechnet (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, 3 C 25.16). Im entschiedenen Fall reichten 72 Stunden nicht, die Klage hatte Erfolg. Wie man ungültige oder unklare Schilder erkennt, beschreibt fehlerhafte Beschilderung.

Wer zahlt, wenn der Fahrer unbekannt bleibt?

Bei Halt- und Parkverstößen haftet der Halter nicht für die Geldbuße, wohl aber unter Umständen für die Kosten. Kann der Fahrer nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden, werden dem Halter die Kosten des Verfahrens auferlegt, außer das wäre unbillig (§ 25a Abs. 1 StVG). Die Gebühr beträgt dann 20 Euro (§ 107 Abs. 2 OWiG). Mehr dazu unter Halterhaftung.

Gegen diese Kostenentscheidung kannst Du innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung gerichtliche Entscheidung beantragen (§ 25a Abs. 3 StVG), siehe Antrag auf gerichtliche Entscheidung. Die Verfolgungsverjährung beträgt in der Regel sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG).

Das Wichtigste in Kürze

  • Im absoluten Halteverbot (Zeichen 283) ist jedes Halten verboten, im eingeschränkten (Zeichen 286) bis zu 3 Minuten sowie zum Ein- und Aussteigen und Be- und Entladen erlaubt.
  • Unzulässiges Halten kostet 20 Euro, Parken im Halteverbot 25 bis 50 Euro (BKatV Lfd. Nr. 51 und 52, Stand Oktober 2026).
  • Für Halteverbotsverstöße bis 55 Euro gibt es keine Punkte (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG).
  • Abschleppkosten nach mobilem Halteverbot trägt der vorher erlaubt Parkende nur, wenn die Schilder mindestens 3 volle Tage vorher standen (BVerwG 3 C 25.16).
  • Bleibt der Fahrer unbekannt, trägt der Halter die Verfahrenskosten mit 20 Euro Gebühr (§ 25a StVG, § 107 Abs. 2 OWiG).

Häufige Fragen (10)

Wie lange darf man im Halteverbot stehen?

Im absoluten Halteverbot gar nicht, auch nicht für einen kurzen Stopp. Im eingeschränkten Halteverbot darfst Du bis zu drei Minuten halten. Länger ist nur erlaubt, solange Du Fahrgäste ein- oder aussteigen lässt oder ohne Verzögerung be- oder entlädst (Anlage 2 StVO, lfd. Nr. 63). Wer das Fahrzeug verlässt, um etwas anderes zu erledigen, parkt nach § 12 Abs. 2 StVO, und das ist dort verboten.

Gilt das Halteverbot vor oder nach dem Schild?

Ab dem Schild in Fahrtrichtung. Das Verbot gilt auf der Straßenseite, auf der das Zeichen steht, bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung oder bis ein anderes Zeichen etwas anderes regelt (Anlage 2 StVO, lfd. Nr. 61). Pfeile auf dem Schild präzisieren den Bereich: Ein zur Fahrbahn weisender Pfeil zeigt den Anfang, ein von der Fahrbahn wegweisender Pfeil das Ende. Bei wiederholten Schildern zeigen zwei Pfeile, dass die Strecke weitergeht.

Was kostet Parken im absoluten Halteverbot?

Laut Bußgeldkatalog (Anlage zur BKatV, Lfd. Nr. 52, Stand: Oktober 2026) 25 Euro, mit Behinderung anderer 40 Euro. Wer länger als eine Stunde parkt, zahlt 40 Euro, mit Behinderung 50 Euro. Das gilt für das absolute wie das eingeschränkte Halteverbot gleichermaßen. Hinzu kommen kann eine Abschleppmaßnahme, deren Kosten nach Landesrecht gesondert berechnet werden. Punkte im Fahreignungsregister gibt es für diese Beträge nicht.

Was bedeuten die Pfeile auf dem Halteverbotsschild?

Sie zeigen, wo die Verbotsstrecke anfängt und endet. Nach der Erläuterung zu Anlage 2 StVO, lfd. Nr. 61, markiert ein waagerechter weißer Pfeil, der zur Fahrbahn weist, den Anfang, ein von der Fahrbahn wegweisender Pfeil das Ende. Stehen innerhalb der Strecke weitere Schilder, weist eine Pfeilspitze zur Fahrbahn und eine von ihr weg. Ohne Pfeile gilt das Verbot ab dem Schild bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung.

Darf man im eingeschränkten Halteverbot jemanden aussteigen lassen?

Ja. Das Zeichen 286 nimmt das Ein- und Aussteigen ausdrücklich vom Verbot aus, und zwar ohne feste Zeitgrenze, solange es zügig geschieht (Anlage 2 StVO, lfd. Nr. 63). Im absoluten Halteverbot nach Zeichen 283 gilt diese Ausnahme nicht, dort ist schon das Anhalten zum Aussteigen verboten. Wer jemanden absetzt, sollte deshalb vorher auf das Schild achten.

Wie viele Tage vorher muss ein mobiles Halteverbot aufgestellt werden?

Für die Kostenfrage mindestens drei volle Tage. Das BVerwG hat entschieden, dass der Halter eines vorher erlaubt geparkten Fahrzeugs die Abschleppkosten nur tragen muss, wenn das Schild mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei vollen Tagen aufgestellt war; stundengenau wird nicht gerechnet (Urteil vom 24.05.2018, 3 C 25.16). Abgeschleppt werden darf ein solches Fahrzeug also kostenpflichtig frühestens am vierten Tag.

Gibt es für das Halteverbot Punkte in Flensburg?

Für das einfache Halten oder Parken im Halteverbot nein. Die Regelsätze der Lfd. Nr. 51 und 52 des Bußgeldkatalogs liegen zwischen 20 und 50 Euro. Eingetragen werden Ordnungswidrigkeiten erst, wenn eine Geldbuße von mindestens 60 Euro oder ein Fahrverbot festgesetzt wurde (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG). Anders kann es bei anderen Haltverstößen mit höheren Beträgen aussehen, etwa wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert wurde.

Gilt das Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen?

Das hängt vom Zusatzzeichen ab. Ohne Zusatz verbietet Zeichen 283 das Halten auf der Fahrbahn. Mit dem passenden Zusatzzeichen gilt das Verbot auch auf dem Seitenstreifen oder nur dort (Anlage 2 StVO, lfd. Nr. 62.1 und 62.2). Für das eingeschränkte Halteverbot gibt es entsprechende Zusatzzeichen (lfd. Nr. 63.1 und 63.2). Achte deshalb auf das kleine Schild unter dem Halteverbotszeichen, bevor Du am Rand anhältst.

Was ist der Unterschied zwischen Halteverbot und Parkverbot?

Ein Halteverbot untersagt schon das Anhalten, ein Parkverbot erst das Parken. Parken heißt nach § 12 Abs. 2 StVO, das Fahrzeug zu verlassen oder länger als drei Minuten zu halten. In einem reinen Parkverbot, etwa vor Grundstückseinfahrten nach § 12 Abs. 3 StVO, darfst Du also kurz halten und im Auto bleiben. Das eingeschränkte Halteverbot wirkt im Ergebnis ähnlich, erlaubt aber Ein- und Aussteigen und Laden auch über drei Minuten.

Kann ich gegen ein Knöllchen im Halteverbot Einspruch einlegen?

Gegen das Knöllchen selbst nicht, weil eine Verwarnung nur wirksam wird, wenn Du einverstanden bist und zahlst (§ 56 Abs. 2 OWiG). Zahlst Du nicht, kann die Behörde einen Bußgeldbescheid erlassen. Gegen diesen ist der Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich (§ 67 Abs. 1 OWiG). Bedenke, dass dann Gebühren von mindestens 25 Euro plus Auslagen hinzukommen (§ 107 OWiG), wenn der Bescheid bestehen bleibt.

Quellen

  1. Anlage 2 StVO Vorschriftzeichen (lfd. Nr. 61 bis 63, Zeichen 283 und 286)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 12 StVO Halten und Parken
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. Anlage zur BKatV (Bußgeldkatalog), Lfd. Nr. 51 und 52
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, 3 C 25.16 (Vorlaufzeit mobiler Haltverbote)
    UrteilBundesverwaltungsgericht · abgerufen am 27.10.2026
  5. § 25a StVG Kostentragungspflicht des Halters
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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